Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
07.03.18, 09:01
Aktualisiert
07.03.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 905 /X.L.
Datum: 06.03.2018
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigungskonzept
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Sachstand zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2016 – 2021 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 beschlossen, der 5. Fortschreibung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes entsprechend der dargestellten zeitlichen
Reihenfolge sowie der geschätzten Investitionskosten zuzustimmen (s. Vorlage
483).
Im Anschluss hieran war es notwendig, dass durch ein Fachbüro die allgemeinen
Grunddaten, Entwässerungsgebiete, Übergabe- und Übernahmestellen und Abwasseranlagen einschließlich Erläuterungen zusammengestellt werden. Des Weiteren waren die Einleitungsstellen in Gewässern bzw. Grundwasser innerhalb des
Gemeindegebietes und der geplante Maßnahmenkatalog einschließlich detaillierter Planunterlage darzustellen. Auf dieser Grundlage wurde das Abwasserbeseitigungskonzept im April 2017 bei der Bezirksregierung eingereicht. Darüber hinaus
wurde das notwendige Benehmen zum Abwasserbeseitigungskonzept beim Wasserverband Eifel-Rur sowie Erftverband eingeholt.
Nach erster Prüfung durch die Bezirksregierung Köln war in wesentlichen Punkten
noch Ergänzungs- und Erläuterungsbedarf notwendig. Dieser wurde bei einem
Gesprächstermin im Februar 2018 detailliert mit der Bezirksregierung erörtert
und abgestimmt. Hierbei wurde erklärt, dass hinsichtlich der im Abwasserbeseitigungskonzept dargestellten Sanierungsmaßnahmen weitergehende Informationen zu den einzelnen Maßnahmen in Form eines Sanierungskonzeptes zu erarbeiten sind. Hierbei sind insbesondere die Schadensklassen und eine ortslagenspezifische Vorgehensweise zu erläutern.
Weiterhin sind im Niederschlagswasserkonzept Erläuterungen zu Starkregenereignissen und möglicher Probleme im gemeindlichen Kanalnetz aufzuzeigen.
3
Des Weiteren hat die Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass bei der zukünftig notwendigen Zweitbefahrung des Abwassernetzes im Gemeindegebiet die
Untersuchungsergebnisse nach Schadensklassen ausgewertet werden müssen.
Abschließend wurde vereinbart, dass zunächst weitere Details unter Einbeziehung
der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt werden und
dann der notwendige Ergänzungs- bzw. Erläuterungsbedarf zum Abwasserbeseitigungskonzept der Bezirksregierung vorgelegt wird, damit die entsprechende
Genehmigung erteilt werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister