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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
254 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.02.18, 11:01
Aktualisiert
23.02.18, 11:01
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 862 /X.L. Z.1 Datum: 22.02.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: … und Veranschlagung im Haushaltsplan 2018 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen: 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die nachfolgend in der Begründung dargestellten Abwägungen getroffen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst. 2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat mit Begründung (Anlagen 1 und 2) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 mit Begründung ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst: 1. „Die im Bebauungsplan L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im Bereich des Wendehammers auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 82 festgesetzte 2,0 m breite „öffentliche Grünfläche“, ausgehend vom Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 81 auf einer Länge von 6,50 m aufzuheben und als „öffentliche Verkehrsfläche“ auszuweisen. Im beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die künftige öffentliche Verkehrsfläche schraffiert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 wird hiermit gefasst. Der beigefügte Planauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Altes Pastorat, ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 As. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Dem Entwurf des Bebauungsplanes ist gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen. 3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Planungsauftrag ist an die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, zu erteilen.“ 3 Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, erfolgte nach Bekanntmachung im Gemeindeblatt Nettersheim am 22.12.2017 in der Zeit vom 01.02. bis 05.02.2018. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen wurden in der nachfolgenden Tabelle aufgenommen und hierzu entsprechende Abwägungsempfehlungen dargestellt. Es wird empfohlen, diesen Abwägungsvorschlägen zu folgen und die in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse zu fassen. Lfd.Nr. Öffentlichkeit/ Behörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Verwaltung Beschlussempfehlung 1 Gemeinde Schreiben 28.12.2017 Dahlem, vom Die Bauleitplanung kann als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten. Kenntnis nehmen 2 Gemeinde Blankenheim, Schreiben vom 29.12.2017 Belange der Gemeinde Blankenheim sind nicht betroffen Kenntnis nehmen 3 Kreis-EnergieVersorgung, Schreiben 15.01.2018 Keine Bedenken Kenntnis nehmen 4 Kreis Schreiben 31.01.2018 Kall, vom Euskirchen, vom Keine grundsätzlichen Bedenken. Anregung der Untere Naturschutzbehörde: Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit der Untere Naturschutzbehörde noch keine differenzieren Angaben zu den erforderlichen Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen vorliegen, die sich im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ergeben haben. Die Kompensationsmaßnahmen sind verbindlicher Bestandteil der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Diese Angaben sind der Untere Naturschutzbehörde zeitnah zur Abstimmung nachzureichen. Abwägung der Verwaltung: Der Unteren Naturschutzbehörde wurde der im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, im Jahre 2003 erstellte ökologische Fachbeitrag nochmals zur Verfügung gestellt. Bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 2, Zingsheim, Altes Pastorat, wird eine Grünfläche mit einer Größe von 13 qm künftig als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen, um eine Anbindung an das künftige Bebauungsplangebiet L 6-A zu erreichen. Ein zusätzlicher ökologischer Ausgleich wird nicht für notwendig erachtet. Es wird vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5 e-regio, Schreiben Euskirchen, vom Keine Bedenken Kenntnis nehmen. Kenntnis nehmen 4 05.02.2018 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat mit Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Es wird vorgeschlagen, hierzu den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister