Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
209 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 07:59
Aktualisiert
22.02.18, 07:59
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 901 /X.L.
Datum: 21.02.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Dorfzentrum Pesch
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage des in der Begründung zur Vorlage beschriebenen Nutzungskonzeptes für die Entwicklung der Alten Schule Pesch
(Jakob Kneip Str. 30) zum Dorfzentrum das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Zur Finanzierung des Materialkostenanteils für den 1. Bauabschnitt (Küche, Pausenhalle und Sanitäreinrichtungen Erdgeschoss) in Höhe von rund 25.000,00 Euro sind Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 1) ohne
Rückzahlungsverpflichtung zur Verfügung zu stellen.
Die notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 beschlossen, die Alte
Schule Pesch (Jakob Kneip Str. 30) den Vereinen des Ortes Pesch auf der Grundlage eines zu erarbeitenden Gestaltungskonzeptes für dörfliche Aktivitäten zur
Verfügung zu stellen (Vorlage 1111).
Seitdem wird die Alte Schule Pesch durch die Vereinsgemeinschaft genutzt. Im
Keller befinden sich ein Jugendraum sowie ein Raum zu sportlichen Betätigung.
Ein Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss wird für unterschiedlichste Veranstaltungen genutzt. Schon seit einigen Jahren wird die Kirmes auf dem ehemaligen
Schulhof abgehalten, wobei die Räumlichkeiten der Alten Schule - insbesondere
die Sanitäreinrichtungen - einbezogen werden.
Sehr erfreulich ist, dass die Angebote in der Alten Schule Pesch stetig ausgebaut
werden konnten und zwischenzeitlich durch die Dorfbevölkerung gerne und häufig in Anspruch genommen werden.
So war und ist die Entwicklung der Alten Schule Pesch zum Dorfzentrum auch ein
zentraler Punkt des Dorfentwicklungsprozesses in Pesch (siehe hierzu auch Vorlage 856). Im Rahmen der Bürgerversammlung am 26.10.2017 wurde das oben
beschriebene Nutzungskonzept der Dorfbevölkerung vorgestellt und anschließend
als Leitprojekt in den Dorfentwicklungsprozess aufgenommen.
Weiterhin wurde die Vereinsgemeinschaft Pesch eng in den Prozess eingebunden.
Dabei wurde deutlich, dass auch die Vereinsgemeinschaft Pesch als Trägerverein
die Entwicklung zum Dorfzentrum anstrebt, die Umsetzung einer Gesamtmaßnahme aber nicht befürwortet wird. Vielmehr soll eine Umsetzung in mehreren
Bauabschnitten erfolgen.
Vor diesem Hintergrund wurde besprochen, dass in einem 1. Bauabschnitt folgende Bereiche zu überarbeiten sind:
Herstellen einer Küche im ehemaligen Lehrerzimmer Erdgeschoss mit direkter Verbindung zum Gemeinschaftsraum
Sanierung der ehemaligen Pausenhalle
Sanierung der Sanitäreinrichtungen
3
Die Vereinsgemeinschaft Pesch ist bereit, sämtliche Arbeiten in Eigenleistung umzusetzen, sofern von Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien zur Verfügung gestellt werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 520):
Der Gemeinderat beschließt, die Trägervereine der Dorfzentren in Buir,
Engelgau, Pesch und Tondorf bei den laufenden bzw. anstehenden Baumaßnahmen mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt ohne Rückzahlungsverpflichtung zu unterstützen. Die Mittel sollen
sich hierbei an den Gesamtkosten der Maßnahmen orientieren. Für Maßnahmen ab dem kommenden Jahr sind entsprechende Veranschlagungen im Haushalt 2017 vorzunehmen.
Die Materialkosten für den 1. Bauabschnitt werden sich auf rund 25.000,00 Euro
belaufen. Aufgrund der zuvor zitierten Beschlusslage sind Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in dieser Höhe ohne Rückzahlungsverpflichtung zur Verfügung zu stellen. Der Fördergeber hat dieser Maßnahmen bereits
zugestimmt. Weiterhin wurden im Haushalt 2018 entsprechende Mittel veranschlagt (siehe Seite 16 Haushaltsplan 2018 „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz), so dass eine Finanzierung sichergestellt ist.
Die notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben.
Weiterhin ist auf der Grundlage des beschriebenen Nutzungskonzeptes das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Mit den ersten Abrissarbeiten im Bereich Küche Erdgeschoss wurde bereits begonnen. Die weiteren baulichen Maßnahmen sollen in Kürze angegangen und
dann kontinuierlich umgesetzt werden.
Parallel hierzu werden derzeit die formalen Voraussetzungen ausgearbeitet, dass
die Trägerschaft auf die Vereinsgemeinschaft Pesch im Rahmen eines Nutzungsvertrages dauerhaft übertragen werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister