Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
204 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
21.02.18, 11:01
Aktualisiert
21.02.18, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 902 /X.L.
Datum: 21.02.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integrierte ländliche Entwicklung
hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Dorfsaales Tondorf im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung eine Förderung in Höhe von 193.591,05 Euro zur
Verfügung gestellt wird. Die Maßnahmengewerke, die der Heimatverein Tondorf
nicht in Eigenleistung realisieren kann, sind im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an den Billigstbietenden zu vergeben.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 576):
Der Gemeinderat beschließt, in Kooperation mit dem Heimatverein
Tondorf den Dorfsaal in Tondorf zu sanieren, zu modernisieren und
funktional zu verbessern. Hierfür ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung ein Förderantrag zu stellen. Darüber
hinaus sind im Haushalt 2017 entsprechende Mittel zu veranschlagen.
Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, hat die Maßnahmenumsetzung
weitestgehend in Eigenleistung des Heimatvereins Tondorf zu erfolgen,
wobei von Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien
im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zur Verfügung zu
stellen sind.
Darüber hinaus wurden in der Sitzung am 04.04.2017 weitergehende Beschlüsse
gefasst. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen 637 (Entwicklungskonzept), 646 (Grundstücksankauf zur Erweiterung der Sanitäreinrichtungen) und
645 (Vertrag mit dem Heimatverein Tondorf) verwiesen.
Auf der Grundlage dieser Beschlüsse, der Ergebnisse des Dorfentwicklungsprozesses in Tondorf sowie der Abstimmungen mit dem Heimatverein Tondorf wurde
der Förderantrag im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung im Sommer
des vergangenen Jahres form- und fristgerecht beim Fördergeber (Bezirksregierung Köln) eingereicht. Die Eckpunkte des Förderantrages lassen sich nochmals
wie folgt zusammenfassen (siehe Vorlage 637):
Sanierung der Dacheindeckung
Trennung des Beheizungssystems Dorfsaal/Feuerwehrgerätehaus
Trennung von Wasser und Strom Dorfsaal/Feuerwehrgerätehaus
Erweiterung und Modernisierung der Sanitäreinrichtungen
Erweiterung der Küche
Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Eingangsbereich
Bauliche Sanierung und Modernisierung
Im Dezember des vergangenen Jahres ist der Zuwendungsbescheid eingegangen. Demnach wird für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des
Dorfsaales Tondorf eine Förderung in Höhe von 193.591,05 Euro (Fördersatz =
65% der Nettokosten) zur Verfügung gestellt, wobei die Maßnahmen in diesem
Jahr umzusetzen sind.
3
Vor diesem Hintergrund wurden die weiteren Umsetzungsschritte mit dem Heimatverein Tondorf zwischenzeitlich abgestimmt. Es wurde festgelegt, dass mit
der Maßnahmenumsetzung im März dieses Jahres begonnen wird.
Vorbereitend wurde der Bauantrag in der Zwischenzeit beim Kreisbauordnungsamt eingereicht. Weiterhin konnte der Grundstücksankauf zur Erweiterung der
Sanitäreinrichtungen (siehe Vorlage 646) abgewickelt werden. Der Gasversorger
wird sobald die Witterung es zulässt, den Gasanschluss herstellen.
Die Maßnahmenumsetzung wird entsprechend der getroffenen Vereinbarungen
weitetestgehend in Eigenleistung des Heimatvereins Tondorf erfolgen, wobei von
Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien zur Verfügung zu
stellen sind. Die ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden sind über Bautagebuch
nachzuweisen und werden zur Deckung des Eigenanteils mit 15,00 Euro/Std. anerkannt.
Im Rahmen der weiteren Gespräche mit dem Heimatverein Tondorf wurde jedoch
deutlich, dass einzelne Gewerke nicht in Eigenleistung umgesetzt werden können. Als Beispiel sind die Dachdecker- und Zimmererarbeiten (Bestand = Eterniteindeckung) zu nennen.
Daher wurde mit dem Heimatverein Tondorf besprochen, dass diese Maßnahmengewerke im Rahmen des Förderrahmens beschränkt auszuschreiben und an
den Billigstbietenden zu vergeben sind.
Im Haushalt 2018 wurden für die geplanten Maßnahmen folgende Mittelveranschlagungen vorgenommen.
Einzahlung
Auszahlung
=
=
200.000,00 Euro
220.000,00 Euro
Daher ist eine Finanzierung sichergestellt.
Der neue Nutzungsvertrag mit dem Heimatverein Tondorf (siehe Vorlage 645)
wurde bisher nicht forciert, da bis Ende des vergangenen Jahres keine Förderzusage vorlag. Mit dem Heimatverein Tondorf wurde abgestimmt, dass nunmehr bis
zum Beginn der Bauarbeiten im März dieses Jahres ein Abschluss mit Wirkung
zum 01.01.2018 erfolgt. Das Vertragswerk befindet sich derzeit in der finalen
Ausarbeitung durch ein beauftragtes Notariat und wird in Kürze vorliegen.
gez. Pracht
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Bürgermeister