Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
254 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.02.18, 11:01
Aktualisiert
23.02.18, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 862 /X.L. Z.1
Datum: 22.02.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
… und Veranschlagung im Haushaltsplan 2018
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung
des Planentwurfes mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6,
Zingsheim, Altes Pastorat, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB werden die nachfolgend in der Begründung dargestellten Abwägungen getroffen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat mit Begründung (Anlagen 1 und 2) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 mit Begründung ist gem. § 10 Abs.
3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 die
nachfolgenden Beschlüsse gefasst:
1. „Die im Bebauungsplan L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im Bereich des Wendehammers auf dem
Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 82 festgesetzte 2,0 m breite „öffentliche Grünfläche“, ausgehend vom Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 81 auf einer Länge von
6,50 m aufzuheben und als „öffentliche Verkehrsfläche“ auszuweisen. Im beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die künftige öffentliche Verkehrsfläche schraffiert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
L 6 wird hiermit gefasst. Der beigefügte Planauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der
Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Altes Pastorat, ist im beschleunigten Verfahren
gem. § 13a BauGB durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 As. 4 BauGB
aufgestellt werden soll.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes ist gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen.
3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes L 6 gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils zweiter Halbsatz, für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Planungsauftrag ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, zu erteilen.“
3
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, erfolgte nach Bekanntmachung
im Gemeindeblatt Nettersheim am 22.12.2017 in der Zeit vom 01.02. bis
05.02.2018. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen wurden in der nachfolgenden Tabelle aufgenommen und hierzu entsprechende Abwägungsempfehlungen dargestellt. Es wird empfohlen, diesen Abwägungsvorschlägen zu folgen und
die in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse zu fassen.
Lfd.Nr.
Öffentlichkeit/ Behörde, Träger öffentlicher Belange
Vorgebrachte Stellungnahme,
Bedenken, Anregungen
Abwägung der Verwaltung
Beschlussempfehlung
1
Gemeinde
Schreiben
28.12.2017
Dahlem,
vom
Die Bauleitplanung kann als mit der
Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten.
Kenntnis nehmen
2
Gemeinde Blankenheim,
Schreiben
vom
29.12.2017
Belange der Gemeinde Blankenheim
sind nicht betroffen
Kenntnis nehmen
3
Kreis-EnergieVersorgung,
Schreiben
15.01.2018
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen
4
Kreis
Schreiben
31.01.2018
Kall,
vom
Euskirchen,
vom
Keine grundsätzlichen Bedenken.
Anregung der Untere Naturschutzbehörde:
Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit der Untere Naturschutzbehörde
noch keine differenzieren Angaben zu
den erforderlichen Ausgleichsflächen
und Ausgleichsmaßnahmen vorliegen,
die sich im Zuge der Aufstellung des
Bebauungsplanes ergeben haben. Die
Kompensationsmaßnahmen sind verbindlicher Bestandteil der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Diese Angaben sind der Untere Naturschutzbehörde zeitnah zur Abstimmung nachzureichen.
Abwägung der Verwaltung:
Der Unteren Naturschutzbehörde wurde der im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, im
Jahre 2003 erstellte ökologische Fachbeitrag nochmals zur Verfügung gestellt.
Bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 2, Zingsheim, Altes Pastorat,
wird eine Grünfläche mit einer Größe
von 13 qm künftig als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen, um eine
Anbindung an das künftige Bebauungsplangebiet L 6-A zu erreichen. Ein
zusätzlicher
ökologischer
Ausgleich
wird nicht für notwendig erachtet. Es
wird vorgeschlagen, den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
5
e-regio,
Schreiben
Euskirchen,
vom
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen.
Kenntnis nehmen
4
05.02.2018
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat mit Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Es wird vorgeschlagen, hierzu den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister