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Beschlussvorlage (Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
292 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
15.02.18, 13:17
Aktualisiert
15.02.18, 13:17

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB Soz. – Br Vorlage 898 /X.L. Datum: 15.02.2018 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 20.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Bericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation zur Kenntnis und begrüßt die daraus abgeleiteten Strategien und Maßnahmen. Begründung: Vorwort: In den letzten Jahren wurde der Rat (zumeist) über getrennte Vorlagen zur allgemeinen sozialen Situation und zur Flüchtlingssituation in der Gemeinde unterrichtet. Beide Themenfelder greifen durch die fortschreitende Anerkennung und Integration von Flüchtlingen zunehmend ineinander. Ab sofort soll, dieser Entwicklung folgend, daher eine regelmäßige, ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Der Kreis Euskirchen (Sozialhilfeträger) hat vor einigen Jahren einen Teil der Aufgaben über eine sogenannte „Delegationssatzung“ an die kreisangehörigen Kommunen übertragen. Die Kostenträgerschaft liegt beim Kreis. Für die Grundsicherung erfolgt eine volle Kostenerstattung durch den Bund. Aufgabenschwerpunkte des Sozialamts unserer Gemeinde waren bzw. sind mit folgenden Fallzahlen Art der Hilfe / Personenkreis Fallzahlen 31.12.2016 30.06.2017 31.12.2017 Prognose 5 4 7 schwacher Anstieg 36 38 39 schwacher Anstieg Einmalige soziale Leistungen 0 1 0 unverändert Laufende Hilfen zur Pflege 2 2 2 unverändert Beihilfe zu Bestattungskosten 0 0 1 unverändert 43 45 49 Hilfe zum Lebensunterhalt Personen, die mindestens sechs Monate, aber voraussichtlich nicht dauerhaft, voll erwerbsgemindert sind Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung „Altersarmut“ voll und dauerhaft erwerbsgemindert < 65 Jahre (zumeist Mitarbeiter/innen der Werkstätten für behinderte Menschen) Der Anteil der „Altersarmen“ beträgt durchschnittlich rund 35 bis 40 Prozent der Gesamtfallzahl.   z. B. Hilfen bei Erstausstattung einer Wohnung, Schwangerschaft oder Krankheit in Fällen ohne Anspruch an die Pflegeversicherung oder als „aufstockende“ Pflegeleistung für bedürftige, bestattungspflichtige Angehörige Fallzahlen insgesamt schwacher Anstieg 3 Hilfen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) „Langzeitarbeitslosen“ bzw. Menschen ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld werden Hilfen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II gewährt. Zuständig sind die Jobcenter in Kall und für ausländische Mitbürger/innen zusätzlich der „Integration Point“ in Euskirchen – Euenheim. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ergeben sich für die Gemeinde Nettersheim für das letzte Jahr folgende Stichtagszahlen: 31.12.2016 30.06.2017 30.09.2017 90 110 103 mit 1 Person 48 62 59 mit 2 Personen 18 18 17 mit 3 Personen 13 15 13 mit 4 Personen 7 11 9 mit 5 und mehr Personen 4 4 5 mit 1 Kind unter 18 Jahren 12 12 11 mit 2 Kindern unter 18 Jahren 13 14 12 5 7 8 Single-BG 48 62 59 Alleinerziehende-BG 15 16 17 Partner-BG ohne Kinder 10 11 10 Partner-BG mit Kindern 15 17 14 0 4 3 Personen in Bedarfsgemeinschaften 172 207 193 männlich n.e. 97 88 weiblich n.e. 110 105 Deutsche 131 125 100 41 82 92 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahren Nicht zuordenbare BG Ausländer Die aufgezeigte Entwicklung zeigt einen gegenläufigen Trend der Zahl der Hilfeempfänger/innen bei den deutschen und ausländischen Mitbürgern/innen. Grund ist die fortschreitende, wenn auch nur vorübergehende und subsidiäre, Anerkennung von Flüchtlingen aus den Ländern mit guter Bleibeperspektive, vornehmlich aus Eritrea, Iran, Irak und Syrien. Der aktiven Unterstützung der Arbeitsverwaltung und vor allem der betroffenen ausländischen Menschen vor Ort bei der Findung von Arbeit, Ausbildung und Sprachförderungsangeboten misst die Gemeinde daher weiterhin hohe Priorität bei, denn ohne Sprachausbildung, berufliche Bildung, Weiterbildung und Beschäftigung stagniert die Integration. 4 Aber auch deutschen Mitbürgern/innen bietet die Gemeinde im Rahmen von gezielten Beschäftigungsmaßnahmen auch weiterhin gute und nachhaltige Chancen der Wiedereingliederung und Qualifikation. Hilfen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG): Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Bei dieser Hilfeart findet der sonstige Lebensbedarf – anders als bei den Hilfen nach SGB II und SGB XII – keine Berücksichtigung. Das Wohngeld wird unmittelbar vom Land ausgezahlt und vom örtlichen Sozialamt auf Antrag bewilligt (örtliche Auftragsverwaltung). In der Gemeinde haben folgende Haushalte – stichtagsbezogen – Wohngeld bezogen: Stichtag Fallzahl Prognose 31.12.2016 30.06.2017 31.12.2017 24 17 24 bei fortschreitendem Bevölkerungswachstum evtl. proportional moderater Anstieg Gesetzliche Rentenversicherung Neben den Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung und der sonstigen gesetzlichen Rentenversicherungssysteme, insbesondere der Land- und forstwirtschaftlichen Alterskassen, ist die Gemeinde Nettersheim auch zuständig für die Beratung und die Entgegennahme von Anträgen aller Art zur Rente. Die Aufgabe wird seit dem 01. Juli 2017 ebenfalls wieder durch den Sonderfachbereich Soziales wahrgenommen. Die Antragsfälle liegen seit Jahren in einem Korridor von 100 bis 150 und schwanken je nach Geburtendichte der „rentenfähigen“ Jahrgänge. Das Thema „Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ nimmt stetig an Bedeutung zu und ist vor allem geprägt durch frühzeitige Arbeitsunfähigkeit aufgrund seelischer oder orthopädischer Befundlagen. Die monatlichen Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Rheinland sind – vielleicht auch mit aus diesem Grunde – zunehmend (auch ohne öffentliche Bewerbung) weitgehend ausgebucht. Im Zusammenwirken mit den Versicherungsträgern versucht die Gemeinde, durch eine möglichst ganzheitliche Beratung darauf hinzuwirken, Sozialhilfebedürftigkeit tunlichst zu vermeiden und den betroffenen Menschen „nebenbei“, auch jenseits der Arbeitsunfähigkeit, Lebensperspektiven aufzuzeigen (Projekte der „Hilfe zur Selbsthilfe“, Ehrenamt usw.). Das wird von den Betroffenen dankbar angenommen. 5 Leistungen für Flüchtlinge: Bei den Flüchtlingszahlen (bezogen auf Menschen, die noch in den gemeindlichen Unterkünften wohnen) zeigt sich folgende Entwicklung: Stichtag Gesamtzahl Männer Frauen Kinder Leistungsempfänger/innen nach ….. Asylbewerberleistungsgesetz (Kostenträger Gemeinde) ….. SGB II (Kostenträger Jobcenter) ….. SGB XII (Kostenträger Kreis) 31.12.201 6 30.06.201 7 31.12.201 7 Prognose 31.12.2018 135 71 28 36 95 42 16 37 91 42 16 33 85 40 15 30 102 45 57 55 33 49 33 30 0 1 1 0 Der stetige Rückgang bei den Personen, die in den Unterkünften der Gemeinde wohnen, ist bedingt durch freiwillige Rückreisen (insbesondere in sog. „sichere“ Herkunftsländer), durch genehmigten Umzug in andere Kommunen, in geringerem Maße durch Abschiebungen und vor allem durch Findung eigener Wohnungen im Gemeindegebiet. Die Prognosezahlen zum Ende des Jahres 2018 beinhalten, neben den Hochrechnungen für die Zuweisung von Asylflüchtlingen nach Erstantrag, eine (vorsichtige) Schätzung über Zuwanderung durch Familiennachzug bereits subsidiär anerkannter Flüchtlinge. Nach dem aktuellen Stand der politischen Verhandlungen auf Bundesebene soll der Familiennachzug bis zum 31. Juli 2018 zunächst ausgesetzt bleiben und danach über eine jährliche Limitierung und eine Härtefallklausel geregelt werden. Wie dies letztlich ausgestaltet werden und sich auswirken wird, bleibt abzuwarten. Die Unterbringung von Flüchtlingen, die noch im Asylverfahren sind oder, nach subsidiärer Anerkennung, noch keine eigene Wohnung gefunden haben, erfolgt nach Maßgabe der jüngst vom Rat erlassenen Einrichtungssatzung als gesetzliche Pflichtaufgabe weiterhin durch die Gemeinde Nettersheim. Untergebracht sind die Menschen in Wohngruppen in Häusern in Bouderath, Frohngau, Holzmülheim, Marmagen, Nettersheim (2), Roderath und Tondorf (3). Obwohl sich das Wohnkonzept gegenüber zentralen Wohneinrichtungen weiterhin bewährt, stellt die Suche nach, langfristig geeignetem, privaten Wohnraum für subsidiär anerkannte Flüchtlinge derzeit eine große Herausforderung dar, die letztlich nur über die Bereitschaft der Gemeindebevölkerung zur Bereitstellung entsprechender Angebote erfolgreich bewältigt werden kann. Besonders für junge, integrationswillige Familien mit Kindern wird dringend privater Wohnraum benötigt. Dem höchst kooperativen Zusammenspiel zwischen den beteiligten Stellen von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bezirksregierungen, Ausländerbehörden, Sozialbehörden, Polizei, Rettungswesen bis hin zu motivierten und engagierten Ehrenamtlichen ist es zu verdanken, dass im Falle (seltener) Konflikte rasch und nachhaltig Abhilfe geschaffen werden kann. 6 Die vom Rat beschlossene und seit dem 01. Januar 2018 in Kraft gesetzte Einrichtungssatzung hat sich bewährt und bietet seither eine zuverlässige Grundlage für die Regelung der wirtschaftlichen und alltäglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinde und den betreuten Menschen. Lediglich in einem Falle ist ein Rechtsmittel anhängig. Die Schulen und Kindergärten leisten weiterhin hervorragende Integrationsarbeit und erreichen, gemeinsam mit den betreuenden Gemeindebediensteten, in zunehmendem Maße auch die Familien der Kinder. Gemeinsam mit dem kirchlich getragenen, ehrenamtlichen Finanzierungsfonds und über öffentliche Fördermittel aus dem Förderprogramm „KOMM AN“ ist im laufenden Jahr eine, durch das Familienzentrum begleitete, „Integrations- und Bildungsinitiative“ speziell für Flüchtlingsfamilien und ihre haupt- und ehrenamtlichen Betreuer/innen angelaufen: Sie umfasst neben gemeinsamen Vortragsveranstaltungen für Flüchtlinge und Helfer/innen zur Alltagskompetenz (z. B.: „Vorsicht – Vertragsfalle“ der Verbraucherzentrale NRW) auch Fortbildungsangebote für Flüchtlinge (z. B. „Mietführerschein“ im deutschen Mietvertragsrecht), Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen zur Allgemein- und Individualförderung von Flüchtlingskindern in Kindergarten und Schule, Zuschüsse zu Fahrtkosten zu Bildungsmaßnahmen sowie speziell für Helfer/innen Angebote zur Prävention und zu pädagogischen Grundlagen im Umgang mit ihren „Schützlingen“. Ein „Nadelöhr“ erfolgreicher und nachhaltiger Integration und Bildung stellt derzeit im ländlichen Raum weiterhin die Verfügbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dar: Zentrale Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsangebote sind (nicht nur, aber vor allem) für Flüchtlinge nicht oder kaum zu erreichen, weil eine entsprechende „Taktung“ der öffentlichen Verkehrsmittel fehlt. Hier besteht, Bedarfs orientiert, mit Augenmaß und ohne zusätzliche Belastung der kommunalen Haushalte, sicher Nachbesserungsbedarf. Die rechtliche und wirtschaftliche Lage nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW ist derzeit gegenüber dem Jahr 2017 nicht verändert. Dies betrifft vor allem die Tatsache, dass für Menschen, die länger als drei Monate vollziehbar Ausreise pflichtig sind, weiterhin keine Landeszuschüsse mehr gezahlt werden. Die Kosten der Unterbringung und Sozialhilfe – Versorgung fallen in diesen Fällen voll dem kommunalen Haushalt zur Last. Auch die politische Zusage, Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ nicht mehr in die Kommunen zuzuweisen und deren Asylverfahren bereits in den Landeseinrichtungen abzuwickeln, wird leider in der Praxis (noch) nicht eingehalten. Aufgaben des Sozialamts im Wandel Die Aufgaben des Sonderfachbereichs Soziales sind – auch nach dem Rückgang der erheblichen Flüchtlingszuweisungen seit 2016 – nicht weniger geworden, sondern zwischenzeitlich einem Wandel unterworfen: Stand bislang vor allem die sozialhilferechtliche Versorgung im Mittelpunkt, nehmen die „ganzheitlichen“ Beratungsbedürfnisse der Menschen, deutscher wie ausländischer Personen, immer breiteren Raum ein. 7 Das verantwortliche Team der Gemeinde Nettersheim stellt sich diesem Wandel nachhaltig und erfolgreich, in dem viel Wert auf überregionalen Erfahrungsaustausch und eine gute und vertrauensvolle Kooperation mit den, im Einzelfall zu beteiligenden, Stellen gelegt wird. Die betroffenen Menschen stehen im Mittelpunkt aller gemeinschaftlichen Bemühungen. Letztlich macht sich auch die Pflege und Ausweitung der Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten weiterhin bezahlt. Dabei hat sich auch die zunehmende Einbindung geflüchteter Menschen in ehrenamtliche Verantwortlichkeiten bewährt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister