Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
238 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 08:03
Aktualisiert
01.03.18, 08:03
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 920 /X.L.
Datum: 28.02.2018
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
06.03.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne
1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018
2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1.
Sachstandbericht Jagdjahr 2017/18
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Rotwildstrecke 2017/18 zustimmend zur
Kenntnis.
2.
Beantragung Jagdjahr 2018/19
Der Rat beschließt, dass das Einvernehmen des Eigentümers bzw. Verpächters im
Abschussplan 2018/19 hergestellt ist, wenn beim Kahlwild (Alttier/Schmaltier/Kälber) der Jagdausübungsberechtigte mindestens den im
Jagdjahr 2017/18 festgesetzten Kahlwildabschuss beantragt hat.
Begründung:
Zu 1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/18
Folgende Abschüsse wurden für das Jagdjahr 2017/18 festgesetzt:
Eigenjagdbezirk
Marmagen
Wald West
Marmagen
Wald Ost
Nettersheim
Wald IX
Mürel
Baumbusch
Tondorf Wald
Halbig
1
2
3
4
HK
WK
ST
AT Männl.
Weibl. Gesamt
3
2
8
0
7
8
4
9
20
21
41
3
3
10
0
9
10
6
12
25
28
53
2
2
8
0
10
10
7
12
22
29
51
2
0
1
0
2
0
1
0
8
1
3
1
0
0
0
0
6
1
3
6
2
4
1
4
1
2
8
2
4
18
2
8
1
18
5
10
1
36
7
18
2
Folgende Abschüsse wurden in den einzelnen gemeindlichen Revieren getätigt:
Eigenjagdbezirk
Marmagen
Wald West
Marmagen
Wald Ost
Nettersheim
Wald IX
Mürel
Baumbusch
Tondorf Wald
Halbig
Hirsche/männl. Wild
Weibl. Wild
Summe
1 2
3 4 HK WK ST AT Männl.
Weibl. Gesamt
1 1
6 1
6 11
4
7
15
22
37
1
2
2
7
6
10
8
10
18
28
46
0
3
1
2
6
12
2
5
12
19
31
2
0
0
0
2
0
0
0
8
0
1
0
0
0
1
0
3
0
3
0
8
0
2
0
3
0
4
0
8
0
3
0
15
0
5
0
19
0
9
0
34
0
14
0
Erläuterungen zum Soll/Ist-Vergleich
1.
Erfüllungsquote liegt beim weiblichen Wild (Alttier/Schmaltier/weibl.
Kalb) in
In:
bei:
3
Marmagen Wald West
Marmagen Wald Ost
Nettersheim Wald IX
Mürel
Baumbusch
Tondorf Wald
Halbig
104
100
65
106
0
90
0
%
%
%
%
%
%
%
Das unbefriedigende Ergebnis im Eigenjagdbezirk Nettersheim ist darin
begründet, dass aufgrund unterschiedlicher Faktoren die 2 Bewegungsjagden im September und Oktober nicht die gewünschte Strecke gebracht haben. Es konnten an diesen beiden Jagdtagen lediglich 2 Stücke
gestreckt werden, obwohl ausreichend Rotwild im Treiben war.
2.
Bei den Revieren Halbig und Baumbusch handelt es sich um Randreviere.
Aus Gründen der Lage bzw. aus starker Frequentierung durch Waldbesucher (Baumbusch) ist die Wilddichte geringer und die Bejagung schwieriger.
3.
Auffällig ist, dass beim Kälberabschuss zwischenzeitlich deutlich mehr
weibliche Kälber fallen als männliche. Dieses Ergebnis der Geschlechterverteilung beim Kälberabschuss ist auch in Blankenheim in den MürelRevieren zu beobachten. Es wird vermutet, dass die Population auf die
intensive Bejagung mit erhöhter Geburt von weiblichen Kälbern reagiert.
4.
Der Abschuss von Alttieren ist in den Revieren Marmagen Wald Ost,
Marmagen Wald West sowie Mürel zufriedenstellend. Im Revier
Nettersheim IX ist der Kahlwildabschuss in diesem Jahr nicht befriedigend, insbesondere unter Betrachtung des Kälberabschusses von 18
Stück (s. auch Punkt 2).
5.
Der Abschuss des männlichen Wildes liegt deutlich unter der Abschussfreigabe. Dies spielt unter dem Gesichtspunkt der dauerhaften Reduktion
der Wilddichte aber keine Rolle.
Zu 2. Beantragung Jagdjahr 2018/19
Die Beteiligung des Waldeigentümers bei der Erstellung des Abschussplanes erfolgt nach § 22 Abs. 4 LJG NRW Dieser lautet wie folgt:
(4) Ein Abschussplan, den die oder der Jagdausübungsberechtigte
fristgerecht eingereicht hat, ist von der unteren Jagdbehörde nach
Anhörung der Forstbehörde und im Benehmen mit dem Jagdbeirat
(§ 51) zu bestätigen, wenn
a) der Abschussplan den jagdrechtlichen Vorschriften entspricht und
das Ergebnis des Verbissgutachtens gem. Abs. 5 berücksichtigt,
b) bei verpachteten Jagdbezirken der Abschussplan im Einvernehmen mit der Verpächterin oder dem Verpächter aufgestellt worden
ist und
c) innerhalb von Hegegemeinschaften die Abschusspläne aufeinander abgestimmt oder nach Absatz 2 aufgestellt und im Einvernehmen mit den Jagdvorständen der Jagdgenossenschaften und den
4
Inhaberinnen und Inhabern der Eigenjagdbezirke aufgestellt worden
sind.
Dieses Einvernehmen des Eigentümers ist durch Unterschrift auf dem Abschussplan zu beurkunden. Wird kein Einvernehmen zwischen Eigentümer und Jagdausübungsberechtigtem hergestellt, so findet der § 22 Abs. 6 LJG NRW Anwendung.
§ 22 Abs. 6 LJG
(6) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 4 nicht vor oder ist
insbesondere bereits eingetretenen oder zu erwartenden Wildschäden nicht hinreichend Rechnung getragen, so wird der Abschussplan
durch die untere Jagdbehörde nach Anhörung der Forstbehörde im
Benehmen mit dem Jagdbeirat festgesetzt. Die Festsetzung hat so
zu erfolgen, dass eine nachhaltige Verringerung des Wildbestandes
auf eine tragbare Wilddichte gewährleistet ist. Die Wild- und Wildschadensverhältnisse in benachbarten Jagdbezirken sind angemessen zu berücksichtigen.
Nach Auffassung der Verwaltung ist das Einvernehmen im Abschussplan 2018/19
hergestellt, wenn beim Kahlwild (Alttier, Schmaltier, Kälber) der Jagdausübungsberechtigte mindestens den im Jagdjahr 2017/18 festgesetzten Kahlwildabschuss
beantragt hat.
Dieser Beschlussvorschlag stützt sich aufgrund der Ergebnisse der Rotwildzählungen sowie Erfahrungen und Beobachtungen. Entscheidend ist hier der zu bejagende Wildbestand, wo Zu- und Abwanderungen angemessen berücksichtigt
worden sind bzw. berücksichtigt werden.
Sollten die Jagdausübungsberechtigten dieser Einschätzung folgen können, wäre
die Abschussbeantragung beim Kahlwild für 2018/19 wie folgt:
Eigenjagdbezirk
Marmagen Wald West
Marmagen Wald Ost
Nettersheim Wald IX
Mürel
Baumbusch
Tondorf Wald
Halbig
Kälber
15
19
20
12
3
7
1
ST AT Kahlwild gesamt
4
9
28
6 12
37
7 12
39
4
8
24
1
2
6
2
4
13
1
Es wird vorgeschlagen, dass der Rat beschließt, dass das Einvernehmen des Eigentümers bzw. Verpächters im Abschussplan 2018/19 hergestellt ist, wenn beim
Kahlwild (Alttier/Schmaltier/Kälber) der Jagdausübungsberechtigte mindestens
den im Jagdjahr 2017/18 festgesetzten Kahlwildabschuss beantragt hat.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister