Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 15:25
Aktualisiert
22.02.18, 15:25
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 887 /X.L.
Datum: 21.02.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen;
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
c) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung
der der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten
Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht
Morgen, werden die im beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, (Anlage 2) mit
Begründung und Umweltbericht (Anlage 3) mit seinen Anlagen der Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ASP I) vom 10.03.2017 (Anlage 4), der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP II) vom 23.06.2017 (Anlage
plans vom 13.07.2017 (Anlage
5), des landschaftspflegerischen Begleit-
6), des geotechnischen Berichts vom 15.06.2017
(Anlage 7), dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 8) sowie dem 1. Nachtrag zum
Lärmgutachen vom 10.04.2017 (Anlage 9) werden als Satzung gem. § 10 BauGB
beschlossen.
c) Der Beschluss des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, ist gem. § 10
Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht
Morgen, vom 05.09.2017 wird hiermit aufgehoben.
3
Begründung:
In seiner Sitzung am 05.09.2017 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim den Bebauungsplan F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, als Satzung beschlossen. Gleichzeitig
wurde im Parallelverfahren die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für den gleichen Bereich durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung zur Genehmigung des Flächennutzungsplanverfahrens durch die Bezirksregierung Köln hat diese das Verfahren beanstandet und empfohlen, zur Rechtssicherheit des Bebauungsplanes F 7 die öffentliche
Auslegung des Entwurfes zu wiederholen.
Aufgrund
dessen
wurde
die
Öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes F
7,
Marmagen, Die Acht Morgen, mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Gemeindeblatt am 22.12.2017 bekanntgemacht. Die wiederholte öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 02.01. bis 03.02.2018.
Im Rahmen des erneuten Abwägungsprozesses sind sowohl die Stellungnahmen der
vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den benachbarten
Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB als auch die Stellungnahmen, die im Rahmen der
Öffentlichen Auslegung vorgetragen wurden, zu berücksichtigen. Im beigefügten
Schriftsatz (Anlage 1) wurden diese insgesamt zusammengefasst und entsprechende
Abwägungsvorschläge vorbereitet. Es wird vorgeschlagen, den Abwägungsvorschlägen
zu folgen und die in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse zu fassen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die unter Nr. 14.4 vorzunehmende Ergänzung der textlichen Festsetzungen kann erst in der 9.
KW erfolgen, so dass der modifizierte Bebauungsplan sowie der Landschaftspflegerische Begleitplan erst im weiteren Verlauf der Sitzungsphase vorgelegt werden können.
Des Weiteren wird empfohlen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB zum Bebauungsplan F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, mit Begründung und Umweltbericht und
den Anlagen der Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ASP I) vom 10.03.2017, der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP II) vom 23.06.2017, des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017, des geotechnischen Berichts vom 15.06.2017, dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr
vom 27.03.2017 sowie dem 1. Nachtrag zum Lärmgutachen vom 10.04.2017 zu fassen.
4
Der Satzungsbeschluss vom 05.09.2017 zum Bebauungsplan F 7, Marmagen, Die Acht
Morgen, wird hiermit aufgehoben.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister