Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 08:03
Aktualisiert
01.03.18, 08:03
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 786 /X.L. Z.1
Datum: 28.02.2018
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
06.03.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW zur Kenntnis.
Begründung:
Zur Bestätigung der Abschusspläne durch die untere Jagdbehörde ist das Ergebnis des Verbissgutachtens zu berücksichtigen.
Nach § 22 Abs. 5 hat die Forstbehörde zur Wahrnehmung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden in regelmäßigem Turnus von drei bis 5 Jahren ein Gutachten zum Einfluss des Schalenwildes auf die
Verjüngung der Wälder (Verbissgutachten) zu erstellen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 19.02.2018 im Holzkompetenzzentrum hat das Forstamt Hocheifel – Zülpicher Börde mitgeteilt, dass ab diesem
Frühjahr mit der Erstellung der Verbissgutachten im Forstamtsbereich begonnen
werden wird.
Es wurde das Verfahren sowie die beabsichtigte Vorgehensweise erläutert. Die
seitens des Landes beauftragten Forstbetriebsbeamten sind entsprechend der
Methodik geschult worden und es sind bereits Probereviere aufgenommen worden.
Nach heutigem Sachstand werden in einer ersten Phase die Reviere
EJB Marmagen Wald Ost
EJB Marmagen Wald West
EJB Nettersheim IX
EJB Burg Engelgau
EJB Mürel
Genossenschaftsjagdbezirk Engelgau/Frohngau
Voraussichtlich könnten Ergebnisse bis zur Erstellung der Abschusspläne
2019/2020 im Frühjahr 2019 vorliegen.
Durch die intensiven Erhebungen im Rahmen der Forsteinrichtung 2010 und der
seit diesem Zeitraum verstärkten Thematisierung ist nachvollziehbar eine weitere
Reduzierung der Rot- und ggf. Rehwildbestände erforderlich.
In den o. g. Revieren ist zu erwarten, dass das Verbissgutachten die in den letzten Jahren verstärkten Bemühungen im Rahmen des Bejagungskonzepts bestätigen wird.
Als Anlage ist ein Artikel aus dem Waldblatt NRW des Landesbetriebes Wald und
Holz NRW zur weiteren Erläuterung beigefügt.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister