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Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018 2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
238 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
01.03.18, 08:03
Aktualisiert
01.03.18, 08:03
Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Rotwildabschusspläne
1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018
2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Rotwildabschusspläne
1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018
2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Rotwildabschusspläne
1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018
2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Rotwildabschusspläne
1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018
2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 920 /X.L. Datum: 28.02.2018 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 06.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018 2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: 1. Sachstandbericht Jagdjahr 2017/18 Der Rat nimmt die Ausführungen zur Rotwildstrecke 2017/18 zustimmend zur Kenntnis. 2. Beantragung Jagdjahr 2018/19 Der Rat beschließt, dass das Einvernehmen des Eigentümers bzw. Verpächters im Abschussplan 2018/19 hergestellt ist, wenn beim Kahlwild (Alttier/Schmaltier/Kälber) der Jagdausübungsberechtigte mindestens den im Jagdjahr 2017/18 festgesetzten Kahlwildabschuss beantragt hat. Begründung: Zu 1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/18 Folgende Abschüsse wurden für das Jagdjahr 2017/18 festgesetzt: Eigenjagdbezirk Marmagen Wald West Marmagen Wald Ost Nettersheim Wald IX Mürel Baumbusch Tondorf Wald Halbig 1 2 3 4 HK WK ST AT Männl. Weibl. Gesamt 3 2 8 0 7 8 4 9 20 21 41 3 3 10 0 9 10 6 12 25 28 53 2 2 8 0 10 10 7 12 22 29 51 2 0 1 0 2 0 1 0 8 1 3 1 0 0 0 0 6 1 3 6 2 4 1 4 1 2 8 2 4 18 2 8 1 18 5 10 1 36 7 18 2 Folgende Abschüsse wurden in den einzelnen gemeindlichen Revieren getätigt: Eigenjagdbezirk Marmagen Wald West Marmagen Wald Ost Nettersheim Wald IX Mürel Baumbusch Tondorf Wald Halbig Hirsche/männl. Wild Weibl. Wild Summe 1 2 3 4 HK WK ST AT Männl. Weibl. Gesamt 1 1 6 1 6 11 4 7 15 22 37 1 2 2 7 6 10 8 10 18 28 46 0 3 1 2 6 12 2 5 12 19 31 2 0 0 0 2 0 0 0 8 0 1 0 0 0 1 0 3 0 3 0 8 0 2 0 3 0 4 0 8 0 3 0 15 0 5 0 19 0 9 0 34 0 14 0 Erläuterungen zum Soll/Ist-Vergleich 1. Erfüllungsquote liegt beim weiblichen Wild (Alttier/Schmaltier/weibl. Kalb) in In: bei: 3 Marmagen Wald West Marmagen Wald Ost Nettersheim Wald IX Mürel Baumbusch Tondorf Wald Halbig 104 100 65 106 0 90 0 % % % % % % % Das unbefriedigende Ergebnis im Eigenjagdbezirk Nettersheim ist darin begründet, dass aufgrund unterschiedlicher Faktoren die 2 Bewegungsjagden im September und Oktober nicht die gewünschte Strecke gebracht haben. Es konnten an diesen beiden Jagdtagen lediglich 2 Stücke gestreckt werden, obwohl ausreichend Rotwild im Treiben war. 2. Bei den Revieren Halbig und Baumbusch handelt es sich um Randreviere. Aus Gründen der Lage bzw. aus starker Frequentierung durch Waldbesucher (Baumbusch) ist die Wilddichte geringer und die Bejagung schwieriger. 3. Auffällig ist, dass beim Kälberabschuss zwischenzeitlich deutlich mehr weibliche Kälber fallen als männliche. Dieses Ergebnis der Geschlechterverteilung beim Kälberabschuss ist auch in Blankenheim in den MürelRevieren zu beobachten. Es wird vermutet, dass die Population auf die intensive Bejagung mit erhöhter Geburt von weiblichen Kälbern reagiert. 4. Der Abschuss von Alttieren ist in den Revieren Marmagen Wald Ost, Marmagen Wald West sowie Mürel zufriedenstellend. Im Revier Nettersheim IX ist der Kahlwildabschuss in diesem Jahr nicht befriedigend, insbesondere unter Betrachtung des Kälberabschusses von 18 Stück (s. auch Punkt 2). 5. Der Abschuss des männlichen Wildes liegt deutlich unter der Abschussfreigabe. Dies spielt unter dem Gesichtspunkt der dauerhaften Reduktion der Wilddichte aber keine Rolle. Zu 2. Beantragung Jagdjahr 2018/19 Die Beteiligung des Waldeigentümers bei der Erstellung des Abschussplanes erfolgt nach § 22 Abs. 4 LJG NRW Dieser lautet wie folgt: (4) Ein Abschussplan, den die oder der Jagdausübungsberechtigte fristgerecht eingereicht hat, ist von der unteren Jagdbehörde nach Anhörung der Forstbehörde und im Benehmen mit dem Jagdbeirat (§ 51) zu bestätigen, wenn a) der Abschussplan den jagdrechtlichen Vorschriften entspricht und das Ergebnis des Verbissgutachtens gem. Abs. 5 berücksichtigt, b) bei verpachteten Jagdbezirken der Abschussplan im Einvernehmen mit der Verpächterin oder dem Verpächter aufgestellt worden ist und c) innerhalb von Hegegemeinschaften die Abschusspläne aufeinander abgestimmt oder nach Absatz 2 aufgestellt und im Einvernehmen mit den Jagdvorständen der Jagdgenossenschaften und den 4 Inhaberinnen und Inhabern der Eigenjagdbezirke aufgestellt worden sind. Dieses Einvernehmen des Eigentümers ist durch Unterschrift auf dem Abschussplan zu beurkunden. Wird kein Einvernehmen zwischen Eigentümer und Jagdausübungsberechtigtem hergestellt, so findet der § 22 Abs. 6 LJG NRW Anwendung. § 22 Abs. 6 LJG (6) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 4 nicht vor oder ist insbesondere bereits eingetretenen oder zu erwartenden Wildschäden nicht hinreichend Rechnung getragen, so wird der Abschussplan durch die untere Jagdbehörde nach Anhörung der Forstbehörde im Benehmen mit dem Jagdbeirat festgesetzt. Die Festsetzung hat so zu erfolgen, dass eine nachhaltige Verringerung des Wildbestandes auf eine tragbare Wilddichte gewährleistet ist. Die Wild- und Wildschadensverhältnisse in benachbarten Jagdbezirken sind angemessen zu berücksichtigen. Nach Auffassung der Verwaltung ist das Einvernehmen im Abschussplan 2018/19 hergestellt, wenn beim Kahlwild (Alttier, Schmaltier, Kälber) der Jagdausübungsberechtigte mindestens den im Jagdjahr 2017/18 festgesetzten Kahlwildabschuss beantragt hat. Dieser Beschlussvorschlag stützt sich aufgrund der Ergebnisse der Rotwildzählungen sowie Erfahrungen und Beobachtungen. Entscheidend ist hier der zu bejagende Wildbestand, wo Zu- und Abwanderungen angemessen berücksichtigt worden sind bzw. berücksichtigt werden. Sollten die Jagdausübungsberechtigten dieser Einschätzung folgen können, wäre die Abschussbeantragung beim Kahlwild für 2018/19 wie folgt: Eigenjagdbezirk Marmagen Wald West Marmagen Wald Ost Nettersheim Wald IX Mürel Baumbusch Tondorf Wald Halbig Kälber 15 19 20 12 3 7 1 ST AT Kahlwild gesamt 4 9 28 6 12 37 7 12 39 4 8 24 1 2 6 2 4 13 1 Es wird vorgeschlagen, dass der Rat beschließt, dass das Einvernehmen des Eigentümers bzw. Verpächters im Abschussplan 2018/19 hergestellt ist, wenn beim Kahlwild (Alttier/Schmaltier/Kälber) der Jagdausübungsberechtigte mindestens den im Jagdjahr 2017/18 festgesetzten Kahlwildabschuss beantragt hat. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister