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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
13.02.18, 11:58
Aktualisiert
13.02.18, 11:58
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich
hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich
hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-36/2018 Langerwehe, den 31.01.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 29.06.2017 die Aufstellung und Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich gemäß § 2 (1) i. V. m. § 3 (2) BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Offenlage Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 18.12.2017 bis einschließlich 24.01.2018. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 09.10.2017 über die Offenlage in Kenntnis gesetzt. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Lediglich seitens der Behörden sind Stellungnahmen eingegangen. Satzungsbeschluss Die Stellungnahmen der Behörden sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag. Der Rat muss über jede Stellungnahme einzeln entscheiden. Weiterhin beigefügt sind der Rechtsplan, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung. Die Artenschutzprüfung I sowie das Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung sind ebenfalls im Ratsinfosystem hinterlegt Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Keine. Der Erschließungsträger trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens. Drucksache VL-36/2018 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, 1. die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen sowie, 2. die 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Bürgermeister (Göbbels)