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Beschlussvorlage (Rechtsplan)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
1,1 MB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58
Beschlussvorlage (Rechtsplan)

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Inhalt der Datei

#3 .0 .0 #3 #15.0 .0 #3 #5.0 .0 #3 Ga I. PL ANUNGSRECHTL ICHE F ESTSETZ UNGEN 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO) #3 .0 1.1.1 .0 5.0 #1 1.1.2 Ga Ga 5.0 .0 #5 .0 #2 # .0 #3 WA 2 # .0 #3 4. Ga 9.0 St .0 #7.0 #3 #6 nstr G 7.0 WA 1 .0 #3 #1 0 5.0 FH max.: 11,50m max. 45° .0 .0 #3 5.0 #1 6.0 #1 .0 #3 II. BAUORDNUNGSRECHT LICHE FEST SET ZUNGEN (gemäß § 86 BauO NRW i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) 1. UNTERGEORDNETE DACHAUFBAUTEN .0 max. 0,4 II Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (Teilbereiche WA 1 und 2) sind Zwerchgiebel und Zwerchhäuser bis zu einer Breite von max. 5,0 m zulässig. 2. #3 FH max.: 11,50m max. 45° .0 L GF 3 .0 3. WERBEANLAGEN Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (Teilbereiche WA 1 und 2) sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung zulässig. .0 #3 Werbeanlagen sowie Beschriftungen auf Dachflächen sind unzulässig. G #3.0 a / St WA 1 VORGÄRTEN Die Vorgärten sind, abgesehen von Zufahrten und Zuwegungen, unversiegelt zu belassen und gärtnerisch zu gestalten. #7 #3.0 III. HINWEISE 1. ARTENSCHUTZ Vor Beginn jeder Bautätigkeit (vor der Baufeldräumung und vor dem Entfernen von Vegetationsstrukturen z. B. Umbrechen der Ackerflächen) ist zu prüfen, ob Lebensstätten, für die ein Risiko der Verletzung artenschutzrechtlicher Bestimmungen besteht, von den Maßnahmen betroffen sind. #3.0 #15.0 #3.0 Notwendige Rodungs- und Rückschnittmaßnahmen sowie Bauflächenräumungen dürfen nur außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen. Eingriffe in Gehölze außerhalb des genannten Zeitraums sind nur dann zulässig, wenn vorab in den Eingriffsbereichen eine Kontrolle auf Vogelbruten mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Bei positivem Ergebnis wären weitergehende Schutzmaßnahmen vorzusehen. Ga n Bende In den #10.0 2. #5.0 ße C Planstra FLÄCHEN ZUM ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) Innerhalb der zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Fläche sind standortgerechte Gehölze zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten (s. beispielhaft hierzu Pflanzliste in Kapitel IV). #5 WA 1 7. #5 max. 0,4 II Ö #1 4. #1 B Ga #3.0 BODENDENKMÄLER Das zu Tage treten von Bodendenkmälern bei Erdarbeiten ist nicht auszuschließen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Denkmalpflege, Außenstelle Nideggen unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 DGschG NW wird verwiesen. #28.5 Es wird empfohlen, vor Baubeginn eine archäologische Sachverhaltsermittlung durchführen lassen. 3. WA 2 10. BODEN Bodenschutz gemäß § 202 BauGB Die obere Mutterbodenschicht (ca. 30 cm) ist getrennt vom darunter liegenden Boden zu lagern. Dies gilt sowohl für den Fundamentaushub, als auch für alle anderen Erdarbeiten. Soweit möglich sollte der anfallende Boden zur Verfüllung der Fundamentgruben der rückzubauenden Altanlagen verwendet werden. Überschüssiger Boden ist zeitnah abzufahren. Beim Umgang mit dem Mutterbodensind die Vorgaben der DIN 19731 und DIN 18915 zu beachten. 11. 4. KAMPFMITTEL Es liegen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe vor. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise sollte ein Ortstermin mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die Katastergrundlage entspricht für den Geltungsbereich dem Stand von ..................... LEGENDE gemäß BauGB, BauNVO u. PlanzV 1. Art der baulichen Nutzung Allgemeine Wohngebiete Düren, den ............... 20 2. Maß der baulichen Nutzung ............................................................. Kreis Düren Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes - G2 Geich-Obergeich 1. Änderung ist gem. § 2 (1) BauGB durch Beschluss des zuständigen Ausschusses am .................... 20..... gefasst worden. max. 0,4 max. Grundflächenzahl II Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (siehe textl. Festsetzungen Nr. 2.3.) 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen o offene Bauweise nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Der Aufstellungsbeschluss wurde ab dem ............... 20..... für die Dauer einer Woche ortsüblich bekannt gemacht. max. 45° FH max. 11,50m Langerwehe, den ............... 20 Dachform: geneigtes Dach maximale Firsthöhe Baugrenze Der Bürgermeister ............................................................. (Göbbels) 4. Verkehrsflächen Strassenverkehrsflächen Der Bebauungsplan - G2 Geich-Obergeich 1. Änderung ist gem. § 3 (2) Bau GB aufgrund des Beschlusses des zuständigen Ausschusses vom ............ 20..... in der Zeit vom ............ 20 bis ......... 20 öffentlich ausgelegt worden. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ............ 20 von der Auslegung benachrichtigt. Strassenbegrenzungslinie 5. Grünflächen Grünflächen Langerwehe, den .............. 20 Der Bürgermeister ............................................................. (Göbbels) R Regenwasserrückhaltung Ö Öffentliche Grünfläche GEH-, FAHR- UND LEITUNGSRECHTE (GFL) (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) 6.3 Die mit GFL 3 gekennzeichnete Fläche ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger und der Anlieger zu begründen aße #1 HAUSANSCHLÜSSE Im allgemeinen Wohngebiet Teilbereich WA 2 sind Hausanschlüsse vom Wasserverband Eifel-Ruhr zu genehmigen und die Leistungsfähigkeit ist bei voller Belastung zu prüfen. BESCHRÄNKUNG DER ZAHL DER WOHNEINHEITEN (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 6.2 Innerhalb der mit GFL 2 gekennzeichneten Fläche ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht mit mindestens 3,0 m Breite zugunsten der Anliegerzu begründen. max. 45° Pla 1 FL TELEKOMMUNIKATIONSLINIEN Es wird darauf hingewiesen, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Versorgungsträger nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Es wird eine rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen sowie eine Koordination der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger angeregt. 9. GARAGEN, CARPORTS UND STELLPLÄTZE (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO) 6.1 Innerhalb der mit GFL 1 und GFL 2 gekennzeichneten Flächen ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht mit mindestens 3,0 m Breite zugunsten der Versorgungsträger zu begründen. FH max.: 11,50m .0 .0 #6 4.0 .0 L 2 6. max. 0,4 II ERDBEBENZONE Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3. Die DIN 4149 zur Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland NRW ist zu beachten. Innerhalb desallgemeinen Wohngebietes (TeilbereicheWA 1 und 2) sind je Wohngebäude maximal zwei Wohnungen zulässig. WA 1 GF R 0.0 7. ÜBERBAUBARE UND NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) 4.2 Vor Garagen muss zwischen der Straßenbegrenzungslinie und dem Garagentor ein Abstand von mindestens 5,0 m eingehalten werden. 5. #1 Die konkreten Grundwasserdaten können vom Erftverband Bergheim angefordert werden. 4.1 Garagen, Carports und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie in den mit Ga/St festgesetzten Flächen zulässig. #3 / St .0 #5 3. 3.2 Das Überschreiten der der Erschließungsseite abgewandten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile (z.B. Wintergärten, Balkone, Vorbauten, Erker oder Kellerersatzräume) ist in einer Tiefe von bis zu 5,0 m und in einer Breite von bis zu 50 % der Breite des Hauptbaukörpers ausnahmsweise zulässig soweit landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. #3 Ga Grundwasser Das Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunk ohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nic ht auszuschließ en. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. 8. .0 #3 / Ga Ga 5.0 #1 e MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 18, 19 BauNVO) Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (Teilbereiche WA 1 und 2) darf gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO die festgesetzte maximale GRZ von 0,4 durch die Grundflächen von Garagen, Carports und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird nicht überschritten werden. 7.0 max. 0,4 II o FH max. 11,50m max. 45° .0 #5 n rte a g n Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (TeilbereicheWA 1 und 2) sind die gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 2.3 Überschreitung Grundflächenzahl (GRZ) WA 2 5.0 #1 Ö BERGBAULICHE EINWIRKUNGEN (VERWERFUNGSZONE) Verwerfungszone Das Plangebiet liegt im Nahbereich einer geologischen Verwerfungszone (Sprung von Obergeich) und von Braunkohle-/Tonausstichbereichen mit wechselnde Mächtigkeit. Wegen Sümpfungsauswirkungen des Braunkohlenbergbaues werden hier ungleichmäßige Bodenbewegungen nicht ausgeschlossen, die ein verdichtetes Überwachungsnetz von Festpunkten für Geländehöhenveränderungen, z.B. durch den Bergbaubetreibenden oder in Abstimmung mit dem VBHG , Jülich als sinnvoll erscheinen lassen. Es wird auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg verwiesen. 3.1 Das Überschreiten der der Erschließungsseite zugewandten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile (z.B. Wintergärten, Balkone, Vorbauten, Erker oder Kellerersatzräume) ist unzulässig. .0 #5 .0 #3 Ga rr He Ö Ga 6. Die Firsthöhe ist das Maß zwischen dem Bezugspunkt und dem höchsten Punkt der Dacheindeckung. 5.0 #1 #1 Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (Teilbereiche WA 1 und 2) sind die nach § 4 Abs. 2 BauNVO zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke gemäß § 1 Abs. 4 und 5 BauNVO nur ausnahmsweise zulässig. 2.2 Firsthöhe 5.0 #1 .0 #5 5.0 BERGBAU Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Otto" sowie über dem auf Steinkohle, Eisenstein, Bleierz und Galmei verliehenen Bergwerksfeld "Gute Hoffnung. Eigentümerin ist die RWE Power Aktiengesellschaft bzw. die EBV GmbH. Bezugspunkt für die Bemaßung der Höhe der baulichen Anlagen ist die Höhe des nächstgelegenen Kanaldeckels der öffentlichen Regen- und Schmutzwasserkanalisation. Der Bezugspunkt ist bei Grundstückslagen zwischen unterschiedlichen Kanaldeckelhöhen zu interpolieren. Ö Ö 5. 2.1 Bezugspunkt 5.0 #1 .0 #3 2. Ga #1 Ga 5.0 .0 #3 .0 #3 .0 #5 VERFAHRENSLEISTE 1.1 Allgemeines Wohngebiet (Teilbereiche WA 1 und 2) Ga #3 .0 #3 7.0 #15.0 #5.0 GRUNDWASSER Der Grundwasserstand im Planbereich liegt bei 2 - 5 m unter Flur. Bereits bei der Planung von z.B. tief gründenden Bauwerken sind entsprechende bauliche Maßnahmen zum Schutz vor hohem Grundwasser zu berücksichtigen. Es ist zu beachten, dass keine Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung– auch kein zeitweiliges Abpumpen – ohne Zustimmung der Unteren Wasserwirtschaftsbehörde erfolgen darf und keine schädliche Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit eintritt. NIEDERSCHLAGS- UND SCHMUTZWASSER Die Entsorgung der anfallenden Abwässer erfolgt im Trennverfahren. Das Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung von der Dr. Jochim & Burtscheid Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH, Stand September 2017, ist zu beachten. IV. PF LANZL IST E (BEISPIELHAF T) Bei Umsetzung der Pflanzmaßnahmen können die Arten der beigefügten Pflanzenlisten verwendet werden. Die Liste ist nicht abschließend. Der Bebauungsplan - G2 Geich-Obergeich 1. Änderung ist vom Rat der Gemeinde Langerwehe gem. § 10 (1) BauGB in seiner Sitzung vom ............ 20 als Satzung beschlossen worden. 6. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Bäume: Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Buche (Fagus sylvatica) Esche (Fraxinus excelsior) Feldahorn (Acer campestre) Hainbuche (Carpinus betulus) Roßkastanie (Aesculus hippocastanum) Rotdorn (Crataegus laevigata "Paul's Scarlet) Sandbirke (Betula pendula) Sommerlinde (Tilia platyphyllos) Spitzahorn (Acer platanoides) Stiel eiche (Quercus petraea) Traubenkirsche (Prunus padus) Vogelbeere, Eberesche (Sorbus aucuparia) Vogelkirsche (Prunus avium) Walnuss (Juglans regia) Wildapfel (Malus sylvestris) Wildbirne (Pyrus pyraster) Winterlinde (Tilia cordata) Sträucher: Apfelrose (Rosa pigora) Berberitze, Sauerdorn (Berberis vulgaris) Bergjohannisbeere (Ribes alpinum) Blut johannisbeere (Ribes rang. "Atrorubens") Bluthartriegel (Cornus sanguinea) Buxbaum (Buxus sempervirens) Eibe (Taxus baccata) Felsenbirne (Amelanchier) Flieder (Syringa vulgaris) Hasel (Corylus avellana) Heckenkirsche (Linicera xylosteum) Heckenrose, Hundsrose (Rosa canina) Kornelkirsche (Cornus mas) Liguster (Ligustrum vulgare) Ohrweide (Salix aurita) Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Purpurweide (Salix purpurea) Rosen-Arten (Strauchrosen) Roter Holunder (Sambucus racemosa) Salweide (Salix caprea) Sanddorn (Hippophae rhamoides) Schlehe (Prunus spinosa) Schmetterlingsstrauch (Buddleia) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Stechpalme (Ilex aquifolium) Wasserschneeball (Viburnum opulus) Weißdorn (Crataegus laevigata, Crataegus monogyna) Weigelie (Weigela florida u.a.) Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) 7. Sonstige Planzeichen Umgrenzung für Flächen für Garagen, Stellplätze, Carports Ga / St Langerwehe, den ............... 20 Der Bürgermeister Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ............................................................. (Göbbels) Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes - G2 Geich-Obergeich 1. Änderung - wurde gem. § 10 (3) BauGB am ............ 20 öffentlich bekannt gemacht. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans G2 Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan - G2 Geich-Obergeich 1. Änderung in Kraft getreten. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen Langerwehe, den ................ 20 (siehe textl. Festsetzungen Nr. 6) Der Bürgermeister ............................................................. (Göbbels) RECHTSGRUNDLAGEN - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung - Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV. NRW.S. 666/SGV. NRW. 2023),in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132) in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung - Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung - (BauO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV. NRW. S. 256/SGV. NRW. 232), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBI. 1991 I S. 58), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung GEMEINDE LANGERWEHE BEBAUUNGSPLAN G2 GEICH-OBERGEICH 1. ÄNDERUNG 1171. 505 25 m TECHNISCHE REGELWERKE UND SONSTIGE NORMEN Die in dieser Satzung in Bezug genommenen DIN-Normen und VDI - Richtlinien können bei der Gemeinde Langerwehe, Bauamt, Schönthalerstraße 4, eingesehen werden. KASINOSTRASSE 76A 52066 AACHEN www.HJPplaner.de 1171.504 171026 500 STAND MASZSTAB 08.02.2018 1:500 PROJEKT. PLANNR. H/B = 594 / 1100 (0.65m²) FON: 0241/608260-0 FAX: 0241/608260-10 mail@HJPplaner.de 50 m 75 m HEINZ JAHNEN PFLÜGER Allplan 2011