Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
69 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
02.03.18, 11:00
Aktualisiert
02.03.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Änderung zum Wirtschaftsplan 2018
Aufgrund des § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für das Land Nordrhein –
Westfalen vom 16.11.2004 (GV NRW S.644), zuletzt geändert durch Artikel 26 des
Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV NRW S.559) hat der Rat der Gemeinde Nettersheim
in seiner Sitzung am 20.03.2018 folgende 1. Änderung zum Wirtschaftsplan 2018
beschlossen:
§1
Mit der 1. Änderung zum Wirtschaftsplan werden
die bisherigen
festgesetzten
Gesamtbeträge
erhöht um
EUR
EUR
vermindert um
EUR
Ergebnisplan
Erträge
Aufwendungen
Jahresergebnis
Finanzplan
aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
aus der
Investitionstätigkeit
u. der Finanzierungstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
und damit der
Gesamtbetrag
des
Wirtschaftplans
einschließlich
Nachträge
festgesetzt auf
EUR
393.750
393.370
380
0
0
0
0
0
0
393.750
393.370
380
370.200
288.720
0
0
0
0
370.200
288.720
687.500
702.250
458.000
469.450
0
0
1.145.500
1.171.700
Der erwartete unveränderte Jahresüberschuss in Höhe von € 380 soll, wie bereits
am 12.12.2017 beschlossen, auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem
bestehenden Verlustvortrag verrechnet werden.
§2
Zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen wird die bereits bestehende
Kreditermächtigung in Höhe von € 442.500 um € 458.000 erhöht auf
€ 900.500
1. Änderung zum Wirtschaftsplan 2018
§3
Zur Sicherung eines jederzeitigen Kassenliquiditätsbestandes dürfen Kredite
weiterhin unverändert bis zu einer Summe von
€ 1.500.000,00
für den notwendigen Zeitraum der Überbrückung aufgenommen werden.
Nettersheim, 20.03.2018
Wilfried Pracht
Betriebsleiter
Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk
Nettersheim, 28.02.2018
Aufgestellt:
Bestätigt:
_______________
_____________
____________
gez. Norbert Crump
Technische Leitung
gez. Daniela Glehn
Kämmerin
gez. Wilfried Pracht
Betriebsleiter