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Beschlussvorlage (Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
293 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
16.02.18, 11:01
Aktualisiert
16.02.18, 11:01
Beschlussvorlage (Förderung der Schulinfrastruktur
hier:	Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020) Beschlussvorlage (Förderung der Schulinfrastruktur
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 884 /X.L. Datum: 16.02.2018 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 20.02.2018 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule 2020“ für die Verbesserung der Schulinfrastruktur des Grundschulverbundes Nettersheim an den Standorten Zingsheim und Marmagen sowie des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim am Standort Nettersheim einzusetzen. Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Schulleitungen zu definieren und zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind auch die Maßnahmen aus den Einzelanträgen 2018 – Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) nochmals zu beleuchten und falls möglich nach Bedarf sowie zur Sicherstellung eines geordneten Baufortschritts förderunschädlich vorzuziehen. Begründung: Durch die Programme „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule 2020“ werden für die Verbesserung der Schulinfrastruktur Mittel bereitgestellt. 1. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2 Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stellt der Bund insgesamt 7 Mrd. Euro zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung, hälftig aufgeteilt auf 2 Kapitel mit unterschiedlichen Förderzielen: Kapitel 1 Im Interesse eines Ausgleichs der Wirtschaftskraft im Bundesgebiet stehen die Mittel für Investitionen in Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur zur Verfügung. Zu der Verwendung der Mittel aus dem Kapitel 1 wurden bereits Beschlüsse gefasst. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auf die Beschlussvorlage 520 verwiesen. Kapitel 2 Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur stehen die Mittel für Investitionen, für Sanierung, Umbau, Erweiterung und – in engen Grenzen – für Neubau von Schulgebäuden zur Verfügung. Das „Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)“ stellt die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Bundesrechts in NRW dar. Die durch das Kapitel 2 KInFG erforderliche Gesetzesänderung hat der Landtag am 20.12.2017 beschlossen. Damit stehen die vom Bund mit Kapitel 2 zusätzlich bereitgestellten Finanzmittel zur Förderung von Investitionen im Bereich Schulinfrastruktur in Höhe von 1.120.602.000 € für Kommunen in NRW zur Verfügung. Diese Fördermittel bekommen alle Gemeinden und Kreise, die in einem oder mehreren der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen erhalten haben. Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 60 % nach dem 3 Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Kommune für die Jahre 2013 bis 2017 zur Summe der Schlüsselzuweisungen aller Kommunen, die Fördermittel erhalten, und zu 40 % nach dem Verhältnis der Schulpauschalen der einzelnen Kommune nach dem GFG 2017 zur Summe der Schulpauschale aller betroffenen Kommunen. Die Investitionsmaßnahmen werden mit bis zu 90 % gefördert. Die Kommunen haben einen Eigenanteil von 10 % zu tragen, wobei sie auch die Möglichkeit haben, ihren Eigenanteil aus Mitteln des Landesförderprogramms „Gute Schule 2020“ zu finanzieren. Die Höhe der Fördermittel ergibt sich aus der dem Gesetz zugehörigen Anlage. Der Zuwendungsbescheid ist der Gemeinde Nettersheim am 24.01.2018 zugegangen und beläuft sich auf 284.325,00 Euro. Diese Finanzhilfen für die Schulinfrastruktur sind bis zum 31.12.2022 zu verwenden. 2. NRW:BANK Gute Schule 2020 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (Siehe Vorlage 595 und in diesem Zusammenhang auch Vorlage 851): Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, a) das mit dem Programm „NRW:BANKGute Schule 2020“ für die Gemeinde Nettersheim eingeräumte Kreditkontingent und die diesbezüglich Schuldendiensthilfe in Höhe von insgesamt 466.341 €, bzw. jährlich 116.585 €, in den Jahren 2017 bis 2020 in Anspruch zu nehmen. b) den hälftigen Anteil in Höhe von jährlich 58.292,50 € im Rahmen der Schulzweckverbandsumlage in Maßnahmen des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim für die Gesamtschule Eifel einfließen zu lassen. c) für den Ausbau der baulichen und digitalen Infrastruktur in den Gebäuden des Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim für 2017 ein entsprechendes Konzept mit der Schulleitung vorzubereiten, das in der nächsten Sitzungsphase zum Beschluss vorgelegt werden soll. Dem vorgelegten Medienkonzept für den Grundschulverbund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.04.2017 unter dem Tagesordnungspunkt Lernförderliche IT-Ausstattung - Gute Schule 2020 zugestimmt sowie die Umsetzung beschlossen (siehe Vorlage 595 Z.1). Die hierfür notwendigen Vergabeverfahren werden derzeit vorbereitet und durchgeführt. Mit der Schulleitung wurde abgestimmt, dass die Arbeiten zur Verlegung der notwendigen Installationskanäle und Datenkabel in den Osterferien erfolgen, damit keine Beeinträchtigungen des Schulbetriebes entstehen. Weiterhin wurde besprochen, dass die Umsetzung bis zu den Sommerferien abgeschlossen ist. 3. Einzelanträge 2018 – Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) Im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes BlankenheimNettersheim (Städtebau) wurden für die Sanierung, Modernisierung und Entwick- 4 lung der Standorte des Grundschulverbundes Nettersheim in Zingsheim und Marmagen Einzelanträge für das Programmjahr 2018 form- und fristgerecht Ende des vergangenen Jahres beim Fördergeber eingereicht. Gleiches gilt für den 2. Bauabschnitt Schulzentrum Nettersheim (notwendige Maßnahmen im Inneren des Gebäudes wie TGA, IT, bauliche Maßnahmen etc.). Bezüglich des bereits im Rahmen Städtebau bewilligten 1. Bauabschnitts wird auf die aktuelle Beschlussvorlage 893 verwiesen. Da die Städtebauförderung auch einen Anteil Bundesmittel beinhaltet, ist aufgrund der bundespolitischen Gesamtlage und der hiermit verspätet zu erwartenden Verabschiedung des Bundeshaushaltes frühestens Ende des Jahres mit dem Bewilligungsbescheid zu rechnen. Obwohl Planungsleistungen weiterhin förderunschädlich erbracht werden können, ist bei dieser Ausgangslage zu befürchten, dass in diesem Jahr mit den Maßnahmenumsetzungen nicht mehr begonnen werden kann. Vor diesem Hintergrund sind die im Rahmen Städtebau beantragten Maßnahmen auch nochmals zu beleuchten. Sofern dringender Bedarf besteht und Maßnahmen zur Sicherstellung eines geordneten Baufortschritts dringend geboten sind, sind diese falls möglich in Abstimmung mit den Schulleitungen förderunschädlich über die Programme „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule 2020“ vorzuziehen. Das Schulzentrum in Nettersheim (Schulzweckverband) steht im Schuljahr 2018/2019 komplett leer, so dass bis zum neuen Schuljahr 2019/2020 die Maßnahmen ohne Störung des Schulbetriebes umgesetzt werden könnten. Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist der 1. Jahrgang der Oberstufe im Schulzentrum Nettersheim untergebracht. Bei Baumaßnahmen im Inneren ist dann mit einer erheblichen Störung des Schulbetriebes zu rechnen. Die Thematik sowie der Einsatz von Mitteln aus den Programmen „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule 2020“ ist auch mit der Gemeinde Blankenheim zu besprechen, da sich die Situation für die weiteren Baufortschritte am Schulzentrum Blankenheim gleich darstellt. 4. Weitere Vorgehensweise Unter Beteiligung der Schulleitungen wird der Bedarf unter Berücksichtigung des Vorgenannten konkret ermittelt, damit die notwendigen Maßnahmen dann zur Beschlussfassung vorgelegt werden können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister