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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
86 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58

Inhalt der Datei

GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE GEMEINDE LANGERWEHE Bebauungsplan Nr. D 11 Heistern „Auf der Heide“ Übersicht eingegangener Anregungen gem. § 4 (2) BauGB Träger öffentlicher Belang: Nr. 01 Nr. 02 Nr. 03 Nr. 04 Nr. 05 Nr. 06 Nr. 07 Nr. 08 Nr. 09 Nr. 10 Nr. 11 Nr. 12 Nr. 13 Nr. 14 Nr. 15 Nr. 16 Nr. 17 Nr. 18 Nr. 19 Nr. 20 Nr. 21 Nr. 22 LANUV NRW, Recklinghausen, 09.10.2017 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3, Bonn, 16.10.2017 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Köln, 16.10.2017 Stadt Stolberg, III / 61.1 Abt. für Stadtentwicklung u. Umwelt, 17.10.2017 GASCADE Gastransport GmbH, Kassel, 18.10.2017 Westnetz GmbH, Düren, 18.10.2017 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3 – 45-60-00 / ohne, Bonn, 19.10.2017 Bezirksregierung Düsseldorf, 19.10.2017 regionetz GmbH, Eschweiler, 23.10.2017 Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 Gewässerentwicklung u. Hochwasserschutz, 26.10.2017 Erftverband, Abt. Recht, Bergheim, 27.10.2017 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, 06.11.2017 PLEdoc GmbH, Essen, 07.11.2017 Unitymedia NRW GmbH, 08.11.2017 StädteRegion Aachen, A70 Umweltamt, 10.11.2017 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstellen Aachen/Düren/Euskirchen, Düren, 10.11.2017 Wasserverband Eifel-Rur, Düren, 13.11.2017 IHK Aachen, 14.11.2017 Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 15.11.2017 Kreis Düren, Amt für Kreisentwicklung u. Wirtschaftsförderung, 16.11.2017 Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde, Hürtgenwald, 16.11.2017 EBV GmbH, Hückelhoven, 16.01.2018 GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung T 01 Aus Sicht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist eine Regelbeteiligung des LANUV nicht erforderlich. Das betrifft auch Verfahren bei denen der Geltungsbereich eines Landschaftsplans einbezogen ist (vergleiche RdErl. des MUNLV 111-5606.00.11.50-0003 vom 27.02.2009). ln der überwiegenden Zahl der Bauleitplanverfahren werden alle Belange, die die Aufgabenbereiche des LANUV berühren können, bereits durch die Kreise und Bezirksregierungen wahrgenommen. Bei besonderen Problemstellungen, wie z. B. bei einer Betroffenheit streng geschützter und besonders geschützter Arten, kann das LANUV als Fachdienststelle i. d. R. von den o. g. Behörden als auch von Städten und Gemeinden jederzeit beteiligt werden. Bei konkreten, fachlich schwierigen, immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen wird gebeten das Vorgehen am Beteiligungserlass des MKULNV Az.: V-1/-2 vom 18. Oktober 2013 "Hinweise zur Beteiligung des LANUV in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren" zu orientieren. Abschließend wird - insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Langerwehe, abweichend zu einer Vielzahl von Gemeinden im Regierungsbezirk Köln, dem nachstehenden Vorschlag, der so z.B. auch LANUV NRW, Recklinghausen v. 09.10.2017 BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Entfällt Entfällt Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung schon in vergangenen Verfahren (zuletzt im Verfahren "B 4") gegeben wurde, bisher nicht gefolgt ist - noch einmal darauf hingewiesen, die Möglichkeit zu nutzen und den Verteiler für Bauleitplanverfahren entsprechend den obigen Ausführungen anzupassen. Dies trägt zur Straffung der Bauleitplanverfahren, die der Bundesgesetzgeber unter anderem mit dem § 13 a und b BauGB verfolgt, bei. T 02 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3, Bonn v. 16.10.2017 Von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sachund Rechtslage, ist die Bundeswehr berührt und betroffen. Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich. Hierbei wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen -einschl. untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30m über Grund nicht überschreiten. Sollte entgegen der Einschätzung des Bundesamtes diese Höhe überschritten werden, wird darum gebeten, in jedem Einzelfall die Planungsunterlagen -vor Erteilung einer Baugenehmigung- dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3 zur Prüfung zuzuleiten. Die geplanten Gebäude werden eine Höhe von 30m über Grund sicher unterschreiten. Der Rat beschließt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. T 03 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Köln v. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken. Entfällt Entfällt Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung 16.10.2017 T 04 Stadt Stolberg, III / Es bestehen keine Bedenken. 61.1 Abt. für Stadtentwicklung u. Umwelt v. 17.10.2017 Entfällt Entfällt T 05 GASCADE Gastransport GmbH, Kassel v. 18.10.2017 Es wird zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG geantwortet. Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der Anlagen von GASCADE wird mitgeteilt, dass ihre Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Sollten externe Flächen zur Deckung des Kompensationsbedarfs erforderlich sein, sind diese ebenfalls zur Stellungnahme vorzulegen. Es wird um Beteiligung am weiteren Verfahren gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert von GASCADE zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. Entfällt Entfällt T 06 Westnetz GmbH, Düren v. 18.10.2017 Diese Stellungnahme betrifft nur das von der Westnetz GmbH betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis Entfällt Entfällt Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung zur 35-kVSpannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Langerwehe bestehen keine Bedenken, da keine im Eigentum von GASCADE stehenden Versorgungsleitungen von den Planungen der Gemeinde Langerwehe berührt werden. T 07 Bundesamt für Inf- Es bestehen keine Bedenken bzw. rastruktur, Umkeine Einwände. weltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3 – 45-60-00 / ohne, Bonn v. 19.10.2017 Entfällt Entfällt T 08 Bezirksregierung Düsseldorf v. 19.10.2017 Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Rat beschließt, einen Hinweis bezüglich Kampfmittelbeseitigung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen. T 09 regionetz GmbH, Eschweiler v. 23.10.2017 Grundsätzlich bestehen keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. Bezüglich einer gewünschten Erdgasversorgung des geplanten Baugebietes, wird mitgeteilt, dass eine Erweiterung des Gasnetzes unter dem Vorbehalt einer positiven Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der Erschließung steht. Es wird auch weiterhin um Beteiligung an den laufenden Verfahren gebeten. Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Rat beschließt, einen Hinweis bezüglich Versorgungs- und Anschlussleitungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. T 10 Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz v. 26.10.2017 Es ist keine Betroffenheit von Seiten des Dezernats 54 erkennbar. Entfällt Entfällt T 11 Erftverband, Abt. Es bestehen keine Bedenken. Recht, Bergheim v. 27.10.2017 Entfällt Entfällt T 12 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan auf- Der Rat beschließt, den Hinweis bezüglich Um- Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind kei- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB T 13 Anregung im Rheinland, Bonn v. 06.11.2017 ne Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Es wird daher auf die Bestimmungen der§§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) verwiesen und darum gebeten, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. PLEdoc GmbH, Essen v. 07.11.2017 Maßgeblich für diese Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit der PLEdoc GmnH. Von PLEdoc verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber sind von der geplanten Maßnahme nicht BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer genommen. Beschlussvorschlag Verwaltung gang mit Bodendenkmäler in den Bebauungsplan aufzunehmen. Entfällt Entfällt Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Entfällt betroffen: - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasUNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) - Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungsanlagen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. T 14 Unitymedia NRW GmbH v. 08.11.2017 Es bestehen keine Einwände. Entfällt T 15 StädteRegion Aachen, A70 Umweltamt v. Es bestehen keine Bedenken, da Belange der StädteRegion Aachen nicht betroffen sind. Der Kreis Düren wurde im RahDer Rat beschließt, die men der öffentlichen Auslegung Stellungnahme zur Kenntgemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. nis zu nehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB 10.11.2017 Anregung Hinweis: Mögliche Einflüsse auf das Plangebiet durch die Windenergieanlagen auf der Halde Nierchen sollten von der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Düren überprüft werden. BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Nach Aussage des Kreises Düren sind Immissionsschutzrechtliche Belange nicht betroffen. Beschlussvorschlag Verwaltung T 16 Es bestehen keine Bedenken. Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstellen Aachen/Düren/Eus kirchen, Düren v. 10.11.2017 Entfällt Entfällt T 17 Wasserverband Eifel-Rur, Düren v. 13.11.2017 Es bestehen keine Bedenken. Entfällt Entfällt T 18 IHK Aachen v. 14.11.20177 Es bestehen keine Bedenken. Entfällt Entfällt T 19 Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund v. 15.11.2017 Das Plangebiet liegt über dem auf Steinkohle, Galmei, Blei und Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld "Gute Hoffnung", im Eigentum der EBV Gesellschaft. Der Planungsbereich ist nach den vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides Az.: 61.42.63 2000-1 -)von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen derzeit nicht betroffen. Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Rat beschließt, einen Hinweis bezüglich Grundwasserabsenkung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Der Feldeseigentümer (EBV) wurde beteiligt. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965)betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. ln den vorliegenden Unterlagen ist im Bereich des Plangebietes auch heute noch einwirkungsrelevanter tages-, oberflächennaher Bergbau nicht verzeichnet. Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planungsmaßnahme ist hier nichts bekannt. Zu zukünftigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen sollte der o. g. Feldeseigentümer grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden. Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die fortschreitende Auswertung und Überprüfung der vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben, dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informationsgrundlagen auch in Bezug auf den hier geprüften Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung kann insoweit werden. T 20 Kreis Düren, Amt f. Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 16.11.2017 BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet nicht Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Rat beschließt, einen Hinweis bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Entfällt Entfällt übernommen Zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: - Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung - Gebäudemanagement - Tiefbauamt - Straßenverkehrsamt - Recht, Bauordnung und Wohnungswesen - Brandschutz - Umweltamt Wasserwirtschaft Das anfallende Niederschlagswasser ist wie im Bodengutachten dargestellt, über eine Rohr Rigolenversickerungsanlage abzuleiten. Dies stellt einen erlaubnispflichtigen Benutzungstatbestand gemäß den §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz dar. Rechtzeitig vor Baubeginn ist die wasserrechtliche Erlaubnis in dreifacher Ausführung bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Düren zu beantragen. Das Bodengutachten der Gesellschaft für angewandte Geologie und Vermessung mbH vom 14. Juni 2017 ist zu beachten. Immissionsschutz Immissionsschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung Bodenschutz Kenntnisse über Altablagerungen oder Altstandorte liegen nicht vor. Das Planungsgebiet befindet sich jedoch gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1 :50000- zweite Auflage- in einem Gebiet mit besonders schutzwürdigen Böden auf tertiärem Gestein (Archiv der Naturgeschichte) bzw. mit schutzwürdigen fruchtbaren Böden (Regelungs- und Pufferfunktion I natürliche Bodenfruchtbarkeit) Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushalts zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv. Durch die Planung erfolgt ein erheblicher Eingriff in den Boden. Eine Bebauung und Versiegelung dieser Böden hat eine vollständige Zerstörung der sehr schutzwürdigen Böden zur Folge, die als irreversibel einzustufen ist. BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat beschließt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu überbauen. Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) herausstellen, dass die Planung an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu planen und durchzuführen. BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer In Langerwehe muss auch künftig von einer steigenden Bevölkerungsentwicklung ausgegangen werden. Der Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) geht für die Gemeinde Langerwehe von einer Bevölkerungszunahme aus. Demzufolge muss mit entsprechenden Neuausweisungen von Bauflächen reagiert werden, um den steigenden Wohnflächenbedarf der eigenen Bevölkerung zu decken. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes handelt es sich um eine geringfügige Ergänzung der Flächen für Wohnbauzwecke im Norden des Ortsteils Heistern. Anderweitig sind kurzfristig keine Grundstücke in Heistern verfügbar, so dass sonstige Planungsmöglichkeiten nicht gegeben sind. Mit Inkrafttreten der Städtebaurechtsnovelle von 2017 zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt besteht zur Erleichterung des Wohnungsbaus mit der Einführung des § 13b BauGB die Möglichkeit, die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ermöglicht. Die für ein beschleunigtes Verfahren notwendigen Voraussetzungen Beschlussvorschlag Verwaltung Der Rat beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Beschlussvorschlag Planer Verwaltung • zulässige Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 m², • Begründung einer Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Flächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, • keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, • keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, • keine Anhaltspunkte für die Pflicht zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen in Bezug auf Störfallanlagen und • eine förmliche Einleitung des Verfahrens bis zum 31.12.2019 sind im vorliegenden Fall gegeben. Durch den Bebauungsplan Langerwehe D 11 wird eine bereits im Flächennutzungsplan dargestellte gemischte Baufläche als Dorfgebiet mit einer überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt und damit u.a. Wohnnutzung ermöglicht. Demzufolge wird mit diesem Bebauungsplan die Zulässigkeit von Wohnnutzung begründet. Aufgrund dessen erfolgt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Langerwehe D 11 „Auf der Heide“ – Ortschaft Heistern – Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Darüber hinaus ist das Verfahren gemäß § 13 BauGB nur anwendbar, wenn keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) bestehen. Davon ist im vorliegenden Fall auszugehen. Des Weiteren gelten gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Gleichwohl wird die Inanspruchnahme des bislang unversiegelten Bodens berücksichtigt. Zur Reduzierung der Bodenversiegelung ist im Bebauungsplan eine Begrenzung der möglichen zu versiegelnden Flächen durch bauliche Anlagen, Garagen, Stellplätze und ihre Zufahrten, Neben- Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Natur und Landschaft Zum o.g. Bebauungsplan werden unter Bezug auf die Begründung, Punkt 13. "Umweltbelange" i.V. mit der ASP I, aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken vorgetragen. T 21 Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt RureifelJülicher Börde, Hürtgenwald v. Gegen die vorstehende Planung, bestehen aus forstbehördlicher Sicht gewisse Bedenken. Die Bedenken beziehen sich nicht auf den Bebauungsplan sondern auf die benachbarten Waldflächen. Der Bauabstand zu BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer anlagen etc. auf maximal 45% der Grundstücksflächen festgesetzt. Weiterhin würden geeignete bodenfunktionsbezogene Kompensationsmaßnahmen in Betracht kommen. Die Gemeinde Langerwehe hat intensiv mögliche Flächen im Gemeindegebiet, die für eine dementsprechende Maßnahme zur Verfügung stehen könnten, geprüft. Derzeit stehen jedoch keine geeigneten Flächen für eine bodenfunktionsbezogene Maßnahme zur Verfügung. Darüber hinaus sind im Rahmen der Umsetzung der Planung entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Mutterbodens gemäß § 202 BauGB zu gewährleisten und die Anweisungen der DIN 19731 und der DIN 18915 zu beachten. Beschlussvorschlag Verwaltung Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Rat beschließt, den Hinweis bezüglich Waldabstand in den Bebauungsplan aufzunehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB T 22 Anregung 16.11.2017 der Waldfläche in der Gemarkung Wenau, Fl. 13 Nr. 13 beträgt unter 30m! Gem. Erlass v.09.08.03 des MUNLV ist der Gem.Rd.Erl.d.IM u. d. MELF vom 18.07.1975 "Berücksichtigung der Belange des Waldes bei der Bauleitplanung und bei der Zulassung von Vorhaben" (SMBL.NRW.2312), nicht mehr anzuwenden. ln dem nicht mehr anzuwendenden Erlass vom 18.07.1975 waren Abstandsregelung (35 m Abstand) sowohl für den Bereich der Bauleitplanung als auch für den Bereich von Einzelvorhaben enthalten. Bei einer Bebauung unter einem Mindestabstand (weniger als 35 m) wird auf die Gefahr aufmerksam gemacht, die durch umstürzende Bäume, Waldbrand etc. entstehen kann. Eine (spätere) Waldumwandlung zur Herstellung eines erforderlichen Sicherheitsabstandes wäre auf keinen Fall genehmigungsfähig. Da ein Sicherheitsabstand zu dem nahegelegenen Wald nicht eingehalten wird, ist der Antragsteller auf die Gefahren hinzuweisen. Eine vertragliche Vereinbarung (Grundbucheintragung) zwischen dem Antragsteller und dem Waldeigentümer wird unbedingt empfohlen. EBV GmbH, Hückelhoven v. 16.01.2018 Das bezeichnete Gebiet liegt innerhalb einer Berechtsamen der EBV GmbH. Aus dem vorliegenden Kartenwerk "Tagesöffnungen und Oberflächennaher Bergbau" der Bezirksregierung BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Bezüglich des Feldeseigentümers (EBV) wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Rat beschließt, den Hinweis bezüglich Bergbau in den Bebauungsplan aufzunehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 22.01.2018 NR. TÖB Anregung Arnsberg, Abteilung 6, ergibt sich kein Verdacht auf Gefährdungen aus diesem Themenbereich. Es existiert bei der EBV GmbH auch keine unternehmensinterne bergbauliche Dokumentation dieses Gebietes, woraus zu schließen ist, dass möglicherweise in diesem Bereich umgegangener Bergbau bereits zu historischer Zeit beendet wurde. Von Seiten der EBV GmbH besteht keine Absicht, zukünftig innerhalb dieser Berechtsame Bergbau zu treiben. Eine Kennzeichnung nach § 9 (5) 2. BauGB wird für nicht erforderlich gehalten. BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“ ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis