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Beschlussvorlage (Rechtsplan D11 Auf der Heide -Heistern)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
591 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58
Beschlussvorlage (Rechtsplan D11 Auf der Heide -Heistern)

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Inhalt der Datei

VERFAHRENSLEISTE I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Die Katastergrundlage entspricht für den Geltungsbereich dem Stand von ..................... 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 5 BauNVO) 1.1 Dorfgebiet (MD) 1.1.1 1. 2. 11 3. 4. Düren, den ............... 20 ............................................................. Kreis Düren 12 Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes - xxxxx ist gem. § 2 (1) BauGB durch Beschluss des zuständigen Ausschusses am .................... 20..... gefasst worden. 2. Innerhalb des Dorfgebietes sind gemäß § 1 Abs. 4, 5 BauNVO die nach § 5 Abs. 2 BauNVO zulässigen Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig. 1.1.2 Innerhalb des Dorfgebietes sind gemäß § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO Betriebe mit Intensivtierhaltung nicht zulässig. 1.1.3 Innerhalb des Dorfgebietes sind gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO die nach § 5 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 nicht zulässig. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 18, 19 BauNVO) IV. PFLANZLISTE (BEISPIELHAFT) Bei Umsetzung der Pflanzmaßnahmen können die Arten der beigefügten Pflanzenlisten verwendet werden. Die Liste ist nicht abschließend. Bäume: Sträucher: Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Buche (Fagus sylvatica) Esche (Fraxinus excelsior) Feldahorn (Acer campestre) Hainbuche (Carpinus betulus) Roßkastanie (Aesculus hippocastanum) Rotdorn (Crataegus laevigata "Paul's Scarlet) Sandbirke (Betula pendula) Sommerlinde (Tilia platyphyllos) Spitzahorn (Acer platanoides) Stiel eiche (Quercus petraea) Traubenkirsche (Prunus padus) Vogelbeere, Eberesche (Sorbus aucuparia) Vogelkirsche (Prunus avium) Walnuss (Juglans regia) Wildapfel (Malus sylvestris) Wildbirne (Pyrus pyraster) Winterlinde (Tilia cordata) Apfelrose (Rosa pigora) Berberitze, Sauerdorn (Berberis vulgaris) Bergjohannisbeere (Ribes alpinum) Blut johannisbeere (Ribes rang. "Atrorubens") Bluthartriegel (Cornus sanguinea) Buxbaum (Buxus sempervirens) Eibe (Taxus baccata) Felsenbirne (Amelanchier) Flieder (Syringa vulgaris) Hasel (Corylus avellana) Heckenkirsche (Linicera xylosteum) Heckenrose, Hundsrose (Rosa canina) Kornelkirsche (Cornus mas) Liguster (Ligustrum vulgare) Ohrweide (Salix aurita) Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Purpurweide (Salix purpurea) Rosen-Arten (Strauchrosen) Roter Holunder (Sambucus racemosa) Salweide (Salix caprea) Sanddorn (Hippophae rhamoides) Schlehe (Prunus spinosa) Schmetterlingsstrauch (Buddleia) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Stechpalme (Ilex aquifolium) Wasserschneeball (Viburnum opulus) Weißdorn (Crataegus laevigata, Crataegus monogyna) Weigelie (Weigela florida u.a.) Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) 2.1 Bezugspunkt Bezugspunkt ist der höchste Punkt der zugeordneten Erschließungsstraße, gemessen an der Straßenbegrenzungslinie in der Mitte des Grundstückes. Der Aufstellungsbeschluss wurde ab dem ............... 20..... für die Dauer einer Woche ortsüblich bekannt gemacht. 2.2 First Der First wird definiert als höchster Punkt der Dacheindeckung. 2.3 Überschreitung Grundflächenzahl (GRZ) Innerhalb des Dorfgebietes darf gemäß § 19 BauNVO die festgesetzte GRZ von 0,3 durch die Grundflächen von Garagen, Carports und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird bis zu einer GRZ von maximal 0,45 überschritten werden. Langerwehe, den ............... 20 Der Bürgermeister 13 ............................................................. (Göbbels) #3. 0,3 132 FH max. 9,00m E Der Bebauungsplan - xxxx ist gem. § 3 (2) Bau GB aufgrund des Beschlusses des zuständigen Ausschusses vom ............ 20..... in der Zeit vom ............ 20 bis ......... 20 öffentlich ausgelegt worden. #20 .0 #5. 0 Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ............ 20 von der Auslegung benachrichtigt. Ga St / #3. 0 Langerwehe, den .............. 20 27 131 4. 5. Zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft ist eine Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen. 6. Der Bürgermeister ............................................................. (Göbbels) Innerhalb der zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Fläche sind standortgerechte Gehölze zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten (s. beispielhaft hierzu Pflanzliste in Kapitel IV). II. a HINWEISE 1. ARTENSCHUTZ Vor Beginn jeder Bautätigkeit (vor der Baufeldräumung und vor dem Entfernen von Vegetationsstrukturen z. B. Umbrechen der Ackerflächen) ist zu prüfen, ob Lebensstätten, für die ein Risiko der Verletzung artenschutzrechtlicher Bestimmungen besteht, von den Maßnahmen betroffen sind. 25 23 131 87 Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes - xxxx - wurde gem. § 10 (3) BauGB am ............ 20 öffentlich bekannt gemacht. 2. Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan -xxxx in Kraft getreten. 3. Der Bürgermeister 662 30 34 136 572 661 129 22 RECHTSGRUNDLAGEN - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung 28 108 19 128 293 660 17 19 24 573 35 23 a 26 659 25 114 15 555 42 b 40 38 107 38 38 179 120 32 36 31 503 499 656 Grundflächenzahl I Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß FH max. 9,00m Firsthöhe als Höchstmaß 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen Baugrenze 4. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 5. Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Umgrenzung für Flächen für Nebenanlagen,Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen BODEN Bodenschutz gemäß § 202 BauGB Die obere Mutterbodenschicht (ca. 30 cm) ist getrennt vom darunter liegenden Boden zu lagern. Dies gilt sowohl für den Fundamentaushub, als auch für alle anderen Erdarbeiten. Soweit möglich sollte der anfallende Boden zur Verfüllung der Fundamentgruben der rückzubauenden Altanlagen verwendet werden. Überschüssiger Boden ist zeitnah abzufahren. Beim Umgang mit dem Mutterboden sind die Vorgaben der DIN 19731 und DIN 18915 zu beachten. KAMPFMITTEL Es liegen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe vor. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise sollte ein Ortstermin mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Zweckbestimmung: Garagen,Carports und Stellplätze Ga/St 6. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Geneigtes Dach (ausgenommen Garagen) 74 78 9 43 10 275 11 55 1 12 13 132 133 81 82 15 83 131 80 148 36 130 130 213 132 127 85 84 131 137 1 87 139 190 662 36 81 34 103 130 138 136 35 500 236 160 5. 47 606 109 108 23 128 211 110 660 659 25 114 - Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994(GV. NRW.S. 666/SGV. NRW. 2023),in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBI. 1991 I S. 58), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung - Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV. NRW. S. 256/SGV. NRW. 232), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung 64 7. BERGBAU Das Plangebiet liegt über dem auf Steinkohle, Galmei, Blei und Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld „Gute Hoffnung". Eigentümerin ist die EBV GmbH. 8. WASSERWIRTSCHAFT Das anfallende Niederschlagswasser ist über eine Rohr-Rigolen-Versickerungsanlage abzuleiten. Dies stellt einen erlaubnispflichtigen Benutzungstatbestand gemäß den §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Rechtzeitig vor Baubeginn ist die wasserrechtliche Erlaubnis in dreifacher Ausführung bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Düren zu beantragen. Das Bodengutachten der Gesellschaft für angewandte Geologie und Vermessung mbH vom 14. Juni 2017 ist zu beachten. 9. 570 WALDABSTAND Der Abstand der geplanten Bebauung zu der Waldfläche in der Gemarkung Wenau, Flur 13 Nr. 13 beträgt unter 30m. Da ein Sicherheitsabstand zu dem nahegelegenen Wald nicht eingehalten wird, ist der Eigentümer bzw. Antragsteller auf die Gefahren hinzuweisen. Es wird diesbezüglich eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer bzw. Antragsteller und dem Waldeigentümer empfohlen. 518 499 557 619 500 520 101 517 180 236 653 424 259 616 238 221 524 240 269 622 189 204 223 501 489 536 426 574 492 575 248 463 2 226 452 528 186 621 425 535 526 247 645 568 525 527 222 187 638 1 218 202 542 494 462 256 236 482 427 483 464 237 252 628 428 234 235 498 655 523 237 29 187 229 654 3 220 624 9 522 652 190 30 618 423 521 646 663 188 617 160 31 238 239 440 421 135 656 32 120 620 479 558 564 503 107 228 608 437 555 551 657 179 23 467 563 556 115 106 4 80 607 160 121 105 178 208 623 BODENDENKMÄLER Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist ab-zuwarten. Die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) (Meldepflichtund Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) sind zu beachten. 431 173 294 554 658 104 VERSORGUNGS- UND ANSCHLUSSLEITUNGEN Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. 274 174 573 293 19 24 111 11 6. 572 661 129 22 1 177 - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132) in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung TECHNISCHE REGELWERKE UND SONSTIGE NORMEN Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Normen und VDI - Richtlinien können bei der Gemeinde Langerwehe, Bauamt, Schönthalerstraße 4, eingesehen werden. 101 13 180 a 551 29 44 657 27 106 Auf der Heide 121 46 105 556 115 24 64 33 658 52 294 554 26 110 0,3 212 109 111 4. ............................................................. (Göbbels) 138 Dorfgebiet 2. Maß der baulichen Nutzung ERDBEBENZONE Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3, geologische Untergrundklasse R. Die DIN 4149 zur Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland NRW ist zu beachten. Langerwehe, den ................ 20 21 139 MD Notwendige Rodungs- und Rückschnittmaßnahmen sowie Bauflächenräumungen dürfen nur außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen. Eingriffe in Gehölze außerhalb des genannten Zeitraums sind nur dann zulässig, wenn vorab in den Eingriffsbereichen eine Kontrolle auf Vogelbruten mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Bei positivem Ergebnis wären weitergehende Schutzmaßnahmen vorzusehen. ............................................................. (Göbbels) 1 1. Art der baulichen Nutzung (gemäß § 86 BauO NRW i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) III. Der Bürgermeister 137 BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Es sind nur geneigte Dächer zulässig. Die Dächer von Garagen sind hiervon ausgenommen. Langerwehe, den ............... 20 LEGENDE MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) FLÄCHEN ZUM ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) Der Bebauungsplan - xxxx ist vom Rat der Gemeinde Langerwehe gem. § 10 (1) BauGB in seiner Sitzung vom ............ 20 als Satzung beschlossen worden. 127 BESCHRÄNKUNG DER ZAHL DER WOHNEINHEITEN (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Innerhalb des Dorfgebiet (MD) sind je Wohngebäude maximal zwei Wohnungen zulässig. 130 25 GARAGEN, CARPORTS UND STELLPLÄTZE (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO) Garagen, Carports und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie in den mit Ga/St festgesetzten Flächen zulässig. 0 MD I #5.0 3. 475 253 232 204 473 484 214 539 221 216 245 246 569 215 233 576 202 596 664 24 454 180 231 602 565 562 455 458 192 332 601 203 108 230 201 420 594 577 24 593 537 599 598 376 472 272 279 641 377 113 206 495 278 592 217 370 600 538 25 207 480 Übersichtskarte 1:5000 10 216 244 243 613 396 644 GEMEINDE LANGERWEHE BEBAUUNGSPLAN LANGERWEHE D11 "AUF DER HEIDE" - ORTSCHAFT HEISTERN ENTWURF PROJEKT. 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