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Beschlussvorlage (Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"; hier: Wärmeversorgung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
07.03.18, 09:01
Aktualisiert
07.03.18, 09:01
Beschlussvorlage (Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen";
hier: Wärmeversorgung) Beschlussvorlage (Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen";
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 873 /X.L. Z.2 Datum: 06.03.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"; hier: Wärmeversorgung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass durch die e-regio, Euskirchen, im Rahmen der Erschließung des Baugebietes F 7, Marmagen, eine Gasleitungsverlegung erfolgt. Begründung: In der Sitzung des Rates am 13.11.2017 (s. Vorlage 873 und 873, Z 1) wurde die beabsichtigte Wärmeversorgung des Erschließungsgebietes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“, erörtert. Hierbei bestand Einvernehmen, dass aufgrund des preislichen Ungleichgewichtes in der Nahwärmeversorgung zwischen Biowärme Nettersheim und e-regio eine Gasversorgung des Erschließungsgebietes sinnvoll ist. Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche mit e-regio stattgefunden mit dem Ergebnis, dass das Baugebiet durch Gasversorgung über e-regio erschlossen wird. Die vertraglichen Regelungen zwischen e-regio und der bauausführenden Firma wären nunmehr zu veranlassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister