Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
292 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
15.02.18, 13:17
Aktualisiert
15.02.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB Soz. – Br
Vorlage 898 /X.L.
Datum: 15.02.2018
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
20.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Bericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation zur Kenntnis und
begrüßt die daraus abgeleiteten Strategien und Maßnahmen.
Begründung:
Vorwort:
In den letzten Jahren wurde der Rat (zumeist) über getrennte Vorlagen zur allgemeinen sozialen Situation und zur Flüchtlingssituation in der Gemeinde unterrichtet.
Beide Themenfelder greifen durch die fortschreitende Anerkennung und Integration von Flüchtlingen zunehmend ineinander.
Ab sofort soll, dieser Entwicklung folgend, daher eine regelmäßige, ganzheitliche
Betrachtung erfolgen.
Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Der Kreis Euskirchen (Sozialhilfeträger) hat vor einigen Jahren einen Teil der
Aufgaben über eine sogenannte „Delegationssatzung“ an die kreisangehörigen
Kommunen übertragen. Die Kostenträgerschaft liegt beim Kreis. Für die Grundsicherung erfolgt eine volle Kostenerstattung durch den Bund.
Aufgabenschwerpunkte des Sozialamts unserer Gemeinde waren bzw. sind mit
folgenden Fallzahlen
Art der Hilfe / Personenkreis
Fallzahlen
31.12.2016
30.06.2017
31.12.2017
Prognose
5
4
7
schwacher
Anstieg
36
38
39
schwacher
Anstieg
Einmalige soziale Leistungen
0
1
0
unverändert
Laufende Hilfen zur Pflege
2
2
2
unverändert
Beihilfe zu Bestattungskosten
0
0
1
unverändert
43
45
49
Hilfe zum Lebensunterhalt
Personen, die mindestens sechs Monate,
aber voraussichtlich nicht dauerhaft, voll erwerbsgemindert sind
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
„Altersarmut“
voll und dauerhaft erwerbsgemindert
< 65 Jahre (zumeist Mitarbeiter/innen
der Werkstätten für behinderte Menschen)
Der Anteil der „Altersarmen“ beträgt durchschnittlich rund 35 bis 40 Prozent der Gesamtfallzahl.
z. B. Hilfen bei Erstausstattung einer Wohnung,
Schwangerschaft oder Krankheit
in Fällen ohne Anspruch an die Pflegeversicherung oder als „aufstockende“ Pflegeleistung
für bedürftige, bestattungspflichtige Angehörige
Fallzahlen insgesamt
schwacher
Anstieg
3
Hilfen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
„Langzeitarbeitslosen“ bzw. Menschen ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld werden Hilfen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II gewährt. Zuständig sind die Jobcenter in Kall und für ausländische Mitbürger/innen zusätzlich
der „Integration Point“ in Euskirchen – Euenheim.
Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ergeben sich für die Gemeinde
Nettersheim für das letzte Jahr folgende Stichtagszahlen:
31.12.2016
30.06.2017
30.09.2017
90
110
103
mit 1 Person
48
62
59
mit 2 Personen
18
18
17
mit 3 Personen
13
15
13
mit 4 Personen
7
11
9
mit 5 und mehr Personen
4
4
5
mit 1 Kind unter 18 Jahren
12
12
11
mit 2 Kindern unter 18 Jahren
13
14
12
5
7
8
Single-BG
48
62
59
Alleinerziehende-BG
15
16
17
Partner-BG ohne Kinder
10
11
10
Partner-BG mit Kindern
15
17
14
0
4
3
Personen in Bedarfsgemeinschaften
172
207
193
männlich
n.e.
97
88
weiblich
n.e.
110
105
Deutsche
131
125
100
41
82
92
Bedarfsgemeinschaften (BG)
mit 3 und mehr Kindern unter 18
Jahren
Nicht zuordenbare BG
Ausländer
Die aufgezeigte Entwicklung zeigt einen gegenläufigen Trend der Zahl der Hilfeempfänger/innen bei den deutschen und ausländischen Mitbürgern/innen.
Grund ist die fortschreitende, wenn auch nur vorübergehende und subsidiäre,
Anerkennung von Flüchtlingen aus den Ländern mit guter Bleibeperspektive, vornehmlich aus Eritrea, Iran, Irak und Syrien.
Der aktiven Unterstützung der Arbeitsverwaltung und vor allem der betroffenen
ausländischen Menschen vor Ort bei der Findung von Arbeit, Ausbildung und
Sprachförderungsangeboten misst die Gemeinde daher weiterhin hohe Priorität
bei, denn ohne Sprachausbildung, berufliche Bildung, Weiterbildung und Beschäftigung stagniert die Integration.
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Aber auch deutschen Mitbürgern/innen bietet die Gemeinde im Rahmen von gezielten Beschäftigungsmaßnahmen auch weiterhin gute und nachhaltige Chancen
der Wiedereingliederung und Qualifikation.
Hilfen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG):
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Bei dieser Hilfeart findet der sonstige Lebensbedarf – anders als bei den Hilfen
nach SGB II und SGB XII – keine Berücksichtigung.
Das Wohngeld wird unmittelbar vom Land ausgezahlt und vom örtlichen Sozialamt auf Antrag bewilligt (örtliche Auftragsverwaltung).
In der Gemeinde haben folgende Haushalte – stichtagsbezogen – Wohngeld bezogen:
Stichtag
Fallzahl
Prognose
31.12.2016
30.06.2017
31.12.2017
24
17
24
bei fortschreitendem Bevölkerungswachstum evtl. proportional moderater Anstieg
Gesetzliche Rentenversicherung
Neben den Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung und der sonstigen
gesetzlichen Rentenversicherungssysteme, insbesondere der Land- und forstwirtschaftlichen Alterskassen, ist die Gemeinde Nettersheim auch zuständig für die
Beratung und die Entgegennahme von Anträgen aller Art zur Rente.
Die Aufgabe wird seit dem 01. Juli 2017 ebenfalls wieder durch den Sonderfachbereich Soziales wahrgenommen.
Die Antragsfälle liegen seit Jahren in einem Korridor von 100 bis 150 und
schwanken je nach Geburtendichte der „rentenfähigen“ Jahrgänge.
Das Thema „Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ nimmt stetig an Bedeutung zu und ist vor allem geprägt durch frühzeitige Arbeitsunfähigkeit aufgrund seelischer oder orthopädischer Befundlagen.
Die monatlichen Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
sind – vielleicht auch mit aus diesem Grunde – zunehmend (auch ohne öffentliche Bewerbung) weitgehend ausgebucht.
Im Zusammenwirken mit den Versicherungsträgern versucht die Gemeinde,
durch eine möglichst ganzheitliche Beratung darauf hinzuwirken, Sozialhilfebedürftigkeit tunlichst zu vermeiden und den betroffenen Menschen „nebenbei“,
auch jenseits der Arbeitsunfähigkeit, Lebensperspektiven aufzuzeigen (Projekte
der „Hilfe zur Selbsthilfe“, Ehrenamt usw.). Das wird von den Betroffenen dankbar angenommen.
5
Leistungen für Flüchtlinge:
Bei den Flüchtlingszahlen (bezogen auf Menschen, die noch in den gemeindlichen
Unterkünften wohnen) zeigt sich folgende Entwicklung:
Stichtag
Gesamtzahl
Männer
Frauen
Kinder
Leistungsempfänger/innen nach
….. Asylbewerberleistungsgesetz
(Kostenträger Gemeinde)
….. SGB II (Kostenträger Jobcenter)
….. SGB XII (Kostenträger Kreis)
31.12.201
6
30.06.201
7
31.12.201
7
Prognose
31.12.2018
135
71
28
36
95
42
16
37
91
42
16
33
85
40
15
30
102
45
57
55
33
49
33
30
0
1
1
0
Der stetige Rückgang bei den Personen, die in den Unterkünften der Gemeinde
wohnen, ist bedingt durch freiwillige Rückreisen (insbesondere in sog. „sichere“
Herkunftsländer), durch genehmigten Umzug in andere Kommunen, in geringerem Maße durch Abschiebungen und vor allem durch Findung eigener Wohnungen im Gemeindegebiet.
Die Prognosezahlen zum Ende des Jahres 2018 beinhalten, neben den Hochrechnungen für die Zuweisung von Asylflüchtlingen nach Erstantrag, eine (vorsichtige) Schätzung über Zuwanderung durch Familiennachzug bereits subsidiär anerkannter Flüchtlinge.
Nach dem aktuellen Stand der politischen Verhandlungen auf Bundesebene soll
der Familiennachzug bis zum 31. Juli 2018 zunächst ausgesetzt bleiben und danach über eine jährliche Limitierung und eine Härtefallklausel geregelt werden.
Wie dies letztlich ausgestaltet werden und sich auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Die Unterbringung von Flüchtlingen, die noch im Asylverfahren sind oder, nach
subsidiärer Anerkennung, noch keine eigene Wohnung gefunden haben, erfolgt
nach Maßgabe der jüngst vom Rat erlassenen Einrichtungssatzung als gesetzliche
Pflichtaufgabe weiterhin durch die Gemeinde Nettersheim.
Untergebracht sind die Menschen in Wohngruppen in Häusern in Bouderath,
Frohngau, Holzmülheim, Marmagen, Nettersheim (2), Roderath und Tondorf (3).
Obwohl sich das Wohnkonzept gegenüber zentralen Wohneinrichtungen weiterhin
bewährt, stellt die Suche nach, langfristig geeignetem, privaten Wohnraum für
subsidiär anerkannte Flüchtlinge derzeit eine große Herausforderung dar, die
letztlich nur über die Bereitschaft der Gemeindebevölkerung zur Bereitstellung
entsprechender Angebote erfolgreich bewältigt werden kann. Besonders für junge, integrationswillige Familien mit Kindern wird dringend privater Wohnraum
benötigt.
Dem höchst kooperativen Zusammenspiel zwischen den beteiligten Stellen von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bezirksregierungen, Ausländerbehörden, Sozialbehörden, Polizei, Rettungswesen bis hin zu motivierten und engagierten Ehrenamtlichen ist es zu verdanken, dass im Falle (seltener) Konflikte rasch
und nachhaltig Abhilfe geschaffen werden kann.
6
Die vom Rat beschlossene und seit dem 01. Januar 2018 in Kraft gesetzte Einrichtungssatzung hat sich bewährt und bietet seither eine zuverlässige Grundlage
für die Regelung der wirtschaftlichen und alltäglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinde und den betreuten Menschen. Lediglich in einem Falle ist ein
Rechtsmittel anhängig.
Die Schulen und Kindergärten leisten weiterhin hervorragende Integrationsarbeit
und erreichen, gemeinsam mit den betreuenden Gemeindebediensteten, in zunehmendem Maße auch die Familien der Kinder.
Gemeinsam mit dem kirchlich getragenen, ehrenamtlichen Finanzierungsfonds
und über öffentliche Fördermittel aus dem Förderprogramm „KOMM AN“ ist im
laufenden Jahr eine, durch das Familienzentrum begleitete, „Integrations- und
Bildungsinitiative“ speziell für Flüchtlingsfamilien und ihre haupt- und ehrenamtlichen Betreuer/innen angelaufen:
Sie umfasst neben gemeinsamen Vortragsveranstaltungen für Flüchtlinge und
Helfer/innen zur Alltagskompetenz (z. B.: „Vorsicht – Vertragsfalle“ der Verbraucherzentrale NRW) auch Fortbildungsangebote für Flüchtlinge (z. B. „Mietführerschein“ im deutschen Mietvertragsrecht), Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen zur Allgemein- und Individualförderung von Flüchtlingskindern in Kindergarten und Schule, Zuschüsse zu Fahrtkosten zu Bildungsmaßnahmen sowie
speziell für Helfer/innen Angebote zur Prävention und zu pädagogischen Grundlagen im Umgang mit ihren „Schützlingen“.
Ein „Nadelöhr“ erfolgreicher und nachhaltiger Integration und Bildung stellt derzeit im ländlichen Raum weiterhin die Verfügbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dar: Zentrale Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsangebote
sind (nicht nur, aber vor allem) für Flüchtlinge nicht oder kaum zu erreichen, weil
eine entsprechende „Taktung“ der öffentlichen Verkehrsmittel fehlt. Hier besteht,
Bedarfs orientiert, mit Augenmaß und ohne zusätzliche Belastung der kommunalen Haushalte, sicher Nachbesserungsbedarf.
Die rechtliche und wirtschaftliche Lage nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
NRW ist derzeit gegenüber dem Jahr 2017 nicht verändert. Dies betrifft vor allem
die Tatsache, dass für Menschen, die länger als drei Monate vollziehbar Ausreise
pflichtig sind, weiterhin keine Landeszuschüsse mehr gezahlt werden. Die Kosten
der Unterbringung und Sozialhilfe – Versorgung fallen in diesen Fällen voll dem
kommunalen Haushalt zur Last.
Auch die politische Zusage, Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ nicht mehr in die Kommunen zuzuweisen und deren Asylverfahren bereits
in den Landeseinrichtungen abzuwickeln, wird leider in der Praxis (noch) nicht
eingehalten.
Aufgaben des Sozialamts im Wandel
Die Aufgaben des Sonderfachbereichs Soziales sind – auch nach dem Rückgang
der erheblichen Flüchtlingszuweisungen seit 2016 – nicht weniger geworden,
sondern zwischenzeitlich einem Wandel unterworfen:
Stand bislang vor allem die sozialhilferechtliche Versorgung im Mittelpunkt, nehmen die „ganzheitlichen“ Beratungsbedürfnisse der Menschen, deutscher wie
ausländischer Personen, immer breiteren Raum ein.
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Das verantwortliche Team der Gemeinde Nettersheim stellt sich diesem Wandel
nachhaltig und erfolgreich, in dem viel Wert auf überregionalen Erfahrungsaustausch und eine gute und vertrauensvolle Kooperation mit den, im Einzelfall zu
beteiligenden, Stellen gelegt wird. Die betroffenen Menschen stehen im Mittelpunkt aller gemeinschaftlichen Bemühungen.
Letztlich macht sich auch die Pflege und Ausweitung der Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten weiterhin bezahlt.
Dabei hat sich auch die zunehmende Einbindung geflüchteter Menschen in ehrenamtliche Verantwortlichkeiten bewährt.
gez. Pracht
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Bürgermeister