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Beschlusstext (Einwohner/innen - Fragestunde)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
16.03.18, 09:00
Aktualisiert
16.03.18, 09:00
Beschlusstext (Einwohner/innen - Fragestunde)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.03.2018 TOP 1. Einwohner/innen - Fragestunde Herr Zingraf hat eine schriftliche Antwort auf seine Anregung und Beschwerde von Herrn Spürck erhalten. Inhalt war die Änderung der Stadtgebietsgrenzen im Flurbereinigungsverfahren Hambach-Ost. In diesem Zusammenhang fragt er an, warum sich die Verwaltung immer noch mit diesem Thema beschäftigt, obwohl ein aus seiner Sicht eindeutiger Stadtratsbeschluss vorliegt keine Grenzänderung vorzunehmen. Herr Schwister antwortet, dass der zitierte Stadtratsbeschluss der Verwaltung nicht vorgibt keine Grenzänderung vorzunehmen. Aus seiner Sicht gibt der Stadtratsbeschluss vor, keiner Grenzänderung zuzustimmen, die der Stadt Elsdorf die Einrichtung des Autohofes ermöglicht. Die Verwaltung beabsichtigt in keinem Fall eine vom Beschluss abweichender Regelung. Herr Zingraf fragt an, warum erneut 100 Jahre alte Bäume am Schloß Türnich gefällt wurden, obwohl nach entsprechenden Protesten anl. von seinerzeit vorgenommen Fällarbeiten an der Villa Trips, zugesagt worden sei, zunächst die Baumschutzsatzung neu zu gestalten. Diese liegt noch nicht vor, trotzdem werden am Schloß Türnich Bäume gefällt. In diesem Zusammenhang fragt er an, wann Ersatzbepflanzungen vorgenommen werden. Herr Schwister antwortet, dass die vorgenommen Maßnahmen zum einen mit den politischen Gremien der Kolpingstadt Kerpen abgestimmt bzw. die Gremien informiert wurden und zum anderen von der Unteren Landschaftsbehörde genehmigt wurden. Dazu wurde sogar ein Baumgutachter hinzugezogen. Alle Ausgleichsmaßnahmen werden im Rahmen der Bearbeitung des Gesamtprojektes nach den Berechnungen eines Landschaftsplaners auf dem Schlossgelände erfolgen. Herr Zingraf fragt an, warum die Hochbauabteilung aus dem (technischen) Dezernat III in das Dezernat IV verlagert wird und gleichzeitig organisatorische Aufgaben (z.B. Gründung von Stadtwerken) im Dezernat III angesiedelt werden. Herr Spürck antwortet, dass mit der Organisationsänderung zum einen eine gleichmäßigere Verteilung der Verwaltungsaufgaben erreicht werden soll. Zum anderen werden dadurch aber auch im Dezernat IV für die Gründung der Stadtwerke dringend benötigte Kapazitäten frei gemacht.