Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
1,1 MB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
#3
.0
.0
#3
#15.0
.0
#3
#5.0
.0
#3
Ga
I.
PL ANUNGSRECHTL ICHE F ESTSETZ UNGEN
1.
ART DER BAULICHEN NUTZUNG (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO)
#3
.0
1.1.1
.0
5.0
#1
1.1.2
Ga
Ga
5.0
.0
#5
.0
#2
#
.0
#3
WA 2
#
.0
#3
4.
Ga
9.0
St
.0 #7.0
#3
#6
nstr
G
7.0
WA 1
.0
#3
#1
0
5.0
FH max.:
11,50m
max. 45°
.0
.0
#3
5.0
#1
6.0
#1
.0
#3
II.
BAUORDNUNGSRECHT LICHE FEST SET ZUNGEN
(gemäß § 86 BauO NRW i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB)
1.
UNTERGEORDNETE DACHAUFBAUTEN
.0
max. 0,4 II
Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (Teilbereiche WA 1 und 2) sind Zwerchgiebel
und Zwerchhäuser bis zu einer Breite von max. 5,0 m zulässig.
2.
#3
FH max.:
11,50m
max. 45°
.0
L
GF
3
.0
3.
WERBEANLAGEN
Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (Teilbereiche WA 1 und 2) sind Werbeanlagen
nur an der Stätte der Leistung zulässig.
.0
#3
Werbeanlagen sowie Beschriftungen auf Dachflächen sind unzulässig.
G
#3.0
a / St
WA 1
VORGÄRTEN
Die Vorgärten sind, abgesehen von Zufahrten und Zuwegungen, unversiegelt zu belassen
und gärtnerisch zu gestalten.
#7
#3.0
III.
HINWEISE
1.
ARTENSCHUTZ
Vor Beginn jeder Bautätigkeit (vor der Baufeldräumung und vor dem Entfernen von Vegetationsstrukturen z. B. Umbrechen der Ackerflächen) ist zu prüfen, ob Lebensstätten, für
die ein Risiko der Verletzung artenschutzrechtlicher Bestimmungen besteht, von den
Maßnahmen betroffen sind.
#3.0
#15.0
#3.0
Notwendige Rodungs- und Rückschnittmaßnahmen sowie Bauflächenräumungen dürfen
nur außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen.
Eingriffe in Gehölze außerhalb des genannten Zeitraums sind nur dann zulässig, wenn
vorab in den Eingriffsbereichen eine Kontrolle auf Vogelbruten mit negativem Ergebnis
durchgeführt wurde. Bei positivem Ergebnis wären weitergehende Schutzmaßnahmen
vorzusehen.
Ga
n
Bende
In den
#10.0
2.
#5.0
ße C
Planstra
FLÄCHEN ZUM ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN
BEPFLANZUNGEN (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
Innerhalb der zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
festgesetzten Fläche sind standortgerechte Gehölze zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten (s. beispielhaft hierzu Pflanzliste in Kapitel IV).
#5
WA 1
7.
#5
max. 0,4 II
Ö
#1
4.
#1
B
Ga
#3.0
BODENDENKMÄLER
Das zu Tage treten von Bodendenkmälern bei Erdarbeiten ist nicht auszuschließen. Beim
Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Denkmalpflege, Außenstelle Nideggen unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der
Arbeiten ist abzuwarten. Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 DGschG NW wird verwiesen.
#28.5
Es wird empfohlen, vor Baubeginn eine archäologische Sachverhaltsermittlung durchführen lassen.
3.
WA 2
10.
BODEN
Bodenschutz gemäß § 202 BauGB
Die obere Mutterbodenschicht (ca. 30 cm) ist getrennt vom darunter liegenden Boden zu
lagern. Dies gilt sowohl für den Fundamentaushub, als auch für alle anderen Erdarbeiten.
Soweit möglich sollte der anfallende Boden zur Verfüllung der Fundamentgruben der rückzubauenden Altanlagen verwendet werden. Überschüssiger Boden ist zeitnah abzufahren.
Beim Umgang mit dem Mutterbodensind die Vorgaben der DIN 19731 und DIN 18915 zu
beachten.
11.
4.
KAMPFMITTEL
Es liegen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe vor. Es
wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau
von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren
Vorgehensweise sollte ein Ortstermin mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Die Katastergrundlage entspricht für den Geltungsbereich
dem Stand von .....................
LEGENDE
gemäß BauGB, BauNVO u. PlanzV
1. Art der baulichen Nutzung
Allgemeine Wohngebiete
Düren, den ............... 20
2. Maß der baulichen Nutzung
.............................................................
Kreis Düren
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes
- G2 Geich-Obergeich 1. Änderung ist gem. § 2 (1) BauGB durch Beschluss des zuständigen
Ausschusses am .................... 20..... gefasst worden.
max. 0,4
max. Grundflächenzahl
II
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
(siehe textl. Festsetzungen Nr. 2.3.)
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
o
offene Bauweise
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Der Aufstellungsbeschluss wurde ab dem ............... 20.....
für die Dauer einer Woche ortsüblich bekannt gemacht.
max. 45°
FH max. 11,50m
Langerwehe, den ............... 20
Dachform: geneigtes Dach
maximale Firsthöhe
Baugrenze
Der Bürgermeister
.............................................................
(Göbbels)
4. Verkehrsflächen
Strassenverkehrsflächen
Der Bebauungsplan - G2 Geich-Obergeich 1. Änderung ist gem. § 3 (2) Bau GB aufgrund des
Beschlusses des zuständigen Ausschusses vom
............ 20..... in der Zeit vom ............ 20 bis ......... 20
öffentlich ausgelegt worden.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom ............ 20
von der Auslegung benachrichtigt.
Strassenbegrenzungslinie
5. Grünflächen
Grünflächen
Langerwehe, den .............. 20
Der Bürgermeister
.............................................................
(Göbbels)
R
Regenwasserrückhaltung
Ö
Öffentliche Grünfläche
GEH-, FAHR- UND LEITUNGSRECHTE (GFL) (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)
6.3 Die mit GFL 3 gekennzeichnete Fläche ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger und der Anlieger zu begründen
aße
#1
HAUSANSCHLÜSSE
Im allgemeinen Wohngebiet Teilbereich WA 2 sind Hausanschlüsse vom Wasserverband
Eifel-Ruhr zu genehmigen und die Leistungsfähigkeit ist bei voller Belastung zu prüfen.
BESCHRÄNKUNG DER ZAHL DER WOHNEINHEITEN (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
6.2 Innerhalb der mit GFL 2 gekennzeichneten Fläche ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
mit mindestens 3,0 m Breite zugunsten der Anliegerzu begründen.
max. 45°
Pla
1
FL
TELEKOMMUNIKATIONSLINIEN
Es wird darauf hingewiesen, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Versorgungsträger nur bei Ausnutzung aller Vorteile
einer koordinierten Erschließung möglich ist.
Es wird eine rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen sowie eine Koordination der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau
durch den Erschließungsträger angeregt.
9.
GARAGEN, CARPORTS UND STELLPLÄTZE (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. §
12 BauNVO)
6.1 Innerhalb der mit GFL 1 und GFL 2 gekennzeichneten Flächen ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht mit mindestens 3,0 m Breite zugunsten der Versorgungsträger zu begründen.
FH max.:
11,50m
.0
.0
#6
4.0
.0
L 2
6.
max. 0,4 II
ERDBEBENZONE
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3.
Die DIN 4149 zur Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der
Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland NRW ist zu beachten.
Innerhalb desallgemeinen Wohngebietes (TeilbereicheWA 1 und 2) sind je Wohngebäude maximal zwei Wohnungen zulässig.
WA 1
GF
R
0.0
7.
ÜBERBAUBARE UND NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN (gemäß § 9
Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
4.2 Vor Garagen muss zwischen der Straßenbegrenzungslinie und dem Garagentor ein Abstand von mindestens 5,0 m eingehalten werden.
5.
#1
Die konkreten Grundwasserdaten können vom Erftverband Bergheim angefordert werden.
4.1 Garagen, Carports und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie in den mit Ga/St festgesetzten Flächen zulässig.
#3
/ St
.0
#5
3.
3.2 Das Überschreiten der der Erschließungsseite abgewandten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile (z.B. Wintergärten, Balkone, Vorbauten, Erker oder Kellerersatzräume)
ist in einer Tiefe von bis zu 5,0 m und in einer Breite von bis zu 50 % der Breite des
Hauptbaukörpers ausnahmsweise zulässig soweit landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
#3
Ga
Grundwasser
Das Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunk ohlenbergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen
werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue,
noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist
nach heutigem Kenntnisstand nic ht auszuschließ en. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu
erwarten.
8.
.0
#3
/
Ga
Ga
5.0
#1
e
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 18, 19
BauNVO)
Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (Teilbereiche WA 1 und 2) darf gemäß § 19
Abs. 4 Satz 3 BauNVO die festgesetzte maximale GRZ von 0,4 durch die Grundflächen
von Garagen, Carports und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des
§ 14 BauNVO sowie von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die
das Baugrundstück lediglich unterbaut wird nicht überschritten werden.
7.0
max. 0,4 II
o FH max. 11,50m
max. 45°
.0
#5
n
rte
a
g
n
Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (TeilbereicheWA 1 und 2) sind die gemäß
§ 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen
gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
2.3 Überschreitung Grundflächenzahl (GRZ)
WA 2
5.0
#1
Ö
BERGBAULICHE EINWIRKUNGEN (VERWERFUNGSZONE)
Verwerfungszone
Das Plangebiet liegt im Nahbereich einer geologischen Verwerfungszone (Sprung von
Obergeich) und von Braunkohle-/Tonausstichbereichen mit wechselnde Mächtigkeit. Wegen Sümpfungsauswirkungen des Braunkohlenbergbaues werden hier ungleichmäßige
Bodenbewegungen nicht ausgeschlossen, die ein verdichtetes Überwachungsnetz von
Festpunkten für Geländehöhenveränderungen, z.B. durch den Bergbaubetreibenden oder
in Abstimmung mit dem VBHG , Jülich als sinnvoll erscheinen lassen. Es wird auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg verwiesen.
3.1 Das Überschreiten der der Erschließungsseite zugewandten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile (z.B. Wintergärten, Balkone, Vorbauten, Erker oder Kellerersatzräume)
ist unzulässig.
.0
#5
.0
#3
Ga
rr
He
Ö
Ga
6.
Die Firsthöhe ist das Maß zwischen dem Bezugspunkt und dem höchsten Punkt der
Dacheindeckung.
5.0
#1
#1
Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (Teilbereiche WA 1 und 2) sind die nach § 4
Abs. 2 BauNVO zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche
und sportliche Zwecke gemäß § 1 Abs. 4 und 5 BauNVO nur ausnahmsweise zulässig.
2.2 Firsthöhe
5.0
#1
.0
#5
5.0
BERGBAU
Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Otto" sowie
über dem auf Steinkohle, Eisenstein, Bleierz und Galmei verliehenen Bergwerksfeld "Gute
Hoffnung. Eigentümerin ist die RWE Power Aktiengesellschaft bzw. die EBV GmbH.
Bezugspunkt für die Bemaßung der Höhe der baulichen Anlagen ist die Höhe des nächstgelegenen Kanaldeckels der öffentlichen Regen- und Schmutzwasserkanalisation.
Der Bezugspunkt ist bei Grundstückslagen zwischen unterschiedlichen Kanaldeckelhöhen
zu interpolieren.
Ö
Ö
5.
2.1 Bezugspunkt
5.0
#1
.0
#3
2.
Ga
#1
Ga
5.0
.0
#3
.0
#3
.0
#5
VERFAHRENSLEISTE
1.1 Allgemeines Wohngebiet (Teilbereiche WA 1 und 2)
Ga
#3
.0
#3
7.0
#15.0
#5.0
GRUNDWASSER
Der Grundwasserstand im Planbereich liegt bei 2 - 5 m unter Flur. Bereits bei der Planung
von z.B. tief gründenden Bauwerken sind entsprechende bauliche Maßnahmen zum
Schutz vor hohem Grundwasser zu berücksichtigen.
Es ist zu beachten, dass keine Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung– auch kein zeitweiliges Abpumpen – ohne Zustimmung der Unteren Wasserwirtschaftsbehörde erfolgen
darf und keine schädliche Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit eintritt.
NIEDERSCHLAGS- UND SCHMUTZWASSER
Die Entsorgung der anfallenden Abwässer erfolgt im Trennverfahren.
Das Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung von der Dr. Jochim & Burtscheid Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Stand September 2017, ist zu
beachten.
IV.
PF LANZL IST E (BEISPIELHAF T)
Bei Umsetzung der Pflanzmaßnahmen können die Arten der beigefügten Pflanzenlisten
verwendet werden. Die Liste ist nicht abschließend.
Der Bebauungsplan - G2 Geich-Obergeich 1. Änderung ist vom Rat der Gemeinde Langerwehe
gem. § 10 (1) BauGB in seiner Sitzung vom ............ 20
als Satzung beschlossen worden.
6. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
Bäume:
Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
Buche (Fagus sylvatica)
Esche (Fraxinus excelsior)
Feldahorn (Acer campestre)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Roßkastanie (Aesculus hippocastanum)
Rotdorn (Crataegus laevigata "Paul's Scarlet)
Sandbirke (Betula pendula)
Sommerlinde (Tilia platyphyllos)
Spitzahorn (Acer platanoides)
Stiel eiche (Quercus petraea)
Traubenkirsche (Prunus padus)
Vogelbeere, Eberesche (Sorbus aucuparia)
Vogelkirsche (Prunus avium)
Walnuss (Juglans regia)
Wildapfel (Malus sylvestris)
Wildbirne (Pyrus pyraster)
Winterlinde (Tilia cordata)
Sträucher:
Apfelrose (Rosa pigora)
Berberitze, Sauerdorn (Berberis vulgaris)
Bergjohannisbeere (Ribes alpinum)
Blut johannisbeere (Ribes rang. "Atrorubens")
Bluthartriegel (Cornus sanguinea)
Buxbaum (Buxus sempervirens)
Eibe (Taxus baccata)
Felsenbirne (Amelanchier)
Flieder (Syringa vulgaris)
Hasel (Corylus avellana)
Heckenkirsche (Linicera xylosteum)
Heckenrose, Hundsrose (Rosa canina)
Kornelkirsche (Cornus mas)
Liguster (Ligustrum vulgare)
Ohrweide (Salix aurita)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Purpurweide (Salix purpurea)
Rosen-Arten (Strauchrosen)
Roter Holunder (Sambucus racemosa)
Salweide (Salix caprea)
Sanddorn (Hippophae rhamoides)
Schlehe (Prunus spinosa)
Schmetterlingsstrauch (Buddleia)
Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
Stechpalme (Ilex aquifolium)
Wasserschneeball (Viburnum opulus)
Weißdorn (Crataegus laevigata, Crataegus monogyna)
Weigelie (Weigela florida u.a.)
Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)
7. Sonstige Planzeichen
Umgrenzung für Flächen für
Garagen, Stellplätze, Carports
Ga / St
Langerwehe, den ............... 20
Der Bürgermeister
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
.............................................................
(Göbbels)
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
- G2 Geich-Obergeich 1. Änderung - wurde
gem. § 10 (3) BauGB am ............ 20
öffentlich
bekannt gemacht.
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans G2
Mit dieser Bekanntmachung ist der
Bebauungsplan - G2 Geich-Obergeich 1. Änderung in Kraft getreten.
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
zu belastende Flächen
Langerwehe, den ................ 20
(siehe textl. Festsetzungen Nr. 6)
Der Bürgermeister
.............................................................
(Göbbels)
RECHTSGRUNDLAGEN
- Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NW) vom 14.07.1994 (GV. NRW.S. 666/SGV.
NRW. 2023),in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132)
in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung - (BauO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV. NRW.
S. 256/SGV. NRW. 232),
in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
- Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die
Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18. Dezember 1990
(BGBI. 1991 I S. 58),
in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung
GEMEINDE LANGERWEHE
BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH-OBERGEICH
1. ÄNDERUNG
1171. 505
25 m
TECHNISCHE REGELWERKE UND SONSTIGE NORMEN
Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Normen
und VDI - Richtlinien können bei der Gemeinde Langerwehe,
Bauamt, Schönthalerstraße 4, eingesehen werden.
KASINOSTRASSE 76A
52066 AACHEN
www.HJPplaner.de
1171.504 171026 500
STAND
MASZSTAB
08.02.2018
1:500
PROJEKT. PLANNR.
H/B = 594 / 1100 (0.65m²)
FON: 0241/608260-0
FAX: 0241/608260-10
mail@HJPplaner.de
50 m
75 m
HEINZ JAHNEN PFLÜGER
Allplan 2011