Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
21.02.18, 11:01
Aktualisiert
21.02.18, 11:01
Beschlussvorlage (Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170) Beschlussvorlage (Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170) Beschlussvorlage (Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170)

öffnen download melden Dateigröße: 153 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 889 /X.L. Datum: 21.02.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Die Inhalte der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen. Bis zur Sitzung des Gemeinderates sind eine abschließende Abstimmung mit dem Kreisbauamt Euskirchen vorzunehmen und ein Beschlussvorschlag zu erarbeiten. Begründung: Auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170 (Gewerbegebiet Zingsheim-Süd 35) wurde im Jahre 2003 eine Halle zur Lagerung von Getränkeflaschen mit Büro- und Nebenräumen sowie einer Betreiberwohnung baurechtlich genehmigt. Seit dem Jahre 2016 werden die Räumlichkeiten durch einen Sanitärund Heizungsbetrieb genutzt, der die Gebäude angepachtet hat. Zwischenzeitlich ist die gesamte Immobilie veräußert worden. Der neue Eigentümer beabsichtigt, die Gebäude an den bestehenden Sanitär- und Heizungsbetrieb weiterhin zu verpachten. Der Betreiber des Sanitär- und Heizungsbetriebes hat der Eifelgemeinde Nettersheim einen Bauantrag auf Nutzungsänderung der Halle für Getränkeflaschen in eine Sanitär- und Heizungsfirma mit Betreiberwohnung vorgelegt. Beabsichtigt ist dabei, die vorhandene Betreiberwohnung im OG mit einer Größe von rd. 115,5 qm weiterhin zu nutzen und auch noch ins Erdgeschoss zu erweitern. Nach den Darstellungen im Bauantrag handelt es sich um einen Familienbetrieb, der im Rahmen der Ausübung seines Gewerbes auch Notdienste anbietet und hierbei Zugriff auf sein Lager benötigt. Betriebsleiterwohnungen können in Gewerbegebieten ausnahmsweise zugelassen werden. Sie sind jedoch nur zulässig, solange der Betrieb existiert. Der Bebauungsplan L 5, Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, lässt zunächst Betriebsleiterwohnungen auch nicht „ausnahmsweise“ zu und dies vor dem Hintergrund, dass sich keine „schleichende“ Umwandlung des Gewerbegebietes in ein Mischgebiet einstellen kann. Betriebsleiterwohnungen sollen z. B. dem produzierenden Gewerbe im Schichtbetrieb dienen, damit ein reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet werden kann. 3 Das Grundstück Nr. 170 befindet sich in Nähe geräuschintensiver Gewerbebetriebe, die aufgrund ihrer Immissionen nur in einem Abstand von 500 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung zugelassen werden können. Nicht nur zur Aufrechterhaltung und des reibungslosen Ablaufs dieser Gewerbebetriebe, sondern auch zum gesundheitlichen Schutz der Wohnungsnutzer, die aufgrund der Ausrichtung der Wohnung den ständigen Lärmbelästigungen ausgesetzt sind, hat die Verwaltung erhebliche Bedenken gegenüber dem Kreis Euskirchen gegen die Beibehaltung dieser Wohnung geäußert. Zudem können durch Logistik die Notdienste auch von einer dem Gewerbegebiet nahegelegenen Wohnung ausgeführt werden. Ein Gespräch mit dem Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen steht noch aus, so dass danach eine Beschlussempfehlung erfolgen wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister