Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
162 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.02.18, 11:01
Aktualisiert
23.02.18, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Zingsheim L 6 „Altes Pastorat“
2. Änderung
Begründung
gemäß § 9 Abs. 8 BauGB
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH
Tränkelbachstraße 44 ⋅ 53937 Schleiden
Telefon-Nr. 02444/9505-0 ⋅ E-Mail: info@gotthardt-knipper.de
Stand:
11.12.2017
Gemeinde Nettersheim, Bebauungsplan Zingsheim L6 „Altes Pastorat“
Begründung
Seite 2
Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB
Inhalt
Seite
1.
Veranlassung und Zielsetzung
3
2.
2.1
2.2
Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes
Räumlicher Geltungsbereich
Beschreibung der Änderungen
3
3
3
3.
3.1
3.2
Verfahren und übergeordnete Planung
Flächennutzungsplan
Bauleitplanverfahren
4
4
4
4.
Realisierung der Planung
5
5.
Hinweise zum Bebauungsplan
5
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
Gemeinde Nettersheim, Bebauungsplan Zingsheim L6 „Altes Pastorat“
Begründung
1.
Seite 3
Veranlassung und Zielsetzung
Um weitere Baumöglichkeiten in der Ortslage Zingsheim zu realisieren, wurde von der
Gemeinde Nettersheim das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes L6-A eingeleitet.
Das Plangebiet L6-A schließt im Südwesten direkt an das bereits realisierte Bebauungsplangebiet L6 „Altes Pastorat“ in Zingsheim an.
Zur Anbindung der neuen Erschließungsstraße für das Plangebiet L6-A an die vorhandene Verkehrsfläche im Plangebiet L6 besteht die Notwendigkeit einer Änderung für
den Bebauungsplan L6 „Altes Pastorat“.
Das einzige Ziel der erforderlichen Änderung ist die Schaffung der direkten Anbindungsmöglichkeit des neuen Plangebietes an die vorhandenen Verkehrswege.
2.
Abgrenzung und Beschreibung der Änderungen
2.1
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Norden der Ortslage Zingsheim. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung dargestellt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes beschränkt sich auf folgendes Flurstück in der
Gemarkung Zingsheim:
Flur 17, Flurstück 82
Die Darstellung des Änderungsbereiches erfolgte in der Planzeichnung. Dort ist der
Änderungsbereich kenntlich gemacht.
2.2
Beschreibung der Änderungen
Der rechtskräftige Bebauungsplan L6 weist am Ende der Erschließungsstraße eine
Wendeanlage auf. Im Zuge der seinerzeitigen Planung wurde im Anschluss an die
Wendeanlage über deren gesamte Breite die Erschließungsfunktion für die dahinterliegenden südwestlich gelegenen Flächen durch die Festsetzung einer 2,0 m breiten
Grünfläche unterbrochen mit dem Ziel, diese ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zur
Weiterentwicklung der Erschließungsmöglichkeiten im Süden des Plangebietes anzupassen.
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
Gemeinde Nettersheim, Bebauungsplan Zingsheim L6 „Altes Pastorat“
Begründung
Seite 4
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes L6-A wird die Fortführung der Erschließung
des Baugebietes „Altes Pastorat“ derzeit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b
BauGB eingeleitet.
Zur Anbindung der geplanten Verkehrsfläche muss deshalb die 2,0 m breite öffentliche
Grünfläche, welche mit dem Flurstück 82 als eigene Parzelle ausgewiesen wurde, auf
einer Länge von 6,5 m aufgehoben werden. Die neue Widmung erfolgt als öffentliche
Verkehrsfläche.
Darüber hinausgehende Änderungen des Bebauungsplanes L6 sind nicht erforderlich
und dementsprechend nicht vorgesehen. Bis auf die dargestellte Änderung bleiben alle
rechtskräftigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes L6
weiterhin gültig.
Aus diesem Grunde wird darauf verzichtet, die textlichen Festsetzungen auf der Planzeichnung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L6 „Altes Pastorat“ auszuweisen.
3.
Verfahren und übergeordnete Planung
3.1
Flächennutzungsplan
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim weist für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes L6 gemischte Bauflächen (M) aus.
Die vorliegende Änderung der Planung erfordert keine Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L6 wird somit gemäß § 8 (2) BauGB aus dem
rechtskräftigen FNP entwickelt.
3.2
Bauleitplanverfahren
Aufgrund des sehr dringenden Bedarfs an weiteren Bauflächen in Zingsheim ist die
Aufstellung des Bebauungsplanes L6-A im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b
BauBG vorgesehen. Die Begründung der Verfahrensführung nach § 13b ist in der zugehörigen Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes L6-A detailliert ausgewiesen.
Die vorgesehene 2. Änderung des Bebauungsplanes L6 dient als Voraussetzung für die
Umsetzung des Bebauungsplanes L6-A und ist dementsprechend auch im beschleunigten Verfahren vorgesehen.
Da die Planänderung im Sinne des BauGB eine Maßnahme der Innenentwicklung darstellt und die vorgesehene Änderung nur eine sehr untergeordnete Größenordnung
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden
Gemeinde Nettersheim, Bebauungsplan Zingsheim L6 „Altes Pastorat“
Begründung
Seite 5
aufweist, sind die Voraussetzungen des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB erfüllt.
Es wird somit von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird ebenfalls von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe weiterer umweltbezogener
Informationen nach § 3 Abs. 2 sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a
Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.
4.
Realisierung der Planung
Die Realisierung der Planung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L6 steht im direkten Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplanes L6-A und soll nach
Rechtskraft beider Planverfahren kurzfristig beginnen.
5.
Hinweise zum Bebauungsplan
Auf weiterführende Hinweise zum Bebauungsplan in Bezug auf Bodendenkmalpflege,
Erdbebenzone, Kampfmittelräumung, Umgang mit Boden sowie wasserwirtschaftliche
Hinweise kann verzichtet werden, weil mit der Umsetzung lediglich die Anbindung der
Erschließungsstraße des Plangebietes L6-A auf einer Breite von 6,5 m über die Länge
des derzeitigen Grünstreifens von 2,0 m umgesetzt wird.
Anerkannt:
Zingsheim, den 11.12.2017
Gemeinde Nettersheim
Aufgestellt:
Gemünd, den 11.12.2017
- Cl/HaC+K Gotthardt + Knipper
Ingenieurgesellschaft mbH
gez. Pracht
gez. Claesgens
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(Der Bürgermeister)
(Dipl.-Ing. Wilfried Claesgens)
C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH, Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden