Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
146 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
02.03.18, 11:00
Aktualisiert
02.03.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 922 /X.L.
Datum: 01.03.2018
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung der Gebührenbedarfsberechnung auf der Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bestätigt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der Fassung des Beschlusses vom 12.12.2017, da sich durch die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018
keine Veränderungen im Erfolgsplan für das Jahr 2018 und damit auch keine gebührenwirksamen Auswirkungen ergeben haben.
Begründung:
Mit Erlass des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim am 12.12.2017 wurde gleichzeitig die Gebührenbedarfsberechnung
für das Wirtschaftsjahr 2018 beschlossen. Im Rahmen dieses Beschlusses wurde
bei Aufrechterhaltung der Verbrauchsgebühr und der Bereitstellungsgebühr eine
Erhöhung der Grundgebühr um 4,00 € pro kW vorgenommen.
Mit der zur heutigen Sitzung vorgelegten Entwurfsfassung einer ersten Änderung
des diesjährigen Wirtschaftsplanes ergeben sich für 2018 nur Veränderungen im
Bereich des Finanzplanes. Der Erfolgsplan mit Erhöhungen im Bereich der Verbrauchserlöse und den entsprechenden Anpassungen im Bereich der betrieblichen Aufwendungen durch das zusätzliche Versorgungsnetz und die zusätzlichen
Anschlussnehmer wird erst ab Inbetriebnahme des Netzes bzw. Bezugsfertigkeit
der Neubauten berührt. Hiervon wird sukzessive erst ab dem Jahr 2019 ausgegangen.
Somit ergibt sich mit dieser 1. Änderung des Wirtschaftsplanes in 2018 keine
Veränderung bei den gebührenwirksamen Erträgen und Aufwendungen und damit
auch keine Veränderung der aktuell beschlossenen Gebührenkalkulation.
Vor diesem Hintergrund kann trotz der vorgelegten Änderung des Wirtschaftsplanes die am 12.12.2017 beschlossene Gebührenkalkulation für 2018 weiterhin bestätigt werden.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister