Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
28.02.18, 09:00
Aktualisiert
28.02.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 831 /X.L. Z.1
Datum: 27.02.2018
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
06.03.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung
hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführung zur Kartell- und beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis.
Er beschließt die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die ab
dem 01.06.2018 anfallenden Holzmengen eigenständig vermarktet werden.
Er beauftragt die Verwaltung, die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim, wenn
gewünscht, bei der Erarbeitung eines Holzvermarktungskonzeptes fachlich- und
verwaltungstechnisch zu unterstützen.
Begründung:
Mit Vorlage 831/X.L. vom 25.10.2017 wurde die Kartell- und beihilferechtliche
Problematik in der forstlichen Betreuung beschrieben.
Zwischenzeitlich wird deutlich, dass eine Vermarktung über Verträge des Landesbetriebes Wald- und Holz ab dem 01.01.2019 nicht mehr möglich ist.
Derzeit ist nach Kenntnisstand der Verwaltung nicht erkennbar, dass der Landesbetrieb Wald- und Holz NRW konkrete Handlungsempfehlungen gibt, wie der Privat- und Körperschaftswald seine Holzmengen ab dem 01.01.2019 bündeln und
vermarkten kann.
Das Vermarktungsstrukturen, analog Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz in
NRW aufgebaut werden, ist derzeit nicht erkennbar.
Bezüglich der Zukunft der Holzvermarktung ist festzuhalten, dass aufgrund der
Qualifizierung des bestehenden, eigenen Forstpersonals eine direkte Vermarktung des anfallenden Holzes möglich ist. Hierbei ist es wichtig, den Mitarbeitern
diesen Übergang verträglich zu gestalten.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Holzverkauf im zweiten
Quartal (ab dem 01.06.2018) selbst zu organisieren. Bis zum Ende des Jahres
besteht somit die Zeit, diese geänderte Durchführung auch zu quantifizieren und
im Rahmen dieser Bilanzierung die Personalangelegenheiten im Forstbetrieb neu
zu ordnen.
Bezüglich des bestehenden Betriebsleitungsvertrages ist folgendes festzuhalten:
-
Aufgrund der Qualifizierung des gemeindlichen Forstpersonals kann die Betriebsleitung auch durch eigenes Personal erfüllt werden
3
-
Die Holzverkaufshilfe (Beteiligung an Rahmenkaufverträgen) ist in den Betriebsleitungsvertrag mit dem Landesbetrieb Wald- und Holz NRW als ein
zentraler Baustein aufgenommen worden. Durch die indirekte Ankündigung
des Landesbetriebs Wald- und Holz NRW, das ab dem 01.01.2019 kein
Holzverkauf über oder mit dem Landesbetrieb mehr möglich ist, geht ab
diesem Zeitpunkt ein im Vertrag zugesicherter Baustein verloren.
-
Durch das Studium der Forstwirtschaft erfüllt der Forstbetriebsbeamte der
Gemeinde Nettersheim die Anforderungen nach § 35 Abs. 1 Landesforstgesetz NRW die Anforderung an das forstliche Fachpersonal der Gemeinden. Die technische Betriebsleitung und Beförsterung könnte in Personalunion des Forstbetriebsbeamten der Gemeinde Nettersheim durchgeführt
werden.
-
Sollte es zu einer Beendigung des Betriebsleitervertrages mit dem Landesbetrieb Wald- und Holz kommen, wäre die Urlaubs- und Krankheitsvertretung des Forstbetriebsbeamten zu diskutieren.
Neben der zwingenden Neuausrichtung des kommunalen Forstbetriebs der Gemeinde Nettersheim wird mit Sorge die Entwicklung des Holzverkaufs unserer
Waldbesitzenden Bürger (insbesondere des Kleinprivatwaldes) aufgrund der derzeitig seitens des Landes fehlenden Handlungsempfehlungen und somit der bestehenden Perspektivlosigkeit für diese Waldbesitzer gesehen. Die Erarbeitung
eines Holzvermarktungskonzeptes liegt zentral bei der Forstbetriebsgemeinschaft, als zuständiges Organ für die Privatwaldbetreuung. In fachlichen wie auch
verwaltungstechnischen Fragen könnte die Verwaltung sicherlich Hilfestellung bei
der Erarbeitung eines Vermarktungskonzeptes geben.
Es wird vorgeschlagen zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, darauf
hinzuwirken, dass die ab dem 01.06.2018 anfallenden Holzmengen eigenständig
vermarktet werden.
Er beauftragt die Verwaltung, die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim, wenn
gewünscht, bei der Erarbeitung eines Holzvermarktungskonzeptes fachlich- und
verwaltungstechnisch zu unterstützen.
gez. Pracht
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Bürgermeister