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Beschlussvorlage (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz hier: Dorfzentrum Pesch)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
209 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 07:59
Aktualisiert
22.02.18, 07:59
Beschlussvorlage (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Dorfzentrum Pesch) Beschlussvorlage (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Dorfzentrum Pesch) Beschlussvorlage (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Dorfzentrum Pesch)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 901 /X.L. Datum: 21.02.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz hier: Dorfzentrum Pesch Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage des in der Begründung zur Vorlage beschriebenen Nutzungskonzeptes für die Entwicklung der Alten Schule Pesch (Jakob Kneip Str. 30) zum Dorfzentrum das Bauantragsverfahren einzuleiten. Zur Finanzierung des Materialkostenanteils für den 1. Bauabschnitt (Küche, Pausenhalle und Sanitäreinrichtungen Erdgeschoss) in Höhe von rund 25.000,00 Euro sind Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 1) ohne Rückzahlungsverpflichtung zur Verfügung zu stellen. Die notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 beschlossen, die Alte Schule Pesch (Jakob Kneip Str. 30) den Vereinen des Ortes Pesch auf der Grundlage eines zu erarbeitenden Gestaltungskonzeptes für dörfliche Aktivitäten zur Verfügung zu stellen (Vorlage 1111). Seitdem wird die Alte Schule Pesch durch die Vereinsgemeinschaft genutzt. Im Keller befinden sich ein Jugendraum sowie ein Raum zu sportlichen Betätigung. Ein Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss wird für unterschiedlichste Veranstaltungen genutzt. Schon seit einigen Jahren wird die Kirmes auf dem ehemaligen Schulhof abgehalten, wobei die Räumlichkeiten der Alten Schule - insbesondere die Sanitäreinrichtungen - einbezogen werden. Sehr erfreulich ist, dass die Angebote in der Alten Schule Pesch stetig ausgebaut werden konnten und zwischenzeitlich durch die Dorfbevölkerung gerne und häufig in Anspruch genommen werden. So war und ist die Entwicklung der Alten Schule Pesch zum Dorfzentrum auch ein zentraler Punkt des Dorfentwicklungsprozesses in Pesch (siehe hierzu auch Vorlage 856). Im Rahmen der Bürgerversammlung am 26.10.2017 wurde das oben beschriebene Nutzungskonzept der Dorfbevölkerung vorgestellt und anschließend als Leitprojekt in den Dorfentwicklungsprozess aufgenommen. Weiterhin wurde die Vereinsgemeinschaft Pesch eng in den Prozess eingebunden. Dabei wurde deutlich, dass auch die Vereinsgemeinschaft Pesch als Trägerverein die Entwicklung zum Dorfzentrum anstrebt, die Umsetzung einer Gesamtmaßnahme aber nicht befürwortet wird. Vielmehr soll eine Umsetzung in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Vor diesem Hintergrund wurde besprochen, dass in einem 1. Bauabschnitt folgende Bereiche zu überarbeiten sind:    Herstellen einer Küche im ehemaligen Lehrerzimmer Erdgeschoss mit direkter Verbindung zum Gemeinschaftsraum Sanierung der ehemaligen Pausenhalle Sanierung der Sanitäreinrichtungen 3 Die Vereinsgemeinschaft Pesch ist bereit, sämtliche Arbeiten in Eigenleistung umzusetzen, sofern von Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 520): Der Gemeinderat beschließt, die Trägervereine der Dorfzentren in Buir, Engelgau, Pesch und Tondorf bei den laufenden bzw. anstehenden Baumaßnahmen mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt ohne Rückzahlungsverpflichtung zu unterstützen. Die Mittel sollen sich hierbei an den Gesamtkosten der Maßnahmen orientieren. Für Maßnahmen ab dem kommenden Jahr sind entsprechende Veranschlagungen im Haushalt 2017 vorzunehmen. Die Materialkosten für den 1. Bauabschnitt werden sich auf rund 25.000,00 Euro belaufen. Aufgrund der zuvor zitierten Beschlusslage sind Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in dieser Höhe ohne Rückzahlungsverpflichtung zur Verfügung zu stellen. Der Fördergeber hat dieser Maßnahmen bereits zugestimmt. Weiterhin wurden im Haushalt 2018 entsprechende Mittel veranschlagt (siehe Seite 16 Haushaltsplan 2018 „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz), so dass eine Finanzierung sichergestellt ist. Die notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Weiterhin ist auf der Grundlage des beschriebenen Nutzungskonzeptes das Bauantragsverfahren einzuleiten. Mit den ersten Abrissarbeiten im Bereich Küche Erdgeschoss wurde bereits begonnen. Die weiteren baulichen Maßnahmen sollen in Kürze angegangen und dann kontinuierlich umgesetzt werden. Parallel hierzu werden derzeit die formalen Voraussetzungen ausgearbeitet, dass die Trägerschaft auf die Vereinsgemeinschaft Pesch im Rahmen eines Nutzungsvertrages dauerhaft übertragen werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister