Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
206 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
15.02.18, 11:00
Aktualisiert
15.02.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – Cr/Wi
Vorlage 900 /X.L.
Datum: 15.02.2018
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
20.02.2018
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
13.03.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.03.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und
Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Im Rahmen Förderung.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und
Nettersheim auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung zu erweitern.
Die hierfür notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen
Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben.
Zusätzlicher Finanzbedarf ist entsprechend der zu erwartenden Förderung nach
Bedarf überplanmässig bereitzustellen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 776):
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt den vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur Einrichtung von 30 zusätzlichen Betreuungsplätzen in
der Kindertageseinrichtung Nettersheim sowie von 20 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung in Zingsheim zu. Die Finanzierung ist über das Investitionsprogramm 2017 bis 2020 des Landes sicherzustellen. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, ein Planungsbüro mit den Planungen für die Erweiterungsmaßnahmen an den
Kindergärten Nettersheim und Zingsheim und den Vorbereitungen der
erforderlichen Ausschreibungen zu beauftragen.
In Abstimmung mit den Kindergartenleitungen sowie dem Landesjugendamt
(LVR) und dem Jugendamt des Kreises Euskirchen wurde in der Zwischenzeit die
beigefügte Entwurfsplanung für die Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in
Zingsheim und Nettersheim erarbeitet.
Kindertageseinrichtung Zingsheim
In Zingsheim bietet sich die Umwandlung der Schwimmhalle, die praktisch an das
Kindergartengelände angrenzt, für die Einrichtung einer weiteren Gruppe an. Hier
soll die Einrichtung einer Gruppenform I (6 U3-Kinder und 14 Ü3-Kinder) erfolgen. Es sind Gruppen- und Nebenraum, Garderobe, behindertengerechter Sanitärbereich Kinder mit Wickelmöglichkeit, behindertengerechte Personaltoilette,
kleine Küche mit Aufenthaltsmöglichkeit für das Personal, Abstellraum, und ein
Raum zur Differenzierung geplant. Gleichzeitig soll der Eingang im Hauptgebäude, der sich jetzt auf der Rückseite des Gebäudes befindet, sinnvollerweise an die
Front verlegt werden, so dass auch eine Sichtachse auf den Zugang zu der neuen
Gruppe in der ehemaligen Schwimmhalle geschaffen wird. Ein weiterer Differenzierungsraum zur U3-Betreuung im Bereich des Hauptgebäudes ist darüber hinaus erforderlich und wurde in der Planung entsprechend berücksichtigt.
3
Kindertageseinrichtung Nettersheim
Mit einer Aufstockung des Familienzentrums Nettersheim um ein Stockwerk können zwei neue Gruppen geschaffen werden. Da neben den Gruppen- und Nebenräumen jedoch für Differenzierungsräume dort kein Raum mehr zur Verfügung
steht, sind die neuen Räumlichkeiten mit der Gruppenform III (3-6-Jährige) zu
belegen, die aktuell im Erdgeschoss untergebracht sind. In der bestehenden Etage ist die Erweiterung um einen Differenzierungsraum für die U3-Betreuung und
einen ausreichend großen Personalraum mit angrenzender Personaltoilette vorgesehen. Somit können in Nettersheim 20, 30 oder 40 neue Betreuungsplätze (2
x Gruppenform II = 20 U3-Plätze oder 2 x Gruppenform I = 12 U3-Plätze und 28
Ü3-Plätze oder jeweils eine Gruppenform I und II = 16 U3-Plätze und 14 Ü3Plätze geschaffen werden.
Auf der Grundlage des zuvor Beschriebenen sowie der beigefügten Entwurfsplanung wurden die Förderanträge Ende des vergangenen Jahres form- und fristgerecht fertiggestellt sowie mit folgenden zuwendungsfähigen Kosten beim Kreisjugendamt eingereicht:
Nettersheim
Zingsheim
=
=
849.576,90 Euro
589.264,20 Euro
Eine Bewilligung steht jedoch noch aus. In der anstehenden Sitzungsphase im
März wird der Kreistag hierüber abschließend befinden.
Darüber hinaus wurden auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung
zwischenzeitlich die Bauantragsverfahren eingeleitet.
Die Zeitplanung sieht vor, mit den Baumaßnahmen in Zingsheim sofort zu beginnen und diese bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres im Sommer 2018
fertigzustellen. Die Baumaßnahmen in Nettersheim sollen bis Sommer 2019 umgesetzt sein. In diesem Zusammenhang wird auch nochmals auf die aktuelle Beschlussvorlage 894 verwiesen.
Um die baulichen Maßnahmen nunmehr kurzfristig in die Umsetzung bringen zu
können, ist es erforderlich, die hierfür notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen
der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW
weist ausdrücklich darauf hin, dass für Maßnahmen, für die ein Antrag auf Investitionsförderung im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ gestellt wird, nicht mehr die Notwendigkeit besteht, den vorzeitigen Maßnahmenbeginn gesondert zu beantragen. Dier gilt im Rahmen der
bundesgesetzlichen Regelungen dann bereits als erteilt.
Für die Erweiterung der beiden Kindertageseinrichtungen wurden im Haushalt
2018 (Investitions- und Vorhabenplanung) ausgehend von einer 100%igen Förderung folgende Veranschlagungen vorgenommen:
Kindertageseinrichtung Zingsheim
Kindertageseinrichtung Nettersheim
=
=
100.000,00 Euro
450.000,00 Euro
4
Da diese Veranschlagungen nicht der zu erwartenden Förderung entsprechen
(siehe oben), ist zusätzlicher Finanzbedarf überplanmässig nach Bedarf bereitzustellen.
gez. Pracht
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Bürgermeister