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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:25
Aktualisiert
22.02.18, 15:25
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 887 /X.L. Datum: 21.02.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen; a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB c) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, werden die im beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst. b) Der Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, (Anlage 2) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3) mit seinen Anlagen der Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ASP I) vom 10.03.2017 (Anlage 4), der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP II) vom 23.06.2017 (Anlage plans vom 13.07.2017 (Anlage 5), des landschaftspflegerischen Begleit- 6), des geotechnischen Berichts vom 15.06.2017 (Anlage 7), dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 8) sowie dem 1. Nachtrag zum Lärmgutachen vom 10.04.2017 (Anlage 9) werden als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen. c) Der Beschluss des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, vom 05.09.2017 wird hiermit aufgehoben. 3 Begründung: In seiner Sitzung am 05.09.2017 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim den Bebauungsplan F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurde im Parallelverfahren die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für den gleichen Bereich durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung zur Genehmigung des Flächennutzungsplanverfahrens durch die Bezirksregierung Köln hat diese das Verfahren beanstandet und empfohlen, zur Rechtssicherheit des Bebauungsplanes F 7 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zu wiederholen. Aufgrund dessen wurde die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Gemeindeblatt am 22.12.2017 bekanntgemacht. Die wiederholte öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 02.01. bis 03.02.2018. Im Rahmen des erneuten Abwägungsprozesses sind sowohl die Stellungnahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB als auch die Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vorgetragen wurden, zu berücksichtigen. Im beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) wurden diese insgesamt zusammengefasst und entsprechende Abwägungsvorschläge vorbereitet. Es wird vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlägen zu folgen und die in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse zu fassen. Anmerkung der Verwaltung: Die unter Nr. 14.4 vorzunehmende Ergänzung der textlichen Festsetzungen kann erst in der 9. KW erfolgen, so dass der modifizierte Bebauungsplan sowie der Landschaftspflegerische Begleitplan erst im weiteren Verlauf der Sitzungsphase vorgelegt werden können. Des Weiteren wird empfohlen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zum Bebauungsplan F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, mit Begründung und Umweltbericht und den Anlagen der Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ASP I) vom 10.03.2017, der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP II) vom 23.06.2017, des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017, des geotechnischen Berichts vom 15.06.2017, dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 sowie dem 1. Nachtrag zum Lärmgutachen vom 10.04.2017 zu fassen. 4 Der Satzungsbeschluss vom 05.09.2017 zum Bebauungsplan F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, wird hiermit aufgehoben. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister