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Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
16.02.18, 07:52
Aktualisiert
16.02.18, 07:52
Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen
hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund)) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen
hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund)) Beschlussvorlage (Kindertageseinrichtungen
hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Wi Vorlage 895 /X.L. Datum: 15.02.2018 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 20.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindertageseinrichtungen hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, den Unterschiedsbetrag zwischen der 25-Stunden-Buchung und der 35-Stunden-Buchung für das Kindergartenjahr 2018/19 zu bezuschussen. Das Angebot der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und in den Grundschulen wird für das Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2018/19 mit einem Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro Essen bezuschusst. Begründung: Elternbeiträge Im Haushaltsjahr 2017 beläuft sich der Zuschuss zu den Elternbeiträgen auf 11.396,00 Euro. Da die Elternbeiträge nach dem Familieneinkommen berechnet werden und die Einkommensangaben der Eltern für das neue Kindergartenjahr noch nicht vorliegen, kann derzeit noch keine Aussage zur Höhe des Zuschussbedarfes für das Kindergartenjahr 2018/19 gemacht werden. Der überwiegende Teil der Eltern wählt aktuell eine 35-Stunden-Buchung für ihre Kinder. Im laufenden Kindergartenjahr sind 168 Kinder (Vorjahr 140) mit einer 35Stunden-Buchung angemeldet, davon befinden sich 40 Kinder im Jahr vor der Regeleinschulung und sind daher beitragsbefreit. 24 Kinder sind darüber hinaus als Geschwisterkinder beitragsfrei gestellt. Daher sind derzeit 104 Fälle im laufenden Kindergartenjahr betroffen. Die Bezuschussung des Elternbeitrages (Unterschiedsbetrag zwischen einer 25Stunden-Buchung und einer 35-Stunden-Buchung) macht sich beim Buchungsverhalten der Eltern bemerkbar und bewirken, dass höhere Kindpauschalen – in der Gruppe der 3 bis 6-jährigen Kinder macht das ab August 2018 pro Kind 1.285,67 Euro aus – zur Verfügung stehen, die eine gute personelle Ausstattung der Tageseinrichtungen ermöglichen. Es wird daher vorgeschlagen, die Bezuschussung auch für das Kindergartenjahr 2018/19 zu beschließen und einen entsprechenden Ansatz im Haushalt 2019 einzuplanen. Mittagessen In den Kindertageseinrichtungen in Marmagen, Nettersheim, Zingsheim und Tondorf wurden 2017 insgesamt 15.192 Mittagsmahlzeiten vom Jugendgästenhaus ausgegeben. Der gemeindliche Zuschuss beläuft sich daher auf 22.788,00 Euro. An den beiden Grundschulstandorten wurden 2017 insgesamt 5.524 Mittagsmahlzeiten vom Jugendgästehaus ausgegeben. Der gemeindliche Zuschuss beläuft sich auf 8.286,00 Euro Die Kosten für eine Mahlzeit inkl. Transport liegen bei 3,90 Euro. 3 Für den geregelten Tagesablauf und die Ernährung eines Kindes, das bis in den Nachmittag eine Tageseinrichtung bzw. die Schule besucht, ist es wichtig, am gemeinsamen warmen Mittagessen teilzunehmen. Der gemeindliche Zuschuss trägt maßgeblich dazu bei, dass Eltern ihre Kinder zum Mittagessen anmelden. Es wird vorgeschlagen, die Bezuschussung in Höhe von 1,50 Euro pro Essen auch für das kommende Kindergartenjahr/Schuljahr 2018/19 zu beschließen und einen entsprechenden Ansatz im Haushalt 2019 einzuplanen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister