Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung vom _________ 2018 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
14 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58
Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung vom _________ 2018  der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 23.01.2018 Der Bürgermeister Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Amt / Abteilung: Soziale Angelegenheiten Az.: Ho. Vorlagennummer: VL-22/2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 2. Änderungssatzung vom _________ 2018 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Langerwehe hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 beschlossen, die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010 um die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen zu erweitern. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Die Gemeinde ist für die Kastration der im Tierheim untergebrachten Katzen zahlungspflichtig. Da es derzeit keine Erfahrungswerte hierzu gibt, können die letztendlichen Kosten noch nicht beziffert werden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Erlass der o.g. Satzung. Der Bürgermeister (Göbbels)