Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
333 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 08:01
Aktualisiert
08.03.18, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Z.
Vorlage 880 /X.L.
Datum: 07.03.2018
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die eingegangenen Bewerbungen für
die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Wahl von Jugendschöffen und die Ausführungen zum Wahlverfahren zur Kenntnis.
Begründung:
Das Kreisjugendamt Euskirchen hat gebeten, Vorschläge zur Wahl der Jugendschöffen im Amtsgerichtsbezirk Schleiden für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 vorzulegen.
Zuständig für die letztliche Aufstellung der Vorschlagslisten ist der Jugendhilfeausschuss des Kreises Euskirchen.
Aus der Gemeinde Nettersheim sollen insgesamt mindestens 4 Frauen und 4 Männer vorgeschlagen werden. Die Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Hinsichtlich evtl. vorliegender Ausschließungsgründe
wird auf den der Vorlage 879 /X.L (Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen) beigefügten Erlass verwiesen.
Folgende Bewerbungen liegen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl (Stand 07.03.2018) vor:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Roland
Michael
Hanjo
Albert
Christian
Karl-Josef
Gerd
Burkhard
H. Friedrich W.
Ralf
Huppertz
Krettek
Mauel
Müllenborn
Müller
Nelles
Pauls
Rosenbaum
Schier
Schreiber
Tondorf
Marmagen
Marmagen
Nettersheim
Marmagen
Marmagen
Marmagen
Zingsheim
Nettersheim
Marmagen
Einige Personen haben sowohl für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen als auch der Schöffen (Vorlage 879 /X.L) Bewerbungen eingereicht. Rechtlich spricht nichts gegen eine Aufnahme in beide Vorschlagslisten, allerdings kann
jede Person letztendlich nur für eines der Ämter gewählt werden.
Die eingegangenen Bewerbungen sind bis Mitte Mai durch die Gemeinde
Nettersheim an das Jugendamt des Kreises Euskirchen weiterzuleiten. Über die Aufstellung der Vorschlagslisten entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Kreises
Euskirchen in seiner Sitzung am 14.06.2018.
3
Bei der Beratung über die Jugendschöffenbewerbungen ist insbesondere darauf zu
achten, dass die Persönlichkeitsrechte oder sonstige schützenswerte Interessen der
Betroffenen nicht verletzt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister