Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
02.03.18, 09:00
Aktualisiert
02.03.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Cr/Kur
Vorlage 751 /X.L. Z.1
Datum: 01.03.2018
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in
der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die 4. Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) in der beigefügten Fassung. Gleichzeitig beschließt der Rat, die 4. Änderung der Fernwärmeabgabesatzung ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.09.2017 den Beschluss gefasst, bei
der Erschließung des Baugebietes G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim eine Nahwärmeversorgung anzustreben (siehe Vorlage 757
X.L.). In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlage 743 X.L. sowie auf die
Niederschrift zur Vorlage 757 X.L. Z.1 verwiesen.
In seiner Sitzung am 12.12.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) auf das
Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim vor
dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen.
Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der
Vermarktung der Grundstücke zu analysieren (siehe Vorlage 751 X.L.).
Eine weitergehende Behandlung der Thematik fand dann in der Sondersitzung
des Gemeinderates am 30.01.2018 statt, wobei auf die Vorlagen 872 und 878 zu
verweisen ist.
Aufgrund des Vorgenannten und der vorliegenden Beschlusslage ist das in der
Fernwärmeabgabesatzung festgesetzte Versorgungsgebiet um das Baugebiet G
14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“, zu erweitern. § 2 der Fernwärmeabgabesatzung ist daher bei der Auflistung der Versorgungsgebiete um die
Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ zu ergänzen. Die neu zu erlassende 4.
Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt. Die Ergänzung ist in Fettschrift kenntlich gemacht.
gez. Pracht
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Bürgermeister