Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
21.02.18, 11:01
Aktualisiert
21.02.18, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 882 /X.L.
Datum: 21.02.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen;
a)
Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b)
Feststellungsbeschluss
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den
benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung
des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in
der beigefügten Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die
Beschlussempfehlungen beschlossen.
2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit Begründung und Umweltbericht (s. Anlage
3), zum geotechnischen Bericht vom 15.06.2017 (s. Anlage 4), zur Artenschutzprüfung, Stufe 1 – ASP I vom 10.03.2017 (Anlage 5), der vertiefenden
Artenschutzprüfung – ASP II vom 23.06.2017 (Anlage 6) sowie zum Gutachten „Geräuschimmissionen – und -immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 7) gefasst.
Begründung:
Im Rahmen der Prüfung des Verfahrens der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ortsteil Marmagen, Die Acht Morgen, wurde durch die Bezirksregierung Köln ein Verfahrensfehler angemeldet, so
dass die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung, Umweltbericht
und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen zu wiederholen war. Dabei sind im Rahmen
der Abwägungen alle eingegangenen Stellungnahmen, sowohl der vorgezogenen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 BauGB sowie der Abstimmungen mit
den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB als auch der Öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht mit allen eingeholten Gutachten zu berücksichtigen.
3
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Marmagen, Die Acht Morgen, mit Begründung
und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgte wiederholt nach
Bekanntmachung im Gemeindeblatt Nettersheim am 05.01.2018 in der Zeit vom
15.01. bis 16.02.2018. Die hierbei vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen wurden in Verbindung mit den bereits vorgetragenen Stellungnahmen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in dem als Anlage 1 beigefügten Schriftsatz dargestellt sowie entsprechende Abwägungs- und Beschlussempfehlungen
vorgenommen.
Es wird vorgeschlagen, diesen Abwägungsempfehlungen zu folgen und die in
Spalte 4 dargestellten Beschlüsse zu fassen. Des Weiteren wird empfohlen, den
Feststellungsbeschluss zu dieser 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen, Die Acht Morgen, mit Begründung und Umweltbericht sowie den
Anlagen 2 – 7, die die gutachterlichen Betrachtungen beinhalten, zu fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister