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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
96 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58

Inhalt der Datei

GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE GEMEINDE LANGERWEHE 1. Änderung Bebauungsplan G2 Geich - Obergeich Übersicht eingegangener Anregungen gem. § 3 (2) BauGB Träger öffentlicher Belang: Nr. 01 Nr. 02 Nr. 03 Nr. 04 Nr. 05.1 Nr. 05.2 Nr. 06 Nr. 07 Nr. 08 Nr. 09 Nr. 10 Nr. 11 Nr. 12 Nr. 13 Nr. 14 Nr. 15 Nr. 16 Nr. 17 Nr. 18 Nr. 19 Nr. 20 Nr. 21 Nr. 22 Nr. 23 LANUV NRW, Recklinghausen, 15.12.2017 GASCADE Gastransport GmbH, Kassel, 14.12.2017 ASEAG Aachener Straßenbahn u. Energieversorgungs-AG, Aachen, 15.12.2017 Stadt Stolberg, III / 61.1 Abt. für Stadtentwicklung u. Umwelt, 18.12.2017 Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, 18.12.2017 Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, 25.01.2018 Thyssengas GmbH, Dortmund, 18.12.2017 Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau u. Energie in NRW, Dortmund, 20.12.2017 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, 21.12.2017 Erftverband, Abt. Recht, Bergheim, 21.12.2017 PLEdoc GmbH, Essen, 21.12.2017 Westnetz GmbH, Regionalzentrum Westliches Rheinland, Düren, 21.12.2017 Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 Gewässerentwicklung u. Hochwasserschutz), 22.12.2017 Deutsche Telekom Technik GmbH, Euskirchen, 02.01.2018 Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, Idar-Oberstein, 04.01.2018 regionetz GmbH, Eschweiler, 05.01.2018 Westnetz GmbH, Spezialservice Strom, Dortmund, 09.01.2018 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 10.01.2018 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstellen Aachen/Düren/Euskirchen, Düren, 15.01.2018 Wasserverband Eifel-Rur, Düren, 17.01.2018 IHK Aachen, 22.01.2018 Kreis Düren, Amt für Kreisentwicklung u. Wirtschaftsförderung, 22.01.2018 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, 23.01.2018 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3 - 45-60-00 Bonn, 24.01.2018 GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB T 01 LANUV NRW, Recklinghausen v. 07.12.2017 Anregung Aus Sicht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist eine Regelbeteiligung des LANUV nicht erforderlich. Das betrifft auch Verfahren, bei denen der Geltungsbereich eines Landschaftsplans einbezogen ist (vergleiche RdErL des MUNLV 111-5606.00.11.50-0003 vom 27.02.2009). ln der überwiegenden Zahl der Bauleitplanverfahren werden alle Belange, die die Aufgabenbereiche des LANUV berühren können, bereits durch die Kreise und Bezirksregierungen wahrgenommen. Bei besonderen Problemstellungen, wie z. B. bei einer Betroffenheit streng geschützter und besonders geschützter Arten, kann das LANUV als Fachdienststelle i. d. R. von den o. g. Behörden als auch von Städten und Gemeinden jederzeit beteiligt werden. Bei konkreten, fachlich schwierigen, immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen wird gebeten das Vorgehen am Beteiligungserlass des MKULNV Az.: V-1N-2 vom 18. Oktober 2013 "Hinweise zur Beteiligung des LANUV in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren" zu orientieren. Abschließend wird - insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Langerwehe, abweichend zu einer Vielzahl von Gemeinden im Regierungsbezirk Köln , dem nachstehen- 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Entfällt Entfällt Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Entfällt Entfällt den Vorschlag, der so z. B. auch schon in vergangenen Verfahren (zuletzt im Verfahren "011; B 4; usw. ") gegeben wurde, bisher nicht gefolgt ist - noch einmal darauf hingewiesen, die Möglichkeit zu nutzen und den Verteiler für Bauleitplanverfahren entsprechend den obigen Ausführungen durch Streichung des LANUV anzupassen. Dies trägt zur Straffung der Bauleitplanverfahren, die der Bundesgesetzgeber unter anderem mit dem § 13 a und b BauGB verfolgt, bei. T 02 GASCADE Gastransport GmbH, Kassel v. 14.12.2017 GASCADE antwortet zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der Anlagen wird mitgeteilt, dass die Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v.g. Betreiber mit ein. Sollten externe Flächen zur Deckung des Kompensationsbedarfs erforderlich sein, sind GASCADE diese ebenfalls zur Stellungnahme vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung T 03 ASEAG Aachener Straßenbahn u. Energieversorgungs-AG, Aachen v. 15.12.2017 Von der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 - GeichObergeich- im Verfahren nach § 13a BauGB ist der Linienbusverkehr der ASEAG nicht betroffen. Entfällt Entfällt T 04 Stadt Stolberg, III / 61.1 Abt. für Stadtentwicklung u. Umwelt v. 18.12.2017 Es bestehen keine Bedenken. Entfällt Entfällt T Landesbetrieb Wie bereits im Schreiben vom 05.1 Straßenbau NRW 17.08.2009 erläutert, sind Aussagen zur Leistungsfähigkeit und Sicherheit erforderlich, um eine belastbare Stellungahme abzugeben. Nach mir vorliegenden Unterlagen ist der Knoten B 264/ Beethovenstraße Unfall auffällig. (s. Anlage 5 Jahresauswertung). Dies begründet, dass keine Zusatzverkehre auf diesen Knoten geleitet werden dürfen, so dass die vorhandene Situation verschärft wird. Mit der Realisierung des Bebauungsplangebietes und dem damit verbundenen späteren Verkehrsaufkommen können evtl. Änderungen an den Einmündungen B 264/ Beethovenstraße und L 13/ Herrengarten notwendig werden. Diese sind grundsätzlich zu Lasten der Gemeinde Langerwehe durchzuführen. Ich bitte Sie daher um die Vorlage von Aussagen und Nachweisen über die Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte Die Polizei wurde bezüglich der Der Rat beschließt, die Unfallstatistik an den beiden Kno- Stellungnahme zur Kenntten L 13/Herrengarten und B nis zu nehmen. 264/Beethovenstraße angefragt. Die Auswertung für den Knotenpunkt B 264/ Beethovenstraße hat ergeben, dass sich lediglich 2 Verkehrsunfälle in den letzten 5 Jahren im unmittelbaren Einmündungsbereich ereignet haben. Für den Knoten L 13/ Herrengarten wurde nur ein Verkehrsunfall, der durch erhöhten Alkoholkonsum verursacht wurde, registriert. Bei beiden Knotenpunkten spricht die Polizei nicht von Unfallhäufungsfällen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Bei Forderungen der Unfallkommission wird die Gemeinde Langerwehe ein entsprechendes Verkehrsgutachten erstellen lassen und die daraus resultierenden Straßenbaumaßnahmen umsetzen. Der Rat beschließt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt Entfällt (Anzahl und die Schwere von Unfällen in den letzten 5 Jahren) an den beiden Knoten B 264/ Beethovenstraße und L 13/ Herrengarten. T Landesbetrieb Nach interner Rücksprache ist vom 05.2 Straßenbau NRW Grundsatz her ein Verkehrsgutachten für eine belastbare Stellungnahme seitens des Landesbetriebes unerlässlich. Im Vorfeld wurde bereits die Errichtung einer Lichtsignalanlage von politischer Seite gefordert, in Ermangelung konkreter Ursachenforschung bzw. Fehlender Handhabe wurde von dieser Forderung Abstand genommen. Bzgl. Ihrer Bauleitplanung bedeutet dies, dass spätestens bei Forderungen der Unfallkommission (Kreis Düren/ Polizei/ Straßenbaulastträger) die Gemeinde Langerwehe Kostenträger der festgesetzten Straßenbaumaßnahmen ist. Da keine Unterlagen in Form eines Verkehrsgutachtens/ einer Verkehrsuntersuchung vorliegen, können keine genaueren Forderungen aufstellt werden. T 06 Thyssengas GmbH, Dortmund v. 18.12.2017 Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen keine Bedenken. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB T 07 Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau u. Energie in NRW, Dortmund v. 20.12.2017 Anregung Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Otto" im Eigentum der RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln sowie über dem auf Steinkohle, Eisenstein, Bleierz und Galmei verliehenen Bergwerksfeld "Gute Hoffnung", im Eigentum der EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven. Der Planungsbereich ist nach den vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10:2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1; Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides - Az.: 61.42.63 2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes $tockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Es werden entsprechende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Rat beschließt, entsprechende Hinweise bezüglich Grundwasserabsenkung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Be- rücksichtigung finden. Es wird empfohlen, diesbezüglich, zu zukünftigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. T 08 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst v. 21.12.2017 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte empfohlen. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf der 1 lnternetseite der Bezirksregierung 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Der Feldeseigentümer (RWE Power) wurde beteiligt. Bzgl. der Grundwasserdatenanfrage wurde ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Rat beschließt, einen entsprechenden Hinweis bezüglich Kampfmittelbeseitigungsdienst in den Bebauungsplan aufzunehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen. In diesem Fall sollte auch das Merkblatt für Baugrundeingriffe auf der Internetseite der Bezirksregierung beachtet werden. T 09 Erftverband, Abt. Recht, Bergheim v. 21.12.2017 Gegen den Inhalt der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn auch hier bei der Detailplanung berücksichtigt wird, dass im Plangebiet flurnahe Grundwasserstände auftreten können. Es wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Rat beschließt, einen entsprechenden Hinweis bezüglich flurnahe Grundwasserstände in den Bebauungsplan aufzunehmen. T 10 PLEdoc GmbH, Essen v. 21.12.2018 Maßgeblich für diese Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit der PLEdoc GmbH. Von PLEdoc verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber sind Entfällt Entfällt Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Entfällt Entfällt von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasUNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) - Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungsanlagen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. T 11 Westnetz GmbH, Regionalzentrum Westliches Rheinland, Düren v. 21.12.2017 Diese Stellungnahme betrifft nur das von Westnetz GmbH betreute Niederund Mittelspannungsnetz bis zur 35kVSpannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mit- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Entfällt Entfällt telspannungsnetzes. Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Langerwehe bestehen keine Bedenken, da keine in Eigentum von Westnetz stehenden Versorgungsleitungen von den Planungen der Gemeinde Langerwehe berührt werden. T 12 Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 – Gewässerentwicklung u. Hochwasserschutz v. 22.12.2017 Von Seiten des Dezernates 54 ist keine Betroffenheit erkennbar. T 13 Deutsche Telekom Technik GmbH, Euskirchen v. 02.01.2018 Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt)- als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG- hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wird wie folgt Stellung genommen: Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationslinien der Telekom. Zur Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erforderlich. Es wird darum gebeten, folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: ln allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 1 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Es wird gebeten, sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Bau beginn, schriftlich angezeigt werden. Die Deutsche Telekom orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur unter anderem an den technischen Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen nach 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Es kann mangels Rechtsgrundlage keine Festsetzung bzgl. der Telekommunikationslinien aufgenommen werden Es wurde jedoch bereits zur Offenlage ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Rat stellt fest, dass Hinweise bezüglich Telekommunikationslinien im Bebauungsplan enthalten, eine textliche Festsetzung im Bebauungsplan jedoch nicht möglich ist. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Entfällt Entfällt wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Der Ausbau der Deutschen Telekom erfolgt nur dann, wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dies bedeutet aber auch, dass die Deutsche Telekom da, wo bereits eine Infrastruktur eines alternativen Anbieterbesteht oder geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, eigene Infrastruktur errichtet wird. T 14 FernleitungsBetriebsgesellschaft mbH, IdarOberstein v. 04.01.2018 Zuständigkeitshalber wurde die Anfrage an folgende Dienststelle zur Beantwortung abgegeben: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I3 TÖB Fontainengraben 200 53123 Bonn. BAIUDBwToeB@bundeswehr.org Info: Die im Zuständigkeitsbereich der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH befindlichen Produktenfernleitungen der NATO und der Bundeswehr sind vom Vorhaben nicht betroffen. T 15 regionetz GmbH, Eschweiler v. 05.01.2018 Grundsätzlich bestehen keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. Die Hinweise werden zur Kenntnis Der Rat beschließt, die genommen. Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung In dem von Westnetz beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 wurde die demontierte 110-kV-Hochspannungsfreileitung Zukunft – Heimbach, Bl. 0234 (Maste 37-38) mit den ehemaligen Maststandorten eingetragen. Zum obigen Bebauungsplan sind keine Anregungen vorzubringen. Diese Stellungnahme ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV-Netzes sowie für die VSE AG als Besitzerin und Betreiberin des Netzes. Entfällt Entfällt T 17 Bezirksregierung Gegen die Planung sind keine BedenKöln, Dezernat 33 ken vorzubringen. v. 10.01.2018 Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Entfällt Entfällt T 18 Landwirtschafts- Entfällt Entfällt Vollständigkeitshalber wird auf das Schreiben von regionetz vom 14.11.2006 und 21.08.2009 verwiesen. Bezüglich einer gewünschten Erdgasversorgung des geplanten Baugebietes wird mitgeteilt, dass eine Erweiterung des Gasnetzes unter dem Vorbehalt einer positiven Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der Erschließung steht. Es wird darum gebeten, regionetz auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen. T 16 Westnetz GmbH, Spezialservice Strom, Dortmund v. 09.01.2018 Es bestehen keine Bedenken. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung kammer NRW, Kreisstellen Aachen/Düren/Eu s-kirchen, Düren v. 15.01.2018 T 19 Wasserverband Eifel-Rur, Düren v. 17.01.2018 Seitens des Wasserverbandes Eifel Rur bestehen keine Bedenken, wenn das Niederschlagskonzept den aus der 1. Änderung resultierenden Veränderungen angepasst ist. Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 erfolgte eine generelle Überprüfung der Realisierbarkeit des Regenrückhaltebeckens auf der dafür vorgesehenen Fläche und eine entsprechende Anpassung der Fläche. Demzufolge wurde das Niederschlagswasserkonzept bereits den aus der 1. Änderung resultierenden Veränderungen angepasst. Der Rat beschließt, die Hinweise bezüglich des Niederschlagswasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis zu nehmen. T 20 IHK Aachen v. 22.01.2018 Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder- wo es der Fall ist- hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie und Handelskammer Aachen keine Bedenken. Entfällt Entfällt T 21 Kreis Düren, Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 22.01.2018 Zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: - Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung - Gebäudemanagement - Tiefbauamt - Straßenverkehrsamt - Recht, Bauordnung und Wohnungswesen - Brandschutz Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung - Umweltamt Wasserwirtschaft Gegen die o.g. Änderung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht vom Grundsatz her keine Bedenken. Die wasserwirtschaftliehen Belange wurden ausreichend berücksichtigt. Auf Folgendes wird hingewiesen: Niederschlagswasserbeseitigung Den Planunterlagen liegt ein Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung des Ingenieurbüros Dr. Jochims & Burtscheidt für das Baugebiet G 2 in Geich-Obergeich bei (Stand 25.09.2017). Die hydraulischen Berechnungen wurden für den Ist- und den Planungszustand vorgenommen sowie die Abflüsse bei einem 1- und bei einem 100-jährlichen Regenereignis ermittelt. Dies entspricht den Abstimmungen mit der unteren Wasserbehörde. Die Berechnungen wurden ansatzund stichprobenmäßig geprüft. Sie sind plausibel und nachvollziehbar. Die Einleitmenge in den Geicher Bach an der Einleitstelle 6.3 wird im Vergleich zum jetzigen Zustand nicht erhöht. Auf dieser Basis sind die detaillierten Planungen und Dimensionierungen der Regenwasserkanäle und des Regenrückhaltebeckens vorzunehmen. Die entsprechende wasserrechtliche Anzeige gemäß § 57 Landeswassergesetz und die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis sind der unteren Es wurde bereits zur Offenlage ein Der Rat beschließt, der Anregung bezüglich Nieentsprechender Hinweis in den derschlagswasserbeseitiBebauungsplan aufgenommen. gung zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Wasserbehörde rechtzeitig vor der Erschließung des Baugebietes vorzulegen. Immissionsschutz Immissionsschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen. Entfällt Entfällt Bodenschutz Es liegen keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen vor. Entfällt Entfällt Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Entfällt Entfällt Natur und Landschaft Neben dem B-Plan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen liegen eine Begründung, ein Umweltbericht und ein Artenschutzgutachten vor. Zur o.g. Änderung des Bebauungsplanes werden aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde keine weiteren Belange vorgetragen. T 22 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn v. 23.01.2018 Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes G 2 "Geich-Obergeich" Anfang 2007 hat das LVR-Amt auf mögliche Befunde hinsichtlich im Plangebiet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorkommender Siedlungs-, Werk- und Bestattungsplätze aus römischer Zeit hingewiesen. Für eine denkmalrechtliche Bewertung wurde seinerzeit eine Sachverhaltsermittlung gefordert, welche in der Folge im Auftrag der Gemeinde Langerwehe durch das LVR-Amt für Entfällt Entfällt Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen durchgeführt wurde. Dabei stellte sich heraus, dass sich die vermuteten Befunde einer römischen Siedlungsstelle zwar bestätigten, diese jedoch durch neuzeitliche Bodenveränderungen so beeinträchtigt waren, dass ihr keine Denkmalwürdigkeit im Sinne des§ 2 DSchG NRW mehr zuzusprechen waren. Diese Untersuchungen erfolgten jedoch lediglich im Osten des Plangebietes der nunmehr in Rede stehenden 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 "Geich-Obergeich". Neben einer neuzeitlichen Materialentnahmegrube wurden an verschiedenen Stellen römische Restbefunde mit schlechter bis mäßiger Erhaltung aufgedeckt, da sie sich am Rand der Materialentnahmegrube befanden. Die Ergebnisse zeigten, dass sich die römische Fundstelle, bei der es sich vermutlich um eine sog. Villa rustica handelt, nach Westen in das Plangebiet fortsetzt. Römische Siedlungsstellen sind anhand des umfangreicheren Fundmaterials auf der Oberfläche sehr gut zu erkennen. Ortsfremde Steine, römische Ziegelfragmente und Scherben darauf schließen, dass hier ein Gebäude eines römischen Landgutes (villae rusticae) gestanden hat. Die römischen Gebäude bestanden entweder aus Stein oder aus auf Steinfundamenten ruhendem Fachwerk oder sind in Pfostenbauweise errichtet, von denen sich nur noch die Pfos- 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung tengruben im Boden erhalten haben. Römische Landgüter bestanden aus einer Reihe von Gebäuden. Neben festen Wohngebäuden wiesen Landgüter Stall- und Vorratsgebäude, Brunnen, Zisternen, Werkstätten, Begräbnisplätze, Teiche und Gärten sowie ausgedehnte umliegende Landwirtschaftsflächen auf. Die Landgüter sind durch ca. 2m tiefe Umfassungsgräben oder Hecken und Erdwällen begrenzt und können eine Fläche von 1-6 ha umfassen. Häufig finden sich gewerbliche Anlagen und Gräber außerhalb dieser umwehrten Anlagen. Es ist daher bei Planumsetzung bzw. Bauausführung insbesondere im westlichen Teil des Plangebietes mit der Aufdeckung weiterer Befunde zu rechnen, welche sich in der Ausdehnung der o.g. römischen Siedlungsstelle zeigen. Es wird daher unter Hinweis auf die Bestimmungen der§§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) zur Vermeidung etwaiger Verzögerungen bei der Bauausführung ausdrücklich empfohlen, durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan sicherzustellen, dass jeweils vor Baubeginn durch eine Fachfirma eine archäologische Sachverhaltsermittlung durchzuführen ist. In diesem Fall wäre § 29 DSchG NRW einschlägig, so dass im Rahmen der Planumsetzung eine Anordnung zur Sicherung der vermuteten Bodendenkmäler verbunden mit einer Kostenübernahme des Vorhabenträ- 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Ein wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Rat beschließt, einen entsprechenden Hinweis bezüglich Umgang mit Bodendenkmälern in den Bebauungsplan aufzunehmen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE 26.01.2018 NR. TÖB Anregung 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH - OBERGEICH ANREGUNGEN OFFENLAGE Plangebiet Verfahrensvorschlag Planer Beschlussvorschlag Verwaltung Die geplanten baulichen Anlagen eine Höhe von 30m nicht überschreiten. Der Rat beschließt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. gers durch die Untere Denkmalbehörde erforderlich würde. T 23 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3 – 45-6000 Bonn v. 24.01.2018 Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen- einschließlich untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30m nicht überschreiten. Sollte diese Höhe überschritten werden, müssen in jedem Einzelfall die Planungsunterlagen-vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung dem Bundesamt für Infrastruktur zugeleitet werden. Abstimmungsergebnis