Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
205 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
15.02.18, 11:00
Aktualisiert
15.02.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 899 /X.L.
Datum: 15.02.2018
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
20.02.2018
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Modernisierung und Instandhaltung Turnhalle Zingsheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Im Rahmen Städtebauförderung
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, in der Turnhalle Zingsheim im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) notwendige Modernisierungsund Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den
jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Notwendiger zusätzlicher Finanzbedarf für
die Realisierung des 1. Bauabschnittes ist nach Bedarf überplanmässig bereitzustellen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 846):
Der Gemeinderat beschließt, für die Maßnahmen aus dem Einzelantrag
2017 im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplan 2018
ff. vorzunehmen.
Mit dem Einzelantrag 2017 wurde auch ein Zuschuss für die Turnhalle Zingsheim
beantragt. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Bewilligung werden für die Turnhalle Zingsheim bei einem Fördersatz von 50% Städtebaufördermittel in Höhe von
rund 202.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Entsprechend Antragsstellung und vorliegender Bewilligung können hiermit insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Bauliche Instandhaltung
Sanierung und Modernisierung der Haustechnik
Sanierung und Modernisierung der Sanitärbereiche mit getrennten Duschmöglichkeiten
Schaffung eines Behinderten-WCs
Umsetzung von Sicherheitsanforderungen (zum Beispiel Prallschutz)
Optimierung der Ausstattung
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Im 1. Bauabschnitt (siehe beigefügte Entwurfsplanung) ist vorgesehen, im Bereich der Umkleiden getrennte Duschmöglichkeiten zu schaffen. Demnach ist geplant den Nebenraum der Umkleide an der Turnhalle zum Duschraum umzubauen. Der derzeitige Duschraum neben der ehemaligen Schwimmhalle soll so aufgeteilt werden, dass dort zum einen Duschen entstehen, die über die angrenzende Umkleide zu erreichen sind, und zum anderen auch noch ein Behinderten-WC
sowie ein Abstellraum geschaffen werden können.
Die Umkleiden sollen zudem im Rahmen der beschriebenen Maßnahmen jeweils
ein separat zugängliches WC erhalten. Im Bereich der Umkleide an der Turnhalle
ist hierfür ein Teil des Betreuerraumes in Anspruch zu nehmen.
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen haben den Vorteil, dass zukünftig ein nach
Geschlechtern oder Mannschaften getrenntes Umkleiden und Duschen möglich
ist. Darüber hinaus wird einer behindertengerechten Ausstattung Rechnung getragen. Diese beiden Aspekte sind für die zukunftsfähige Entwicklung der Turnhalle von besonderer Wichtigkeit.
Weiterhin ist im 1. Bauabschnitt vorgesehen, die Geräteausstattung zu optimieren. In Abstimmung mit der Schulleitung des Grundschulverbundes Nettersheim
sollen hierbei vor allem auch die Bedarfe des Schulsports entsprechende Berücksichtigung finden.
Im Haushalt 2018 wurden für den 1. Bauabschnitt Mittel in Höhe von 60.000,00
Euro veranschlagt. Da diese Veranschlagung ggf. nicht ausreicht, um alle beschriebenen Maßnahmen des 1. Bauabschnittes hierüber abzuwickeln sind nach
Bedarf zusätzliche finanzielle Mittel überplanmässig bereitzustellen.
Der 1. Bauabschnitt soll parallel zum Umbau der ehemaligen Schwimmhalle (siehe Vorlage 900) realisiert werden, da hierbei entsprechende Synergien (Firmeneinsätze etc.) zu erwarten sind.
Bestandteil des Einzelantrages 2017 war ursprünglich auch der Umbau der ehemaligen Schwimmhalle zu einem Bewegungsraum. Da dieser Gebäudekomplex
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nunmehr dem Kindergarten zugeschlagen wird und für diesen Umbau andere
Fördermittel beantragt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass der Gesamtrahmen der Städtebauförderung nicht ausgeschöpft werden muss. Mit dem
Fördergeber konnte bereits abgestimmt werden, dass in diesem Fall Mittelumschichtungen zugunsten von anderen Städtebaufördermaßnahmen möglich sind.
Die zuvor beschriebene Entwicklung der Gesamtimmobilie wurde mit den Nutzern
im Rahmen des Gemeindesportverbandes besprochen und abgestimmt.
gez. Pracht
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Bürgermeister