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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB); Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
373 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.02.18, 09:01
Aktualisiert
23.02.18, 09:01

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 508 /X.L. Z.3 Datum: 23.02.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1 b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: …und Veranschlagung im Haushaltsplan 2018. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen, insbesondere aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1, werden die in der Begründung dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat (Anlage 1) mit Begründung (Anlage 2) wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 3. Der Bebauungsplan L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst: „Zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Zingsheim für die Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 – 127 und 130 wird der Bebauungsplan L 6-A, Altes Pastorat, erlassen. a) In dem beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die betroffene Fläche gestrichelt umgrenzt. Dieser Planauszug ist Bestandteil der Änderung des Aufstellungsbeschlusses. b) Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 wird als Art und Maß der baulichen Nutzung ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt. c) Die überbaubare Fläche auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 – 126 und 130 wird in einer Tiefe von 18,0 m festgesetzt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit neu gefasst. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Darüber hinaus wird beschlossen, für die Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB anzuwenden. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Des Weiteren ist im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen. 3 Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Flächennutzungsplan ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes L 6-A zu berichtigen und der Bezirksregierung Köln nach Rechtskraft dieses Bebauungsplanes anzuzeigen.“ Nach Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, im Gemeindeblatt Nettersheim am 19.01.2018 erfolgt diese in der Zeit vom 29.01. bis 28.02.2018. In der nachfolgenden Tabelle sind die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung aufgenommen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge und Beschlussempfehlungen dargestellt. Es wird vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlägen zu folgen und die Beschlüsse entsprechend den Empfehlungen in Spalte 4 zu fassen. Lfd.Nr. Öffentlichkeit/ Behörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Verwaltung 1 Bürger Zingsheim, spräch 16.01.2018 Bei künftiger Bebauung der Grundstücke mit einem Einfamilienwohnhaus ist eine optimale Nutzung des Dachgeschosses bei Festlegung einer Traufhöhe von 3,50 m nicht gewährleistet. aus Gevom Abwägung der Verwaltung: Der Anregung wird stattgegeben. Die Festsetzung der Traufhöhe wird von 3,50 m auf 4,50 m angehoben. 2 Landesbetrieb Straßenbau.NRW, Schreiben vom 18.01.2018 Beschlussempfehlung In der Plandarstellung sowie den textlichen Festsetzungen ist eine Veränderung der Traufhöhe von 3,50 m auf 4,50 m vorzunehmen. Keine Bedenken, sofern keine neue Anbindung an die L 115 vorgesehen ist und kein Schleichverkehr über den vorhandenen Wirtschaftsweg im Nordwesten an die L 115 entstehen. Abwägung der Verwaltung: Die Erschließungsstraße „Altes Pastorat“ endet rd. 22 vor der L 115. Getrennt wird das Baugebiet durch einen privaten Grundstücksstreifen. Der Eigentümer dieses Grundstückes nutzt diesen Grundstücksstreifen als wegemäßige Anbindung zu seiner nördlich des Baugebietes befindlichen Weidefläche. Seine damit verbundene und genehmigte Ausfahrt auf die L 115 ist durch eine Toranlage geschlossen. Es wird empfohlen, den diesbezügli- Kenntnis nehmen 4 chen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen gegen Verkehrsemissionen der L 115 bzw. A 1, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauen mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Evtl. notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde Nettersheim Abwägung der Verwaltung: Die Anforderungen der in den Wohngebäuden erforderlichen Fenster der Schallschutzklasse 2 gem. VDI 2719 werden durch die heutzutage bereits aus Energieeinspargründen vorzusehenden Fenster eingehalten. Des Weiteren ist entlang der westlichen Grenze des Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 128 im Bereich des Bebauungsplangebietes ein kleiner Schutzwall vorhanden, der zusätzlich den Verkehrslärm minimiert. Der Hinweis ist damit ausreichend untersucht und ist daher zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnis nehmen. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs.1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen/der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Abwägung der Verwaltung: § 9, Abs. 1, Ziff. 24 BauGB behandelt die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nuzung, die Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädliche Umelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des BundesImmissionsschutzge-setzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen, einschl. von Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, wobei die Vorgaben des Immissionsschutzrechts unberührt bleiben. Im Bebauungsplangebiet L 6-A kann ein Schutzabstand nicht festgesetzt werden, weil durch die Abgrenzung des Geltungsbereiches zur L 115 hin der erforderliche Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 5 Schutzabstand bereits erreicht wird. Aufgrund dessen ist mit schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BundesImmsissionsschutzgesetzes nach menschlichem Ermessen nicht zu rechnen, so dass weitere Schutzmaßnahmen im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden müssen. Es wird daher vorgeschlagen, den Hinweis des Landesbetriebs Straßenbau.NRW zur Kenntnis zu nehmen. Die Art, Größe und Farbe sowie der Standort von Werbeanlagen sind im Bebauungsplan nicht festgeschrieben. Im Bebauungsplantext ist deshalb darauf hinzuweisen, dass Werbeanlagen innerhalb der Werbeverbotszone und mit Wirkung zur L 115 ausgeschlossen sind. Der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung bedürfen Werbeanlagen innerhalb der Anbaubeschränkungszone (§ 28 i. V. m. § 25 StrWG). Grundsätzlich sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoreszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Landstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder anderweitig abgelenkt werden. Die Forderungen hinsichtlich der Werbeanlagen gilt auch für die Dauer der Bauzeiten innerhalb des Bebauungsplangebietes. Abwägung der Verwaltung: In den textlichen Festsetzungen ist bei „B“ – Hinweise unter Nr. 9 die Zulässigkeit der Werbeanlagen innerhalb des Bebauungsplangebietes L 6-A entsprechend den Vorgaben des Landesbetriebs Straßenbau.NRW aufgenommen, so dass empfohlen wird, die Forderung zurück zu weisen. Die Forderung zurückgewiesen. 3 LVR, Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB, Schreiben vom 19.01.2018 Es liegt keine Betroffenheit vor, Bedenken werden nicht geäußert. Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege und das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege. Kenntnis nehmen 4 Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 Verkehrsdezernat-, Keine Bedenken Kenntnis nehmen wird 6 Schreiben 22.01.2018 5 vom Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 22.01.2018 Luftbilder aus den Jahren 1939 bis 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittel kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Abwägung der Verwaltung: In den textlichen Festsetzungen ist bei „B“ – Hinweise, Nr. 3, ein entsprechender Hinweis aufgenommen, so dass angeregt wird, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 6 PLEdoc GmbH, Essen, Schreiben vom 05.02.2018 Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereiches bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbh & Co. KG, Straelen - Vital GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungsreinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Kenntnis nehmen. 7 Abwägung der Verwaltung: Der von der PLEdoc vorgelegte Übersichtsplan weist keine Leitungsverläufe im Bebauungsplangebiet L 6-A auf, so dass vorgeschlagen wird, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 7 Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz, Schreiben vom 24.01.2018 Eine Betroffenheit ist nicht erkennbar. 8 Geologischer Dienst NRW, Krefeld, Schreiben vom 29.01.2018 Aus ingenieurgeologischer Sicht empfehle ich, die Baugrundeigenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit und Setzungsverhalten, objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. Das Plangebiet befindet sich über devonzeitlichem verkarstungsfähigen Festgestein, und zwar im Übergangsbereich von Kalksandsteinen der Unteren Nohn-Schichte und Oberen NohnSchichten (Schluffgestein, Sandstein, Kalkstein) sowie Lauch- und HeisdorfSchichten/Kalkstein. Die Deckschichten bilden flachgründige Böden aus Hochflächenlehm und Solifluktionsbildungen mit Gesteinszersatz. Diese Böden sind zur Niederschlagswasserversickerung ungeeignet. Bei Baugrunduntersuchung und bei Gründungsarbeiten sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Unterirdische Hohlräume sind nicht auszuschließen. 2. Die den Karstkluftgrundwasserleiter schützenden Deckschichten sind innerhalb des Plangebietes unterschiedlich mächtig. 3. Der Kluftgrundwasserleiter ist sehr verschmutzungsempfindlich: Bei den Bor- und Bauarbeiten sind Verunreinigungen des Karstkluftgrundwasserleiters auszuschließen (Grundwasserschutz). 4. Bei Borarbeiten im Karstgrundwasserleiter kommt nur Trinkwasser als Spülmittel in Frage. Abwägung der Verwaltung: Die Bodenbeschaffenheit wurde im Rahmen der Aufstellung des angrenzenden Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im Jahre 2003 gutachterlich untersucht. Dabei wurden die gleichen Bodenverhältnisse festgestellt, wie dies auch der Geologische Dienst NRW jetzt erwähnt. Im Ergebnis wurde seinerzeit Kenntnis nehmen. Kenntnis nehmen In die textlichen Festsetzungen ist eine Empfehlung zur Baugrunduntersuchung unter den Aspekten des Geologischen Dienstes NRW aufzunehmen. 8 festgehalten, dass eine Versickerungsfähigkeit nicht gewährleistet werden kann und empfohlen, hierauf zu verzichten. Es ist davon auszugehen, dass die Schichtenfolge aus dem Bebauungsplangebiet L 6 in das angrenzende Bebauungsplangebiet L 6-A weiterführt. Vorgesehen ist die Entwässerung des Plangebietes L 6-A im Mischsystem, das aus dem Bebauungsplangebiet L 6 weitergeführt wird. Eine Baugrunduntersuchung für das Bebauungsplangebiet L 6-A wurde nicht vorgenommen. Es wird daher vorgeschlagen, in die textlichen Festsetzungen unter „Hinweise“ eine Empfehlung zur Baugrunduntersuchung unter den vom Geologischen Dienst NRW dargestellten Aspekten aufzunehmen. 9 Gemeinde Dahlem, Schreiben vom 30.01.2018 Die Bauleitplanung kann als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten. 10 e-regio, Schreiben vom 08.02.2018 Keine Bedenken. Innerhalb des dargestellten Planbereichs sind Leitungsanlagen der e-regio zur Erdgas-Versorgung nicht vorhanden. Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planbereiches kann das Erdgas-Versorgungsnetz – den Bedürfnissen entsprechend – von der bestehenden Versorgungsanlage in der Straße „Altes Pastorat“ aus, erweitert werden. Hinweise für die Verlegung der Versorgungsleitungen: Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu vermeiden empfehlen wir, die Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehweg, Parkstreifen o.ä.) unterzubringen. Die Breite dieser Nebenanlagen ist so zu dimensionieren, dass die geforderten Sicherheitsabstände der Versorgungsleitungen untereinander eingehalten werden können. Als Richtmaß sollte hier eine Mindestbreite von 1,50 m für Gas-, Wasser-, Strom- und Kommunikationsleitungen gelten. Hinweis zu Baumstandorten/Bepflanzungen: Wir weisen darauf hin, dass eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Es gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen zum Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen vor dynamischen und statischen Belastungen durch Baumwurzeln. Der Präventivschutz reicht von der BaumartAuswahl bis zu sinnvollen und wirksamen technischen Schutzmaßnahmen. Zu den Kenntnis nehmen 9 kritischen Baumarten zählen nach derzeitigem Kenntnisstand: Ahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Pappel, Platane und Blauzeder. Wir bitten, dies bei der Aufstellung der Pflanzliste entsprechend zu berücksichtigen. Abwägung der Verwaltung: Ein entsprechender Hinweis zur Gasversorgung wurde bereits unter Nr. 4.1.2 der Begründung aufgenommen, so dass dieser bei der weiterführenden Erschließungsplanung Berücksichtigung findet. Kenntnis nehmen. Des Weiteren sind alle Ver- und Entsorgungsanlagen ausschließlich im öffentlichen Verkehrsbereich vorgesehen. Die auf den Grundstücken Nr. 124 – 126 im rückwärtigen Bereich vorhandene Abwasserleitung ist durch entsprechenden Schutzabstand im Bebauungsplan L 6-A dargestellt. Darüber hinaus wurde in den textlichen Festsetzungen unter Nr. 2.2 ein entsprechender Hinweis bei Bepflanzungsmaßnahmen aufgenommen. Es wird vorgeschlagen, die Hinweise den Versorgungsleitungen und zu den Baumstandorten/Bepflanzungen zur Kenntnis zu nehmen. 11 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, Schreiben vom 06.02.2018 Keine Bedenken. Planungen bzw. Maßnahmen sind im Planungsbereich nicht vorgesehen. Kenntnis nehmen Bis zum Ende der Offenlagefrist werden noch weitere Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange erwartet, so dass hierüber bis zur Sitzung des Gemeinderates weiter berichtet wird. Die im Beschlussvorschlag dargestellten Ergänzungen/Änderungen werden nach Abschluss der Offenlagefrist in den Bebauungsplanentwurf übernommen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister