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Beschlussvorlage (Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
333 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 08:01
Aktualisiert
08.03.18, 08:01
Beschlussvorlage (Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen) Beschlussvorlage (Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen) Beschlussvorlage (Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Z. Vorlage 880 /X.L. Datum: 07.03.2018 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die eingegangenen Bewerbungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Wahl von Jugendschöffen und die Ausführungen zum Wahlverfahren zur Kenntnis. Begründung: Das Kreisjugendamt Euskirchen hat gebeten, Vorschläge zur Wahl der Jugendschöffen im Amtsgerichtsbezirk Schleiden für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 vorzulegen. Zuständig für die letztliche Aufstellung der Vorschlagslisten ist der Jugendhilfeausschuss des Kreises Euskirchen. Aus der Gemeinde Nettersheim sollen insgesamt mindestens 4 Frauen und 4 Männer vorgeschlagen werden. Die Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Hinsichtlich evtl. vorliegender Ausschließungsgründe wird auf den der Vorlage 879 /X.L (Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen) beigefügten Erlass verwiesen. Folgende Bewerbungen liegen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl (Stand 07.03.2018) vor: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Roland Michael Hanjo Albert Christian Karl-Josef Gerd Burkhard H. Friedrich W. Ralf Huppertz Krettek Mauel Müllenborn Müller Nelles Pauls Rosenbaum Schier Schreiber Tondorf Marmagen Marmagen Nettersheim Marmagen Marmagen Marmagen Zingsheim Nettersheim Marmagen Einige Personen haben sowohl für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen als auch der Schöffen (Vorlage 879 /X.L) Bewerbungen eingereicht. Rechtlich spricht nichts gegen eine Aufnahme in beide Vorschlagslisten, allerdings kann jede Person letztendlich nur für eines der Ämter gewählt werden. Die eingegangenen Bewerbungen sind bis Mitte Mai durch die Gemeinde Nettersheim an das Jugendamt des Kreises Euskirchen weiterzuleiten. Über die Aufstellung der Vorschlagslisten entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Kreises Euskirchen in seiner Sitzung am 14.06.2018. 3 Bei der Beratung über die Jugendschöffenbewerbungen ist insbesondere darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte oder sonstige schützenswerte Interessen der Betroffenen nicht verletzt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister