Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
373 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.02.18, 09:01
Aktualisiert
23.02.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 508 /X.L. Z.3
Datum: 23.02.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im
Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen
aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
…und Veranschlagung im Haushaltsplan 2018.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung
des Planentwurfes des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, mit
Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen, insbesondere aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1, werden die in der Begründung dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat (Anlage
1) mit Begründung (Anlage 2) wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
3. Der Bebauungsplan L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, ist gem. § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 die
nachfolgenden Beschlüsse gefasst:
„Zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Zingsheim für die Grundstücke
Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 – 127 und 130 wird der Bebauungsplan L 6-A, Altes Pastorat, erlassen.
a) In dem beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die betroffene Fläche gestrichelt umgrenzt. Dieser Planauszug ist Bestandteil der Änderung des Aufstellungsbeschlusses.
b) Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 wird als Art und Maß der baulichen Nutzung ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt.
c) Die überbaubare Fläche auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 – 126
und 130 wird in einer Tiefe von 18,0 m festgesetzt.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit neu gefasst. Die
Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Darüber hinaus wird beschlossen, für die Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB anzuwenden. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt werden soll. Des Weiteren ist im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen.
3
Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils zweiter Halbsatz, für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Der Flächennutzungsplan ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes L 6-A zu berichtigen
und der Bezirksregierung Köln nach Rechtskraft dieses Bebauungsplanes anzuzeigen.“
Nach Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, im Gemeindeblatt Nettersheim am
19.01.2018 erfolgt diese in der Zeit vom 29.01. bis 28.02.2018. In der nachfolgenden Tabelle sind die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung aufgenommen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge und
Beschlussempfehlungen dargestellt. Es wird vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlägen zu folgen und die Beschlüsse entsprechend den Empfehlungen in Spalte
4 zu fassen.
Lfd.Nr.
Öffentlichkeit/
Behörde,
Träger
öffentlicher Belange
Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen
Abwägung der Verwaltung
1
Bürger
Zingsheim,
spräch
16.01.2018
Bei künftiger Bebauung der Grundstücke
mit einem Einfamilienwohnhaus ist eine
optimale Nutzung des Dachgeschosses
bei Festlegung einer Traufhöhe von 3,50
m nicht gewährleistet.
aus
Gevom
Abwägung der Verwaltung:
Der Anregung wird stattgegeben. Die
Festsetzung der Traufhöhe wird von 3,50
m auf 4,50 m angehoben.
2
Landesbetrieb Straßenbau.NRW,
Schreiben
vom
18.01.2018
Beschlussempfehlung
In der Plandarstellung
sowie den textlichen
Festsetzungen ist eine
Veränderung der Traufhöhe von 3,50 m auf
4,50 m vorzunehmen.
Keine Bedenken, sofern keine neue Anbindung an die L 115 vorgesehen ist und
kein Schleichverkehr über den vorhandenen Wirtschaftsweg im Nordwesten an die
L 115 entstehen.
Abwägung der Verwaltung:
Die Erschließungsstraße „Altes Pastorat“
endet rd. 22 vor der L 115. Getrennt wird
das Baugebiet durch einen privaten
Grundstücksstreifen.
Der
Eigentümer
dieses Grundstückes nutzt diesen Grundstücksstreifen als wegemäßige Anbindung
zu seiner nördlich des Baugebietes befindlichen Weidefläche. Seine damit verbundene und genehmigte Ausfahrt auf die
L 115 ist durch eine Toranlage geschlossen. Es wird empfohlen, den diesbezügli-
Kenntnis nehmen
4
chen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen
gegenüber der Straßenbauverwaltung
keine rechtlichen Ansprüche auf aktive
und/oder
passive
Schutzmaßnahmen
gegen Verkehrsemissionen der L 115
bzw. A 1, auch künftig nicht. Dabei weise
ich auch darauf hin, dass bei Hochbauen
mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Evtl.
notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten
der Gemeinde Nettersheim
Abwägung der Verwaltung:
Die Anforderungen der in den Wohngebäuden erforderlichen Fenster der Schallschutzklasse 2 gem. VDI 2719 werden
durch die heutzutage bereits aus Energieeinspargründen vorzusehenden Fenster
eingehalten.
Des Weiteren ist entlang der westlichen
Grenze des Grundstückes Gemarkung
Zingsheim, Flur 17 Nr. 128 im Bereich
des Bebauungsplangebietes ein kleiner
Schutzwall vorhanden, der zusätzlich den
Verkehrslärm minimiert.
Der Hinweis ist damit ausreichend untersucht und ist daher zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnis nehmen.
Im
Bebauungsplan
ist
zeichnerisch
und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs.1 Ziff. 24
BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen
gehen allein zu Lasten der Kommunen/der Vorhabenträger und nicht zu
Lasten der Straßenbauverwaltung.
Abwägung der Verwaltung:
§ 9, Abs. 1, Ziff. 24 BauGB behandelt die
von
der
Bebauung
freizuhaltenden
Schutzflächen und ihre Nuzung, die Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädliche
Umelteinwirkungen und sonstigen Gefahren
im
Sinne
des
BundesImmissionsschutzge-setzes sowie die zum
Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur
Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und
sonstigen
technischen
Vorkehrungen,
einschl. von Maßnahmen zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche, wobei die Vorgaben des Immissionsschutzrechts unberührt bleiben.
Im Bebauungsplangebiet L 6-A kann ein
Schutzabstand nicht festgesetzt werden,
weil durch die Abgrenzung des Geltungsbereiches zur L 115 hin der erforderliche
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
5
Schutzabstand bereits erreicht wird. Aufgrund dessen ist mit schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BundesImmsissionsschutzgesetzes nach menschlichem Ermessen nicht zu rechnen, so
dass weitere Schutzmaßnahmen im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden
müssen. Es wird daher vorgeschlagen,
den Hinweis des Landesbetriebs Straßenbau.NRW zur Kenntnis zu nehmen.
Die Art, Größe und Farbe sowie der
Standort von Werbeanlagen sind im Bebauungsplan nicht festgeschrieben. Im
Bebauungsplantext ist deshalb darauf
hinzuweisen, dass Werbeanlagen innerhalb der Werbeverbotszone und mit Wirkung zur L 115 ausgeschlossen sind. Der
gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung bedürfen Werbeanlagen
innerhalb der Anbaubeschränkungszone
(§ 28 i. V. m. § 25 StrWG). Grundsätzlich
sind Werbeanlagen nur an der Stätte der
Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der
Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren
Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten
Fahrbahn nicht errichtet werden.
Werbeanlagen mit retroreflektierender
bzw. fluoreszierender Wirkung dürfen
nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Landstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht
geblendet oder anderweitig abgelenkt
werden.
Die Forderungen hinsichtlich der Werbeanlagen gilt auch für die Dauer der Bauzeiten innerhalb des Bebauungsplangebietes.
Abwägung der Verwaltung:
In den textlichen Festsetzungen ist bei
„B“ – Hinweise unter Nr. 9 die Zulässigkeit der Werbeanlagen innerhalb des Bebauungsplangebietes L 6-A entsprechend
den Vorgaben des Landesbetriebs Straßenbau.NRW aufgenommen, so dass
empfohlen wird, die Forderung zurück zu
weisen.
Die
Forderung
zurückgewiesen.
3
LVR, Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement,
Umwelt,
Energie,
RBB, Schreiben vom
19.01.2018
Es liegt keine Betroffenheit vor, Bedenken
werden nicht geäußert.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das
Rheinische Amt für Denkmalpflege und
das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege.
Kenntnis nehmen
4
Bezirksregierung
Köln, Dezernat 25 Verkehrsdezernat-,
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen
wird
6
Schreiben
22.01.2018
5
vom
Bezirksregierung
Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst,
Schreiben
vom 22.01.2018
Luftbilder aus den Jahren 1939 bis 1945
und andere historische Unterlagen liefern
keine Hinweise auf das Vorhandensein
von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des
beantragten Bereichs auf Kampfmittel
nicht erforderlich. Eine Garantie auf
Kampfmittel kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort
einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Abwägung der Verwaltung:
In den textlichen Festsetzungen ist bei
„B“ – Hinweise, Nr. 3, ein entsprechender
Hinweis aufgenommen, so dass angeregt
wird, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen.
6
PLEdoc GmbH, Essen, Schreiben vom
05.02.2018
Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im
Übersichtplan markierte Bereich. Dort
dargestellte Leitungsverläufe dienen nur
zur groben Übersicht.
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Projektbereiches bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
Von uns verwaltete Versorgungsanlagen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer
bzw. Betreiber sind von der geplanten
Maßnahme nicht betroffen:
- Open Grid Europe GmbH, Essen
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Schwaig bei Nürnberg
- Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
- Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
- Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh & Co. KG
(NETG), Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
- GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbh & Co. KG,
Straelen
- Vital GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich
auf die Versorgungsreinrichtungen der
hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger
Netzbetreiber sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Kenntnis nehmen.
7
Abwägung der Verwaltung:
Der von der PLEdoc vorgelegte Übersichtsplan weist keine Leitungsverläufe im
Bebauungsplangebiet L 6-A auf, so dass
vorgeschlagen wird, den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
7
Bezirksregierung
Köln, Dezernat 54 Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz, Schreiben
vom 24.01.2018
Eine Betroffenheit ist nicht erkennbar.
8
Geologischer Dienst
NRW,
Krefeld,
Schreiben
vom
29.01.2018
Aus ingenieurgeologischer Sicht empfehle
ich, die Baugrundeigenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit
und Setzungsverhalten, objektbezogen zu
untersuchen und zu bewerten.
Das Plangebiet befindet sich über
devonzeitlichem
verkarstungsfähigen
Festgestein, und zwar im Übergangsbereich von Kalksandsteinen der Unteren
Nohn-Schichte
und
Oberen
NohnSchichten
(Schluffgestein,
Sandstein,
Kalkstein) sowie Lauch- und HeisdorfSchichten/Kalkstein. Die Deckschichten
bilden flachgründige Böden aus Hochflächenlehm und Solifluktionsbildungen mit
Gesteinszersatz. Diese Böden sind zur
Niederschlagswasserversickerung ungeeignet.
Bei Baugrunduntersuchung und bei Gründungsarbeiten sind folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
1. Unterirdische Hohlräume sind nicht
auszuschließen.
2. Die den Karstkluftgrundwasserleiter
schützenden Deckschichten sind innerhalb des Plangebietes unterschiedlich mächtig.
3. Der Kluftgrundwasserleiter ist sehr
verschmutzungsempfindlich: Bei den
Bor- und Bauarbeiten sind Verunreinigungen
des
Karstkluftgrundwasserleiters
auszuschließen (Grundwasserschutz).
4. Bei Borarbeiten im Karstgrundwasserleiter kommt nur Trinkwasser als
Spülmittel in Frage.
Abwägung der Verwaltung:
Die Bodenbeschaffenheit wurde im Rahmen der Aufstellung des angrenzenden
Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes
Pastorat, im Jahre 2003 gutachterlich
untersucht. Dabei wurden die gleichen
Bodenverhältnisse festgestellt, wie dies
auch der Geologische Dienst NRW jetzt
erwähnt. Im Ergebnis wurde seinerzeit
Kenntnis nehmen.
Kenntnis nehmen
In die textlichen Festsetzungen ist eine Empfehlung zur Baugrunduntersuchung unter den
Aspekten des Geologischen Dienstes NRW
aufzunehmen.
8
festgehalten, dass eine Versickerungsfähigkeit nicht gewährleistet werden kann
und empfohlen, hierauf zu verzichten.
Es ist davon auszugehen, dass die Schichtenfolge aus dem Bebauungsplangebiet L
6 in das angrenzende Bebauungsplangebiet L 6-A weiterführt. Vorgesehen ist die
Entwässerung des Plangebietes L 6-A im
Mischsystem, das aus dem Bebauungsplangebiet L 6 weitergeführt wird.
Eine Baugrunduntersuchung für das Bebauungsplangebiet L 6-A wurde nicht
vorgenommen. Es wird daher vorgeschlagen, in die textlichen Festsetzungen unter
„Hinweise“ eine Empfehlung zur Baugrunduntersuchung unter den vom Geologischen Dienst NRW dargestellten Aspekten aufzunehmen.
9
Gemeinde Dahlem,
Schreiben
vom
30.01.2018
Die Bauleitplanung kann als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten.
10
e-regio,
Schreiben
vom 08.02.2018
Keine Bedenken. Innerhalb des dargestellten Planbereichs sind Leitungsanlagen
der e-regio zur Erdgas-Versorgung nicht
vorhanden. Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planbereiches kann das Erdgas-Versorgungsnetz – den Bedürfnissen
entsprechend – von der bestehenden
Versorgungsanlage in der Straße „Altes
Pastorat“ aus, erweitert werden.
Hinweise für die Verlegung der Versorgungsleitungen:
Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu
vermeiden empfehlen wir, die Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehweg, Parkstreifen o.ä.) unterzubringen. Die Breite dieser Nebenanlagen ist so zu dimensionieren, dass die
geforderten Sicherheitsabstände der Versorgungsleitungen untereinander eingehalten werden können. Als Richtmaß sollte hier eine Mindestbreite von 1,50 m für
Gas-, Wasser-, Strom- und Kommunikationsleitungen gelten.
Hinweis
zu
Baumstandorten/Bepflanzungen:
Wir weisen darauf hin, dass eventuell
geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen,
grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind.
Es gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen
zum Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen vor dynamischen und statischen
Belastungen durch Baumwurzeln. Der
Präventivschutz reicht von der BaumartAuswahl bis zu sinnvollen und wirksamen
technischen Schutzmaßnahmen. Zu den
Kenntnis nehmen
9
kritischen Baumarten zählen nach derzeitigem Kenntnisstand: Ahorn, Götterbaum,
Rosskastanie, Pappel, Platane und Blauzeder. Wir bitten, dies bei der Aufstellung
der Pflanzliste entsprechend zu berücksichtigen.
Abwägung der Verwaltung:
Ein entsprechender Hinweis zur Gasversorgung wurde bereits unter Nr. 4.1.2 der
Begründung aufgenommen, so dass dieser bei der weiterführenden Erschließungsplanung Berücksichtigung findet.
Kenntnis nehmen.
Des Weiteren sind alle Ver- und Entsorgungsanlagen ausschließlich im öffentlichen Verkehrsbereich vorgesehen. Die auf
den Grundstücken Nr. 124 – 126 im
rückwärtigen Bereich vorhandene Abwasserleitung ist durch entsprechenden
Schutzabstand im Bebauungsplan L 6-A
dargestellt. Darüber hinaus wurde in den
textlichen Festsetzungen unter Nr. 2.2 ein
entsprechender Hinweis bei Bepflanzungsmaßnahmen aufgenommen.
Es wird vorgeschlagen, die Hinweise den
Versorgungsleitungen und zu den Baumstandorten/Bepflanzungen zur Kenntnis
zu nehmen.
11
Bezirksregierung
Köln, Dezernat 33,
Schreiben
vom
06.02.2018
Keine Bedenken. Planungen bzw. Maßnahmen sind im Planungsbereich nicht
vorgesehen.
Kenntnis nehmen
Bis zum Ende der Offenlagefrist werden noch weitere Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange erwartet, so dass hierüber bis zur Sitzung des Gemeinderates weiter berichtet wird. Die im Beschlussvorschlag dargestellten Ergänzungen/Änderungen werden nach Abschluss der Offenlagefrist in
den Bebauungsplanentwurf übernommen.
gez. Pracht
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Bürgermeister