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Beschlussvorlage (Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
28.02.18, 09:00
Aktualisiert
28.02.18, 09:00
Beschlussvorlage (Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung
hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf) Beschlussvorlage (Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung
hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf) Beschlussvorlage (Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung
hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 831 /X.L. Z.1 Datum: 27.02.2018 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 06.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführung zur Kartell- und beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis. Er beschließt die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die ab dem 01.06.2018 anfallenden Holzmengen eigenständig vermarktet werden. Er beauftragt die Verwaltung, die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim, wenn gewünscht, bei der Erarbeitung eines Holzvermarktungskonzeptes fachlich- und verwaltungstechnisch zu unterstützen. Begründung: Mit Vorlage 831/X.L. vom 25.10.2017 wurde die Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung beschrieben. Zwischenzeitlich wird deutlich, dass eine Vermarktung über Verträge des Landesbetriebes Wald- und Holz ab dem 01.01.2019 nicht mehr möglich ist. Derzeit ist nach Kenntnisstand der Verwaltung nicht erkennbar, dass der Landesbetrieb Wald- und Holz NRW konkrete Handlungsempfehlungen gibt, wie der Privat- und Körperschaftswald seine Holzmengen ab dem 01.01.2019 bündeln und vermarkten kann. Das Vermarktungsstrukturen, analog Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz in NRW aufgebaut werden, ist derzeit nicht erkennbar. Bezüglich der Zukunft der Holzvermarktung ist festzuhalten, dass aufgrund der Qualifizierung des bestehenden, eigenen Forstpersonals eine direkte Vermarktung des anfallenden Holzes möglich ist. Hierbei ist es wichtig, den Mitarbeitern diesen Übergang verträglich zu gestalten. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Holzverkauf im zweiten Quartal (ab dem 01.06.2018) selbst zu organisieren. Bis zum Ende des Jahres besteht somit die Zeit, diese geänderte Durchführung auch zu quantifizieren und im Rahmen dieser Bilanzierung die Personalangelegenheiten im Forstbetrieb neu zu ordnen. Bezüglich des bestehenden Betriebsleitungsvertrages ist folgendes festzuhalten: - Aufgrund der Qualifizierung des gemeindlichen Forstpersonals kann die Betriebsleitung auch durch eigenes Personal erfüllt werden 3 - Die Holzverkaufshilfe (Beteiligung an Rahmenkaufverträgen) ist in den Betriebsleitungsvertrag mit dem Landesbetrieb Wald- und Holz NRW als ein zentraler Baustein aufgenommen worden. Durch die indirekte Ankündigung des Landesbetriebs Wald- und Holz NRW, das ab dem 01.01.2019 kein Holzverkauf über oder mit dem Landesbetrieb mehr möglich ist, geht ab diesem Zeitpunkt ein im Vertrag zugesicherter Baustein verloren. - Durch das Studium der Forstwirtschaft erfüllt der Forstbetriebsbeamte der Gemeinde Nettersheim die Anforderungen nach § 35 Abs. 1 Landesforstgesetz NRW die Anforderung an das forstliche Fachpersonal der Gemeinden. Die technische Betriebsleitung und Beförsterung könnte in Personalunion des Forstbetriebsbeamten der Gemeinde Nettersheim durchgeführt werden. - Sollte es zu einer Beendigung des Betriebsleitervertrages mit dem Landesbetrieb Wald- und Holz kommen, wäre die Urlaubs- und Krankheitsvertretung des Forstbetriebsbeamten zu diskutieren. Neben der zwingenden Neuausrichtung des kommunalen Forstbetriebs der Gemeinde Nettersheim wird mit Sorge die Entwicklung des Holzverkaufs unserer Waldbesitzenden Bürger (insbesondere des Kleinprivatwaldes) aufgrund der derzeitig seitens des Landes fehlenden Handlungsempfehlungen und somit der bestehenden Perspektivlosigkeit für diese Waldbesitzer gesehen. Die Erarbeitung eines Holzvermarktungskonzeptes liegt zentral bei der Forstbetriebsgemeinschaft, als zuständiges Organ für die Privatwaldbetreuung. In fachlichen wie auch verwaltungstechnischen Fragen könnte die Verwaltung sicherlich Hilfestellung bei der Erarbeitung eines Vermarktungskonzeptes geben. Es wird vorgeschlagen zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die ab dem 01.06.2018 anfallenden Holzmengen eigenständig vermarktet werden. Er beauftragt die Verwaltung, die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim, wenn gewünscht, bei der Erarbeitung eines Holzvermarktungskonzeptes fachlich- und verwaltungstechnisch zu unterstützen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister