Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
60 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
02.03.18, 11:00
Aktualisiert
02.03.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorbericht
1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim
Am 12.12.2017 hat der Gemeinderat nach entsprechender Vorberatung im Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
für das Wirtschaftsjahr 2018 beschlossen.
In der Sitzung des Gemeinderates am 30.01.2018 wurde darüber berichtet, dass
nach weiteren Untersuchungen und Abstimmungsgesprächen mit dem Kooperationspartner deutlich geworden sei, dass eine Gebührengleichheit für das Gebiet
„Zur Klosterquelle“ und für die neuen Baugebiete „Auf Graben“ und „Brotkiste“ nur
erreicht werden könne, wenn das Nahwärmeversorgungsnetz über den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim selbst betrieben werde. Als entscheidender Punkt
hierfür wurde bereits die Abschreibungszeit genannt, die bei dem privaten Kooperationspartner deutlich geringer wäre. Dieser kalkuliere mit einer Abschreibungszeit von 30 Jahren, wohingegen der Eigenbetrieb hinsichtlich der Verlegung mit
Kunststoffrohren von einer Nutzungszeit von 40 Jahren ausgeht.
Deshalb wurde in der vorstehenden Ratssitzung vorberatend die Beschlussempfehlung ausgesprochen, entgegen den ursprünglichen Überlegungen im vergangenen Jahr und den entsprechenden Wirtschaftsplanermächtigungen die Nahwärmeversorgung aus Gründen der Gebührengleichheit nunmehr über den Eigenbetrieb
Biowärme durchzuführen. Der endgültige Beschluss hierzu sollte nach der erforderlichen Beratung im Betriebsausschuss in der aktuellen Sitzungsphase getroffen
und zur Umsetzung dieser Maßnahme die finanzielle Berechtigungsgrundlage
durch Anpassung des Wirtschaftsplans nach § 14 Eigenbetriebsverordnung NRW
geschaffen werden.
In der vorstehenden Sitzung wurde bereits beschlossen, das Nahwärmeversorgungsnetz im Baugebiet G 14 – Teilbereich „Auf Graben“ in Kooperation mit einem
privaten Versorgungsunternehmen umzusetzen und die notwendigen Erdarbeiten
im Rahmen der laufenden Erschließungsmaßnahme zu beauftragen.
Die notwendigen Verträge bzw. Auftragsvergaben für die Realisierung des Nahwärmeversorgungsnetzes im Baugebiet G 14 – Teilbereich „Brotkiste“ sind gemäß
obigem Beschluss des Rates vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Kosten für diese Investitionsmaßnahme einschließlich der Aufwendungen für
die Finanzierungstätigkeit werden in der beigefügten Änderung des Wirtschaftsplanes berücksichtigt, so dass die fortgeschriebenen Ansätze einen über Kreditaufnahme zu finanzierenden Investitionsaufwand in Höhe von 458.000 € (Auf Graben:
183.000 € - Brotkiste: 275.000 €) und zusätzlich die anteilige Tilgung des Darlehens in 2018 in Höhe von 11.450,00 € vorsehen.
Vorbericht
1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim
Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung ist im Erfolgs- wie auch Finanzplan eine an die sukzessive Versorgung zusätzlicher Anschlussnehmer im Rahmen
der Veräußerung der Grundstücke angepasste Erhöhung bei den Umsatzerlösen
wie auch bei dem korrespondierenden Bezug der Brennstoffe berücksichtigt worden.