Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
162 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
07.03.18, 09:01
Aktualisiert
07.03.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 872 /X.L. Z.1
Datum: 06.03.2018
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und
"Auf Graben"
hier: Nahwärmeversorgungsnetz
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Änderung Wirtschaftsplan Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Empfehlung des Gemeinderates vom 30.01.2018 beschließt der Betriebsausschuss, im Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“
und „Brotkiste“ ein Nahwärmeversorgungsnetz zu realisieren, welches über den
Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zu betreiben ist.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Verträge abzuschließen und die erforderlichen Erdarbeiten im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen
zu beauftragen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.09.2017 den Beschluss gefasst, bei
der Erschließung des Baugebietes G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim eine Nahwärmeversorgung anzustreben (siehe Vorlage 757).
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlage 743 sowie auf die Niederschrift zur Vorlage 757 Z.1 verwiesen.
Darüber hinaus hat im Rahmen der Sondersitzung des Gemeinderates am
30.01.2018 eine Vorberatung stattgefunden. Zum Sachverhalt ist zusammenfassend nochmals folgendes ausführen.
In der Zwischenzeit haben weitere Abstimmungsgespräche und Analysen stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass eine gleiche Gebührenstruktur sowohl für das
Gebiet „Zur Klosterquelle“ als auch für die neuen Baugebiete „Auf Graben“ und
Brotkiste“ nur dann erreicht werden kann, wenn das Nahwärmeversorgungsnetz
über den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim betrieben wird.
Entsprechend der derzeitigen Gebührenfestsetzungen des Eigenbetriebes liegen
dann für alle Bereiche folgenden Konditionen zugrunde:
Verbrauchsgebühr
=
65,00 Euro netto pro MWh
Bereitstellungsgebühr
=
166,60 Euro netto pro Übergabestation
Grundgebühr
(mindestens 10. kW)
=
von 0 bis 30 kW
=
von 31 bis 70 kW =
von 71 bis 300 kW =
über 300 kW
=
51,00
41,00
31,00
27,00
Euro
Euro
Euro
Euro
netto/kW
netto/kW
netto/kW
netto/kW
Für die Herstellung des Hausanschlusses sind die tatsächlichen Kosten zu tragen,
wobei vorgesehen ist, bereits im Rahmen der Erschließung die Grundstücksanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze vorzulegen, damit später die öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr tangiert werden muss.
Die technischen Voraussetzungen liegen vor, dieses Nahwärmeversorgungnetz
unabhängig von zukünftigen Optimierungen an das bestehende Netz (Anschlusspunkt Anfang Fußweg Neubaugebiet in Richtung Sportplatz) anzuschließen und
über die Nahwärmezentrale im Schulzentrum mit Wärme zu versorgen.
3
Die Realisierung des Nahwärmeversorgungsnetzes soll in die Bauabschnitte „Auf
Graben“ und „Brotkiste“ eingeteilt werden. In beiden Bereichen sind im Netz
Ringschlüsse geplant, wodurch die Versorgungssicherheit auch bei Leckagen erhöht werden kann. Die Ausführung erfolgt in isolierten Kunststoffrohren.
Die Planungen mit dem Kooperationspartner sind bereits so weit fortgeschritten,
dass zeitnah mit der Verlegung im Bereich „Auf Graben“ begonnen werden kann,
so dass die Erschließungsmaßnahmen entsprechend dem Zeitplan fortgeführt
werden können.
Aufgrund des Vorgenannten ist der Bürgermeister zu ermächtigen, die notwendigen Verträge abzuschließen und die erforderlichen Erdarbeiten im Rahmen der
Erschließungsmaßnahmen zu beauftragen.
In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussvorlage 878 sowie auf die aktuelle Beschlussvorlage 878 Z.1 verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister