Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
21.02.18, 11:01
Aktualisiert
21.02.18, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 889 /X.L.
Datum: 21.02.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Die Inhalte der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen. Bis
zur Sitzung des Gemeinderates sind eine abschließende Abstimmung mit dem
Kreisbauamt Euskirchen vorzunehmen und ein Beschlussvorschlag zu erarbeiten.
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170 (Gewerbegebiet
Zingsheim-Süd 35) wurde im Jahre 2003 eine Halle zur Lagerung von Getränkeflaschen mit Büro- und Nebenräumen sowie einer Betreiberwohnung baurechtlich
genehmigt. Seit dem Jahre 2016 werden die Räumlichkeiten durch einen Sanitärund Heizungsbetrieb genutzt, der die Gebäude angepachtet hat. Zwischenzeitlich
ist die gesamte Immobilie veräußert worden. Der neue Eigentümer beabsichtigt,
die Gebäude an den bestehenden Sanitär- und Heizungsbetrieb weiterhin zu verpachten.
Der Betreiber des Sanitär- und Heizungsbetriebes hat der Eifelgemeinde
Nettersheim einen Bauantrag auf Nutzungsänderung der Halle für Getränkeflaschen in eine Sanitär- und Heizungsfirma mit Betreiberwohnung vorgelegt. Beabsichtigt ist dabei, die vorhandene Betreiberwohnung im OG mit einer Größe von
rd. 115,5 qm weiterhin zu nutzen und auch noch ins Erdgeschoss zu erweitern.
Nach den Darstellungen im Bauantrag handelt es sich um einen Familienbetrieb,
der im Rahmen der Ausübung seines Gewerbes auch Notdienste anbietet und
hierbei Zugriff auf sein Lager benötigt.
Betriebsleiterwohnungen können in Gewerbegebieten ausnahmsweise zugelassen
werden. Sie sind jedoch nur zulässig, solange der Betrieb existiert. Der Bebauungsplan L 5, Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, lässt zunächst Betriebsleiterwohnungen auch nicht „ausnahmsweise“ zu und dies vor dem Hintergrund, dass
sich keine „schleichende“ Umwandlung des Gewerbegebietes in ein Mischgebiet
einstellen kann. Betriebsleiterwohnungen sollen z. B. dem produzierenden Gewerbe im Schichtbetrieb dienen, damit ein reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet werden kann.
3
Das Grundstück Nr. 170 befindet sich in Nähe geräuschintensiver Gewerbebetriebe, die aufgrund ihrer Immissionen nur in einem Abstand von 500 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung zugelassen werden können. Nicht nur zur Aufrechterhaltung und des reibungslosen Ablaufs dieser Gewerbebetriebe, sondern auch
zum gesundheitlichen Schutz der Wohnungsnutzer, die aufgrund der Ausrichtung
der Wohnung den ständigen Lärmbelästigungen ausgesetzt sind, hat die Verwaltung erhebliche Bedenken gegenüber dem Kreis Euskirchen gegen die Beibehaltung dieser Wohnung geäußert. Zudem können durch Logistik die Notdienste
auch von einer dem Gewerbegebiet nahegelegenen Wohnung ausgeführt werden.
Ein Gespräch mit dem Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen steht noch aus,
so dass danach eine Beschlussempfehlung erfolgen wird.
gez. Pracht
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Bürgermeister