Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-35/2018
Langerwehe, den 31.01.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bebauungsplan D 11 Heistern "Auf der Heide"
hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und
Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
21.09.2017 die Aufstellung und Offenlegung des Bebauungsplanes D 11 Heistern „Auf der
Heide“ gemäß § 3 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB
beschlossen.
Offenlage
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 16.10.2017 bis einschließlich 20.11.2017.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB
mit Schreiben vom 09.10.2017 über die Offenlage in Kenntnis gesetzt.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Lediglich seitens der Behörden sind Hinweise vorgebracht worden.
Satzungsbeschluss:
Die Stellungnahmen der Behörden sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine
Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag.
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
01.02.2018 über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen und
Bedenken beraten und dem Rat eine Beschlussempfehlung abgegeben.
Weiterhin beigefügt sind der Rechtsplan, die textlichen Festsetzungen sowie die
Begründung.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Der Antragsteller zahlt die Kosten des Bauleitplanverfahrens.
Drucksache VL-35/2018
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß den
Einzelvorschlägen sowie,
2. den Bebauungsplan D 11 Heistern „Auf der Heide“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)