Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
190 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
08.03.18, 08:01
Aktualisiert
08.03.18, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - L
Vorlage 928 /X.L.
Datum: 07.03.2018
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Dorfsaal Frohngau
hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur Sanierung der
Außenwand
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, der Vereinsgemeinschaft Frohngau bei der dringend
notwendigen Sanierung der Außenwand des Dorfsaales eine nicht rückzahlbare
Unterstützung in einem Wert in Höhe von 10.000,00 Euro zur Finanzierung des
Materialkostenanteils und des notwendigen Einsatzes einer Fachfirma zu gewähren.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2016 folgende Beschluss gefasst (siehe Vorlage 520):
Der Gemeinderat beschließt, die Trägervereine der Dorfzentren in Buir,
Engelgau, Pesch und Tondorf bei den laufenden bzw. anstehenden Baumaßnahmen mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz ohne Rückzahlungsverpflichtung zu unterstützen. Die Mittel sollen
sich hierbei an den Gesamtkosten der Maßnahmen orientieren. Für Maßnahmen ab dem kommenden Jahr sind entsprechende Veranschlagungen im Haushalt 2017 vorzunehmen.
Der Zuwendungsbescheid aus dem Kapitel 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes beläuft sich auf 162.978,23 Euro. Ausgehend von den bereits laufenden, beschlossenen und gemeldeten Maßnahmen ist denkbar, durch Mittelumschichtungen hierüber auch noch die Vereinsgemeinschaft Frohngau zu unterstützen.
Im Rahmen des im vergangenen Jahr durchgeführten Dorfentwicklungsprozesses
waren die Dorfzentren in allen Orten ein zentrales Thema. So wurde auch in
Frohngau der dauerhafte Erhalt des Dorfsaales einhergehend mit einer Sanierung/Modernisierung als ein Leitprojekt definiert.
Der Dorfsaal in Frohngau ist in den 1920er Jahren errichtet worden. Bis in die
1980er Jahre stand er im Eigentum der damaligen Gaststätte und wurde auch
durch diese verwaltet. Anfang der 1990er Jahre wurde der Dorfsaal umfassend
im Rahmen einer Dorferneuerungsmaßnahme renoviert. Damals ist der Dorfsaal
auch in den Besitz der Vereinsgemeinschaft Frohngau übergegangen, wodurch
der dauerhafte Erhalt für die Dorfgemeinschaft sichergestellt werden konnte.
Der Dorfsaal in Frohngau ist eine wichtige Gemeinschaftseinrichtung im Ort. Hier
finden die Feste der Dorfgemeinschaft (Kirmes, Karneval etc.) sowie auch Veranstaltungen der Dorfvereine (Konzerte des Musikvereins, Theateraufführungen des
Theatervereins etc.) statt. Darüber hinaus steht er auch für private Feierlichkeiten zur Verfügung. Die hierbei erzielten Einnahmen sind für die Vereinsgemeinschaft Frohngau unverzichtbar, da hiermit der Dorfsaal unterhalten wird.
Nunmehr hat sich jedoch gezeigt, dass in die Außenwand des Dorfsaales im Bereich Zugang zu den Toiletten/Bühne, die überwiegend im Erdreich liegt, verstärkt Nässe eintritt. Der Putz hat sich schon an einigen Stellen gelöst. Darüber
hinaus ist erheblicher Sanierungsbedarf festzustellen. Durch diese nicht tragbare
Situation ist zu befürchten, dass vor allem auch die Vermietungen zurückgehen
werden.
3
Durch die Vereinsgemeinschaft Frohngau wurde daher ein Angebot bei einer
Fachfirma zur Sanierung der Außenwand eingeholt.
Demnach ist vorgesehen, die Wand außen freizulegen und entsprechend abzudichten. Innen ist der Putz abzuschlagen sowie eine Horizontalsperre (Bohrlochsystem) zu schaffen. Danach sind eine mineralische Grundabdichtung sowie ein
neuer Putz aufzubringen.
Das Angebot beläuft sich auf rund 26.000,00 Euro. Die Vereinsgemeinschaft
Frohngau ist bereit und in der Lage umfangreiche Eigenleistungen/Eigenmittel in
einem Wert von rund 16.000,00 Euro einzubringen.
Da die Vereinsgemeinschaft Frohngau aber nicht in der Lage ist, die Gesamtfinanzierung sicherzustellen, hat sie mit Schreiben vom 20.02.2018 die Gemeinde
Nettersheim um Unterstützung gebeten. Im Rahmen eines Ortstermins am
01.03.2018 wurde die Situation gemeinsam mit Vertretern der Vereinsgemeinschaft Frohngau vor Ort besprochen und erläutert, wobei der Bedarf zum sofortigen Handeln deutlich wurde.
Aufgrund des akuten Handlungsbedarfes sowie der Wichtigkeit des Dorfsaales für
das Gemeinschaftsleben im Ort ist der Vereinsgemeinschaft bei der dringend
notwendigen Sanierung der Außenwand des Dorfsaales eine nicht rückzahlbare
Unterstützung in einem Wert in Höhe von 10.000,00 Euro zur Finanzierung des
Materialkostenanteils und des notwendigen Einsatzes einer Fachfirma zu gewähren.
Der Dorfsaal befindet sich im Besitz der Vereinsgemeinschaft Frohngau. Im Falle
einer Vereinsauflösung würde der Dorfsaal entsprechend der Vereinssatzung in
den Besitz der Gemeinde Nettersheim übergehen.
Durch die Novellierung der Förderrichtlinien sowie der noch ausstehenden Verabschiedung des Bundeshaushaltes können über die Dorferneuerung derzeit keine
Förderanträge gestellt werden bzw. eine zeitnahe Bewilligung ist ausgeschlossen.
gez. Pracht
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Bürgermeister