Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
172 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.02.18, 11:01
Aktualisiert
23.02.18, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur.
Vorlage 886 /X.L.
Datum: 23.02.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Auf
Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
d) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Beschlussvorschlag:
2
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung
mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlciher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur 5. Änderung
des Bebauungsplanes G 14 Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, werden
die im beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst.
b) Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Auf Graben“, (Anlage 2) mit textlicher Festsetzung (Anlage
3), Begründung (Anlage 4) und Umweltbericht (Anlage 5) mit seinen
Anlagen der Artenschutzrechtlichen Prüfung vom 03.07.2017 (Anlage 6),
des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 7),
dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen der Sport- und
Freizeitanlagen vom 29.02.2016 (Anlage 8), dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 9) sowie dem Geotechnischen Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 10)
werden als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
c) Der Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Auf Graben“, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, vom 05.09.2017 wird
hiermit aufgehoben.
Begründung:
3
In seiner Sitzung am 05.09.2017 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim die
5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“,
als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurde im Parallelverfahren die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für den gleichen Bereich durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung zur Genehmigung des Flächennutzungsplanverfahren durch die
Bezirksregierung Köln hat diese das Verfahren beanstandet und empfohlen, zur
Rechtssicherheit der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zu wiederholen.
Aufgrund dessen wurde die Öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, mit Begründung und
Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden
umweltbezognenen
Stellungnahmen
im
Gemeindeblatt
am
22.12.2017 bekanntgemacht. Die wiederholte öffentliche Auslegung erfolgte in
der Zeit vom 02.01.2018 – 05.02.2018.
Im Rahmen des erneuten Abwägungsprozesses sind sowohl die Stellungnahmen
der vorgeszogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffetnlciher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit
den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB als auch die Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vorgetragen wurden, zu berücksichtigen. Im beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) wurden diese insgesamt zusammengefasst und entsprechende Abwägungsvorschläge vorbereitet. Es wird
vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlägen zu folgen und die in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse zu fassen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die unter Nr. 11.4 vorzunehmende Ergänzung der textlichen Festsetzungen kann erst in der 9. KW
erfolgen, so dass der modifizierte Bebauungplan mit Festsetzung und Begründung sowie der Landschaftspflegerische Begleitplan erst im weiteren Verlauf der Sitzungsphase vorgelegt werden kann.
Des weiteren wird empfohlen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zur 5.
Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“
(Anlage 2), mit Begründung (Anlage 4) und Umweltbericht (Anlage 5) und
den Anlagen der Artenschutzprüfung vom 03.07.2017 (Anlage 6), des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 7), dem Gutachten
Geräuschemissionen und -immissionen der Sport- und Freizeitanlagen vom
29.02.2016 (Anlage 8), dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen
4
durch Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 9) sowie dem Geotechnischen
Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 10) zu fassen.
Der Satzungsbeschluss vom 05.09.2017 zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G
14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, wird hiermit aufgehoben.
gez. Pracht
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Bürgermeister