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Beschlussvorlage (Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
196 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
07.03.18, 09:01
Aktualisiert
07.03.18, 09:01
Beschlussvorlage (Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim) Beschlussvorlage (Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim) Beschlussvorlage (Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 876 /X.L. Z.1 Datum: 06.03.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage der Empfehlung des Gemeinderates vom 30.01.2018 beschließt der Betriebsausschuss, die weiteren notwendigen Planungsleistungen zur Realisierung der im Wirtschaftsplan 2018 aufgeführten investiven Maßnahmen in den Bereichen Schulzentrum/Turn- und Schwimmhalle/Jugendgästehaus in Nettersheim (Erneuerung Hackschnitzelkessel und Gaskessel Nahwärmezentrale Schulzentrum sowie Spitzenlastkessel im Bereich Jugendgästehaus) auf der Grundlage der HOAI an ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 743): Der Gemeinderat beschließt, für die zukünftig umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Nahwärmeversorgung Nettersheim entsprechende Mittel in den Wirtschaftsplänen 2018ff zu veranschlagen. In dieser Vorlage wurde das bestehende Entwicklungspotenzial umfassend beschrieben. Weiterhin wurden investive Veranschlagungen im Wirtschaftsplan 2018 vorgenommen, wobei auch die Fördermöglichkeiten im Rahmen Städtebau dargestellt worden sind (siehe Seite 9 Wirtschaftsplan). Darüber hinaus hat im Rahmen der Sondersitzung des Gemeinderates am 30.01.2018 eine Vorberatung stattgefunden. Zum Sachverhalt ist zusammenfassend nochmals folgendes ausführen. Insbesondere aufgrund der neuen Netzsituation im Baugebiet G 14 (siehe Vorlagen 872 und 878) sind jetzt auch die im Wirtschaftsplan 2018 aufgeführten investiven Maßnahmen in den Bereichen Schulzentrum/Turn- und Schwimmhalle/Jugendgästehaus weitergehend zu untersuchen. Der WVT-Kessel (Hackschnitzel) in der Heizzentrale Schulzentrum hat bereits ein Alter von 16 Jahren erreicht, so dass mittelfristig über eine Erneuerung nachzudenken ist, gleiches gilt für die beiden Gaskessel, die schon über 30 Jahre alt sind. Eine Entlastung des Netzes könnte zudem durch einen Spitzenlastkessel im Bereich Turn- und Schwimmhalle/Jugendgästehaus erreicht werden, wodurch gleichzeitig auch die Versorgungssicherheit unterhalb des Höhenweges zu steigern wäre. In diesem Zusammenhang ist auch das Thema „Blockheizkraftwerk“ näher zu betrachten. Blockheizkraftwerke können besonders wirtschaftlich in der Grundlast und bei einer kontinuierlichen Wärmeabnahme betrieben werden. Der gleichzeitig erzeugte Strom steht für den Eigenbedarf zur Verfügung, kann aber auch in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Es besteht die Möglichkeit, Blockheizkraftwerke über Biogas zu betreiben, so dass in der Kombination mit der energetischen Verwertung von Holz eine 100%ige Energieerzeugung über regenerative Energieträger erreicht werden könnte. Im Sinne des Klimaschutzes und des vor- 3 liegenden Klimaschutzkonzeptes kann daher diese Variante von besonderem Interesse sein. Die Heizzentrale im Kloster Nettersheim bestehend aus zwei Pelletkessel und einem Gaskessel als Spitzenlastkessel befindet sich kurz vor der Fertigstellung. Weiterhin wurde im Rahmen des Förderprojektes „Energetische Stadtsanierung“ (KFW) bereits ein Planungskonzept für den Nahwärmeverbund Klosterstraße/Rosenthalstraße erarbeitet. Nach erfolgter Endabstimmung können hierzu auch weitere Umsetzungsbeschlüsse gefasst werden. Insbesondere aufgrund des Anlagenbestandes und der hier fehlenden kontinuierlichen Wärmeabnahme bietet sich hier kein BHKW an. Gleiches gilt für die bestehenden Nahwärmeverbunde in Marmagen und Zingsheim. Aufgrund des Vorgenannten sind die weiteren notwendigen Planungsleistungen zur Realisierung der im Wirtschaftsplan 2018 aufgeführten investiven Maßnahmen in den Bereichen Schulzentrum/Turn- und Schwimmhalle/Jugendgästehaus in Nettersheim auf der Grundlage der HOAI ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Die weiteren Planungsleistungen können im Rahmen Städtebau weiter förderunschädlich beauftragt und erarbeitet werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister