Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
16.02.18, 07:52
Aktualisiert
16.02.18, 07:52
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Wi
Vorlage 895 /X.L.
Datum: 15.02.2018
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
20.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kindertageseinrichtungen
hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, den Unterschiedsbetrag zwischen
der 25-Stunden-Buchung und der 35-Stunden-Buchung für das Kindergartenjahr
2018/19 zu bezuschussen.
Das Angebot der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und in den
Grundschulen wird für das Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2018/19 mit einem
Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro Essen bezuschusst.
Begründung:
Elternbeiträge
Im Haushaltsjahr 2017 beläuft sich der Zuschuss zu den Elternbeiträgen auf
11.396,00 Euro. Da die Elternbeiträge nach dem Familieneinkommen berechnet
werden und die Einkommensangaben der Eltern für das neue Kindergartenjahr
noch nicht vorliegen, kann derzeit noch keine Aussage zur Höhe des Zuschussbedarfes für das Kindergartenjahr 2018/19 gemacht werden. Der überwiegende
Teil der Eltern wählt aktuell eine 35-Stunden-Buchung für ihre Kinder.
Im laufenden Kindergartenjahr sind 168 Kinder (Vorjahr 140) mit einer 35Stunden-Buchung angemeldet, davon befinden sich 40 Kinder im Jahr vor der
Regeleinschulung und sind daher beitragsbefreit. 24 Kinder sind darüber hinaus
als Geschwisterkinder beitragsfrei gestellt. Daher sind derzeit 104 Fälle im laufenden Kindergartenjahr betroffen.
Die Bezuschussung des Elternbeitrages (Unterschiedsbetrag zwischen einer 25Stunden-Buchung und einer 35-Stunden-Buchung) macht sich beim Buchungsverhalten der Eltern bemerkbar und bewirken, dass höhere Kindpauschalen – in
der Gruppe der 3 bis 6-jährigen Kinder macht das ab August 2018 pro Kind
1.285,67 Euro aus – zur Verfügung stehen, die eine gute personelle Ausstattung
der Tageseinrichtungen ermöglichen.
Es wird daher vorgeschlagen, die Bezuschussung auch für das Kindergartenjahr
2018/19 zu beschließen und einen entsprechenden Ansatz im Haushalt 2019 einzuplanen.
Mittagessen
In den Kindertageseinrichtungen in Marmagen, Nettersheim, Zingsheim und
Tondorf
wurden
2017
insgesamt
15.192
Mittagsmahlzeiten
vom
Jugendgästenhaus ausgegeben. Der gemeindliche Zuschuss beläuft sich daher
auf 22.788,00 Euro.
An den beiden Grundschulstandorten wurden 2017 insgesamt 5.524 Mittagsmahlzeiten vom Jugendgästehaus ausgegeben. Der gemeindliche Zuschuss beläuft sich auf 8.286,00 Euro
Die Kosten für eine Mahlzeit inkl. Transport liegen bei 3,90 Euro.
3
Für den geregelten Tagesablauf und die Ernährung eines Kindes, das bis in den
Nachmittag eine Tageseinrichtung bzw. die Schule besucht, ist es wichtig, am
gemeinsamen warmen Mittagessen teilzunehmen. Der gemeindliche Zuschuss
trägt maßgeblich dazu bei, dass Eltern ihre Kinder zum Mittagessen anmelden.
Es wird vorgeschlagen, die Bezuschussung in Höhe von 1,50 Euro pro Essen auch
für das kommende Kindergartenjahr/Schuljahr 2018/19 zu beschließen und einen
entsprechenden Ansatz im Haushalt 2019 einzuplanen.
gez. Pracht
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Bürgermeister