Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
591 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58
Stichworte
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VERFAHRENSLEISTE
I.
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
Die Katastergrundlage entspricht für den Geltungsbereich
dem Stand von .....................
1.
ART DER BAULICHEN NUTZUNG (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 5 BauNVO)
1.1 Dorfgebiet (MD)
1.1.1
1.
2.
11
3.
4.
Düren, den ............... 20
.............................................................
Kreis Düren
12
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes
- xxxxx ist gem. § 2 (1) BauGB durch Beschluss des zuständigen
Ausschusses am .................... 20..... gefasst worden.
2.
Innerhalb des Dorfgebietes sind gemäß § 1 Abs. 4, 5 BauNVO die nach § 5 Abs. 2
BauNVO zulässigen
Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
Gartenbaubetriebe und
Tankstellen
nicht zulässig.
1.1.2
Innerhalb des Dorfgebietes sind gemäß § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO Betriebe mit Intensivtierhaltung nicht zulässig.
1.1.3
Innerhalb des Dorfgebietes sind gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO die nach § 5 Abs. 3
BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3
Nr. 2 nicht zulässig.
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 18, 19
BauNVO)
IV.
PFLANZLISTE (BEISPIELHAFT)
Bei Umsetzung der Pflanzmaßnahmen können die Arten der beigefügten Pflanzenlisten verwendet werden.
Die Liste ist nicht abschließend.
Bäume:
Sträucher:
Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
Buche (Fagus sylvatica)
Esche (Fraxinus excelsior)
Feldahorn (Acer campestre)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Roßkastanie (Aesculus hippocastanum)
Rotdorn (Crataegus laevigata "Paul's Scarlet)
Sandbirke (Betula pendula)
Sommerlinde (Tilia platyphyllos)
Spitzahorn (Acer platanoides)
Stiel eiche (Quercus petraea)
Traubenkirsche (Prunus padus)
Vogelbeere, Eberesche (Sorbus aucuparia)
Vogelkirsche (Prunus avium)
Walnuss (Juglans regia)
Wildapfel (Malus sylvestris)
Wildbirne (Pyrus pyraster)
Winterlinde (Tilia cordata)
Apfelrose (Rosa pigora)
Berberitze, Sauerdorn (Berberis vulgaris)
Bergjohannisbeere (Ribes alpinum)
Blut johannisbeere (Ribes rang. "Atrorubens")
Bluthartriegel (Cornus sanguinea)
Buxbaum (Buxus sempervirens)
Eibe (Taxus baccata)
Felsenbirne (Amelanchier)
Flieder (Syringa vulgaris)
Hasel (Corylus avellana)
Heckenkirsche (Linicera xylosteum)
Heckenrose, Hundsrose (Rosa canina)
Kornelkirsche (Cornus mas)
Liguster (Ligustrum vulgare)
Ohrweide (Salix aurita)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Purpurweide (Salix purpurea)
Rosen-Arten (Strauchrosen)
Roter Holunder (Sambucus racemosa)
Salweide (Salix caprea)
Sanddorn (Hippophae rhamoides)
Schlehe (Prunus spinosa)
Schmetterlingsstrauch (Buddleia)
Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
Stechpalme (Ilex aquifolium)
Wasserschneeball (Viburnum opulus)
Weißdorn (Crataegus laevigata, Crataegus monogyna)
Weigelie (Weigela florida u.a.)
Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)
2.1 Bezugspunkt
Bezugspunkt ist der höchste Punkt der zugeordneten Erschließungsstraße, gemessen an
der Straßenbegrenzungslinie in der Mitte des Grundstückes.
Der Aufstellungsbeschluss wurde ab dem ............... 20.....
für die Dauer einer Woche ortsüblich bekannt gemacht.
2.2 First
Der First wird definiert als höchster Punkt der Dacheindeckung.
2.3 Überschreitung Grundflächenzahl (GRZ)
Innerhalb des Dorfgebietes darf gemäß § 19 BauNVO die festgesetzte GRZ von 0,3 durch
die Grundflächen von Garagen, Carports und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird bis zu einer GRZ von maximal 0,45 überschritten werden.
Langerwehe, den ............... 20
Der Bürgermeister
13
.............................................................
(Göbbels)
#3.
0,3
132
FH max.
9,00m
E
Der Bebauungsplan - xxxx ist gem. § 3 (2) Bau GB aufgrund des
Beschlusses des zuständigen Ausschusses vom
............ 20..... in der Zeit vom ............ 20 bis ......... 20
öffentlich ausgelegt worden.
#20
.0
#5.
0
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom ............ 20
von der Auslegung benachrichtigt.
Ga
St /
#3.
0
Langerwehe, den .............. 20
27
131
4.
5.
Zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft ist eine Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen.
6.
Der Bürgermeister
.............................................................
(Göbbels)
Innerhalb der zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
festgesetzten Fläche sind standortgerechte Gehölze zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten (s. beispielhaft hierzu Pflanzliste in Kapitel IV).
II.
a
HINWEISE
1.
ARTENSCHUTZ
Vor Beginn jeder Bautätigkeit (vor der Baufeldräumung und vor dem Entfernen von Vegetationsstrukturen z. B. Umbrechen der Ackerflächen) ist zu prüfen, ob Lebensstätten, für
die ein Risiko der Verletzung artenschutzrechtlicher Bestimmungen besteht, von den
Maßnahmen betroffen sind.
25
23
131
87
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
- xxxx - wurde
gem. § 10 (3) BauGB am ............ 20
öffentlich
bekannt gemacht.
2.
Mit dieser Bekanntmachung ist der
Bebauungsplan -xxxx in Kraft getreten.
3.
Der Bürgermeister
662
30
34
136
572
661
129
22
RECHTSGRUNDLAGEN
- Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
28
108
19
128
293
660
17
19
24
573
35
23
a
26
659
25
114
15
555
42
b
40
38
107
38
38
179
120
32
36
31
503
499
656
Grundflächenzahl
I
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
FH max. 9,00m
Firsthöhe als Höchstmaß
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
Baugrenze
4. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
5. Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes
Umgrenzung für Flächen für Nebenanlagen,Stellplätze,
Garagen und Gemeinschaftsanlagen
BODEN
Bodenschutz gemäß § 202 BauGB
Die obere Mutterbodenschicht (ca. 30 cm) ist getrennt vom darunter liegenden Boden zu
lagern. Dies gilt sowohl für den Fundamentaushub, als auch für alle anderen Erdarbeiten.
Soweit möglich sollte der anfallende Boden zur Verfüllung der Fundamentgruben der rückzubauenden Altanlagen verwendet werden. Überschüssiger Boden ist zeitnah abzufahren.
Beim Umgang mit dem Mutterboden sind die Vorgaben der DIN 19731 und DIN 18915 zu
beachten.
KAMPFMITTEL
Es liegen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe vor. Es
wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau
von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren
Vorgehensweise sollte ein Ortstermin mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Zweckbestimmung:
Garagen,Carports und Stellplätze
Ga/St
6. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
Geneigtes Dach (ausgenommen Garagen)
74
78
9
43
10
275
11
55
1
12
13
132
133
81
82
15
83
131
80
148
36
130
130
213
132
127
85
84
131
137
1
87
139
190
662
36
81
34
103
130
138
136
35
500
236
160
5.
47
606
109
108
23
128
211
110
660
659
25
114
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NW) vom 14.07.1994(GV. NRW.S. 666/SGV.
NRW. 2023),in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
- Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die
Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18. Dezember 1990
(BGBI. 1991 I S. 58),
in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV. NRW.
S. 256/SGV. NRW. 232),
in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
64
7.
BERGBAU
Das Plangebiet liegt über dem auf Steinkohle, Galmei, Blei und Eisenerz verliehenen
Bergwerksfeld „Gute Hoffnung". Eigentümerin ist die EBV GmbH.
8.
WASSERWIRTSCHAFT
Das anfallende Niederschlagswasser ist über eine Rohr-Rigolen-Versickerungsanlage abzuleiten. Dies stellt einen erlaubnispflichtigen Benutzungstatbestand gemäß den §§ 8, 9
und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Rechtzeitig vor Baubeginn ist die wasserrechtliche Erlaubnis in dreifacher Ausführung bei der unteren Wasserbehörde des Kreises
Düren zu beantragen. Das Bodengutachten der Gesellschaft für angewandte Geologie
und Vermessung mbH vom 14. Juni 2017 ist zu beachten.
9.
570
WALDABSTAND
Der Abstand der geplanten Bebauung zu der Waldfläche in der Gemarkung Wenau, Flur
13 Nr. 13 beträgt unter 30m.
Da ein Sicherheitsabstand zu dem nahegelegenen Wald nicht eingehalten wird, ist der Eigentümer bzw. Antragsteller auf die Gefahren hinzuweisen. Es wird diesbezüglich eine
vertragliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer bzw. Antragsteller und dem Waldeigentümer empfohlen.
518
499
557
619
500
520
101
517
180
236
653
424
259
616
238
221
524
240
269
622
189
204
223
501
489
536
426
574
492
575
248
463
2
226
452
528
186
621
425
535
526
247
645
568
525
527
222
187
638
1
218
202
542
494
462
256
236
482
427
483
464
237
252
628
428
234
235
498
655
523
237
29
187
229
654
3
220
624
9
522
652
190
30
618
423
521
646
663
188
617
160
31
238
239
440
421
135
656
32
120
620
479
558
564
503
107
228
608
437
555
551
657
179
23
467
563
556
115
106
4
80
607
160
121
105
178
208
623
BODENDENKMÄLER
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege
für den Fortgang der Arbeiten ist ab-zuwarten.
Die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) (Meldepflichtund Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) sind zu beachten.
431
173
294
554
658
104
VERSORGUNGS- UND ANSCHLUSSLEITUNGEN
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen
entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind.
274
174
573
293
19
24
111
11
6.
572
661
129
22
1
177
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132)
in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
TECHNISCHE REGELWERKE UND SONSTIGE NORMEN
Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Normen
und VDI - Richtlinien können bei der Gemeinde Langerwehe,
Bauamt, Schönthalerstraße 4, eingesehen werden.
101
13
180
a
551
29
44
657
27
106
Auf der Heide
121
46
105
556
115
24
64
33
658
52
294
554
26
110
0,3
212
109
111
4.
.............................................................
(Göbbels)
138
Dorfgebiet
2. Maß der baulichen Nutzung
ERDBEBENZONE
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3, geologische Untergrundklasse R.
Die DIN 4149 zur Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der
Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland NRW ist zu beachten.
Langerwehe, den ................ 20
21
139
MD
Notwendige Rodungs- und Rückschnittmaßnahmen sowie Bauflächenräumungen dürfen
nur außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen.
Eingriffe in Gehölze außerhalb des genannten Zeitraums sind nur dann zulässig, wenn
vorab in den Eingriffsbereichen eine Kontrolle auf Vogelbruten mit negativem Ergebnis
durchgeführt wurde. Bei positivem Ergebnis wären weitergehende Schutzmaßnahmen
vorzusehen.
.............................................................
(Göbbels)
1
1. Art der baulichen Nutzung
(gemäß § 86 BauO NRW i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB)
III.
Der Bürgermeister
137
BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
Es sind nur geneigte Dächer zulässig.
Die Dächer von Garagen sind hiervon ausgenommen.
Langerwehe, den ............... 20
LEGENDE
MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN,
NATUR UND LANDSCHAFT (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
FLÄCHEN ZUM ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN
BEPFLANZUNGEN (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
Der Bebauungsplan - xxxx ist vom Rat der Gemeinde Langerwehe
gem. § 10 (1) BauGB in seiner Sitzung vom ............ 20
als Satzung beschlossen worden.
127
BESCHRÄNKUNG DER ZAHL DER WOHNEINHEITEN (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
Innerhalb des Dorfgebiet (MD) sind je Wohngebäude maximal zwei Wohnungen zulässig.
130
25
GARAGEN, CARPORTS UND STELLPLÄTZE (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. §
12 BauNVO)
Garagen, Carports und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie in den mit Ga/St festgesetzten Flächen zulässig.
0
MD I
#5.0
3.
475
253
232
204
473
484
214
539
221
216
245
246
569
215
233
576
202
596
664
24
454
180
231
602
565
562
455
458
192
332
601
203
108
230
201
420
594
577
24
593
537
599
598
376
472
272
279
641
377
113
206
495
278
592
217
370
600
538
25
207
480
Übersichtskarte 1:5000
10
216
244
243
613
396
644
GEMEINDE LANGERWEHE
BEBAUUNGSPLAN LANGERWEHE D11
"AUF DER HEIDE" - ORTSCHAFT HEISTERN ENTWURF
PROJEKT. PLANNR.
STAND
MASZSTAB
1160. 105.
22.01.2018
1:500
25 m
KASINOSTRASSE 76A
52066 AACHEN
www.HJPplaner.de
H/B = 594 / 841 (0.50m²)
FON: 0241/608260-0
FAX: 0241/608260-10
mail@HJPplaner.de
50 m
75 m
HEINZ JAHNEN PFLÜGER