Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
183 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
02.03.18, 11:00
Aktualisiert
02.03.18, 11:00
Beschlussvorlage (1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim) Beschlussvorlage (1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim)

öffnen download melden Dateigröße: 183 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 892 /X.L. Datum: 02.03.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Entwurf 1. Änderung WP BINE 2018 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 892 beigefügten Fassung. Begründung: Gemäß § 14 Absatz 2 Buchstabe b Eigenbetriebsverordnung NRW ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern, wenn zum Ausgleich des Vermögensplans erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden. Aufgrund des vorberatenden Beschlusses des Gemeinderates vom 30.01.2018, das Nahwärmeversorgungsnetz in den Neubaugebieten „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim aus Gründen der Gebührengleichheit zum angrenzenden Versorgungsgebiet in Eigenregie zu betreiben und errichten zu lassen, sind im Vermögensplan des Eigenbetriebes die entsprechenden Auszahlungsermächtigungen zu schaffen und zur Finanzierung dieser zusätzlichen Nahwärmeversorgungsanlage auch eine entsprechende Kreditaufnahme in selbiger Höhe vorzusehen. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen in dem beigefügten Entwurf zur 1. Änderung des Wirtschaftsplanes verwiesen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister