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Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
02.03.18, 09:00
Aktualisiert
02.03.18, 09:00
Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung)) Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung))

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Cr/Kur Vorlage 751 /X.L. Z.1 Datum: 01.03.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die 4. Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) in der beigefügten Fassung. Gleichzeitig beschließt der Rat, die 4. Änderung der Fernwärmeabgabesatzung ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.09.2017 den Beschluss gefasst, bei der Erschließung des Baugebietes G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim eine Nahwärmeversorgung anzustreben (siehe Vorlage 757 X.L.). In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlage 743 X.L. sowie auf die Niederschrift zur Vorlage 757 X.L. Z.1 verwiesen. In seiner Sitzung am 12.12.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, unter Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der kommunalen Rechtsberatung eine Ausweitung des Geltungsbereiches der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) auf das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ in Nettersheim vor dem Hintergrund der denkbaren zukünftigen Trägermodelle zu untersuchen. Alternativ sind hierbei auch denkbare privatrechtliche Regelungen im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke zu analysieren (siehe Vorlage 751 X.L.). Eine weitergehende Behandlung der Thematik fand dann in der Sondersitzung des Gemeinderates am 30.01.2018 statt, wobei auf die Vorlagen 872 und 878 zu verweisen ist. Aufgrund des Vorgenannten und der vorliegenden Beschlusslage ist das in der Fernwärmeabgabesatzung festgesetzte Versorgungsgebiet um das Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“, zu erweitern. § 2 der Fernwärmeabgabesatzung ist daher bei der Auflistung der Versorgungsgebiete um die Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ zu ergänzen. Die neu zu erlassende 4. Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt. Die Ergänzung ist in Fettschrift kenntlich gemacht. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister