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Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 08:03
Aktualisiert
01.03.18, 08:03
Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 786 /X.L. Z.1 Datum: 28.02.2018 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 06.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW zur Kenntnis. Begründung: Zur Bestätigung der Abschusspläne durch die untere Jagdbehörde ist das Ergebnis des Verbissgutachtens zu berücksichtigen. Nach § 22 Abs. 5 hat die Forstbehörde zur Wahrnehmung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden in regelmäßigem Turnus von drei bis 5 Jahren ein Gutachten zum Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder (Verbissgutachten) zu erstellen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 19.02.2018 im Holzkompetenzzentrum hat das Forstamt Hocheifel – Zülpicher Börde mitgeteilt, dass ab diesem Frühjahr mit der Erstellung der Verbissgutachten im Forstamtsbereich begonnen werden wird. Es wurde das Verfahren sowie die beabsichtigte Vorgehensweise erläutert. Die seitens des Landes beauftragten Forstbetriebsbeamten sind entsprechend der Methodik geschult worden und es sind bereits Probereviere aufgenommen worden. Nach heutigem Sachstand werden in einer ersten Phase die Reviere EJB Marmagen Wald Ost EJB Marmagen Wald West EJB Nettersheim IX EJB Burg Engelgau EJB Mürel Genossenschaftsjagdbezirk Engelgau/Frohngau Voraussichtlich könnten Ergebnisse bis zur Erstellung der Abschusspläne 2019/2020 im Frühjahr 2019 vorliegen. Durch die intensiven Erhebungen im Rahmen der Forsteinrichtung 2010 und der seit diesem Zeitraum verstärkten Thematisierung ist nachvollziehbar eine weitere Reduzierung der Rot- und ggf. Rehwildbestände erforderlich. In den o. g. Revieren ist zu erwarten, dass das Verbissgutachten die in den letzten Jahren verstärkten Bemühungen im Rahmen des Bejagungskonzepts bestätigen wird. Als Anlage ist ein Artikel aus dem Waldblatt NRW des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zur weiteren Erläuterung beigefügt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister