Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
183 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
27.02.18, 09:01
Aktualisiert
27.02.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 908 /X.L.
Datum: 26.02.2018
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme zum 31.12.2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Zwischenbericht Eigenbetrieb BINE zum 31.12.2017
2
Beschlussvorschlag:
Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Biowärme mit
der Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 - vorbehaltlich von Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 - wird zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
Auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung NRW und der Betriebssatzung
des Eigenbetriebes Biowärme ist ein quartalsmäßiger Überblick über den Verlauf
der Erträge und Aufwendungen zu verschaffen.
Beigefügt ist das vorläufige Jahresergebnis 2017 des Eigenbetriebes auf der
Grundlage des aktuellen Standes der Buchhaltung und vorbehaltlich sich noch
ergebender Veränderungen im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen mit Erstellung der Jahresrechnung 2017. Dies wird in den nächsten Wochen erfolgen,
so dass im April/Mai d. J. die Prüfung des Abschlusses über die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen kann.
Auf der Grundlage der zwischenzeitlichen Verbrauchsabrechnungen 2017 des Eigenbetriebes und der aktuellen Buchungsstände hat sich das Ergebnis gegenüber
dem Zwischenbericht zum Stand 30.09.2017 leicht verändert.
Bei rd. 9.000 € höheren Gebühreneinnahmen ist es aufwandsseitig auch noch zu
verschiedenen Veränderungen gekommen, die aus der beigefügten Kontenübersicht ersichtlich werden. Neben höheren Instandhaltungsaufwendungen ergibt
sich zudem wegen erforderlicher Planungsleistungen für die Erweiterung der
Nahwärmeversorgung in Nettersheim (Kloster und Neubaugebiet) ein höherer
eigener Personalkostenaufwand für den Eigenbetrieb. Außerdem zeigt sich für die
anteiligen Kosten des Eigenbetriebes an den Ratsaufwendungen entsprechend
der Abrechnung für 2017 ein höherer Aufwand. Bei den Brennstoffen für den Betrieb der Anlagen hat sich bei ungefähr gleichbleibendem Gesamtaufwand eine
Verschiebung zwischen den verschiedenen Brennmaterialien ergeben. Aufgrund
unterjährigem Instandhaltungs- und Wartungsaufwand am Holzheizkessel entstand für die Heizzentrale in Nettersheim ein vorübergehender Mehrbezug an Gas
und damit einhergehend ein geringerer Bezug an Holzhackschnitzel.
Sollte sich nach Erstellung des eigentlichen Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb und der hiermit einhergehenden Gebühren-Ist-Kalkulation eine Gebührenüberdeckung zeigen, so wäre diese einer Rückstellung für den Gebührenausgleich
zuzuführen, so dass sich über eine entsprechende Aufwandsbuchung auch eine
entsprechende Veränderung des Jahresabschlusses ergeben würde.
gez. Pracht
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Bürgermeister