Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 07:59
Aktualisiert
22.02.18, 07:59
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 578 /X.L. Z.2
Datum: 21.02.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zum Bauvorhaben auf Erneuerung der Dachkonstruktion,
energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung des
vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 das
gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Maßgabe, dass
a) bis zur Bezugsfertigstellung die im Rahmen des erforderlichen Erschließungsvertrages zu verlegenden Ver- und Entsorgungsleitungen, Betriebsanlagen
und Übergabestationen betriebsbereit nutzbar sind und
b) die zu beteiligenden Fachbehörden keine Bedenken gegen das geplante Bauvorhaben erheben.
Begründung:
In seiner Sitzung am 26.09.2017 hat der Gemeinderat beschlossen:
1. Die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung werden zustimmend zur Kenntnis
genommen.
2. Die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, ist im Ramen der Erschließung des Guts Horrido an das gemeindliche Ver- und Entsorgungsnetz zu beteiligen.
Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.
Zwischenzeitlich haben weitere Abstimmungsgespräche mit dem planenden Ingenieurbüro des Bauherren sowie der Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper
stattgefunden. Hierbei wurde insbesondere die Art und der Umfang der Erschließungsmaßnahmen in Bezug auf die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung besprochen. Die Ausführung sowie künftige Unterhaltung sind im abzuschließenden Erschließungsvertrag in Detail zu regeln (s. Vorlage 911/X.L.).
Zur Frage der Privilegierung wurden seitens des Antragstellers ergänzende Unterlagen zum Abschluss langfristiger Pachtverträge mit dem künftigen Pächter des
Gut Horrido vorgelegt. Die Privilegierung dieses Pächters wurde bereits bei vorherigen Bauvorhaben im Außenbereich seitens der Landwirtschaftskammer bestätigt.
3
Da der Bauherr die Wasserversorgung an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage ausgehend von der Martinusstraße über vorhandene Wirtschaftswege wünscht, wurden aufgrund der Leitungslänge von rd. 2,8 km, der geringen
Abnahmemenge für zwei Einfamilienwohnhäuser mit max. 10 Einwohnern sowie
rd. 80 St. Großvieh (Rinder) und der hieraus resultierenden langen Standzeit des
Wassers im Leitungsnetz besondere Untersuchungen zur technischen Ausführung
durchgeführt. Das Ergebnis dieser Untersuchung wurde zwischenzeitlich dem
Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen zur Stellungnahme vorgelegt.
Die Schmutzwasserbeseitigung ist ausgehend von Gut Horrido über Wirtschaftswege bis zum Anschlusspunkt an den vorhandenen Mischwasserkanal unterhalb
der Ahekapelle vorgesehen. Aufgrund der topografischen Verhältnisse ist es hierbei notwendig, dass das letzte Teilstück ab Genfbach über ein Pumpwerk mit
Pumpendruckleitung bis zum Anschlusspunkt abgeleitet wird.
Neben der Wasserversorgung sowie Kanalisation ist ebenfalls ab Martinusstraße
in Nettersheim die Strom- und Gasversorgung bis zum Gut Horrido mit den
gemeindlichen Maßnahmen vorgesehen.
Der Erschließungsvertrag soll im Entwurf der Unteren Naturschutzbehörde sowie
der Unteren Wasserbehörde zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt werden.
Der Bauherr drängt auf eine Entscheidung seines Bauantrages, da die Sanierungsmaßnahmen im Frühjahr/Sommer dieses Jahrs erfolgen und abgeschlossen
werden sollen. Die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen, die rd. drei Monate
in Anspruch nehmen sollen, sollen dann in der Zeit von November bis Februar, d.
h. außerhalb der Vegetations- und Brutperiode erfolgen.
Es wird vorgeschlagen, zum beantragten Bauvorhaben unter den im Beschlussvorschlag dargestellten Auflagen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
gez. Pracht
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Bürgermeister