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Beschlussvorlage (Dorfsaal Frohngau hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur Sanierung der Außenwand)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
190 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 08:01
Aktualisiert
08.03.18, 08:01
Beschlussvorlage (Dorfsaal Frohngau
hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur Sanierung der 
         Außenwand) Beschlussvorlage (Dorfsaal Frohngau
hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur Sanierung der 
         Außenwand) Beschlussvorlage (Dorfsaal Frohngau
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         Außenwand)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - L Vorlage 928 /X.L. Datum: 07.03.2018 ERWEITERUNG An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dorfsaal Frohngau hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur Sanierung der Außenwand Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, der Vereinsgemeinschaft Frohngau bei der dringend notwendigen Sanierung der Außenwand des Dorfsaales eine nicht rückzahlbare Unterstützung in einem Wert in Höhe von 10.000,00 Euro zur Finanzierung des Materialkostenanteils und des notwendigen Einsatzes einer Fachfirma zu gewähren. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2016 folgende Beschluss gefasst (siehe Vorlage 520): Der Gemeinderat beschließt, die Trägervereine der Dorfzentren in Buir, Engelgau, Pesch und Tondorf bei den laufenden bzw. anstehenden Baumaßnahmen mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz ohne Rückzahlungsverpflichtung zu unterstützen. Die Mittel sollen sich hierbei an den Gesamtkosten der Maßnahmen orientieren. Für Maßnahmen ab dem kommenden Jahr sind entsprechende Veranschlagungen im Haushalt 2017 vorzunehmen. Der Zuwendungsbescheid aus dem Kapitel 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes beläuft sich auf 162.978,23 Euro. Ausgehend von den bereits laufenden, beschlossenen und gemeldeten Maßnahmen ist denkbar, durch Mittelumschichtungen hierüber auch noch die Vereinsgemeinschaft Frohngau zu unterstützen. Im Rahmen des im vergangenen Jahr durchgeführten Dorfentwicklungsprozesses waren die Dorfzentren in allen Orten ein zentrales Thema. So wurde auch in Frohngau der dauerhafte Erhalt des Dorfsaales einhergehend mit einer Sanierung/Modernisierung als ein Leitprojekt definiert. Der Dorfsaal in Frohngau ist in den 1920er Jahren errichtet worden. Bis in die 1980er Jahre stand er im Eigentum der damaligen Gaststätte und wurde auch durch diese verwaltet. Anfang der 1990er Jahre wurde der Dorfsaal umfassend im Rahmen einer Dorferneuerungsmaßnahme renoviert. Damals ist der Dorfsaal auch in den Besitz der Vereinsgemeinschaft Frohngau übergegangen, wodurch der dauerhafte Erhalt für die Dorfgemeinschaft sichergestellt werden konnte. Der Dorfsaal in Frohngau ist eine wichtige Gemeinschaftseinrichtung im Ort. Hier finden die Feste der Dorfgemeinschaft (Kirmes, Karneval etc.) sowie auch Veranstaltungen der Dorfvereine (Konzerte des Musikvereins, Theateraufführungen des Theatervereins etc.) statt. Darüber hinaus steht er auch für private Feierlichkeiten zur Verfügung. Die hierbei erzielten Einnahmen sind für die Vereinsgemeinschaft Frohngau unverzichtbar, da hiermit der Dorfsaal unterhalten wird. Nunmehr hat sich jedoch gezeigt, dass in die Außenwand des Dorfsaales im Bereich Zugang zu den Toiletten/Bühne, die überwiegend im Erdreich liegt, verstärkt Nässe eintritt. Der Putz hat sich schon an einigen Stellen gelöst. Darüber hinaus ist erheblicher Sanierungsbedarf festzustellen. Durch diese nicht tragbare Situation ist zu befürchten, dass vor allem auch die Vermietungen zurückgehen werden. 3 Durch die Vereinsgemeinschaft Frohngau wurde daher ein Angebot bei einer Fachfirma zur Sanierung der Außenwand eingeholt. Demnach ist vorgesehen, die Wand außen freizulegen und entsprechend abzudichten. Innen ist der Putz abzuschlagen sowie eine Horizontalsperre (Bohrlochsystem) zu schaffen. Danach sind eine mineralische Grundabdichtung sowie ein neuer Putz aufzubringen. Das Angebot beläuft sich auf rund 26.000,00 Euro. Die Vereinsgemeinschaft Frohngau ist bereit und in der Lage umfangreiche Eigenleistungen/Eigenmittel in einem Wert von rund 16.000,00 Euro einzubringen. Da die Vereinsgemeinschaft Frohngau aber nicht in der Lage ist, die Gesamtfinanzierung sicherzustellen, hat sie mit Schreiben vom 20.02.2018 die Gemeinde Nettersheim um Unterstützung gebeten. Im Rahmen eines Ortstermins am 01.03.2018 wurde die Situation gemeinsam mit Vertretern der Vereinsgemeinschaft Frohngau vor Ort besprochen und erläutert, wobei der Bedarf zum sofortigen Handeln deutlich wurde. Aufgrund des akuten Handlungsbedarfes sowie der Wichtigkeit des Dorfsaales für das Gemeinschaftsleben im Ort ist der Vereinsgemeinschaft bei der dringend notwendigen Sanierung der Außenwand des Dorfsaales eine nicht rückzahlbare Unterstützung in einem Wert in Höhe von 10.000,00 Euro zur Finanzierung des Materialkostenanteils und des notwendigen Einsatzes einer Fachfirma zu gewähren. Der Dorfsaal befindet sich im Besitz der Vereinsgemeinschaft Frohngau. Im Falle einer Vereinsauflösung würde der Dorfsaal entsprechend der Vereinssatzung in den Besitz der Gemeinde Nettersheim übergehen. Durch die Novellierung der Förderrichtlinien sowie der noch ausstehenden Verabschiedung des Bundeshaushaltes können über die Dorferneuerung derzeit keine Förderanträge gestellt werden bzw. eine zeitnahe Bewilligung ist ausgeschlossen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister