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Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Beleuchtung der Kirche in Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
141 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
27.02.18, 13:00
Aktualisiert
27.02.18, 13:00
Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Beleuchtung der Kirche in Marmagen) Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Beleuchtung der Kirche in Marmagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 926 /X.L. Datum: 27.02.2018 ERWEITERUNG An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.02.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Beleuchtung der Kirche in Marmagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Sachverhalt: Die UNA-Fraktion hat mit Datum vom 25.02.2018 die beigefügte Anfrage gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim eingereicht. Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme: In den Orten Frohngau, Roderath, Nettersheim und Marmagen wurden auf Wunsch der Kirchengemeinden, der Dorfbevölkerung und von Vereinen als Maßnahmen der Dorfverschönerung an den dortigen Kirchengebäuden Außenbeleuchtungen angebracht, die mit der Straßenbeleuchtung gekoppelt sind. Im Rahmen der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED ist vorgesehen, die Gesamtsituation und insbesondere die bestehenden Strahler, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen sowie einen hohen Energieverbrauch haben, neu zu bewerten. Hierbei sollen auch die Aspekte der Sternenregion Eifel entsprechende Berücksichtigung finden. In den Prozess sind die Eigentümer einzubeziehen. In einer der nächsten Sitzungen werden dann die Vorhaben auf der Grundlage einer Gesamtbeleuchtungsstrategie weitergehend erörtert. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister