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Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen; a) Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
21.02.18, 11:01
Aktualisiert
21.02.18, 11:01
Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen;
a)	Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b)	Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen;
a)	Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b)	Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen;
a)	Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b)	Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 882 /X.L. Datum: 21.02.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen; a) Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen: 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in der beigefügten Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die Beschlussempfehlungen beschlossen. 2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit Begründung und Umweltbericht (s. Anlage 3), zum geotechnischen Bericht vom 15.06.2017 (s. Anlage 4), zur Artenschutzprüfung, Stufe 1 – ASP I vom 10.03.2017 (Anlage 5), der vertiefenden Artenschutzprüfung – ASP II vom 23.06.2017 (Anlage 6) sowie zum Gutachten „Geräuschimmissionen – und -immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 7) gefasst. Begründung: Im Rahmen der Prüfung des Verfahrens der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ortsteil Marmagen, Die Acht Morgen, wurde durch die Bezirksregierung Köln ein Verfahrensfehler angemeldet, so dass die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu wiederholen war. Dabei sind im Rahmen der Abwägungen alle eingegangenen Stellungnahmen, sowohl der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 BauGB sowie der Abstimmungen mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB als auch der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht mit allen eingeholten Gutachten zu berücksichtigen. 3 Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Marmagen, Die Acht Morgen, mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgte wiederholt nach Bekanntmachung im Gemeindeblatt Nettersheim am 05.01.2018 in der Zeit vom 15.01. bis 16.02.2018. Die hierbei vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen wurden in Verbindung mit den bereits vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in dem als Anlage 1 beigefügten Schriftsatz dargestellt sowie entsprechende Abwägungs- und Beschlussempfehlungen vorgenommen. Es wird vorgeschlagen, diesen Abwägungsempfehlungen zu folgen und die in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse zu fassen. Des Weiteren wird empfohlen, den Feststellungsbeschluss zu dieser 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen, Die Acht Morgen, mit Begründung und Umweltbericht sowie den Anlagen 2 – 7, die die gutachterlichen Betrachtungen beinhalten, zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister