Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.02.18, 09:01
Aktualisiert
23.02.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 436 /X.L. Z.5
Datum: 22.02.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung des Förderprojektes des Kreises
Euskirchen
zur
Breitbandversorgung
innerhalb
des
Gemeindegebietes
Nettersheim zur Kenntnis.
Begründung:
Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 04.07.2017 (s. Vorlage 436, Z 4)
über den Sachstand zur Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen
zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes informiert. In der Zwischenzeit wurden die einzelnen Kommunen seitens des Kreises u. a. im Rahmen
einer Informationsveranstaltung unter Teilnahme des seitens des Kreises Euskirchen beauftragten Fachbüros (TÜV Rheinland) über den Sachstand und die weitere Vorgehensweise informiert. Hierbei wurde nochmals zum Ausdruck gebracht,
dass durch den zwischenzeitlich durchgeführten umfangreichen Eigenausbau des
Breitbandnetzes durch verschiedene Telekommunikationsunternehmen ein Änderungsverfahren auf der Grundlage der aktualisierten Netzplanung erforderlich
wurde, welches mit einer Neuberechnung der Wirtschaftlichkeitslücke sowie allen
Daten und Fakten der Änderungen dem Fördergeber zuzuleiten waren, damit auf
dieser Grundlage die Zustimmung zum notwendigen Änderungsverfahren und der
Förderfähigkeit erfolgt.
Damit eine zügige Realisierung des Förderprojektes erfolgen kann, hat der Kreis
Ende 2017 entschieden, dass bereits im Jahre 2016 gestartete und in der Zwischenzeit überholte Auswahlverfahren auf Basis der gemeldeten Änderungsdaten
fortzusetzen. Dafür wurden die verschiedenen Bieter zur Abgabe eines weiteren
Angebotes aufgefordert. Die Einreichungsfrist für verbindliche Angebote endete
am 30.01.2018. Lt. Mitteilung des Kreises ist nach einer ersten Auswertung der
Angebote bereits erkennbar, dass das noch unterversorgte Kreisgebiet mit einem
deutlich höheren Glasfaseranteil als bislang möglich, erschlossen werden kann.
Unter anderem werden alle Schulen und Bildungseinrichtungen sowie alle bislang
noch unterversorgten Gewerbegebiete eine Glasfaseranbindung bis ins Gebäude
erhalten.
3
Nach abschließender Auswertung der verbindlichen Angebote erhält die Gemeinde eine Adressliste der Ist-Versorgung, die von den Telekommunikationsunternehmen geplanten Eigenausbauten sowie noch unterversorgten Anschlüsse im
Förderprojekt. Hierbei wurde gleichzeitig zugesagt, dass vor Umsetzung der
Maßnahmen der Versorgungsumfang mit der Gemeinde abschließend erörtert
und abgestimmt wird.
Das Ziel, den kreisweiten Breitbandausbau bis Ende 2018 abzuschließen, kann
aufgrund des langwierigen Prozesses, der für die Berücksichtigung aller eingetretenen Änderungen und damit verbundenen Planänderungen im Kreisförderprojekt
erforderlich wurde, lt. Aussage des Kreises nicht realisiert werden. Vielmehr ist
derzeit von einem Zeitfenster bis Ende 2019 auszugehen. Ggf. kann der Bewilligungszeitraum über 2019 hinaus verlängert werden.
Wie bereits mehrfach dargelegt, muss für die Gemeinde von besonderer Priorität
die Anbindung der Ortslage Roderath mit Glasfaser sein, da alle übrigen Orte bereits eine Anbindung mit Glasfaser bis zum jeweiligen Verteilerkasten in der Ortslage haben. Des Weiteren sollte gegenüber dem Kreis Euskirchen nochmals verdeutlicht
werden,
dass
im
Rahmen
der
Glasfaseranbindung
von
Schu-
len/Bildungseinrichtungen auch das Naturzentrum Eifel, Jugendgästehaus sowie
ehem. Kloster mit einzubeziehen sind.
Lt. Kreis haben am 20.02.2018 Bietergespräche mit verschiedenen Unternehmen
bezüglich der Breitbandversorgung stattgefunden. Hierüber wird der Kreis im
Rahmen der Bürgermeisterkonferenz am 23.02.2018 informieren, so dass in der
Fachausschusssitzung mündlich hierüber berichtet werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister