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Mitteilungsvorlage (Sturmtiefs Burglind und Friederike)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
15.02.18, 13:15
Aktualisiert
15.02.18, 13:15
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.01.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 82-80-56 Nr. der Ratsdrucksache: 1006-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 28.02.2018 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Sturmtiefs Burglind und Friederike __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Lott __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Am 03.01. und 18.01.2018 überquerten 2 Sturmtiefs NRW und richteten auch im Stadtwald Bad Münstereifel große Schäden an. Auf Grund der Auswirkungen auf die erholungssuchende Bevölkerung wurde im Amtsblatt - 46. Jahrgang, Nr. 2 vom 12.01.2018 - ein entsprechender Presseartikel vom Forstbetrieb veröffentlicht. Das Zentrum des Sturms hatte NRW auf einer Linie nördlich Duisburg/Dortmund/Kassel getroffen. Im Süden dieser Linie fielen die Schäden im Stadtwald vergleichsweise glimpflich aus. Durch die orkanartigen Böen wurden fast ausschließlich Fichten in Einzelwurf, kleinen Nestern und wenigen, kleineren Flächen geworfen. Zu Windbruch kam es nur sehr vereinzelt. Das Ausmaß der Schäden führt zu einer Umstellung der regulären Einschlagsplanung in der Fichte. Durch die Zwangsnutzung fallen bis zu ca. 50% des geplanten Jahreseinschlags in der Fichte an (ca. 4.000 Kubikmeter). Seite 2 von Ratsdrucksache 1006-X Eine erste Schätzung des wirtschaftlichen Schadens ergibt folgendes Bild: 1. Es wird in der hochmechanisierten Schadholzaufarbeitung mit Harvester zu Mindererlösen in Höhe von ca. 2€ bis 6€/Kubikmeter kommen. Bei einer Gesamtmenge i.H.v ca. 2.000 Kubikmetern sind das ca. 8.000€ Mindererlöse. 2. Das Wegeräumen, Umseilen von Megagefahrenbäumen etc… hat ca. 6 Tage in Anspruch genommen. Für Waldarbeiter und Maschinenkosten werden ca. 8.000 € geplant. 3. Die Sondierungen zur Schadensaufnahme, Umplanungen und Holzabsatz-Sondierungen machen ca. 1.500€ interne Kosten aus. 4. Die Aufarbeitung der in Eigenregie aufzuarbeitenden ca. 2000 Kubikmeter stärkeren Holzes frei Weg geschieht mit Stammunternehmern. Hier wird es zu Mehrkosten für Maschineneinsatz und Entzerren kommen. Die extrem gefährlichen Arbeiten sind nicht im Stücklohn durchzuführen sondern überwiegend im Zeitlohn. Zudem ist der Arbeitsfortschritt durch das ständige Unterbrechen der Arbeiten auf Grund der speziellen Schnitttechniken bei Holz in Spannung stark gehemmt. Hier rechnen wird mit Mehrkosten in Höhe von bis zu 10€/Kubikmeter, macht in Summe ca. 20.000€ aus. Der Gesamtschaden durch Mehraufwand und Mindererlöse für unseren Forstbetrieb beläuft sich damit auf mind. ca. 40.000€. Hinzu kommen Folgekosten für Wiederbewaldung, Flächenräumungen und weiterer Wurf, Bruch und Käfergefahren an offenen Schlagfronten. Um Folgeschäden und Preisverfall durch Borkenkäferbefall zu verhindern wird die manuelle Aufarbeitung bis zum April abgeschlossen sein. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel