Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
86 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58
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GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
GEMEINDE LANGERWEHE
Bebauungsplan Nr. D 11 Heistern „Auf der Heide“
Übersicht eingegangener Anregungen
gem. § 4 (2) BauGB
Träger öffentlicher Belang:
Nr. 01
Nr. 02
Nr. 03
Nr. 04
Nr. 05
Nr. 06
Nr. 07
Nr. 08
Nr. 09
Nr. 10
Nr. 11
Nr. 12
Nr. 13
Nr. 14
Nr. 15
Nr. 16
Nr. 17
Nr. 18
Nr. 19
Nr. 20
Nr. 21
Nr. 22
LANUV NRW, Recklinghausen, 09.10.2017
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3, Bonn, 16.10.2017
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Köln, 16.10.2017
Stadt Stolberg, III / 61.1 Abt. für Stadtentwicklung u. Umwelt, 17.10.2017
GASCADE Gastransport GmbH, Kassel, 18.10.2017
Westnetz GmbH, Düren, 18.10.2017
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3 – 45-60-00 / ohne, Bonn, 19.10.2017
Bezirksregierung Düsseldorf, 19.10.2017
regionetz GmbH, Eschweiler, 23.10.2017
Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 Gewässerentwicklung u. Hochwasserschutz, 26.10.2017
Erftverband, Abt. Recht, Bergheim, 27.10.2017
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, 06.11.2017
PLEdoc GmbH, Essen, 07.11.2017
Unitymedia NRW GmbH, 08.11.2017
StädteRegion Aachen, A70 Umweltamt, 10.11.2017
Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstellen Aachen/Düren/Euskirchen, Düren, 10.11.2017
Wasserverband Eifel-Rur, Düren, 13.11.2017
IHK Aachen, 14.11.2017
Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 15.11.2017
Kreis Düren, Amt für Kreisentwicklung u. Wirtschaftsförderung, 16.11.2017
Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde, Hürtgenwald, 16.11.2017
EBV GmbH, Hückelhoven, 16.01.2018
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
T
01
Aus Sicht des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz ist eine Regelbeteiligung des LANUV nicht
erforderlich.
Das betrifft auch Verfahren bei denen
der Geltungsbereich eines Landschaftsplans einbezogen ist (vergleiche RdErl. des MUNLV 111-5606.00.11.50-0003 vom 27.02.2009).
ln der überwiegenden Zahl der Bauleitplanverfahren werden alle Belange,
die die Aufgabenbereiche des LANUV
berühren können, bereits durch die
Kreise und Bezirksregierungen wahrgenommen.
Bei besonderen Problemstellungen,
wie z. B. bei einer Betroffenheit streng
geschützter und besonders geschützter Arten, kann das LANUV als Fachdienststelle i. d. R. von den o. g. Behörden als auch von Städten und
Gemeinden jederzeit beteiligt werden.
Bei konkreten, fachlich schwierigen,
immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen wird gebeten das Vorgehen am Beteiligungserlass des
MKULNV Az.: V-1/-2 vom 18. Oktober
2013 "Hinweise zur Beteiligung des
LANUV in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren" zu
orientieren.
Abschließend wird - insbesondere vor
dem Hintergrund, dass die Gemeinde
Langerwehe, abweichend zu einer
Vielzahl von Gemeinden im Regierungsbezirk Köln, dem nachstehenden Vorschlag, der so z.B. auch
LANUV NRW,
Recklinghausen v.
09.10.2017
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Entfällt
Entfällt
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
schon in vergangenen Verfahren (zuletzt im Verfahren "B 4") gegeben
wurde, bisher nicht gefolgt ist - noch
einmal darauf hingewiesen, die Möglichkeit zu nutzen und den Verteiler für
Bauleitplanverfahren entsprechend
den obigen Ausführungen anzupassen.
Dies trägt zur Straffung der Bauleitplanverfahren, die der Bundesgesetzgeber unter anderem mit dem § 13 a
und b BauGB verfolgt, bei.
T
02
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u.
Dienstleistungen
der Bundeswehr,
Infra I 3, Bonn v.
16.10.2017
Von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sachund Rechtslage, ist die Bundeswehr
berührt und betroffen.
Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen
Flugplatzes Nörvenich.
Hierbei wird davon ausgegangen,
dass bauliche Anlagen -einschl. untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30m über Grund nicht überschreiten.
Sollte entgegen der Einschätzung des
Bundesamtes diese Höhe überschritten werden, wird darum gebeten, in
jedem Einzelfall die Planungsunterlagen -vor Erteilung einer Baugenehmigung- dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen
der Bundeswehr, Infra I 3 zur Prüfung
zuzuleiten.
Die geplanten Gebäude werden
eine Höhe von 30m über Grund
sicher unterschreiten.
Der Rat beschließt, die
Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
T
03
Deutsche Bahn
AG, DB Immobilien, Köln v.
Es bestehen keine Anregungen oder
Bedenken.
Entfällt
Entfällt
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
16.10.2017
T
04
Stadt Stolberg, III / Es bestehen keine Bedenken.
61.1 Abt. für
Stadtentwicklung
u. Umwelt v.
17.10.2017
Entfällt
Entfällt
T
05
GASCADE Gastransport GmbH,
Kassel v.
18.10.2017
Es wird zugleich auch im Namen und
Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport
GmbH sowie OPAL Gastransport
GmbH & Co. KG geantwortet.
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der
Anlagen von GASCADE wird mitgeteilt, dass ihre Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen
sind. Dies schließt die Anlagen der v.
g. Betreiber mit ein.
Sollten externe Flächen zur Deckung
des Kompensationsbedarfs erforderlich sein, sind diese ebenfalls zur Stellungnahme vorzulegen.
Es wird um Beteiligung am weiteren
Verfahren gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich
Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert
von GASCADE zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen.
Entfällt
Entfällt
T
06
Westnetz GmbH,
Düren v.
18.10.2017
Diese Stellungnahme betrifft nur das
von der Westnetz GmbH betreute
Nieder- und Mittelspannungsnetz bis
Entfällt
Entfällt
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
zur 35-kVSpannungsebene und
ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes.
Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Langerwehe bestehen keine Bedenken, da keine im
Eigentum von GASCADE stehenden
Versorgungsleitungen von den Planungen der Gemeinde Langerwehe
berührt werden.
T
07
Bundesamt für Inf- Es bestehen keine Bedenken bzw.
rastruktur, Umkeine Einwände.
weltschutz u.
Dienstleistungen
der Bundeswehr,
Infra I 3 – 45-60-00
/ ohne, Bonn v.
19.10.2017
Entfällt
Entfällt
T
08
Bezirksregierung
Düsseldorf v.
19.10.2017
Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Rat beschließt, einen
Hinweis bezüglich Kampfmittelbeseitigung in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945
und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe.
Es wird eine Überprüfung der zu
überbauenden Fläche auf Kampfmittel
im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte empfohlen.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen
gegeben hat, sind diese bis auf das
Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren
Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich
eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
T
09
regionetz GmbH,
Eschweiler v.
23.10.2017
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf.
bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der
Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind.
Bezüglich einer gewünschten Erdgasversorgung des geplanten Baugebietes, wird mitgeteilt, dass eine Erweiterung des Gasnetzes unter dem Vorbehalt einer positiven Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der Erschließung
steht. Es wird auch weiterhin um Beteiligung an den laufenden Verfahren
gebeten.
Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Rat beschließt, einen
Hinweis bezüglich Versorgungs- und Anschlussleitungen in den Bebauungsplan aufzunehmen.
T
10
Bezirksregierung
Köln, Dezernat 54
Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz v.
26.10.2017
Es ist keine Betroffenheit von Seiten
des Dezernats 54 erkennbar.
Entfällt
Entfällt
T
11
Erftverband, Abt.
Es bestehen keine Bedenken.
Recht, Bergheim v.
27.10.2017
Entfällt
Entfällt
T
12
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan auf-
Der Rat beschließt, den
Hinweis bezüglich Um-
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind kei-
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
T
13
Anregung
im Rheinland,
Bonn v.
06.11.2017
ne Konflikte zwischen der Planung
und den öffentlichen Interessen des
Bodendenkmalschutzes zu erkennen.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass
Untersuchungen zum Ist-Bestand an
Bodendenkmälern in dieser Fläche
nicht durchgeführt wurden. Von daher
ist diesbezüglich nur eine Prognose
möglich.
Es wird daher auf die Bestimmungen
der§§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und
Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) verwiesen und darum gebeten, folgenden
Hinweis in die Planungsunterlagen
aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen
auftretende archäologische Funde
und Befunde sind der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder dem
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen unverzüglich zu melden. Bodendenkmal
und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des
LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege
für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
PLEdoc GmbH,
Essen v.
07.11.2017
Maßgeblich für diese Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf
immer einer erneuten
Abstimmung mit der PLEdoc GmnH.
Von PLEdoc verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber sind
von der geplanten Maßnahme nicht
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
genommen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
gang mit Bodendenkmäler
in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Entfällt
Entfällt
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Entfällt
betroffen:
- Open Grid Europe GmbH, Essen
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Schwaig bei Nürnberg
- Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(NETG), Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline
GmbH (TENP), Essen
- GasUNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH)
- Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungsanlagen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei
den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
T
14
Unitymedia NRW
GmbH v.
08.11.2017
Es bestehen keine Einwände.
Entfällt
T
15
StädteRegion
Aachen, A70 Umweltamt v.
Es bestehen keine Bedenken, da Belange der StädteRegion Aachen nicht
betroffen sind.
Der Kreis Düren wurde im RahDer Rat beschließt, die
men der öffentlichen Auslegung
Stellungnahme zur Kenntgemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. nis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
10.11.2017
Anregung
Hinweis:
Mögliche Einflüsse auf das Plangebiet
durch die Windenergieanlagen auf der
Halde Nierchen sollten von der Unteren Immissionsschutzbehörde des
Kreises Düren überprüft werden.
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Nach Aussage des Kreises Düren
sind Immissionsschutzrechtliche
Belange nicht betroffen.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
T
16
Es bestehen keine Bedenken.
Landwirtschaftskammer NRW,
Kreisstellen
Aachen/Düren/Eus
kirchen, Düren v.
10.11.2017
Entfällt
Entfällt
T
17
Wasserverband
Eifel-Rur, Düren v.
13.11.2017
Es bestehen keine Bedenken.
Entfällt
Entfällt
T
18
IHK Aachen v.
14.11.20177
Es bestehen keine Bedenken.
Entfällt
Entfällt
T
19
Bezirksregierung
Arnsberg, Dortmund v.
15.11.2017
Das Plangebiet liegt über dem auf
Steinkohle, Galmei, Blei und Eisenerz
verliehenen Bergwerksfeld "Gute
Hoffnung", im Eigentum der EBV Gesellschaft.
Der Planungsbereich ist nach den vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem
Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides Az.: 61.42.63 2000-1 -)von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen
derzeit nicht betroffen.
Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Rat beschließt, einen
Hinweis bezüglich Grundwasserabsenkung in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
Der Feldeseigentümer (EBV) wurde beteiligt.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele,
1965)betrachtet: Oberes Stockwerk,
9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner
Scholle, 05 Kölner Scholle.
ln den vorliegenden Unterlagen ist im
Bereich des Plangebietes auch heute
noch einwirkungsrelevanter tages-,
oberflächennaher Bergbau nicht verzeichnet.
Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planungsmaßnahme ist hier nichts bekannt. Zu
zukünftigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen sollte der o. g. Feldeseigentümer grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
Diese Stellungnahme wurde bezüglich
der bergbaulichen Verhältnisse auf
Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfüllung
ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die fortschreitende Auswertung und Überprüfung der vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge haben,
dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informationsgrundlagen auch in
Bezug auf den hier geprüften Vorhabens- oder Planbereich kommt. Eine
Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
kann insoweit
werden.
T
20
Kreis Düren, Amt f.
Kreisentwicklung
und Wirtschaftsförderung v.
16.11.2017
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
nicht
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Rat beschließt, einen
Hinweis bezüglich der
wasserrechtlichen Erlaubnis in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Entfällt
Entfällt
übernommen
Zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
- Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
- Gebäudemanagement
- Tiefbauamt
- Straßenverkehrsamt
- Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
- Brandschutz
- Umweltamt
Wasserwirtschaft
Das anfallende Niederschlagswasser
ist wie im Bodengutachten dargestellt,
über eine Rohr Rigolenversickerungsanlage abzuleiten.
Dies stellt einen erlaubnispflichtigen
Benutzungstatbestand gemäß den §§
8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz
dar. Rechtzeitig vor Baubeginn ist die
wasserrechtliche Erlaubnis in dreifacher Ausführung bei der unteren
Wasserbehörde des Kreises Düren zu
beantragen. Das Bodengutachten der
Gesellschaft für angewandte Geologie
und Vermessung mbH vom 14. Juni
2017 ist zu beachten.
Immissionsschutz
Immissionsschutzrechtliche Belange
sind nicht betroffen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
Bodenschutz
Kenntnisse über Altablagerungen oder Altstandorte liegen nicht vor.
Das Planungsgebiet befindet sich jedoch gemäß der Kartierung der
schutzwürdigen Böden in NRW 1
:50000- zweite Auflage- in einem
Gebiet mit besonders schutzwürdigen
Böden auf tertiärem Gestein (Archiv
der Naturgeschichte)
bzw. mit schutzwürdigen fruchtbaren
Böden (Regelungs- und Pufferfunktion
I natürliche Bodenfruchtbarkeit)
Diese Böden tragen maßgeblich zur
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushalts zum Schutz von
Grundwasser und Oberflächengewässer bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern,
filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv.
Durch die Planung erfolgt ein erheblicher Eingriff in den Boden. Eine Bebauung und Versiegelung dieser Böden hat eine vollständige Zerstörung
der sehr schutzwürdigen Böden zur
Folge, die als irreversibel einzustufen
ist.
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.
Der Rat beschließt, die
Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit
der Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend
empfohlen, diese Böden nicht zu
überbauen.
Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung (§ 1 Abs. 7
BauGB) herausstellen, dass die Planung an diesem Standort realisiert
wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese Böden
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
(§ 1a Abs. 3 BauGB) zu planen und
durchzuführen.
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
In Langerwehe muss auch künftig
von einer steigenden Bevölkerungsentwicklung ausgegangen
werden. Der Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
geht für die Gemeinde Langerwehe von einer Bevölkerungszunahme aus.
Demzufolge muss mit entsprechenden Neuausweisungen von
Bauflächen reagiert werden, um
den steigenden Wohnflächenbedarf der eigenen Bevölkerung zu
decken.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes handelt es sich um
eine geringfügige Ergänzung der
Flächen für Wohnbauzwecke im
Norden des Ortsteils Heistern.
Anderweitig sind kurzfristig keine
Grundstücke in Heistern verfügbar, so dass sonstige Planungsmöglichkeiten nicht gegeben sind.
Mit Inkrafttreten der Städtebaurechtsnovelle von 2017 zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU
im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens
in der Stadt besteht zur Erleichterung des Wohnungsbaus mit der
Einführung des § 13b BauGB die
Möglichkeit, die Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ermöglicht.
Die für ein beschleunigtes Verfahren notwendigen Voraussetzungen
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Rat beschließt, der
Anregung nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Beschlussvorschlag
Planer
Verwaltung
•
zulässige Grundfläche im
Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2
BauGB von weniger als 10.000
m²,
•
Begründung einer Zulässigkeit von Wohnnutzung auf Flächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen,
•
keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung,
•
keine Beeinträchtigung
von Schutzgebieten nach der
FFH-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie,
•
keine Anhaltspunkte für
die Pflicht zur Vermeidung oder
Begrenzung der Auswirkungen in
Bezug auf Störfallanlagen und
•
eine förmliche Einleitung
des Verfahrens bis zum
31.12.2019
sind im vorliegenden Fall gegeben.
Durch den Bebauungsplan Langerwehe D 11 wird eine bereits im
Flächennutzungsplan dargestellte
gemischte Baufläche als Dorfgebiet mit einer überbaubaren
Grundstücksfläche festgesetzt und
damit u.a. Wohnnutzung ermöglicht. Demzufolge wird mit diesem
Bebauungsplan die Zulässigkeit
von Wohnnutzung begründet.
Aufgrund dessen erfolgt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Langerwehe D 11 „Auf
der Heide“ – Ortschaft Heistern –
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13
BauGB.
Darüber hinaus ist das Verfahren
gemäß § 13 BauGB nur anwendbar, wenn keine Anhaltspunkte für
eine Beeinträchtigung der in § 1
Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele
und der Schutzzweck der Gebiete
von gemeinschaftlicher Bedeutung
und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) bestehen. Davon ist im vorliegenden
Fall auszugehen.
Des Weiteren gelten gemäß § 13b
BauGB in Verbindung mit § 13a
Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe, die
aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind,
als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz
6 BauGB als vor der planerischen
Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Gleichwohl wird die Inanspruchnahme des bislang unversiegelten
Bodens berücksichtigt.
Zur Reduzierung der Bodenversiegelung ist im Bebauungsplan
eine Begrenzung der möglichen
zu versiegelnden Flächen durch
bauliche Anlagen, Garagen, Stellplätze und ihre Zufahrten, Neben-
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
Natur und Landschaft
Zum o.g. Bebauungsplan werden unter Bezug auf die Begründung, Punkt
13. "Umweltbelange" i.V. mit der
ASP I, aus landschaftspflegerischer
Sicht keine Bedenken vorgetragen.
T
21
Landesbetrieb
Wald und Holz
NRW, Regionalforstamt RureifelJülicher Börde,
Hürtgenwald v.
Gegen die vorstehende Planung, bestehen aus forstbehördlicher Sicht
gewisse Bedenken. Die Bedenken
beziehen sich nicht auf den Bebauungsplan sondern auf die benachbarten Waldflächen. Der Bauabstand zu
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
anlagen etc. auf maximal 45% der
Grundstücksflächen festgesetzt.
Weiterhin würden geeignete bodenfunktionsbezogene Kompensationsmaßnahmen in Betracht
kommen. Die Gemeinde Langerwehe hat intensiv mögliche Flächen im Gemeindegebiet, die für
eine dementsprechende Maßnahme zur Verfügung stehen
könnten, geprüft. Derzeit stehen
jedoch keine geeigneten Flächen
für eine bodenfunktionsbezogene
Maßnahme zur Verfügung.
Darüber hinaus sind im Rahmen
der Umsetzung der Planung entsprechende Maßnahmen zum
Schutz des Mutterbodens gemäß
§ 202 BauGB zu gewährleisten
und die Anweisungen der
DIN 19731 und der DIN 18915 zu
beachten.
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Entfällt
Entfällt
Entfällt
Entfällt
Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Rat beschließt, den
Hinweis bezüglich Waldabstand in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
T
22
Anregung
16.11.2017
der Waldfläche in der Gemarkung
Wenau, Fl. 13 Nr. 13 beträgt unter
30m!
Gem. Erlass v.09.08.03 des MUNLV
ist der Gem.Rd.Erl.d.IM u. d. MELF
vom 18.07.1975 "Berücksichtigung
der Belange des Waldes bei der Bauleitplanung und bei der Zulassung von
Vorhaben" (SMBL.NRW.2312), nicht
mehr anzuwenden. ln dem nicht mehr
anzuwendenden Erlass vom
18.07.1975 waren Abstandsregelung
(35 m Abstand) sowohl für den Bereich der Bauleitplanung als auch für
den Bereich von Einzelvorhaben enthalten. Bei einer Bebauung unter einem Mindestabstand (weniger als 35
m) wird auf die Gefahr aufmerksam
gemacht, die durch umstürzende
Bäume, Waldbrand etc. entstehen
kann.
Eine (spätere) Waldumwandlung zur
Herstellung eines erforderlichen Sicherheitsabstandes wäre auf keinen
Fall genehmigungsfähig. Da ein Sicherheitsabstand zu dem nahegelegenen Wald nicht eingehalten wird, ist
der Antragsteller auf die Gefahren
hinzuweisen.
Eine vertragliche Vereinbarung
(Grundbucheintragung) zwischen dem
Antragsteller und dem Waldeigentümer wird unbedingt empfohlen.
EBV GmbH,
Hückelhoven v.
16.01.2018
Das bezeichnete Gebiet liegt innerhalb einer Berechtsamen der EBV
GmbH.
Aus dem vorliegenden Kartenwerk
"Tagesöffnungen und Oberflächennaher Bergbau" der Bezirksregierung
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Bezüglich des Feldeseigentümers
(EBV) wird ein entsprechender
Hinweis in den Bebauungsplan
aufgenommen.
Der Rat beschließt, den
Hinweis bezüglich Bergbau in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
22.01.2018
NR. TÖB
Anregung
Arnsberg, Abteilung 6, ergibt sich kein
Verdacht auf Gefährdungen aus diesem Themenbereich.
Es existiert bei der EBV GmbH auch
keine unternehmensinterne bergbauliche Dokumentation dieses Gebietes,
woraus zu schließen ist, dass möglicherweise in diesem Bereich umgegangener Bergbau bereits zu historischer Zeit beendet wurde.
Von Seiten der EBV GmbH besteht
keine Absicht, zukünftig innerhalb dieser Berechtsame Bergbau zu treiben.
Eine Kennzeichnung nach § 9 (5) 2.
BauGB wird für nicht erforderlich gehalten.
BEBAUUNGSPLAN NR. D 11 HEISTERN „AUF DER HEIDE“
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis