Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
347 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
02.03.18, 09:00
Aktualisiert
02.03.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage
751 X.L. Z.1
4. Satzung zur Änderung der Satzung
Über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
Aufgrund der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) vom
14. Juli 1994 (GV NW S66) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) der Hauptsatzung der Gemeinde
Nettersheim vom 23.06.2014 (Hauptsatzung) in der derzeit gültigen Fassung
vom 04.04.2017 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung am
12.12.2017 die folgende 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim beschlossen.
§1
§ 2 wird unter „Anlage“ wie folgt neu gefasst:
Anlage
Versorgungsgebiete sind:
Das Baugebiet G 14 in der Ortslage Nettersheim:
o Teilbereich „Zur Klosterquelle“ mit den Straßen „Hasenweg“, „In den
Sechs Morgen“ und „Zur Klosterquelle“
o Teilbereich
„Auf
Graben“
mit
den
Straßen
„Zur
Klosterquelle“, „In den Sechs Morgen“ und „Zur Brotkiste“
o Teilbereich „Brotkiste“ mit den Straßen „Zur Brotkiste“
Haus Tannenblick II, Höhenweg 2 - 6 in Nettersheim
Und die folgenden Grundstücke mit den dort aufstehenden kommunalen
Gebäuden im Eigentum der Gemeinde Nettersheim:
Gemarkung Nettersheim Flur 6 Nr. 443 mit den
Gemeinschaftshauptschule und Kindergarten Nettersheim
Gebäuden
Gemarkung Nettersheim Flur 6 Nr. 433 mit den
Jugendgästehaus und Turn- und Schwimmhalle Nettersheim
Gebäuden
Gemarkung Nettersheim Flur 7 Nr. 442 mit dem Gebäude der „Alten
Schmiede“
Gemarkung Nettersheim Flur 7 Nr. 278 und 279 mit dem Gebäude
„Naturzentrum“
Gemarkung Nettersheim
„Holzkompetenzzentrum“
Flur
7
Nr.
262
mit
dem
Gebäude
Gemarkung Nettersheim Flur 15 Nr. 255 mit dem Sportlerheim am
Sportzentrum
Gemarkung Marmagen Flur 10 Nr. 303 mit den dort aufstehenden
Gebäuden
Grundschule
Marmagen
und
Jugendhaus
Marmagen
(Nahwärmeverbund Marmagen)
Gemarkung Zingsheim Flur 7 Nr. 294 und Flur 8 Nr. 38 mit den dort
aufstehenden Gebäuden Grundschule, Turn- und Schwimmhalle,
Kindergarten, Feuerwehrgerätehaus und Dienstgebäuden in Zingsheim
§2
Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Nettersheim,
Bürgermeister