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Beschlussvorlage (Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus/Offener Ganztag)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
177 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
16.02.18, 07:52
Aktualisiert
16.02.18, 07:52
Beschlussvorlage (Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus/Offener Ganztag) Beschlussvorlage (Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus/Offener Ganztag) Beschlussvorlage (Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus/Offener Ganztag)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Wi Vorlage 912 /X.L. Datum: 15.02.2018 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 20.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus/Offener Ganztag Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ an den Grundschulstandorten zunächst im Schuljahr 2018/19 fortzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Schuljahr 2019/20 die Überführung in eine „Offene Ganztagsschule“ (OGS) vorzubereiten. Begründung: Gemeinsam mit der Schulleitung des Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim haben mehrere Gesprächstermine zum Thema „Offener Ganztag“ hinsichtlich der Entwicklung in der Betreuung stattgefunden. In einem Termin mit der Schulrätin wurde deutlich, dass der Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim die einzige Schule im Kreis Euskirchen ohne Ganztag ist. Die Qualität einer OGS unterscheidet sich durch ihren gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag und durch die Finanzierung von den Betreuungsangeboten. Insbesondere die Rhythmisierung der Abläufe und die verlässlichen Angebote bzw. AGs am Nachmittag machen eine gute OGS aus. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schüler/innen zugewiesen. An Stelle der Lehrerstellen kann auch eine Kapitalisierung in Anspruch genommen werden. Aktuell werden an den beiden Standorten mittlerweile etwa 40 Schüler/innen nachmittags betreut. Davon sind knapp die Hälfte der Kinder an allen Tagen da, jedoch werden sie zu unterschiedlichen Zeiten abgeholt, da ein Großteil der Eltern derzeit eine auf die familiäre Situation abgestimmte Betreuungszeit bevorzugt. Ziele    und Gestaltungselemente der Grundschulbetreuung sind aktuell Hausaufgabenbetreuung Freies Spiel Themenbezogene Vorhaben und Projekte (z. B. sportliche Angebote) In Abstimmung mit der Schulleitung wurde zunächst vereinbart, 1. zum nächsten Schuljahr das Konzept „Dreizehn plus“ qualitativ weiter zu entwickeln und z. B. Abholzeiten festzulegen, damit die Abläufe besser gestaltet werden können und das Kind auch die Möglichkeit hat, an einem Projekt teilzunehmen. 2. verschiedene Angebote z. B. über Mitarbeiter/innen des Literaturhauses, des Naturzentrums, Bereich Sport u. a. einzubinden. 3. die Umwandlung der bestehenden Betreuungsangebote in eine „Offene Ganztagsschule“ zum Schuljahr 2019/20 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Ganztagskonzept, Kostenplan etc.) vorzubereiten. 4. zu prüfen, ob eine Kooperation z.B. mit einem Verein als Träger der OGS sinnvoll erscheint. 3 Darüber hinaus sind die Raumkonzepte der Grundschulstandorte auch mit Ausblick auf einen späteren Ganztag zu betrachten, damit die Planungen im Rahmen der anstehenden Maßnahmen Berücksichtigung finden können. Der Antrag für eine „Offene Ganztagsschule“ ist bis zum 31. März eines jeden Jahres bei der Bezirksregierung einzureichen. Bis dahin muss das Anmeldeverfahren abgeschlossen sein. Es erscheint sinnvoll, dies im Rahmen der jährlichen Schulanmeldungen im Herbst durchzuführen. Die Eltern sind über die beabsichtige Umwandlung in eine OGS frühzeitig, z. B. im Rahmen eines Elternabends zu informieren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister