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Beschlussvorlage (Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
209 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 08:01
Aktualisiert
08.03.18, 08:01
Beschlussvorlage (Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen) Beschlussvorlage (Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen) Beschlussvorlage (Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Z. Vorlage 879 /X.L. Datum: 07.03.2018 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Erlass zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffenund Jugendschöffenamt 2 Beschlussvorschlag: In die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Strafkammern des Landgerichtes Aachen bzw. beim Schöffengericht Schleiden werden folgende Personen aufgenommen: a) Hauptschöffen bei den Strafkammern des Landgerichtes Aachen - Herr Herr Herr Herr Herr Herr Herr Herr … Roland Huppertz Frank Marks Hanjo Mauel Albert Müllenborn Christian Müller Karl-Josef Nelles Edwin Poth Ralf Schreiber b) Hilfsschöffen beim Schöffengericht Schleiden - Frau Daniela Gutsche Herr Bernd Kehr … Begründung: Gemäß Ziffer 2.1 des beigefügten Erlasses „Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt (Schöffenwahl-AV)“ vom 04.03.2009 in der Fassung vom 22.02.2011 stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr für die Schöffenwahl des Amtsgerichts und des Landgerichts einheitliche Vorschlagslisten auf (§§ 36, 77 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG). Der Präsident des Landgerichts Aachen hat mit Datum vom 23.11.2017 nach Ziffer 1.1 dieses Erlasses die erforderliche Zahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Aachen und die Strafkammern des Landgerichts Aachen bestimmt. Auf die Gemeinde Nettersheim entfallen für die Strafkammer am Landgericht Aachen drei Hauptschöffen sowie für das Schöffengericht beim Amtsgericht Schleiden ein Hilfsschöffe. Gemäß Ziffer 2.2 des beigefügten Runderlasses zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt sind in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie vom Präsidenten des Landgerichts bestimmt sind. Es ist aber durchaus möglich, mehr Personen zu benennen. Die endgültige Wahl der Hauptund Hilfsschöffen für das Amts- und Landgericht erfolgt dann durch den beim Amtsgericht bestehenden Schöffenwahlausschuss. 3 Folgende Bewerbungen liegen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Stand 07.03.2018) vor: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Frau Herr Herr Herr Herr Herr Herr Herr Herr Herr Daniela Roland Bernd Frank Hanjo Albert Christian Karl-Josef Edwin Ralf Gutsche Huppertz Kehr Marks Mauel Müllenborn Müller Nelles Poth Schreiber Pesch Tondorf Buir Nettersheim Marmagen Nettersheim Marmagen Marmagen Marmagen Marmagen Amtsgericht keine Präferenz Amtsgericht keine Präferenz keine Präferenz keine Präferenz keine Präferenz Landgericht keine Präferenz Landgericht Da zwei der Bewerber das Amt einer Schöffin/eines Schöffen beim Amtsgericht bevorzugen, wird vorgeschlagen, diese in die Vorschlagsliste für die Hilfsschöffen beim Amtsgericht Schleiden aufzunehmen. Allerdings ist der Schöffenwahlausschuss nicht an den Wunsch des Bewerbers gebunden. Einige Personen haben sowohl für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen als auch der Jugendschöffen (Vorlage 880 /X.L) Bewerbungen eingereicht. Rechtlich spricht nichts gegen die Aufnahme in beide Vorschlagslisten, allerdings kann jede Person letztendlich nur für eines der Ämter gewählt werden. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates erforderlich (§§ 36, 77 GVG). Bei der Beratung und Entscheidung über die Schöffenvorschläge ist insbesondere darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte oder sonstige schützenswerte Interessen der Betroffenen nicht verletzt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister