Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
233 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
21.02.18, 11:01
Aktualisiert
21.02.18, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 913 /X.L.
Datum: 21.02.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich "Zur Klosterquelle;
Veränderung von Traufhöhe und Dachneigung, Grundstück Gemarkung Nettersheim,
Flur 15 Nr. 281
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es
wird
beschlossen,
Einfamilienwohnhauses
mit
dem
Bauvorhaben
Garage
auf
dem
auf
Errichtung
Grundstück
eines
Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 281, Zur Klosterquelle, dahingehend zuzustimmen, dass
die Traufhöhe von dem im Bebauungsplan G 14 festgesetzten Maß von 3,50 m
auf 4,70 m erhöht und die Dachneigung von 35° auf 32° unterschritten wird.
Begründung:
Der Eifelgemeinde Nettersheim wurde ein Bauantrag auf Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses
mit
Garage
auf
dem
Grundstück
Gemarkung
Nettersheim, Flur 15 Nr. 281 an der Straße „Zur Klosterquelle“ vorgelegt. Das
Grundstück befindet sich innerhalb des rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplangebietes G 14. Hierin ist eine Traufhöhe von max. 3,50 m und eine Dachneigung bei eingeschossiger Bauweise von 35° festgesetzt. Das beantragte Bauvorhaben weist nach den vorliegenden Unterlagen eine Traufhöhe von 4,70 m sowie
eine Dachneigung von 32° auf. Die Bauherren begründen diese Abweichung wie
folgt:
„Um das Wohnhaus höhenmäßig sinnvoll zur Straße auszurichten, soll das Grundstück
etwas aufgeschüttet werden. Dadurch ist die Grenze zur Traufhöhe aus dem Bebauungsplan G 14, welche auf das vorhandene Gelände abstellt, nicht einzuhalten. Es ergibt sich
nach der vorgeschriebenen Messweise eine Traufhöhe von 4,70 m. Der Bebauungsplan
lässt eine zweigeschossige Bauweise zu. Aus Sicht der Antragsteller kann hier eine Traufhöhe von 3,50 m nicht (sinnvoll) eingehalten werden.
Die Mindestdachneigung wird um 3° unterschritten. Die gewünschte Dachneigung von
32° stellt für die geplante Nutzung das optimale Verhältnis von Aufwand und Nutzen dar.
Die Unterschreitung ist optisch für den Betrachter praktisch nicht erkennbar.“
Das Ursprungsgelände, ausgehend von der Straße „Zur Klosterquelle“ fällt zunächst zur Grundstücksmitte hin ab, so dass Anschüttungen erforderlich sind, um
eine Angleichung an das Straßenniveau zu erreichen. Zusätzlich soll das Gebäude
rd. 0,50 m über Straßenniveau errichtet werden. Deshalb wird eine Veränderung
der Traufhöhe von 3,50 m auf 4,70 m beantragt. Die Reduzierung der Dachneigung von 35° auf 32° ist, wie bereits in der Antragsbegründung dargestellt, optisch nicht wahrnehmbar.
3
Gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden und u. a.
1. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
2. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und
wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar ist.
In unmittelbarer Nähe zum beantragten Bauvorhaben wurde bereits in der Vergangenheit einer entsprechenden Befreiung zugestimmt.
Aus den vorgenannten Gründen wird daher vorgeschlagen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14 in Bezug auf die vorgesehene Traufhöhe von 4,70 m und der Dachneigung von 32° zuzustimmen und
zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu
erteilen.
Aus den beigefügten Planskizzen ist die Gebäudegestaltung dargestellt. Des Weiteren ist in einer Übersichtskarte die Lage des Baugrundstückes kenntlich gemacht.
gez. Pracht
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Bürgermeister