Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-36/2018
Langerwehe, den 31.01.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich
hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und
Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
29.06.2017 die Aufstellung und Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2
Geich-Obergeich gemäß § 2 (1) i. V. m. § 3 (2) BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 a BauGB beschlossen.
Offenlage
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 18.12.2017 bis einschließlich 24.01.2018.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB
mit Schreiben vom 09.10.2017 über die Offenlage in Kenntnis gesetzt.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Lediglich seitens der Behörden sind Stellungnahmen eingegangen.
Satzungsbeschluss
Die Stellungnahmen der Behörden sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine
Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag.
Der Rat muss über jede Stellungnahme einzeln entscheiden.
Weiterhin beigefügt sind der Rechtsplan, die textlichen Festsetzungen sowie die
Begründung. Die Artenschutzprüfung I sowie das Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung sind ebenfalls im Ratsinfosystem hinterlegt
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Keine. Der Erschließungsträger trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens.
Drucksache VL-36/2018
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß den
Einzelvorschlägen sowie,
2. die 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich gemäß § 10 (1) BauGB
als Satzung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)