Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.02.18, 09:01
Aktualisiert
23.02.18, 09:01
Beschlussvorlage (Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier:	Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim) Beschlussvorlage (Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier:	Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim) Beschlussvorlage (Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier:	Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim)

öffnen download melden Dateigröße: 148 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 436 /X.L. Z.5 Datum: 22.02.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zur Kenntnis. Begründung: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 04.07.2017 (s. Vorlage 436, Z 4) über den Sachstand zur Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes informiert. In der Zwischenzeit wurden die einzelnen Kommunen seitens des Kreises u. a. im Rahmen einer Informationsveranstaltung unter Teilnahme des seitens des Kreises Euskirchen beauftragten Fachbüros (TÜV Rheinland) über den Sachstand und die weitere Vorgehensweise informiert. Hierbei wurde nochmals zum Ausdruck gebracht, dass durch den zwischenzeitlich durchgeführten umfangreichen Eigenausbau des Breitbandnetzes durch verschiedene Telekommunikationsunternehmen ein Änderungsverfahren auf der Grundlage der aktualisierten Netzplanung erforderlich wurde, welches mit einer Neuberechnung der Wirtschaftlichkeitslücke sowie allen Daten und Fakten der Änderungen dem Fördergeber zuzuleiten waren, damit auf dieser Grundlage die Zustimmung zum notwendigen Änderungsverfahren und der Förderfähigkeit erfolgt. Damit eine zügige Realisierung des Förderprojektes erfolgen kann, hat der Kreis Ende 2017 entschieden, dass bereits im Jahre 2016 gestartete und in der Zwischenzeit überholte Auswahlverfahren auf Basis der gemeldeten Änderungsdaten fortzusetzen. Dafür wurden die verschiedenen Bieter zur Abgabe eines weiteren Angebotes aufgefordert. Die Einreichungsfrist für verbindliche Angebote endete am 30.01.2018. Lt. Mitteilung des Kreises ist nach einer ersten Auswertung der Angebote bereits erkennbar, dass das noch unterversorgte Kreisgebiet mit einem deutlich höheren Glasfaseranteil als bislang möglich, erschlossen werden kann. Unter anderem werden alle Schulen und Bildungseinrichtungen sowie alle bislang noch unterversorgten Gewerbegebiete eine Glasfaseranbindung bis ins Gebäude erhalten. 3 Nach abschließender Auswertung der verbindlichen Angebote erhält die Gemeinde eine Adressliste der Ist-Versorgung, die von den Telekommunikationsunternehmen geplanten Eigenausbauten sowie noch unterversorgten Anschlüsse im Förderprojekt. Hierbei wurde gleichzeitig zugesagt, dass vor Umsetzung der Maßnahmen der Versorgungsumfang mit der Gemeinde abschließend erörtert und abgestimmt wird. Das Ziel, den kreisweiten Breitbandausbau bis Ende 2018 abzuschließen, kann aufgrund des langwierigen Prozesses, der für die Berücksichtigung aller eingetretenen Änderungen und damit verbundenen Planänderungen im Kreisförderprojekt erforderlich wurde, lt. Aussage des Kreises nicht realisiert werden. Vielmehr ist derzeit von einem Zeitfenster bis Ende 2019 auszugehen. Ggf. kann der Bewilligungszeitraum über 2019 hinaus verlängert werden. Wie bereits mehrfach dargelegt, muss für die Gemeinde von besonderer Priorität die Anbindung der Ortslage Roderath mit Glasfaser sein, da alle übrigen Orte bereits eine Anbindung mit Glasfaser bis zum jeweiligen Verteilerkasten in der Ortslage haben. Des Weiteren sollte gegenüber dem Kreis Euskirchen nochmals verdeutlicht werden, dass im Rahmen der Glasfaseranbindung von Schu- len/Bildungseinrichtungen auch das Naturzentrum Eifel, Jugendgästehaus sowie ehem. Kloster mit einzubeziehen sind. Lt. Kreis haben am 20.02.2018 Bietergespräche mit verschiedenen Unternehmen bezüglich der Breitbandversorgung stattgefunden. Hierüber wird der Kreis im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz am 23.02.2018 informieren, so dass in der Fachausschusssitzung mündlich hierüber berichtet werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister