Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
161 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 13:23
Aktualisiert
22.02.18, 13:23
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur.
Vorlage 885 /X.L.
Datum: 22.02.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde
Nettersheim für den Ort Nettersheim, "Auf Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
c) Feststellungsbeschluss
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Beschlussvorschlag:
2
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im
Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4
Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. §
2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in der beigefügten Anlage 1 dargestellten Abwägungen und die Beschlussempfehlungen
zu beschließen.
2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) und Umweltbericht (Anlage 4), zur Artenschutzrechtlichen Prüfung vom
03.07.2017 (Anlage 5), zum Gutachten Geräuschemissionen und immissionen der Sport- und Freizeitanlagen vom 29.02.2016 (Anlage 6),
zum Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 7) sowie zum Geotechnischen Bericht vom
05.03.2017 (Anlage 8) gefasst.
Begründung:
Im Rahmen der Prüfung des Verfahrens der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ortsteil Nettersheim, Teilbereich
„Auf Graben“, wurde durch die Bezirksregierung Köln ein Verfahrensfehler angemeldet, so dass die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung,
Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu wiederholen war. Dabei sind
im Rahmen der Abwägungen alle eingegangenen Stellungnahmen, sowohl der
vorgezogenen Beteiligung der Öffenltichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 BauGB sowie der Abstimmungen mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB als auch der
3
Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
mit allen eingeholten Gutachten zu berücksichtigen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes der 54. Änderung des Flächennutzungsplan für den Ortsteil Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgte wiederholt nach Bekanntmachtung im Gemeindeblatt Nettersheim am 05.01.2018 in
der Zeit vom 15.01.2018-16.02.2018. Die hierbei vorgetragenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
der Nachbarkommunen wurden in Verbindung mit den bereits vorgetragenen
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in dem als Anlage 1
beigefügten Schrifsatz dargestellt sowie entsprechende Abwägungs- und Beschlussempfehlungen vorgenommen.
Es wird vorgeschlagen, diesen Abwägungsempfehlungen zu folgen und die in
Spalte 4 dargestellten Beschlüsse zu fassen. Des Weiteren wird empfohlen, den
Feststellungsbeschluss zu dieser 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, mit Begründung und Umweltbericht
sowie den Anlagen 2 – 8, die die gutachterlichen Betrachtungen beinhalten, zu
fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister