Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
96 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58
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GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
GEMEINDE LANGERWEHE
1. Änderung Bebauungsplan G2 Geich - Obergeich
Übersicht eingegangener Anregungen
gem. § 3 (2) BauGB
Träger öffentlicher Belang:
Nr. 01
Nr. 02
Nr. 03
Nr. 04
Nr. 05.1
Nr. 05.2
Nr. 06
Nr. 07
Nr. 08
Nr. 09
Nr. 10
Nr. 11
Nr. 12
Nr. 13
Nr. 14
Nr. 15
Nr. 16
Nr. 17
Nr. 18
Nr. 19
Nr. 20
Nr. 21
Nr. 22
Nr. 23
LANUV NRW, Recklinghausen, 15.12.2017
GASCADE Gastransport GmbH, Kassel, 14.12.2017
ASEAG Aachener Straßenbahn u. Energieversorgungs-AG, Aachen, 15.12.2017
Stadt Stolberg, III / 61.1 Abt. für Stadtentwicklung u. Umwelt, 18.12.2017
Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, 18.12.2017
Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, 25.01.2018
Thyssengas GmbH, Dortmund, 18.12.2017
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau u. Energie in NRW, Dortmund, 20.12.2017
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, 21.12.2017
Erftverband, Abt. Recht, Bergheim, 21.12.2017
PLEdoc GmbH, Essen, 21.12.2017
Westnetz GmbH, Regionalzentrum Westliches Rheinland, Düren, 21.12.2017
Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 Gewässerentwicklung u. Hochwasserschutz), 22.12.2017
Deutsche Telekom Technik GmbH, Euskirchen, 02.01.2018
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, Idar-Oberstein, 04.01.2018
regionetz GmbH, Eschweiler, 05.01.2018
Westnetz GmbH, Spezialservice Strom, Dortmund, 09.01.2018
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 10.01.2018
Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstellen Aachen/Düren/Euskirchen, Düren, 15.01.2018
Wasserverband Eifel-Rur, Düren, 17.01.2018
IHK Aachen, 22.01.2018
Kreis Düren, Amt für Kreisentwicklung u. Wirtschaftsförderung, 22.01.2018
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, 23.01.2018
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3 - 45-60-00 Bonn, 24.01.2018
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
T 01 LANUV NRW,
Recklinghausen
v. 07.12.2017
Anregung
Aus Sicht des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz ist eine Regelbeteiligung des LANUV nicht
erforderlich.
Das betrifft auch Verfahren, bei denen
der Geltungsbereich eines Landschaftsplans einbezogen ist (vergleiche RdErL des MUNLV 111-5606.00.11.50-0003 vom 27.02.2009).
ln der überwiegenden Zahl der Bauleitplanverfahren werden alle Belange,
die die Aufgabenbereiche des LANUV
berühren können, bereits durch die
Kreise und Bezirksregierungen wahrgenommen.
Bei besonderen Problemstellungen,
wie z. B. bei einer Betroffenheit streng
geschützter und besonders geschützter Arten, kann das LANUV als Fachdienststelle i. d. R. von den o. g. Behörden als auch von Städten und
Gemeinden jederzeit beteiligt werden.
Bei konkreten, fachlich schwierigen,
immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen wird gebeten das Vorgehen am Beteiligungserlass des
MKULNV Az.: V-1N-2 vom 18. Oktober 2013 "Hinweise zur Beteiligung
des LANUV in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren" zu
orientieren.
Abschließend wird - insbesondere vor
dem Hintergrund, dass die Gemeinde
Langerwehe, abweichend zu einer
Vielzahl von Gemeinden im Regierungsbezirk Köln , dem nachstehen-
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Entfällt
Entfällt
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Entfällt
Entfällt
den Vorschlag, der so z. B. auch
schon in vergangenen Verfahren (zuletzt im Verfahren "011; B 4; usw. ")
gegeben wurde, bisher nicht gefolgt
ist - noch einmal darauf hingewiesen,
die Möglichkeit zu nutzen und den
Verteiler für Bauleitplanverfahren entsprechend den obigen Ausführungen
durch Streichung des LANUV anzupassen.
Dies trägt zur Straffung der Bauleitplanverfahren, die der Bundesgesetzgeber unter anderem mit dem § 13 a
und b BauGB verfolgt, bei.
T 02 GASCADE Gastransport GmbH,
Kassel v.
14.12.2017
GASCADE antwortet zugleich auch im
Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG.
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der
Anlagen wird mitgeteilt, dass die Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht betroffen sind. Dies schließt die
Anlagen der v.g. Betreiber mit ein.
Sollten externe Flächen zur Deckung
des Kompensationsbedarfs erforderlich sein, sind GASCADE diese ebenfalls zur Stellungnahme vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich
Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert
zur Ermittlung der genauen Lage der
Anlagen und eventuellen Auflagen
anzufragen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
T 03 ASEAG Aachener
Straßenbahn u.
Energieversorgungs-AG,
Aachen v.
15.12.2017
Von der Aufstellung der 1. Änderung
des Bebauungsplanes G 2 - GeichObergeich- im Verfahren nach § 13a
BauGB ist der Linienbusverkehr der
ASEAG nicht betroffen.
Entfällt
Entfällt
T 04 Stadt Stolberg, III
/ 61.1 Abt. für
Stadtentwicklung
u. Umwelt v.
18.12.2017
Es bestehen keine Bedenken.
Entfällt
Entfällt
T
Landesbetrieb
Wie bereits im Schreiben vom
05.1 Straßenbau NRW 17.08.2009 erläutert, sind Aussagen
zur Leistungsfähigkeit und Sicherheit
erforderlich, um eine belastbare Stellungahme abzugeben.
Nach mir vorliegenden Unterlagen ist
der Knoten B 264/ Beethovenstraße
Unfall auffällig. (s. Anlage 5 Jahresauswertung). Dies begründet, dass
keine Zusatzverkehre auf diesen Knoten geleitet werden dürfen, so dass
die vorhandene Situation verschärft
wird. Mit der Realisierung des Bebauungsplangebietes und dem damit verbundenen späteren Verkehrsaufkommen können evtl. Änderungen an den
Einmündungen B 264/ Beethovenstraße und L 13/ Herrengarten notwendig werden. Diese sind grundsätzlich zu Lasten der Gemeinde Langerwehe durchzuführen.
Ich bitte Sie daher um die Vorlage von
Aussagen und Nachweisen über die
Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte
Die Polizei wurde bezüglich der
Der Rat beschließt, die
Unfallstatistik an den beiden Kno- Stellungnahme zur Kenntten L 13/Herrengarten und B
nis zu nehmen.
264/Beethovenstraße angefragt.
Die Auswertung für den Knotenpunkt B 264/ Beethovenstraße hat
ergeben, dass sich lediglich 2
Verkehrsunfälle in den letzten 5
Jahren im unmittelbaren Einmündungsbereich ereignet haben. Für
den Knoten L 13/ Herrengarten
wurde nur ein Verkehrsunfall, der
durch erhöhten Alkoholkonsum
verursacht wurde, registriert.
Bei beiden Knotenpunkten spricht
die Polizei nicht von Unfallhäufungsfällen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Bei Forderungen der Unfallkommission wird die Gemeinde Langerwehe ein entsprechendes Verkehrsgutachten erstellen lassen
und die daraus resultierenden
Straßenbaumaßnahmen umsetzen.
Der Rat beschließt, die
Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Entfällt
Entfällt
(Anzahl und die Schwere von Unfällen
in den letzten 5 Jahren) an den beiden Knoten B 264/ Beethovenstraße
und L 13/ Herrengarten.
T
Landesbetrieb
Nach interner Rücksprache ist vom
05.2 Straßenbau NRW Grundsatz her ein Verkehrsgutachten
für eine belastbare Stellungnahme
seitens des Landesbetriebes unerlässlich.
Im Vorfeld wurde bereits die Errichtung einer Lichtsignalanlage von politischer Seite gefordert, in Ermangelung konkreter Ursachenforschung
bzw. Fehlender Handhabe wurde von
dieser Forderung Abstand genommen.
Bzgl. Ihrer Bauleitplanung bedeutet
dies, dass spätestens bei Forderungen der Unfallkommission (Kreis Düren/ Polizei/ Straßenbaulastträger) die
Gemeinde Langerwehe Kostenträger
der festgesetzten Straßenbaumaßnahmen ist.
Da keine Unterlagen in Form eines
Verkehrsgutachtens/ einer Verkehrsuntersuchung vorliegen, können keine
genaueren Forderungen aufstellt werden.
T 06 Thyssengas
GmbH, Dortmund
v. 18.12.2017
Durch die o. g. Maßnahmen werden
keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich
sind zz. nicht vorgesehen.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
T 07 Bezirksregierung
Arnsberg, Abt. 6
Bergbau u. Energie in NRW,
Dortmund v.
20.12.2017
Anregung
Das Plangebiet liegt über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Otto" im Eigentum der RWE
Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln sowie über dem
auf Steinkohle, Eisenstein, Bleierz
und Galmei verliehenen Bergwerksfeld "Gute Hoffnung", im Eigentum der
EBV Gesellschaft mit beschränkter
Haftung; Myhler Straße 83 in 41836
Hückelhoven.
Der Planungsbereich ist nach den vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10:2015 aus dem
Revierbericht, Bericht 1; Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides - Az.: 61.42.63 2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach
Einteilung von Schneider & Thiele,
1965) betrachtet: Oberes $tockwerk,
9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07Kölner
Scholle, 05 Kölner Scholle.
Folgendes sollte berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme
der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem
Kenntnisstand nicht auszuschließen.
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Es werden entsprechende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Rat beschließt, entsprechende Hinweise
bezüglich Grundwasserabsenkung in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau
als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich.
Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an
der Tagesoberfläche führen.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von
Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Be- rücksichtigung finden.
Es wird empfohlen, diesbezüglich, zu
zukünftigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen eine Anfrage an die RWE
Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935
Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu
stellen.
T 08 Bezirksregierung
Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst v.
21.12.2017
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945
und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche
auf Kampfmittel im ausgewiesenen
Bereich der beigefügten Karte empfohlen. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag
auf Kampfmitteluntersuchung auf der
1
lnternetseite der Bezirksregierung
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Der Feldeseigentümer (RWE
Power) wurde beteiligt.
Bzgl. der Grundwasserdatenanfrage wurde ein entsprechender
Hinweis in den Bebauungsplan
aufgenommen.
Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Rat beschließt, einen
entsprechenden Hinweis
bezüglich Kampfmittelbeseitigungsdienst in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen
gegeben hat, sind diese bis auf das
Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren
Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich
eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
In diesem Fall sollte auch das Merkblatt für Baugrundeingriffe auf der Internetseite der Bezirksregierung beachtet werden.
T 09 Erftverband, Abt.
Recht, Bergheim
v. 21.12.2017
Gegen den Inhalt der 1. Änderung des
o. g. Bebauungsplanes bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens
des Erftverbandes keine Bedenken,
wenn auch hier bei der Detailplanung
berücksichtigt wird, dass im Plangebiet flurnahe Grundwasserstände auftreten können.
Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Rat beschließt, einen
entsprechenden Hinweis
bezüglich flurnahe Grundwasserstände in den Bebauungsplan aufzunehmen.
T 10 PLEdoc GmbH,
Essen v.
21.12.2018
Maßgeblich für diese Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich.
Dort dargestellte Leitungsverläufe
dienen nur zur groben Übersicht.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf
immer einer erneuten Abstimmung mit
der PLEdoc GmbH.
Von PLEdoc verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber sind
Entfällt
Entfällt
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Entfällt
Entfällt
von der geplanten Maßnahme nicht
betroffen:
- Open Grid Europe GmbH, Essen
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Schwaig bei Nürnberg
- Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(NETG), Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline
GmbH (TENP), Essen
- GasUNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH)
- Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungsanlagen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei
den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
T 11 Westnetz GmbH,
Regionalzentrum
Westliches Rheinland, Düren v.
21.12.2017
Diese Stellungnahme betrifft nur das
von Westnetz GmbH betreute Niederund Mittelspannungsnetz bis zur 35kVSpannungsebene und ergeht auch
im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als
Eigentümerin des Nieder- und Mit-
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Entfällt
Entfällt
telspannungsnetzes.
Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Langerwehe bestehen keine Bedenken, da keine in
Eigentum von Westnetz stehenden
Versorgungsleitungen von den Planungen der Gemeinde Langerwehe
berührt werden.
T 12 Bezirksregierung
Köln,
Dezernat 54 –
Gewässerentwicklung u.
Hochwasserschutz v.
22.12.2017
Von Seiten des Dezernates 54 ist keine Betroffenheit erkennbar.
T 13 Deutsche Telekom Technik
GmbH, Euskirchen v.
02.01.2018
Die Telekom Deutschland GmbH
(nachfolgend Telekom genannt)- als
Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG- hat
die Deutsche Telekom Technik GmbH
beauftragt und bevollmächtigt, alle
Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen
und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu
der o. g. Planung nehmen wird wie
folgt Stellung genommen:
Im Planbereich befinden sich keine
Telekommunikationslinien der Telekom.
Zur Versorgung des Neubaugebietes
mit Telekommunikationsinfrastruktur
durch die Telekom ist die Verlegung
neuer Telekommunikationslinien im
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erforderlich.
Es wird darum gebeten, folgende
fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:
ln allen Straßen bzw. Gehwegen sind
geeignete und ausreichende Trassen
mit einer Leitungszone in einer Breite
von ca. 1 m für die Unterbringung der
Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und
Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe
insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Es wird gebeten, sicherzustellen,
dass durch die Baumpflanzungen der
Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien
der Telekom nicht behindert werden.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die
Koordinierung mit dem Straßenbau
und den Baumaßnahmen der anderen
Leitungsträger ist es notwendig, dass
Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom
Technik GmbH unter dem im Briefkopf
genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Bau
beginn, schriftlich angezeigt werden.
Die Deutsche Telekom orientiert sich
beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur unter anderem an den technischen
Entwicklungen und Erfordernissen.
Insgesamt werden Investitionen nach
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Es kann mangels Rechtsgrundlage keine Festsetzung bzgl. der Telekommunikationslinien aufgenommen werden
Es wurde jedoch bereits zur Offenlage ein entsprechender Hinweis
in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Rat stellt fest, dass
Hinweise bezüglich Telekommunikationslinien im
Bebauungsplan enthalten,
eine textliche Festsetzung
im Bebauungsplan jedoch
nicht möglich ist.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Entfällt
Entfällt
wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Der Ausbau der Deutschen Telekom erfolgt nur dann, wenn dies aus
wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint.
Dies bedeutet aber auch, dass die
Deutsche Telekom da, wo bereits eine
Infrastruktur eines alternativen Anbieterbesteht oder geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, eigene Infrastruktur errichtet wird.
T 14 FernleitungsBetriebsgesellschaft mbH, IdarOberstein v.
04.01.2018
Zuständigkeitshalber wurde die Anfrage an folgende Dienststelle zur Beantwortung abgegeben:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Referat Infra I3 TÖB
Fontainengraben 200
53123 Bonn.
BAIUDBwToeB@bundeswehr.org
Info: Die im Zuständigkeitsbereich der
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft
mbH befindlichen Produktenfernleitungen der NATO und der Bundeswehr sind vom Vorhaben nicht betroffen.
T 15 regionetz GmbH,
Eschweiler v.
05.01.2018
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der
Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind.
Die Hinweise werden zur Kenntnis Der Rat beschließt, die
genommen.
Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
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Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
In dem von Westnetz beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 wurde die
demontierte 110-kV-Hochspannungsfreileitung Zukunft – Heimbach, Bl.
0234 (Maste 37-38) mit den ehemaligen Maststandorten eingetragen.
Zum obigen Bebauungsplan sind keine Anregungen vorzubringen.
Diese Stellungnahme ergeht auch im
Auftrag und mit Wirkung für die innogy
Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV-Netzes sowie für
die VSE AG als Besitzerin und Betreiberin des Netzes.
Entfällt
Entfällt
T 17 Bezirksregierung Gegen die Planung sind keine BedenKöln, Dezernat 33 ken vorzubringen.
v. 10.01.2018
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
Entfällt
Entfällt
T 18 Landwirtschafts-
Entfällt
Entfällt
Vollständigkeitshalber wird auf das
Schreiben von regionetz vom
14.11.2006 und 21.08.2009 verwiesen.
Bezüglich einer gewünschten Erdgasversorgung des geplanten Baugebietes wird mitgeteilt, dass eine Erweiterung des Gasnetzes unter dem Vorbehalt einer positiven Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der Erschließung
steht.
Es wird darum gebeten, regionetz
auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen.
T 16 Westnetz GmbH,
Spezialservice
Strom, Dortmund
v. 09.01.2018
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
kammer NRW,
Kreisstellen
Aachen/Düren/Eu
s-kirchen, Düren
v. 15.01.2018
T 19 Wasserverband
Eifel-Rur, Düren
v. 17.01.2018
Seitens des Wasserverbandes Eifel Rur bestehen keine Bedenken, wenn
das Niederschlagskonzept den aus
der 1. Änderung resultierenden Veränderungen angepasst ist.
Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 erfolgte eine
generelle Überprüfung der Realisierbarkeit des Regenrückhaltebeckens auf der dafür vorgesehenen
Fläche und eine entsprechende
Anpassung der Fläche.
Demzufolge wurde das Niederschlagswasserkonzept bereits den
aus der 1. Änderung resultierenden Veränderungen angepasst.
Der Rat beschließt, die
Hinweise bezüglich des
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept zur
Kenntnis zu nehmen.
T 20 IHK Aachen v.
22.01.2018
Da der vorgesehene Planentwurf die
Belange der gewerblichen Wirtschaft
entweder gar nicht berührt oder- wo
es der Fall ist- hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie und Handelskammer Aachen keine
Bedenken.
Entfällt
Entfällt
T 21 Kreis Düren, Amt
für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
v. 22.01.2018
Zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
- Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
- Gebäudemanagement
- Tiefbauamt
- Straßenverkehrsamt
- Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
- Brandschutz
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
- Umweltamt
Wasserwirtschaft
Gegen die o.g. Änderung bestehen
aus wasserwirtschaftlicher Sicht vom
Grundsatz her keine Bedenken. Die
wasserwirtschaftliehen Belange wurden ausreichend berücksichtigt.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Niederschlagswasserbeseitigung
Den Planunterlagen liegt ein Konzept
zur Niederschlagswasserbeseitigung
des Ingenieurbüros Dr. Jochims &
Burtscheidt für das Baugebiet G 2 in
Geich-Obergeich bei (Stand
25.09.2017). Die hydraulischen Berechnungen wurden für den Ist- und
den Planungszustand vorgenommen
sowie die Abflüsse bei einem 1- und
bei einem 100-jährlichen Regenereignis ermittelt. Dies entspricht den Abstimmungen mit der unteren Wasserbehörde.
Die Berechnungen wurden ansatzund stichprobenmäßig geprüft. Sie
sind plausibel und nachvollziehbar.
Die Einleitmenge in den Geicher Bach
an der Einleitstelle 6.3 wird im Vergleich zum jetzigen Zustand nicht erhöht.
Auf dieser Basis sind die detaillierten
Planungen und Dimensionierungen
der Regenwasserkanäle und des Regenrückhaltebeckens vorzunehmen.
Die entsprechende wasserrechtliche
Anzeige gemäß § 57 Landeswassergesetz und die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis sind der unteren
Es wurde bereits zur Offenlage ein Der Rat beschließt, der
Anregung bezüglich Nieentsprechender Hinweis in den
derschlagswasserbeseitiBebauungsplan aufgenommen.
gung zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Wasserbehörde rechtzeitig vor der
Erschließung des Baugebietes vorzulegen.
Immissionsschutz
Immissionsschutzrechtliche Belange
sind nicht betroffen.
Entfällt
Entfällt
Bodenschutz
Es liegen keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen vor.
Entfällt
Entfällt
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind
keine Belange betroffen.
Entfällt
Entfällt
Natur und Landschaft
Neben dem B-Plan mit zeichnerischen
und textlichen Festsetzungen liegen
eine Begründung, ein Umweltbericht
und ein Artenschutzgutachten vor.
Zur o.g. Änderung des Bebauungsplanes werden aus Sicht der unteren
Naturschutzbehörde keine weiteren
Belange vorgetragen.
T 22 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Bonn v.
23.01.2018
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes G 2 "Geich-Obergeich"
Anfang 2007 hat das LVR-Amt auf
mögliche Befunde hinsichtlich im
Plangebiet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorkommender
Siedlungs-, Werk- und Bestattungsplätze aus römischer Zeit hingewiesen. Für eine denkmalrechtliche Bewertung wurde seinerzeit eine Sachverhaltsermittlung gefordert, welche in
der Folge im Auftrag der Gemeinde
Langerwehe durch das LVR-Amt für
Entfällt
Entfällt
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Außenstelle Nideggen durchgeführt
wurde. Dabei stellte sich heraus, dass
sich die vermuteten Befunde einer
römischen Siedlungsstelle zwar bestätigten, diese jedoch durch neuzeitliche Bodenveränderungen so beeinträchtigt waren, dass ihr keine Denkmalwürdigkeit im Sinne des§ 2
DSchG NRW mehr zuzusprechen waren.
Diese Untersuchungen erfolgten jedoch lediglich im Osten des Plangebietes der nunmehr in Rede stehenden 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 "Geich-Obergeich".
Neben einer neuzeitlichen Materialentnahmegrube wurden an verschiedenen Stellen römische Restbefunde
mit schlechter bis mäßiger Erhaltung
aufgedeckt, da sie sich am Rand der
Materialentnahmegrube befanden.
Die Ergebnisse zeigten, dass sich die
römische Fundstelle, bei der es sich
vermutlich um eine sog. Villa rustica
handelt, nach Westen in das Plangebiet fortsetzt.
Römische Siedlungsstellen sind anhand des umfangreicheren Fundmaterials auf der Oberfläche sehr gut zu
erkennen. Ortsfremde Steine, römische Ziegelfragmente und Scherben
darauf schließen, dass hier ein Gebäude eines römischen Landgutes
(villae rusticae) gestanden hat. Die
römischen Gebäude bestanden entweder aus Stein oder aus auf Steinfundamenten ruhendem Fachwerk
oder sind in Pfostenbauweise errichtet, von denen sich nur noch die Pfos-
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
tengruben im Boden erhalten haben.
Römische Landgüter bestanden aus
einer Reihe von Gebäuden. Neben
festen Wohngebäuden wiesen Landgüter Stall- und Vorratsgebäude,
Brunnen, Zisternen, Werkstätten, Begräbnisplätze, Teiche und Gärten sowie ausgedehnte umliegende Landwirtschaftsflächen auf. Die Landgüter
sind durch ca. 2m tiefe Umfassungsgräben oder Hecken und Erdwällen
begrenzt und können eine Fläche von
1-6 ha umfassen. Häufig finden sich
gewerbliche Anlagen und Gräber außerhalb dieser umwehrten Anlagen.
Es ist daher bei Planumsetzung bzw.
Bauausführung insbesondere im
westlichen Teil des Plangebietes mit
der Aufdeckung weiterer Befunde zu
rechnen, welche sich in der Ausdehnung der o.g. römischen Siedlungsstelle zeigen.
Es wird daher unter Hinweis auf die
Bestimmungen der§§ 15, 16 DSchG
NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von
Bodendenkmälern) zur Vermeidung
etwaiger Verzögerungen bei der Bauausführung ausdrücklich empfohlen,
durch entsprechende Festsetzungen
im Bebauungsplan sicherzustellen,
dass jeweils vor Baubeginn durch eine Fachfirma eine archäologische
Sachverhaltsermittlung durchzuführen
ist. In diesem Fall wäre § 29 DSchG
NRW einschlägig, so dass im Rahmen der Planumsetzung eine Anordnung zur Sicherung der vermuteten
Bodendenkmäler verbunden mit einer
Kostenübernahme des Vorhabenträ-
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.
Ein wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Rat beschließt, einen
entsprechenden Hinweis
bezüglich Umgang mit Bodendenkmälern in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
26.01.2018
NR.
TÖB
Anregung
1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH
ANREGUNGEN OFFENLAGE
Plangebiet
Verfahrensvorschlag
Planer
Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die geplanten baulichen Anlagen
eine Höhe von 30m nicht überschreiten.
Der Rat beschließt, die
Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
gers durch die Untere Denkmalbehörde erforderlich würde.
T 23 Bundesamt für
Infrastruktur,
Umweltschutz u.
Dienstleistungen
der Bundeswehr,
Infra I 3 – 45-6000 Bonn v.
24.01.2018
Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände.
Hierbei wird davon ausgegangen,
dass bauliche Anlagen- einschließlich
untergeordneter Gebäudeteile- eine
Höhe von 30m nicht überschreiten.
Sollte diese Höhe überschritten werden, müssen in jedem Einzelfall die
Planungsunterlagen-vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung
dem Bundesamt für Infrastruktur
zugeleitet werden.
Abstimmungsergebnis