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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
07.03.18, 09:01
Aktualisiert
07.03.18, 09:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 905 /X.L. Datum: 06.03.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigungskonzept Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Sachstand zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2016 – 2021 zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 beschlossen, der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes entsprechend der dargestellten zeitlichen Reihenfolge sowie der geschätzten Investitionskosten zuzustimmen (s. Vorlage 483). Im Anschluss hieran war es notwendig, dass durch ein Fachbüro die allgemeinen Grunddaten, Entwässerungsgebiete, Übergabe- und Übernahmestellen und Abwasseranlagen einschließlich Erläuterungen zusammengestellt werden. Des Weiteren waren die Einleitungsstellen in Gewässern bzw. Grundwasser innerhalb des Gemeindegebietes und der geplante Maßnahmenkatalog einschließlich detaillierter Planunterlage darzustellen. Auf dieser Grundlage wurde das Abwasserbeseitigungskonzept im April 2017 bei der Bezirksregierung eingereicht. Darüber hinaus wurde das notwendige Benehmen zum Abwasserbeseitigungskonzept beim Wasserverband Eifel-Rur sowie Erftverband eingeholt. Nach erster Prüfung durch die Bezirksregierung Köln war in wesentlichen Punkten noch Ergänzungs- und Erläuterungsbedarf notwendig. Dieser wurde bei einem Gesprächstermin im Februar 2018 detailliert mit der Bezirksregierung erörtert und abgestimmt. Hierbei wurde erklärt, dass hinsichtlich der im Abwasserbeseitigungskonzept dargestellten Sanierungsmaßnahmen weitergehende Informationen zu den einzelnen Maßnahmen in Form eines Sanierungskonzeptes zu erarbeiten sind. Hierbei sind insbesondere die Schadensklassen und eine ortslagenspezifische Vorgehensweise zu erläutern. Weiterhin sind im Niederschlagswasserkonzept Erläuterungen zu Starkregenereignissen und möglicher Probleme im gemeindlichen Kanalnetz aufzuzeigen. 3 Des Weiteren hat die Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass bei der zukünftig notwendigen Zweitbefahrung des Abwassernetzes im Gemeindegebiet die Untersuchungsergebnisse nach Schadensklassen ausgewertet werden müssen. Abschließend wurde vereinbart, dass zunächst weitere Details unter Einbeziehung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt werden und dann der notwendige Ergänzungs- bzw. Erläuterungsbedarf zum Abwasserbeseitigungskonzept der Bezirksregierung vorgelegt wird, damit die entsprechende Genehmigung erteilt werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister