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Beschlussvorlage (Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
223 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.02.18, 09:01
Aktualisiert
23.02.18, 09:01
Beschlussvorlage (Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben
hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim) Beschlussvorlage (Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben
hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim) Beschlussvorlage (Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben
hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim) Beschlussvorlage (Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben
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hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim) Beschlussvorlage (Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr. Vorlage 915 /X.L. Datum: 22.02.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den laufenden Bauvorhaben Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim und Generationenplatz Zingsheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt - wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt – weiter vorzugehen. Begründung: Zum Bearbeitungsstand der oben genannten Maßnahmen sowie zur weiteren Vorgehensweise ist folgendes auszuführen: 1. Kloster Nettersheim In den vergangenen Sitzungsphasen wurden weitreichende Beschlüsse zum Kloster Nettersheim – Quartierzentrum für Integration und Begegnung – gefasst (siehe unter anderem Vorlagen 509 und 720). Weiterhin wurde regelmäßig über den Sachstand informiert. Darüber hinaus hat am 26.04.2017 eine Begehung mit interessierten Vertretern des Gemeinderates stattgefunden, wobei das Planungskonzept und der Bearbeitungsstand nochmals im Detail vorgestellt wurden. In der Zwischenzeit konnte die baulichen Maßnahmen in der Heizzentrale weitestgehend abgeschlossen werden. Die beiden neuen Pelletkessel wurden neben dem Gaskessel (aus dem Bestand) aufgestellt. Fertiggestellt werden müssen noch die Arbeiten im Pelletbunker. Die beiden zusätzlichen Treppen in den Gebäudeflanken wurden in der Zwischenzeit fertig betoniert. Weiterhin wird regelmäßig an der Überarbeitung der Fenster und Heizkörper gearbeitet, die im Bestand erhalten werden können. Die mit den Heizungsinstallationen beauftragt Firma hat in dieser Woche Ihre Arbeit aufgenommen. Darüber hinaus wird derzeit die Stromversorgung vom Hausanschluss bis zu den Unterverteilungen in den einzelnen Ebenen ausgeschrieben, so dass Ende März mit der Umsetzung begonnen werden kann. Das Dach auf der Rückseite wurde in den Kehlen in der Zwischenzeit abgedichtet. Die Abdichtungsarbeiten an der dortigen Außenwand konnten ebenfalls abgeschlossen werden. Der Behindertenaufzug im zentral gelegenen Treppenhaus wurde instandgesetzt und durch den TÜV abgenommen, so dass dieser dauerhaft weiter betrieben werden kann. Schwerpunktmäßig wird derzeit zudem in der zukünftigen Betreiberwohnung gearbeitet. Es ist davon auszugsehen, dass diese bis April/Mai fertiggestellt werden kann. Weiterhin befindet sich die Herstellung der WCs in den Fluren in der Ausschreibung. Hier wird auch vor dem Hintergrund der weiterhin stattfindenden kulturellen Angebote eine schnellstmögliche Fertigstellung angestrebt. 3 Für die Gesamtmaßnahmen (einschließlich Quartiersmanagement) steht über das Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ bei einem Fördersatz in Höhe von 60% eine Zuwendung in Höhe von 2.060.239,00 Euro zur Verfügung. Die Besonderheit dieses Sonderprogramms besteht darin, dass bis zum 31.12.2018 alle beantragten sowie bewilligten Maßnahmen abgeschlossen sein müssen. Im Hinblick auf eine mögliche Fristverlängerung haben in der Zwischenzeit Gespräche mit der Bezirksregierung Köln sowie dem zuständigen Landesministerium stattgefunden, wobei aber erklärt wurde, dass dies nach derzeitigem Stand nicht möglich sein wird. Aufgrund des Baufortschritts sind hierzu weitere Gespräche sowie schriftliche Eingaben erforderlich. Hierbei soll dann auch die Frage erörtert, ob ggf. eine Erhöhung der Zuwendung aus rückfließenden Mitteln möglich ist. Ungeachtet dessen müssen die baulichen Maßnahmen weiter forciert und in die Umsetzung gebracht werden. Mit dem Fördergeber ist auch das Nutzungskonzept nochmals eingehend zu besprechen und abzustimmen. Die Situation im Bereich Flüchtlingswesen hat sich im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2016 erheblich entspannt, so dass Anpassungen notwendig sind. Der seinerzeitige Förderantrag ging schon davon aus, dass das Haus nicht nur dem Flüchtlingswesen, sondern vor allem auch dem Gemeinbedarf dienen soll. Mit dem Fördergeber ist daher zu besprechen, wie die Schwerpunkte Seminarhaus, Bildung und Kultur in dem Nutzungskonzept förderunschädlich verortet werden können. 2. Turnhalle Marmagen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 513): Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung zur Vorlage beschriebene Planungskonzept zur Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung zustimmend zur Kenntnis und beschließt dieses zur Sicherung der Einrichtung am Standort Marmagen in Kooperation mit der Vereinsgemeinschaft Marmagen umzusetzen. Hierbei hat die Maßnahmenumsetzung weitestgehend in Eigenleistung der Vereinsgemeinschaft Marmagen zu erfolgen, wobei von Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren bereitzustellen sind. Die weiteren notwendigen Planungsaufträge (ab Leistungsphase 4) sind auf der Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben. Weiterhin wurde mit Vorlage 584 über den Sachstand informiert. Für die Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung steht bei einem Fördersatz in Höhe von 50% eine Zuwendung im Rahmen Städtebau (Interkommunales Entwicklungskonzept BlankenheimNettersheim) in Höhe von 186.500 Euro zur Verfügung. Mit den Bauarbeiten wurde im Frühjahr 2017 begonnen. Derzeit befindet sich der 1. Bauabschnitt noch in der Umsetzung. Der 1. Bauabschnitt bezieht sich auf den 4 Haupteingangsbereich, die Umkleiden (mit Anbau), die Duschen sowie die Sanitäreinrichtungen. Bisher realisiert werden konnten die notwendigen Abbrucharbeiten, die Erneuerung des Kanalsystems im Außenbereich, der Anbau und die Erneuerung des Haupteingangsbereiches in Holzständerwerk sowie die Elektroinstallationen (weitestgehend). Derzeit in der Umsetzung befinden sich die Sanitärinstallationen. Die neue Haupteingangstür ist beauftragt und kann voraussichtlich Mitte März eingebaut werden. Zu den weiteren Gewerken (Fliesen, Trockenbau, Bodenbelag etc.) werden die Vergabeverfahren vorbereitet. Darüber hinaus wird derzeit der 2. Bauabschnitt (Turnhalle, Lager, Lüftungsheizung, Dämmung etc.) konzeptionell vorbereitet. Die Umsetzung soll jedoch erst dann angegangen werden, wenn der 1. Bauabschnitt komplett fertiggestellt wurde. Wie bereits angesprochen mussten im Rahmen des 1. Bauabschnitts die Kanalleitungen im Außenbereich komplett erneuert werden. Hierdurch haben sich die Bauarbeiten nicht nur verzögert, sondern es ist auch ein zusätzlicher Mehraufwand entstanden, der im Vorfeld so nicht absehbar war. Vor diesem Hintergrund wird auch nochmal die Kostenberechnung eingehend beleuchtet. Der Fördergeber (Bezirksregierung Köln) hat bereits signalisiert, dass Fördermitteln aus anderen Maßnahmen zugunsten der Turnhalle Marmagen bei Bedarf umgeschichtet werden können. Darüber hinaus wurden in der Zwischenzeit weitergehende Gespräche mit der Kirchengemeinde Marmagen geführt. Diese beabsichtigt einen Nahwärmeverbund für die kirchlichen Objekte zu errichten. Gegenüber der Kirchengemeinde Marmagen wurde das grundsätzliche Interesse signalisiert, hieran auch die Turnhalle Marmagen anzuschließen. Hierzu werden in Kürze weitergehende Gespräche stattfinden. Die Maßnahme wird in Kooperation mit dem Vereinskartell Marmagen und der Dorfbevölkerung umgesetzt. Eigenleistungen durch Vereine und Ehrenamtler sind laut Förderrichtlinie möglich. Pro geleistete Stunde werden 15,00 Euro angerechnet, wodurch der Eigenanteil entsprechend reduziert werden kann. 3. Rathaus Zingsheim Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 583): Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Maßnahmengewerke und Aufträge für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu vergeben. In diesem Zusammenhang wird auch auf Vorlage 634 verwiesen. 5 Im Gebäude wurden erste Modernisierungsarbeiten durchgeführt (Einwohnermeldeamt, Küche Dachgeschoss). Eingehend untersucht wurde die Haustechnik (Elektro, IT, Heizung). Hier zeichnet sich ein höherer Sanierungsaufwand ab. Nach nochmaliger Analyse ist nunmehr geplant, den Behindertenaufzug doch im Treppenhaus herzustellen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die aktuelle Beschlussvorlage 907 verwiesen. Das Vergabeverfahren für den Behindertenaufzug findet derzeit statt. Die Sanierung der Außenhaut wird ab Frühjahr 2018 durchgeführt. Derzeit in der Ausschreibung befinden sich die Gewerke Gerüstbau, Dachsanierung und Sanierung der Außenfassade. Die Ausschreibung für den notwendigen Sonnenschutz in Richtung Rathaushof befindet sich in der Vorbereitung. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen soll der Charakter des Gebäudes möglichst erhalten bleiben. Daher kommt dem Bereich Foyer eine besondere Bedeutung zu. Geplant ist die Außentüren (mit den feststehenden Elementen) in Holz zu erneuern, die derzeitige Optik aber beizubehalten. Die Glaswand in Richtung Rathaushof soll aufgrund der besonderen Architektur ebenfalls erhalten und lediglich in den notwendigen Bereichen ausgebessert werden, wobei derzeit aber auch noch Möglichkeiten der Wärmedämmung geprüft werden. 4. Generationenplatz Zingsheim Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 611 Z.1): Der Gemeinderat beschließt, den 1. Bauabschnitt (Spielfläche zwischen Grundschule und Turn-/ehemaliger Schwimmhalle) des Generationenplatzes unter Beteiligung aller Akteure (Schulleitung, Eltern, Schüler, Förderverein, Ortsvertreter, Nutzer) umzusetzen und die notwendigen Auftragsvergaben unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlagen 575 und 611 verwiesen. Für den Generationenplatz Zingsheim steht bei einem Fördersatz in Höhe von 50% eine Zuwendung im Rahmen Städtebau (Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim) in Höhe von rund 51.000,00 Euro zur Verfügung. Am 15.11.2017 wurde ein weiterer Workshop mit den Akteuren durchgeführt, wobei das Planungskonzept vorgestellt und sich einstimmig für eine Umsetzung ausgesprochen wurde. Mit der Maßnahmenumsetzung wird im Frühjahr dieses Jahres begonnen. Derzeit in der Ausschreibung befinden sich eine Nestschaukel, ein Kletterspiel mit Rutsche sowie eine Wippe. 6 Die notwendigen Pflasterarbeiten und Geländearbeiten sollen in Kooperation mit der Dorfbevölkerung und den Akteuren umgesetzt werden. Hierzu finden in Kürze weitere Abstimmungsgespräche statt. Diese ehrenamtlichen Eigenleistungen sind laut Förderrichtlinie möglich. Pro geleistete Stunden werden 15,00 Euro angerechnet, wodurch der Eigenanteil entsprechend reduziert werden kann. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Ausgang vom Betreuungsraum zum Generationenplatz vorzuziehen, damit dieser auch während der Nachmittagsbetreuung entsprechend frequentiert und in Anspruch genommen werden kann. Die hierfür notwendigen Auftragsvergaben befinden sich ebenfalls in der Ausschreibung. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister