Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.02.18, 13:01
Aktualisiert
23.02.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Pa
Vorlage 763 /X.L. Z.2
Datum: 23.02.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, dass der in der letzten Sitzung
vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den Anregungen, Bedenken und Hinweisen der Fachbehörde angepasst und zur Beschlussfassung bis zum Jahresende vorgelegt wird. Ungeachtet dessen ist das im Entwurf beschriebene Fahrzeugkonzept auf Empfehlung der Fachbehörde in die Umsetzung zu bringen. Neben der bereits erfolgten Beschaffung des Mannschaftstransportwagens ist die Beschaffung eines HLF 20 für die Löschgruppe Zingsheim
schnellstmöglich zu realisieren.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 12.12.2017 beschlossen, den mit
Vorlage 793/X.L.Z. 1 vorgelegten Entwurf zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den Beteiligten zuzuleiten, damit diese Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorbringen können.
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses hat die zuständige Fachbehörde (Kreisbrandmeister) in einem Gesprächstermin unter Beteiligung der Wehrleitung Anregungen, Hinweise und Bedenken zum vorgelegten Entwurf vorgetragen.
Der Kreisbrandmeister hat darauf hingewiesen, dass der vorgelegte Entwurf von
der gängigen Form zur Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplans deutlich
abweicht. Er hat angeregt, die Form dahingehend zu ändern, dass dieser als
Fortschreibung des in 2011 verabschiedeten Brandschutzbedarfsplanes durch die
Gegenüberstellung bzw. Fortschreibung der bisherigen Angaben und Aussagen
gestaltet wird. Dies macht einen unmittelbaren Vergleich in der tatsächlichen
Entwicklung der Feuerwehr seit 2011 transparent und verdeutlicht anschaulich
auch bereits umgesetzte Ziele und Verbesserungen. Auch für nachgelagerte Prüfungen z.B. durch die Bezirksregierung lässt diese Form eine deutlich anschaulichere Betrachtung zu.
Neben der zu ändernden Form der Fortschreibung ist aus Sicht des Kreisbrandmeisters ein Bezug zu den aktuellen Einsatzstatistiken des Jahres 2017 aus dem
Controllingverfahren herzustellen, die eine Sicherstellung der Gefahrenabwehr
dokumtieren und die von den im Konzept genannten Werten aus Vorjahren zum
Teil stark abweichen, da diese augenscheinschlich sich wohl auch auf Fehlalarme
beziehen.
Im Gespräch mit dem Kreisbrandmeister wurde bestätigt, dass die im derzeit
noch gültigen Brandschutzbedarfsplan vorgegebene Ziele erreicht werden und die
Sicherstellung der Gefahrenabwehr damit aktuell auch weiterhin gegeben ist.
Das im Entwurf dargestellte Fahrzeugkonzept findet die uneingeschränkte Zustimmung des Kreisbrandmeisters, so dass dieses in jedem Fall in der Fortschreibung inhaltlich erhalten bleiben wird. Auf Grund der im Zuge der Erstellung des
vorgelegten Entwurfes erkennbaren Problematik einer geringen Tagesverfügbar-
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keit empfiehlt der Kreisbrandmeister mit der Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes
umgehend zu beginnen. Die Beschaffung des
Mannschaftstransportwagens für den Standort Zingsheim ist bereits kurzfristig
erfolgt. Damit wird es möglich, in kurzer Zeit Einsatzkräfte aus Zingsheim, die
dort auch tagsüber in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, an die umliegenden Einsatzorte zu bringen. Des Weiteren wird die im Konzept für das Jahr
2018 eingeplante und vom Kreisbrandmeister als zielführend vorgesehene Beschaffung eines HLF 20 umzusetzen sein. Erfahrungsgemäß dauert der Beschaffungsprozeß ca. ein Jahr, so dass die vorbereitenden Arbeiten in jedem Fall anzugehen sind.
Neben der Fachbehörde haben die Löschgruppen Pesch und Bouderath sowie die
Wehrleitung redaktionelle Hinweise gegeben oder Ergänzungen vorgetragen.
Die Löschgruppe Roderath hatte mit Schreiben vom 18. Januar 2018 eine detaillierte Eingabe gemacht. Diese wurde in einem Gesprächstermin mit dem Vorstand der Löschgruppe unter Beteiligung der Wehrleitung erörtert. Besprochene
Vorgehensweisen, wie z. B. Maßnahmen zur Optimierung der Löschwasserversorgung oder die Entwicklung der Gebäudesituation können parallel zur Erstellung der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes bereits angegangen werden. Sollte eine Umsetzung bis zum endgültigen Beschluss der Fortschreibung
nicht erfolgt sein, werden diese dann entsprechend zu berücksichtigen sein.
Um den durch die Fachbehörde vorgetragenen Bedenken Rechnung zu tragen,
wird der vorgelegte Entwurf zurückgezogen. In Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister ist eine endgültige Beschlussfassung der Fortschreibung Ende 2018
anzustreben.
gez. Pracht
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Bürgermeister