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Beschlussvorlage (4. Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
347 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
02.03.18, 09:00
Aktualisiert
02.03.18, 09:00
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage 751 X.L. Z.1 4. Satzung zur Änderung der Satzung Über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) Aufgrund der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S66) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 23.06.2014 (Hauptsatzung) in der derzeit gültigen Fassung vom 04.04.2017 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung am 12.12.2017 die folgende 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim beschlossen. §1 § 2 wird unter „Anlage“ wie folgt neu gefasst: Anlage Versorgungsgebiete sind:  Das Baugebiet G 14 in der Ortslage Nettersheim: o Teilbereich „Zur Klosterquelle“ mit den Straßen „Hasenweg“, „In den Sechs Morgen“ und „Zur Klosterquelle“ o Teilbereich „Auf Graben“ mit den Straßen „Zur Klosterquelle“, „In den Sechs Morgen“ und „Zur Brotkiste“ o Teilbereich „Brotkiste“ mit den Straßen „Zur Brotkiste“  Haus Tannenblick II, Höhenweg 2 - 6 in Nettersheim Und die folgenden Grundstücke mit den dort aufstehenden kommunalen Gebäuden im Eigentum der Gemeinde Nettersheim:  Gemarkung Nettersheim Flur 6 Nr. 443 mit den Gemeinschaftshauptschule und Kindergarten Nettersheim Gebäuden  Gemarkung Nettersheim Flur 6 Nr. 433 mit den Jugendgästehaus und Turn- und Schwimmhalle Nettersheim Gebäuden  Gemarkung Nettersheim Flur 7 Nr. 442 mit dem Gebäude der „Alten Schmiede“  Gemarkung Nettersheim Flur 7 Nr. 278 und 279 mit dem Gebäude „Naturzentrum“  Gemarkung Nettersheim „Holzkompetenzzentrum“ Flur 7 Nr. 262 mit dem Gebäude  Gemarkung Nettersheim Flur 15 Nr. 255 mit dem Sportlerheim am Sportzentrum  Gemarkung Marmagen Flur 10 Nr. 303 mit den dort aufstehenden Gebäuden Grundschule Marmagen und Jugendhaus Marmagen (Nahwärmeverbund Marmagen)  Gemarkung Zingsheim Flur 7 Nr. 294 und Flur 8 Nr. 38 mit den dort aufstehenden Gebäuden Grundschule, Turn- und Schwimmhalle, Kindergarten, Feuerwehrgerätehaus und Dienstgebäuden in Zingsheim §2 Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Nettersheim, Bürgermeister