Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
15.02.18, 15:33
Aktualisiert
15.02.18, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.01.2018
- Die Bürgermeisterin Az: Fb
Nr. der Ratsdrucksache: 565-X/Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
28.02.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erhalt von Alt- und Totholz
Hier: Fortführung des Biotopbaum-Konzeptes
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Berichterstatter: Herr Lott
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(X ) Minderertrag: 15.300,00 €:
( x ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( x ) Deckung:
Holzverkauf
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 565-X/Z-2
1. Sachverhalt:
Das Naturschutzgebiet „Bad Münstereifeler Wald“ ist in das zusammenhängende ökologische
Netz besonderer Schutzgebiete in Europa (Natura 2000) als FFH-Gebiet integriert.
Zur Erreichung der Schutzziele sieht der Landschaftsplan 04 Bad Münstereifel u. a. die Untersagung einer bestimmten Form der Endnutzung als „Gebot“ vor: In über 120-jährigen Laubholzbeständen ist es geboten, Altholz (insbesondere Horst- und Höhlenbäume sowie sonstige Biotopbäume) zu erhalten und für die Zerfallsphase im Wald zu belassen.
Durch diese Biotophölzer soll die Biodiversität im besonderen Maß gefördert werden.
Im Jahr 2017 wurde im Rahmen des Wald-Maßnahmen-Konzeptes durch die Untere Forstbehörde
die Aufnahme der Biotopbäume im FFH-Gebiet durchgeführt. Die gewünschte Anzahl von 2-3 Biotopbäumen / Hektar gemäß Beschluss vom 15.06.2016 (587 Biotopbäume) sollen unter Hinzunahme von Fördermitteln dauerhaft gesichert werden. Mit der Umsetzung wurde 2017 begonnen,
im Jahr 2018 sollen alle restlichen Biotopbäume im Revier Mitte und 2019 alle restlichen Biotopbäume im Revier Süd gesichert werden.
Hierzu wird jeweils ein forstlicher Förderantrag bei der Unteren Forstbehörde gestellt, um eine
80%ige Projektförderung zu erzielen.
2017
Revier Mitte
75 Biotopbäume
Revier Süd
85 Biotopbäume
2018
2019
269 Biotopbäume
0
0
158 Biotopbäume
Fördersumme (80%)
ausgezahlt 23.036,64€
bewilligt 23.500,00€
ca. 39.000,00€
ca. 23.000,00€
Eigenanteil (20%)
5.759,16€
ca. 9.600,00€
ca. 5.700,00€
Der durchschnittliche Förderbetrag / Biotopbaum 2017 nach WBR-NRW betrug 143,98€, der theor. Eigenanteil der Stadt (20%) beträgt 5.759,16 € (entspr. RD 565-X/Z1).
Nach der Förderrichtlinie kann ein max. Höchstbetrag/Baum i.H.v 220 € nach der WBR-NRW erzielt werden. Es können max. 20 Biotopbäume/ha ausgewiesen werden.
2. Rechtliche Grundlagen
a)
b)
c)
d)
Flora-Fauna-Habitat (FFH) Richtlinie der EU
Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW
Landschaftsplan Kreis Euskirchen, DE-5406-302 FFH-Gebiet: „Bad Münstereifeler Wald“
Sofortmaßnahmenkonzept für das FFH-Gebiet Bad Münstereifeler Wald, Landesbetrieb
Wald und Holz NRW
e) Artenschutzrecht nach § 44 Abs. 4 BNatSchG („Positivliste“)
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch Nutzungsverzicht entsteht im Vergleich zum Verkauf ein 20%iger finanzieller Nachteil (s.
Eigenanteil in der Tabelle oben)
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Das Biotopbaum-Konzept wird 2018 und 2019 nach Zusage der 80%igen Projektförderung fristgerecht weiter umgesetzt. Der Forstbetrieb trägt den Eigenanteil i.H.v jeweils 20%.