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Beschlussvorlage (Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
206 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
15.02.18, 11:00
Aktualisiert
15.02.18, 11:00
Beschlussvorlage (Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim) Beschlussvorlage (Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim) Beschlussvorlage (Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim) Beschlussvorlage (Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – Cr/Wi Vorlage 900 /X.L. Datum: 15.02.2018 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 20.02.2018 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 13.03.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 20.03.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Im Rahmen Förderung. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung zu erweitern. Die hierfür notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Zusätzlicher Finanzbedarf ist entsprechend der zu erwartenden Förderung nach Bedarf überplanmässig bereitzustellen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 776): Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt den vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur Einrichtung von 30 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung Nettersheim sowie von 20 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung in Zingsheim zu. Die Finanzierung ist über das Investitionsprogramm 2017 bis 2020 des Landes sicherzustellen. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, ein Planungsbüro mit den Planungen für die Erweiterungsmaßnahmen an den Kindergärten Nettersheim und Zingsheim und den Vorbereitungen der erforderlichen Ausschreibungen zu beauftragen. In Abstimmung mit den Kindergartenleitungen sowie dem Landesjugendamt (LVR) und dem Jugendamt des Kreises Euskirchen wurde in der Zwischenzeit die beigefügte Entwurfsplanung für die Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim erarbeitet. Kindertageseinrichtung Zingsheim In Zingsheim bietet sich die Umwandlung der Schwimmhalle, die praktisch an das Kindergartengelände angrenzt, für die Einrichtung einer weiteren Gruppe an. Hier soll die Einrichtung einer Gruppenform I (6 U3-Kinder und 14 Ü3-Kinder) erfolgen. Es sind Gruppen- und Nebenraum, Garderobe, behindertengerechter Sanitärbereich Kinder mit Wickelmöglichkeit, behindertengerechte Personaltoilette, kleine Küche mit Aufenthaltsmöglichkeit für das Personal, Abstellraum, und ein Raum zur Differenzierung geplant. Gleichzeitig soll der Eingang im Hauptgebäude, der sich jetzt auf der Rückseite des Gebäudes befindet, sinnvollerweise an die Front verlegt werden, so dass auch eine Sichtachse auf den Zugang zu der neuen Gruppe in der ehemaligen Schwimmhalle geschaffen wird. Ein weiterer Differenzierungsraum zur U3-Betreuung im Bereich des Hauptgebäudes ist darüber hinaus erforderlich und wurde in der Planung entsprechend berücksichtigt. 3 Kindertageseinrichtung Nettersheim Mit einer Aufstockung des Familienzentrums Nettersheim um ein Stockwerk können zwei neue Gruppen geschaffen werden. Da neben den Gruppen- und Nebenräumen jedoch für Differenzierungsräume dort kein Raum mehr zur Verfügung steht, sind die neuen Räumlichkeiten mit der Gruppenform III (3-6-Jährige) zu belegen, die aktuell im Erdgeschoss untergebracht sind. In der bestehenden Etage ist die Erweiterung um einen Differenzierungsraum für die U3-Betreuung und einen ausreichend großen Personalraum mit angrenzender Personaltoilette vorgesehen. Somit können in Nettersheim 20, 30 oder 40 neue Betreuungsplätze (2 x Gruppenform II = 20 U3-Plätze oder 2 x Gruppenform I = 12 U3-Plätze und 28 Ü3-Plätze oder jeweils eine Gruppenform I und II = 16 U3-Plätze und 14 Ü3Plätze geschaffen werden. Auf der Grundlage des zuvor Beschriebenen sowie der beigefügten Entwurfsplanung wurden die Förderanträge Ende des vergangenen Jahres form- und fristgerecht fertiggestellt sowie mit folgenden zuwendungsfähigen Kosten beim Kreisjugendamt eingereicht: Nettersheim Zingsheim = = 849.576,90 Euro 589.264,20 Euro Eine Bewilligung steht jedoch noch aus. In der anstehenden Sitzungsphase im März wird der Kreistag hierüber abschließend befinden. Darüber hinaus wurden auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung zwischenzeitlich die Bauantragsverfahren eingeleitet. Die Zeitplanung sieht vor, mit den Baumaßnahmen in Zingsheim sofort zu beginnen und diese bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres im Sommer 2018 fertigzustellen. Die Baumaßnahmen in Nettersheim sollen bis Sommer 2019 umgesetzt sein. In diesem Zusammenhang wird auch nochmals auf die aktuelle Beschlussvorlage 894 verwiesen. Um die baulichen Maßnahmen nunmehr kurzfristig in die Umsetzung bringen zu können, ist es erforderlich, die hierfür notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass für Maßnahmen, für die ein Antrag auf Investitionsförderung im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ gestellt wird, nicht mehr die Notwendigkeit besteht, den vorzeitigen Maßnahmenbeginn gesondert zu beantragen. Dier gilt im Rahmen der bundesgesetzlichen Regelungen dann bereits als erteilt. Für die Erweiterung der beiden Kindertageseinrichtungen wurden im Haushalt 2018 (Investitions- und Vorhabenplanung) ausgehend von einer 100%igen Förderung folgende Veranschlagungen vorgenommen: Kindertageseinrichtung Zingsheim Kindertageseinrichtung Nettersheim = = 100.000,00 Euro 450.000,00 Euro 4 Da diese Veranschlagungen nicht der zu erwartenden Förderung entsprechen (siehe oben), ist zusätzlicher Finanzbedarf überplanmässig nach Bedarf bereitzustellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister