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Beschlussvorlage (Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim; hier: Städtebauliches Konzept)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
158 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
22.02.18, 07:59
Aktualisiert
22.02.18, 07:59
Beschlussvorlage (Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 803 /X.L. Z.4 Datum: 21.02.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim; hier: Städtebauliches Konzept Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie Bau eines Mehrfamilienwohnhauses für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in Nettersheim in Abstimmung mit dem beabsichtigten Investor eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen einzureichen, damit bereits frühzeitig baurechtliche Fragen mit den zu beteiligenden Fachbehörden des Kreises abgestimmt bzw. positiv beschieden werden. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.01.2018 (s. Vorlage 803, Z 3) beschlossen, 1. mit dem Investor/Bauträger weitere Abstimmungen hinsichtlich Planungskonzept zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie den Bau eines Mehrfamilienwohnhauses für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in Nettersheim zu führen mit dem Ziele, dass die bauliche Gesamtkonzeption der beabsichtigten Vorhaben in der Fachausschusssitzung am 27.02.2018 vorgestellt wird und der abschließende Beschluss gefasst wird, 2. mit den zu beteiligenden Fachbehörden entsprechende Abstimmungen hinsichtlich Bau- und Nutzungskonzept vorzunehmen, 3. notarielle Beurkundungen zur Veräußerung der gemeindlichen Grundstücksflächen an den Investor/Bauträger vorzubereiten, 4. unter Einbeziehung eines Fachbüros die Erstellung eines Planungskonzeptes zur Nahwärmeversorgung des Teilabschnittes Rosenthalstraße in Nettersheim zu veranlassen. Zwischenzeitlich haben weitere Abstimmungsgespräche mit dem Investor stattgefunden. Hierbei wurde nochmals die beabsichtigte Umsetzung der jeweiligen Objekte bestätigt mit dem Ziele, möglichst noch im Jahre 2018 mit einer Bebauung zu beginnen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der baulichen Gesamtkonzeption wird es jedoch in Abstimmung mit der Gemeinde für sinnvoll erachtet, dass vor der Vorstellung der Entwurfsplanung in der Fachausschusssitzung zunächst eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen eingereicht wird, damit bereits frühzeitig baurechtliche Fragen mit den zu beteiligenden Fachbehörden des Kreises abgestimmt bzw. positiv beschieden werden, damit dann bei der Vorstellung der Vorhaben bereits konkrete Aussagen vorliegen, die bei der abschließenden baulichen Gesamtkonzeption zu berücksichtigen sind. Aufgrund dessen ist angedacht, die Vorstellung erst in der Sitzung des Fachaus- 3 schusses am 14.06.2018 vorzunehmen und den abschließenden Beschluss zu fassen. Des Weiteren hat der Investor nunmehr der Gemeinde mitgeteilt, dass zwischenzeitlich ein weiterer Bauträger für den Betrieb der Seniorenresidenz in Frage kommen könnte. Diesbezüglich führt der Investor derzeit entsprechende Gespräche. Es wird davon ausgegangen, dass der Gemeinde diesbezüglich in den nächsten Tagen konkretere Angaben vorliegen, damit hierüber berichtet werden kann. Darüber hinaus findet am 26.02.2018 ein erstes Vorgespräch mit der Heimaufsicht des Kreises Euskirchen hinsichtlich Realisierung und Betrieb der Seniorenresidenz statt, so dass auch über dieses Ergebnis in der Fachausschusssitzung informiert werden kann. Im Rahmen der baulichen Gestaltung der Grundstücksfläche Rosenthalstraße wurde der Investor des Weiteren darauf hingewiesen, dass grundbuchmäßg ein Wegerecht, ausgehend von der Rosenthalstraße bis zur einer vorhandenen Brücke über den Genfbach zugunsten eines angrenzenden Privateigentümers eingetragen ist. Dies wird der Investor im Rahmen der baulichen Gestaltung entsprechend berücksichtigen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister